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Heilige Katharogene und Hexenjäger


SMH

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Geschrieben

Hallo,

 

wer kann mir Genaueres zu dieser Institution und den chryseischen Hexenjägern erzählen?

 

Ich wurde weder in den MIDGARD-Unterlagen noch in historischen Abhandlungen zum Frühchristentum und Byzanz wirklich fündig. Was ist das historische Vorbild?

 

Was als gesichert gilt, und was bereits hier im Forum mal angesprochen wurde, ist, dass die Nea Ekklesia bzgl. Zauberei in Theurgie (Weiße Magie) und Goetie (Schwarze Magie) unterscheidet. Prozesse vor der Hl. Katharogene haben dann sicherlich die Hauptaufgabe, darüber zu urteilen, ob der jeweilige Fall oder Angeklagte zu ersterer oder zweiterer zählt.

 

Die Hexenjäger sind wiederum im Auftrag dieser Institution im Lande unterwegs, um Goetiewirker aufzuspüren und zur Anklage zu bringen. Aus diesem Grund stelle ich mir das Ausbildungsniveau recht hoch vor, gerade in Chryseia, einem Land, in welchem die Gelehrsamkeit nicht immer zum Klerus gehört.

 

Wahrscheinlich befinden sich die Ausbildungsstätten in den größeren Tempeln der NeaDea und des Wredelin, wobei m.E. der NeaDea-Kult diesbzgl. eine viel größere Rolle spielen dürfte; im Namen der Großen Mutter werden sicherlich Eide geschworen.

 

Folgende Fragen bleiben offen:

- Wie ist die Hl. Katharogene organisiert?

- Wo befinden sich die Ausbildungsstätten der Hexenjäger?

- Wie kann man sich eine Verurteilung vorstellen?

- Welche Strafen existieren?

Geschrieben (bearbeitet)

Du solltest bei deinen Überlegungen nicht vergessen, dass sie Chryseia aus Stadtstaaten zusammensetzt die untereinander mitunter nicht gut auskommen. Eine chryseiaweite Organisation dürfte also unwahrscheinlich sein. (Ich hatte den Eindruck, dass du in diese Richtung gedacht hast, deswegen schreibe ich es). Was nicht heißt, dass man unter der Hand, in Ausnahmesituationen oder bei befreundeten Stadtstaaten eine Ausnahme macht, aber so genrell von einer staatenübergreifenden Organisation würde ich eben nicht ausgehen. Ich denke die Hl. Katharogene ist eher eine Bezeichnung die in den unterschiedlichen Staaten auch unterschiedlich organisiert sein kann.

Bearbeitet von Nikomedes
Geschrieben

Hier eine Idee für einen Abtrünnigen: Selerion.

 

Die Organisation stelle ich mir eher verborgen vor. An der Spitze stehen durchaus bekannte Personen, aber beim Fußvolk gibt es neben der "Exekutive" auch Spione und Agenten im Auftrag der Kirche.

 

Solwac

Geschrieben (bearbeitet)

Was als gesichert gilt, und was bereits hier im Forum mal angesprochen wurde, ist, dass die Nea Ekklesia bzgl. Zauberei in Theurgie (Weiße Magie) und Goetie (Schwarze Magie) unterscheidet. Prozesse vor der Hl. Katharogene haben dann sicherlich die Hauptaufgabe, darüber zu urteilen, ob der jeweilige Fall oder Angeklagte zu ersterer oder zweiterer zählt.

 

Ich kann zwei Dinge für das offizielle Midgard garantieren:

 

Es gibt eine Hl. Katharogene.

Es gibt keine Nea Ekklesia oder eine anders genannte straff organisierte Kirche in Ganz-Chryseia (obwohl sich die Matriarchinnen und Patriarchen in den einzelnen unabhängigen Staaten in Chryseia allen Ränken und Machtspielen zum Trotz um eine einheitliche Auslegung der von den Göttern gegebenen Gesetze und Regeln bemühen), sondern lediglich einen gemeinsamen Glauben an Nea Dea, Wredelin und Jakchos, der in der Gemeinschaft der Gläubigen, der Koinodoxia, zu Tage tritt.

 

Darüber hinaus kann es in jeder Spielgruppe natürlich so gehandhabt werden, wie ihr es wünscht (also mit einer Nea Ekklesia, die es offiziell nicht geben wird).

