Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Ich lese so viel über den Handel in Chryseia. Haben die chryseischen Händler irgendeinen Kodex und / oder eine Organisation? Irgendwie kommt es mir so vor, als müsste sie so etwas haben.
SMH Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Jeder der großen Stadtstaaten verfügt über eine eigene Handelsgilde.
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Und die haben wie ich vermute keine unerhebliche Macht in den Stadstaaten? Ist es denn erlaubt unabhängig zu handeln?
Leachlain ay Almhuin Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Warum nicht, allerdings wahrscheinlich zu erschwerten Bedingungen. Es kann allerdings auch sein, dass innerhalb der Stadt nur mit Genehmigung der Gilde gehandelt werden darf. D.h. Fremde Händler müssen eine Erlaubnis beantragen. Irgendwie klingt das ziemlich nach Gewerbeschein.
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 ...und einer kleinen Spende in die Gildenkasse.
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Etwas blöde Frage: Haben denn die Gilden dann (ähnlich wie die Magiergilden) wohlklingende Namen? Und weiß jemand zufälligerweise, ob der Chef einer Gilde irgendeinen Titel hat? Ich mag es mit so etwas den Namen auszuschmücken.
Leachlain ay Almhuin Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Ich denke nicht, dass die Händlergilden einen besonderen Namen haben werden. Der Chef einer Gilde wird wohl gewöhnlich ein Gildenvorsteher sein, ggf. auch als Vorsitzender bezeichnet. Hier kann man sicherlich Bezug auf die Handels- und Handwerkergilden des mittelalterlichen Ständesystems nehmen ...
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Und wie stehen die verschiedenen Gilden miteinander in Verbindung? Sind sie Konkurrenten oder bilden sie gar letzten Endes eine große Gilde?
Leachlain ay Almhuin Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 So wie du es möchtest ...
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Mir persönlich würde eine Mischung aus beidem gefallen: Die Gilden stehen zwar in Konkurrenz zueinander, aber es gibt noch eine geheime Übergilde, die viele der anderen Gilden kontrolliert.
Gast Wwjd Geschrieben 3. September 2010 report Geschrieben 3. September 2010 Wie wird man den Mitglied in so einer Gilde? Und was hat es Vor- bzw. Nachteile?
Kazzirah Geschrieben 4. September 2010 report Geschrieben 4. September 2010 Ich gehe davon aus, dass der Handel in Chryseia nicht über Gilden organisiert ist. Es ist zwar evident, dass die Kaufmannsfamilien in einer Händlernation zu den einflussreichen Familien gehören, aber sie benötigen hier keine Gilde als Transmissionsriemen. Sie konkurrieren direkt untereinander um die Macht. Der Handel dürfte, für mittelalterliche Verhältnisse, relativ frei sein, will heißen, überwiegend nur durch Schutzzölle eingeschränkt. Geschäfte werden überwiegend öffentlich auf dem Marktplatz erledigt.
KoschKosch Geschrieben 4. September 2010 report Geschrieben 4. September 2010 Ich gehe davon aus, dass die großen Stadtstaaten (Chryseias) Stapelrecht und Umschlagsrecht eingeführt haben. Dazu gibt es höchstwahrscheinlich die Regelung, dass Kaufleute, die Verkauf und Angebot über eine eigene feste Niederlassung (Kontor) vor Ort steuern, von diesen Regelungen teilweise oder völlig ausgenommen sind. Daraus hat sich schließlich eine Praxis entwickelt, als mächtige Kaufmannsfamilie in jedem wichtigen chryseischen Stadtstaat ein Kontor und gute Beziehungen zu einheimischen Produzenten, Stadträten, Basileen und Patri-/Matriarchen zu pflegen (eben die regionalen Mächtigen, die sie von den unangenehmen Folgen bei Stapel- und Umschlagsrecht befreien können). Es wird für jede Kaufmannsfamilie mit etwas diplomatischem Geschick und genügend Kapital eigene Ausnahmeregelungen geben - und das in jedem Stadtstaat anders! Für Ausländer sicher ein absolutes Durcheinander.
Gast Wwjd Geschrieben 7. September 2010 report Geschrieben 7. September 2010 Die Sache mit dem Stapelrecht kann ich mir gut vorstellen. Ich könnte mir sogar Städte vorstellen bei denen man auch etwas zahlen muss, wenn man einen Marktstand hat. Damit muss sich der Händler entscheiden: Zahle ich lieber die riesige Summe für das Stapelrecht und spare Zeit oder zahl ich die gernige Summe für den Marktstand (und verdiene dabei noch etwas) und komme mit weniger Waren zu spät. Daraus ließen sich kleine Schmuggelabenteuer entwickeln...
Kazzirah Geschrieben 7. September 2010 report Geschrieben 7. September 2010 @Wwjd: Das "Stapelrecht" verpflichtet einen Kaufmann doch explizit, dass er seine Waren anbieten muss. Es ist ist kein Recht eines Kaufmannes, sondern das einer Stadt. Insofern passt das m.E. wenig nach Chryseia, wo ein komplett anderes Stadtrecht herrscht als im mitteleuropäischen Mittelalter. Wer sollte einer größeren Stadt dort denn verbieten, einen Markt abzuhalten?
Gast Wwjd Geschrieben 7. September 2010 report Geschrieben 7. September 2010 Ich habe da schon so verstanden, dass das Stapelrecht ein Recht er Stadt ist.
