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Rechtsprechung bzw. Things


KoschKosch

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Geschrieben

Hallo Midgardianer, :wave:

 

ich würde gern wissen, wie genau die beiden Schriften zur Rechtsprechung in Waeland aussehen, das Takkurmal und das Höfurmal.

 

Sind diese vielleicht an irdischen Vorlagen orientiert?

 

Wie genau kann man sich ein Kapitel oder einen Absatz vorstellen?

 

Ich kenne nämlich zwar die Edda-Erzählungen, aber von solchen Rechtskunde-Schriften hab ich im Zusammenhang mit nordischer Kultur noch nicht gehört.

 

Viele Grüße, vielen Dank,

Kosch

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Boa, weiß denn niemand Rat?

 

Vielleicht ist einer der Waeland-QB-Autoren im Forum und bereit, etwas Licht in die Sache zu bringen? Sind Olaf Möhle oder Stephanie Lammers hier im Forum erreichbar?

Weiß das jemand?

 

Viele Grüße,

Euer Kosch

Geschrieben

Hallo Kosch,

 

also ich bin ziemlich sicher, dass es dafür irdische Vorlagen gibt.

 

Leider habe ich gerade kein Beispiel dafür zur Hand. Aber z.B. die Rigspula (die in Versform die gesellschaftlichen Klassen erklärt) oder das Havamal (ein Teil der Lieder-Edda, der u.a. Verhaltensregeln enthält) gehen ja schon etwas in diese Richtung.

 

Tschuess,

Kurna

Geschrieben

laut diverser Internetquellen (keine Ahnung, auf was die sich stützen und wer von wem abschreibt) wurden auf Island erstmals 1017 schriftliche Gesetzesformen verwendet. Vielleicht haben sich die Quellenbuchschreiber davon inspirieren lassen.

Geschrieben

Ah perfekt! Das ist ja super!

Das Höfurmal scheint tatsächlich eine Anspielung auf das Hávamál zu sein.

Vielen Dank!

 

Bleibt das Takkurmal. Die Rigspula scheint sich mit der Aufteilung der Stände zu beschäftigen... Muss ich zuhause mal schauen, ob das der Beschreibung im QB nahekommt.

 

Jedenfalls vielen Dank!

LG, Kosch

  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab mir mittlerweile aus Hávamál, Internet und Ideen ein paar "Gesetze" zusammengeklaubt. Wichtig war mir, dass man die für Streitfälle oder Verstöße gegen die gute Sitte auch wirklich benutzen kann. Was haltet ihr von denen:

 

Eines davon war, dass nur der älteste Sohn von einer Familie am Grundstück der Eltern bleiben durfte. Die anderen Söhne mussten woanders ein Grundstück suchen, sobald sie erwachsen waren.

 

Man soll den Gast einlassen und ihm einen Sitzplatz anbieten. Auch soll man freigebig gegen ihn sein. Auch wärmen soll er sich dürfen, und Kost und Kleider soll man ihm anbieten. Gibt man ihm auch Wasser und ein Handtuch, um sich zur Begegnung herzurichten, so erlangt man vom Gaste Wort und Wiedervergeltung.

 

Wer gierig schlemmt und dabei die Tischmanieren vergisst, schlingt sich schwere Krankheit an, die ihn vor dem Weisen verrät.

 

Von seinen Waffen weiche niemand einen Schritt im freien Feld; niemand weiß unterwegs, wie bald er seines Speers bedarf.

 

Der Freund soll dem Freunde Freundschaft bewähren und Gabe gelten mit Gabe. Hohn mit Hohn soll der Held erwidern, und Losheit mit Lüge.

 

Das Vieh stirbt, die Freunde sterben, schließlich stirbt man selbst, doch nimmer mag ihm der Nachruhm sterben, welcher sich guten gewann.

 

Die Frau führt Haus und Hof, wenn der Mann außer Hauses ist. Schlägt sie der Mann oder betrügt er sie, kann sie die Scheidung einreichen.

 

Diebe werden gehängt, Angeklagte, die der Hexerei überführt gelten, werden gesteinigt oder ertränkt, Sklaven, die sich etwas zuschulden kommen lassen haben, werden zu Tode gepeitscht oder verstümmelt. Auf einige Verbrechen steht auch Enthauptung, oder die Friedlosigkeit. Für geringere Strafen werden Geldbußen verhängt.

 

Dazu gefällt mir hier aus dem Forum auch diese Sitte sehr gut: http://www.midgard-forum.de/forum/threads/22354-Mord-oder-heimlicher-Totschlag-Verortung-eines-altnordischen-Rechtsgebrauchs

 

Viele Grüße,

Kosch

Bearbeitet von KoschKosch

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