 

Ciao,

Dirk

Bearbeitet von DiRi
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo DiRi,

 

die Nea Ekklesia verstehe ich ebenfalls nicht als kirchliche Institution, sondern als Gemeinschaft der Anhänger des Neuen Glaubens (siehe Begriff der Ekklesia), die sich wiederum in einzelnen Tempeln und Heiligtümern institutionalisiert, aber - wie in der Orthoxen Kirche üblich - keine monolithische, einheitliche Kirche darstellt.

 

Im Grunde entspricht sie m.E. demjenigen, was ihr offiziell als Koinodoxia bezeichnet.

 

Was allerdings ebenfalls offiziell ist, ist die Tatsache der überregionalen Organisation der Heiligen Katharogene. In meiner Ausarbeitung dieser Einrichtung der Nea Ekklesia/Koinodoxia begründe ich dies so: Da die einzelnen Patriarchate und Matriarchate ihre kultischen Regelungen mehr oder weniger nicht kodifizieren, sondern recht informell handhaben, braucht es ein Kirchenrecht, das über die einzelnen Tempelgesetze und Kultbestimmungen hinausgreift. Das bedeutet, dass die Hl. Katharogene Prozesse nur nach ihren eigenen Gesetzen durchführt, unabhängig von den sonst lokal geltenden Rechtspraxen. Vor allem, weil die Katharogene auch in ihren eigenen Reihen richtet und daher einen Maßstab benötigt.

Bearbeitet von Slasar
Geschrieben
Es gibt keine Nea Ekklesia oder eine anders genannte straff organisierte Kirche in Ganz-Chryseia (obwohl sich die Matriarchinnen und Patriarchen in den einzelnen unabhängigen Staaten in Chryseia allen Ränken und Machtspielen zum Trotz um eine einheitliche Auslegung der von den Göttern gegebenen Gesetze und Regeln bemühen), sondern lediglich einen gemeinsamen Glauben an Nea Dea, Wredelin und Jakchos, der in der Gemeinschaft der Gläubigen, der Koinodoxia, zu Tage tritt.
Hier schleicht sich wieder eine Unschärfe ein: Der Begriff "Koinodoxia" bezeichnet eben nicht die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern den gemeinsamen Glauben an die Göttertrias Nea Dea, Wredelin und Jakchos.

 

Die von offizieller Seite abgelehnte "Nea Ekklesia" bezeichnete die Gemeinschaft der Gläubigen von Nea Dea und Wredelin (ohne die Anhänger des Jakchos einzubeziehen).

Geschrieben
Es gibt keine Nea Ekklesia oder eine anders genannte straff organisierte Kirche in Ganz-Chryseia (obwohl sich die Matriarchinnen und Patriarchen in den einzelnen unabhängigen Staaten in Chryseia allen Ränken und Machtspielen zum Trotz um eine einheitliche Auslegung der von den Göttern gegebenen Gesetze und Regeln bemühen), sondern lediglich einen gemeinsamen Glauben an Nea Dea, Wredelin und Jakchos, der in der Gemeinschaft der Gläubigen, der Koinodoxia, zu Tage tritt.
Hier schleicht sich wieder eine Unschärfe ein: Der Begriff "Koinodoxia" bezeichnet eben nicht die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern den gemeinsamen Glauben an die Göttertrias Nea Dea, Wredelin und Jakchos.

 

Nee - genau so ist mittlerweile (!) die offizielle Sichtweise, d.h. gemeinsame Glaube an Nea Dea, Wredelin und Jakchos sowie eine Glaubensgemeinschaft, aber keine institutionalisierte Kirche.

 

Ciao,

Dirk

Geschrieben
Nee - genau so ist mittlerweile (!) die offizielle Sichtweise, d.h. gemeinsame Glaube an Nea Dea, Wredelin und Jakchos sowie eine Glaubensgemeinschaft, aber keine institutionalisierte Kirche.

 

Die Nea Ekklesia stelle ich mir ähnlich vor wie die Christengemeinde der Spätantike, d.h. dass sich die verschiedensten Stämme, Völker und Staaten darin gleichen, dass sie zur christlichen Gemeinschaft gehören, trotz aller kulturellen Divergenzen. Trotzdem gab es keine eine Institution Kirche, sondern nur eine ekklesia, also Glaubensgemeinde. In den einzelnen Staaten und bei den verschiedenen Völkern wurde der christliche Glaube unterschiedlich praktiziert, einige nach dem (damals) modernen römischen Kult, andere noch nach dem (damals) anachronistischen griechischen.

 

Fazit: Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Nea Ekklesia und Koinodoxia.

Geschrieben
Nee - genau so ist mittlerweile (!) die offizielle Sichtweise, d.h. gemeinsame Glaube an Nea Dea, Wredelin und Jakchos sowie eine Glaubensgemeinschaft, aber keine institutionalisierte Kirche.