KoschKosch Geschrieben 7. September 2010 report Geschrieben 7. September 2010 @Wwjd:Das "Stapelrecht" verpflichtet einen Kaufmann doch explizit, dass er seine Waren anbieten muss. Es ist ist kein Recht eines Kaufmannes, sondern das einer Stadt. Insofern passt das m.E. wenig nach Chryseia, wo ein komplett anderes Stadtrecht herrscht als im mitteleuropäischen Mittelalter. Wer sollte einer größeren Stadt dort denn verbieten, einen Markt abzuhalten? Das Stapelrecht ist meines Erachtens das Recht einer Stadt, die Händler zu zwingen, mehrere Tage (meist 3) ihre Waren in der Stadt feilzubieten, bevor sie weiterverbracht werden dürfen. Das Umschlagsrecht ist das Recht der Stadt, das Händler verpflichtet, ihre Waren von einem Handelsgefährt auf ein anderes umzuladen (und dabei normalerweise einen ansässigen Händler/Wagner/etc. anzuheuern). Natürlich sind die Städte eigenständig, viel mehr als die mittelalterlichen Städte bei uns, aber es geht mir um die Verpflichtung der Händler, die in die Städte kommen. Viele Grüße, Kosch, der es klarer gemacht zu haben hofft.
Gast Wwjd Geschrieben 8. September 2010 report Geschrieben 8. September 2010 Was ist den Vortweil in einer Gilde Mitglied zu sein?
KoschKosch Geschrieben 8. September 2010 report Geschrieben 8. September 2010 Was ist den Vortweil in einer Gilde Mitglied zu sein? Nun, Gilden konnten in der irdischen Geschichte als geeinte Rechtsperson und damit mächtige(re) Gemeinschaft den Fürsten und Ratsherren der Städte gegenübertreten. Sie konnten für ihre Mitglieder Sonderregeln und Sonderstatus erkämpfen. So konnten sie z.B. in einzelnen Städten Monopole auf bestimmte Handelswaren bekommen. Wie das in den chryseischen Stadtstaaten funktionieren soll, ist mir allerdings ein Rätsel. Ich bin der Meinung, Handelsgilden passen nicht zu Chryseia, Handelshäuser (Familienbesitz) hingegen schon. LG, Kosch
Kazzirah Geschrieben 8. September 2010 report Geschrieben 8. September 2010 (bearbeitet) In Chryseia dürfte es diese Form einer Gilde nicht geben. Wenn, dass sind es eher Kauffahrervereine. Vorteil ist, dass man sich gegenseitig gegen Risiken absichert, gemeinsam Märkte öffnen kann, mehr Einfluss auf die Politik nehmen kann. Außerdem ist das ein Ort, wo man in Ruhe Geschäfte machen kann. "Echte" Gilden jenseits der Magiergilden dürfte es nur in Alba geben, dort ist deren Funktion umfänglicher. Nur die Mitgliedschaft in einer Gilde schafft z.B. überhaupt das Recht Handel zu treiben, und zwar auf den inhaltlichen Gebiet der Gilde. Ein Mitglied der Tuchschneidergilde (klassisch oft vereint mit den Kaufleuten, innerhalb der Gildenhierarchie im Mittelalter ganz oben zu finden) dürfen eben nur Tuche (=Kleidung) verkaufen, aber keine Brötchen, da das das Privileg der Bäckerzunft ist. Mitglieder einer Gilde unterliegen deren Rechtsprechung, haben damit eine deutlich bessere Rechtssicherheit als gildenlose. Außerdem ist die Gilde der Ort, wo Menschen ihre politische Teilhabe an der Stadtregierung nehmen. Sie ist auch so etwas wie eine "Rentenversicherung" und "Unfallversicherung", da sie Lebensrisiken absichert und ihre Armen unterstützt. Menschen in einer mittelalterlichen Stadt ohne familiäre Mitgliedschaft in einer Gilde oder Zunft sind faktisch rechtlos und sozial prekär anzusehen. Bearbeitet 9. September 2010 von Kazzirah
Gast Wwjd Geschrieben 8. September 2010 report Geschrieben 8. September 2010 Ich kann mit Handelsgilden gut vorstllen, weil die Chryseier eine Fabilie dafür haben den Handel zu organisieren-
Jürgen Buschmeier Geschrieben 9. September 2010 report Geschrieben 9. September 2010 Ich sehe in Chryseia nur familienbetriebene Handelshäuser mit mehr oder weniger wirtschaftlicher und politischer Macht. Es gibt ein paar Artikel in älteren GB zu Chryseia, vor allem Palabrion. Letztlich stelle ich mir vor, daß die Schiffseigner sich zu größeren Konvois zusammenschließen, es sei denn eine Familie besitzt genügend Schiffe um die Flotte alleine schlagkräftig zu machen. Kleine Händler ohne eigene Schiffe, werden sich zusammenschließen, um die Schiffe eines Konvois mit Ladung zu füllen und bei Verlust des Schiffes oder der Ladung oder von Teilen der Ladung, wird der Verlust auf alle umgelegt. (Eine der ältesten Versicherungen der Welt) Gilden passen für mich nicht, das haben andere hier schon erklärt.
Gast Wwjd Geschrieben 9. September 2010 report Geschrieben 9. September 2010 Aber könnt ihr euch vorstellen, dass diese Handelshäuser es schaffen solche Gesetze wie oben genannt duch zu bringen?
Kazzirah Geschrieben 9. September 2010 report Geschrieben 9. September 2010 Aber könnt ihr euch vorstellen, dass diese Handelshäuser es schaffen solche Gesetze wie oben genannt duch zu bringen? So Sachen wie etwas dem Stapelrecht vergleichbares? Klar. Die Handelshäuser dürften überall in Chryseia zur Oberschicht gehören und über entsprechenden Einfluss verfügen, wenn nicht sogar selbst direkt an der Herrschaft beteiligt sein. Es gibt keine soziale Grenze, wie z.B. in Alba, die Kaufleute vom Adel und damit der direkten politischen Macht ausschließen würde. Sie sind teil des politischen Establishments.
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