 

Die Nea Ekklesia stelle ich mir ähnlich vor wie die Christengemeinde der Spätantike, d.h. dass sich die verschiedensten Stämme, Völker und Staaten darin gleichen, dass sie zur christlichen Gemeinschaft gehören, trotz aller kulturellen Divergenzen. Trotzdem gab es keine eine Institution Kirche, sondern nur eine ekklesia, also Glaubensgemeinde. In den einzelnen Staaten und bei den verschiedenen Völkern wurde der christliche Glaube unterschiedlich praktiziert, einige nach dem (damals) modernen römischen Kult, andere noch nach dem (damals) anachronistischen griechischen.

 

Fazit: Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Nea Ekklesia und Koinodoxia.

 

Eine Anlehnung der chryseische Glaubensgemeinschaft an christliche Gemeinschaften - seien sie römisch oder griechisch - entspricht nicht der offiziellen Sichtweise, auch dies kann ich dir garantieren. Weiterhin wird explizit die Begrifflichkeit Ekklesia abgelehnt.

 

Für den Hausgebrauch kann dies jeder halten, wie er will und es ihm zusagt; hinsichtlich des O-Midgards wurde (und wird - s.oben) sich positioniert.

 

Ciao,

Dirk

Geschrieben
Es gibt keine Nea Ekklesia oder eine anders genannte straff organisierte Kirche in Ganz-Chryseia (obwohl sich die Matriarchinnen und Patriarchen in den einzelnen unabhängigen Staaten in Chryseia allen Ränken und Machtspielen zum Trotz um eine einheitliche Auslegung der von den Göttern gegebenen Gesetze und Regeln bemühen), sondern lediglich einen gemeinsamen Glauben an Nea Dea, Wredelin und Jakchos, der in der Gemeinschaft der Gläubigen, der Koinodoxia, zu Tage tritt.
Hier schleicht sich wieder eine Unschärfe ein: Der Begriff "Koinodoxia" bezeichnet eben nicht die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern den gemeinsamen Glauben an die Göttertrias Nea Dea, Wredelin und Jakchos.

 

Nee - genau so ist mittlerweile (!) die offizielle Sichtweise, d.h. gemeinsame Glaube an Nea Dea, Wredelin und Jakchos sowie eine Glaubensgemeinschaft, aber keine institutionalisierte Kirche.

Dann ist das mit der Glaubensgemeinschaft wohl eine neuere Definition, die ich nicht mitbekommen habe.
Geschrieben
Es gibt keine Nea Ekklesia oder eine anders genannte straff organisierte Kirche in Ganz-Chryseia (obwohl sich die Matriarchinnen und Patriarchen in den einzelnen unabhängigen Staaten in Chryseia allen Ränken und Machtspielen zum Trotz um eine einheitliche Auslegung der von den Göttern gegebenen Gesetze und Regeln bemühen), sondern lediglich einen gemeinsamen Glauben an Nea Dea, Wredelin und Jakchos, der in der Gemeinschaft der Gläubigen, der Koinodoxia, zu Tage tritt.
Hier schleicht sich wieder eine Unschärfe ein: Der Begriff "Koinodoxia" bezeichnet eben nicht die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern den gemeinsamen Glauben an die Göttertrias Nea Dea, Wredelin und Jakchos.

 

Nee - genau so ist mittlerweile (!) die offizielle Sichtweise, d.h. gemeinsame Glaube an Nea Dea, Wredelin und Jakchos sowie eine Glaubensgemeinschaft, aber keine institutionalisierte Kirche.

Dann ist das mit der Glaubensgemeinschaft wohl eine neuere Definition, die ich nicht mitbekommen habe.

 

So ist es. Es ist erst "nachher" entstanden...

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Da das Chryseia QB vor der Tür steht und offiziell in trockenen Tüchern liegt, möchte ich meine Ausarbeitung zur Hl. Katharogene hier endlagernd entsorgen. Vielleicht kann Jmd damit für seine Heimrunde was anfangen.

 

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Die Heilige Katharogene

 

Die Heilige Katharogene ist eine gemeinsame Institution der chryseischen Tempel und nur dem Heiligen Synod unterstellt. Die Hierarchie ist nur den wenigsten Mitgliedern bekannt. An der Spitze stehen zwar durchaus einflussreiche Personen, aber diejenigen, die im Auftrag der Katharogene arbeiten, sind meistens in Tarnung. Zeichen der Mitgliedschaft ist ein Siegelring, der jedoch nicht getragen werden muss.

Die Richter der Heiligen Katharogene sind speziell ausgebildete örtliche oder gesandte Priester, die ausschließlich nach dem Rechtssystem der Katharogene richten und daher die lokalen Rechtsgepflogenheiten außer Acht lassen.

 

Die Katharogene hat grundsätzlich die Möglichkeit, von sich aus gegen eine bestimmte Person oder Organisation zu ermitteln, ohne dass es einen öffentlichen Kläger bräuchte. Dies ist nötig, da sie auch über die Mitglieder der Nea Ekklesia richtet.

 

Prinzipiell unterscheidet die Heilige Katharogene zwischen Theurgie (Weißer Zauberei) und Goetie (Schwarzer Zauberei). Theurgie ist helfende und heilende Zauberei. Zur Goetie gehören Schadenszauber aller Art, aber auch alle Arten von Beschwörung und Nekromantie.

 

Erlaubt sind in Chryseia magische Taten, die zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen oder zum Schutz der Ernte oder vor wilden Tieren. Verboten sind all jene magischen Handlungen, die dem körperlichen und seelischen Wohl einer Person schaden. Neben offensichtlicher Schadensmagie zählt hierzu auch Zauberei, die eine Person handlungsunfähig macht oder Macht über ihren Geist ausübt.

 

Eine Besonderheit in Chryseia stellt das Gesetz dar, dass nur Priestern der Nea Ekklesia die Orakelkunst erlaubt ist. Diese wird üblicherweise von den Priestern der NeaDea praktiziert. Aus diesem Grund verdingen sich illegale Orakelseher im Geheimen und hoffen darauf, unentdeckt zu bleiben.

 

Während die Verurteilung ausschließlich durch die Priesterschaft erfolgt, werden die Untersuchungen und die Verfolgung des Schuldigen hauptsächlich in die Hände von Leuten gelegt, die nicht zum Klerus gehören. Für die Ermittlungen greift die Katharogene bevorzugt auf Agenten, Spione und Hexenjäger, aber auch Ordenskrieger und Söldner zurück. Auf diese Weise werden Schwarzmagier, Beschwörer, gegen Gesetze verstoßene Gildenmagier oder verdächtige Zauberer verfolgt. Agenten und Hexenjäger arbeiten verdeckt, falls die Heilige Katharogene wünscht, dass die jeweilige Aufgabe unter Geheimhaltung vorgehen sollte.

 

Im Übrigen ist die Katharogene auch für die Untersuchung, Beschlagnahmung und eventuelle Vernichtung dunkler oder gefährlicher Artefakte zuständig.

 

Die chryseischen Hexenjäger sind ein landesweit operierender, aber loser Bund von Spezialisten, der in den verschiedenen großen Tempeln des Landes seine Ausbildungsstätten hat. Ihre Hauptaufgabe besteht im rechtzeitigen Erkennen und Beobachten von finsteren Umtrieben, Zauberei im Sinne von Goetie, aber auch häretische Richtungen in der Nea Ekklesia selbst.

 

Sie sind offiziell nur den Führungspersonen der Heiligen Katharogene gegenüber Gehorsam schuldig. Allerdings leisten sie in den meisten Fällen auch der einfachen Priesterschaft Folge, wie jeder normale Chryseier auch. Nach jeder Mission haben sie sich bei den Oberhäuptern der Katharogene zu melden und einen detaillierten Bericht abzugeben, der von Schreibern aufgezeichnet und in einem geheimen Archiv gelagert wird.

 

Die Hexenjäger stehen zwar im Dienst der Nea Ekklesia, aber sie müssen keinen glaubenstreuen Lebenswandel führen. Daher steht es jedem Hexenjäger frei, ob er sich seiner Aufgabe aus persönlichem Glauben oder privatem Eifer verschrieben hat.

 

Die Prozesse bestehen aus Vorladungen vor ein Priestergremium der Katharogene, das Gericht hält. Vom Angeklagten sowie den Klägern und von Zeugen werden umfangreiche Erklärungen und Auskünfte zu den magischen Tätigkeiten und Ereignissen eingeholt. Im Rahmen solcher Verfahren ist es der Katharogene erlaubtes Mittel, Hausdurchsuchungen durchzuführen und den Angeklagten für die Dauer des Prozesses in Haft zu nehmen.

 

Die Prozesse sind Geheimverfahren und finden nicht öffentlich statt. Da die Verfahren ausschließlich in den Händen der Katharogene liegen, können Befangenheiten der Richter und Rechtsmissbräuche nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Gründe für die jeweiligen strafbaren Handlungen spielen im Prozess keine Rolle, es zählt nur die Tat. Ausgenommen von dieser Regel sind allerdings Mitglieder der chryseischen Magiergilden, die Gründe für ihr Tun vorlegen dürfen, sofern es sich dabei um Beherrschungsmagie handelt.

 

Wer Mitwisser eines schädlichen Zauberers ist, soll den Täter ergreifen und der Katharogene übergeben. Wer allerdings den Täter nicht ausliefert, macht sich strafbar.

 

Die rationale Beweisführung steht in den Prozessen der Katharogene im Vordergrund, und der gesamte Prozessablauf wird im Beisein von Schreibern protokolliert.

 

Im Verfahren werden auch Zeugen befragt. Dem Angeklagten werden die Namen der gegen ihn aussagenden Zeugen verheimlicht. Im Gegensatz zu den Gesetzen der meisten chryseischen Staaten sind in den Prozessen der Katharogene auch Ausländer, Minderjährige oder Personen mit schlechtem Leumund voll zeugnisfähig.

 

In den Verfahren der Heiligen Katharogene werden in besonderen Fällen auch sogenannte Reinigungseide abverlangt. Hierbei werden Berührungsreliquien verwendet, also von einem Heiligen berührte Objekte. Die chryseischen Priester gehen davon aus, dass ein Gegenstand, der von einem Heiligen berührt wurde, nur dann von einem Menschen berührt werden kann, wenn er selbst nicht in Sünde steht. Aus diesem Grund haben nur die reinsten und am tiefsten in die Mysterien eingeweihte Priester der Katharogene das Recht, solche Reliquien zu berühren und zu verwenden. Sie werden Reliquienträger genannt, und sind meist die Vorsitzenden des Richtertribunals. Alle anderen Priester sind schlicht nicht würdig genug, um diese Prozedur durchzuführen.

 

Der Angeklagte schwört vor den anwesenden Priestern, dass er die Wahrheit sage und bereit sei, seine Unschuld vor ihren Augen zu bezeugen. Dann muss er sich vor dem Reliquienträger hinknien, der ihm den heiligen Gegenstand hinhält und von ihm verlangt, die Reliquie zu berühren. Eine Verweigerung der Berührung entspricht einem Schuldgeständnis, und der Angeklagte wird sofort verurteilt. Berührt er allerdings die Reliquie, so geschieht im Falle einer Wahraussage nichts. Er wird sofort für unschuldig erklärt.

 

Im Falle einer Falschaussage zaubert die Reliquie Göttlicher Blitz +25, gegen den dem Schuldigen kein WW:Resistenz zusteht. Es wird allerdings nur ein einziger Blitz erzeugt, der 2W6 schweren Schaden verursacht. Sollte der Angeklagte noch leben, wird er sofort für schuldig befunden und verurteilt. Für dieses Wunder muss der Reliquienträger 3 Punkte GG opfern. Ein kritischer Erfolg hat normale Folgen, während ein kritischer Fehler wie ein Patzer beim EW:Göttliche Gnade gewertet wird.

 

Dem Angeklagten wird das Recht zum Reinigungseid nicht zuerkannt, wenn er bei „handhafter Tat“, also auf frischer Tat, erwischt wurde. In diesen Fällen spricht die Katharogene den Angeklagten automatisch schuldig.

 

Der definitive Beweis der Schuld wird durch ein Geständnis des Angeklagten erbracht, das ohne Folter wiederholt werden muss. Allerdings ist es möglich, den Angeklagten zu foltern, falls er sein Geständnis widerruft.

 

Bei einer Verurteilung wird der Zauberer enteignet und verbannt. Außerdem wird er aus der Nea Ekklesia exkommuniziert. Verspricht er Reue und Buße, so wird die Exkommunikation auf eine bestimmte Anzahl von Jahren befristet, die der Verurteilte in einem Kloster verbringen muss. In schweren Fällen ist das Blenden von Zauberern eine übliche Strafe. Kommt allerdings eine Person durch eine Zauberei zu Tode, wird der Schuldige durch das Schwert getötet. Mitwisser oder Helfer des Zauberers werden üblicherweise mit Prügel bestraft und in schweren Fällen enteignet, während verurteilten weltlichen Orakeldeutern der gesamte Besitz genommen wird, bevor sie in die Verbannung geschickt werden. Verurteilte Priester verlieren alle Ämter und Würden und werden für 10 Jahre oder in schweren Fällen auf Lebenszeit aus der Nea Ekklesia ausgeschlossen.

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