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Beschleunigter Reiterkampf


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Geschrieben

Hallo,

 

sicherlich kein alltägliches Anwendungssczenario aber dennoch, interessiert mich wie ihr das nach den Regeln spielen würdet.

 

Situation A:

Reiter A kämpft mit Schwert auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 2 mal zuschlagen.

 

Situation B:

Reiter A kämpft mit Schwert auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt, das Schlachtross ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 2 mal zuschlagen.

-> Das Schlachtroß darf 2 mal beissen.

 

Situation C:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

 

Situation D:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt. Schlachtross ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

-> Die B des Pferdes verändert sich, Reiter A kann also das Pferd wenden und zurückreiten und Fusskämpfer B nochmal mit einem Sturmangriff + normalen Angriff angreifen.

 

Ist das nach den Regeln korrekt?

 

 

Grüsse Merl

Geschrieben

Situation C:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

Kann man Pferde beschleunigen...?

Wie auch immer, ich meine in Situation C darf der Angreifer nur einmal zustechen, da er sich nach dem Sturmangriff weiterbewegen muss und es wohl bis Ende Runde nicht schaffen kann sein Pferd wieder in Reichweite des selben Gegners zu bringen. Wenn genügend Gegner vorhanden sind (und der Speer oder die Lanze des Angreifers nicht brechen respektive diesem nicht aus der Hand gerissen werden, siehe Regelwerk) darf der Angreifer in einem Sturmangriff auch unbeschleunigt mehrere Gegner angreifen.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben (bearbeitet)

Situation C:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

Kann man Pferde beschleunigen...?

Wie auch immer, ich meine in Situation C darf der Angreifer nur einmal zustechen, da er sich nach dem Sturmangriff weiterbewegen muss und es wohl bis Ende Runde nicht schaffen kann sein Pferd wieder in Reichweite des selben Gegners zu bringen. Wenn genügend Gegner vorhanden sind (und der Speer oder die Lanze des Angreifers nicht brechen respektive diesem nicht aus der Hand gerissen werden, siehe Regelwerk) darf der Angreifer in einem Sturmangriff auch unbeschleunigt mehrere Gegner angreifen.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

 

Das man unbeschleunigt mehrer Angreifen kann ist klar. Aber ist es auch so, dass man diese mehreren Angrefer im beschleunigten Zustand alle 2 mal angreifen kann?

 

Also Situation E:

Reiter A kämpft mit Schwert auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B, dann reitet er 6 Felder weiter und kämpft gegen Fusskämpfer C. Reiter A ist beschleunigt

-> Reiter A darf 2 mal zuschlagen gegen B.

-> Reiter A darf 2 mal zuschlagen gegen C.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Interessante Situation.

Situation C:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

 

Das würde ich so erlauben (das Schlachtross dürfte auch noch einmal angreifen übrigens), allerdings nur unter der Voraussetzung, daß der Reiter beim Fußkämpfer stehen bleibt. Sonst wäre mir der Augenblick des Kontaktes zu kurz, um zwei Angriffe zuzulassen. Der Angreifer hat ja nicht plötzlich vier Arme und zwei Waffen, sondern schlägt halt statt einmal in 10 Sekunden zweimal, etwa alle 5 Sekunden (aber eben nicht im selben Augenblick).

 

Situation D:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt. Schlachtross ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

-> Die B des Pferdes verändert sich, Reiter A kann also das Pferd wenden und zurückreiten und Fusskämpfer B nochmal mit einem Sturmangriff + normalen Angriff angreifen.

 

Dann hätte der Reiter ja vier Angriffe in der Runde, das ginge nun wirklich nicht. Er könnte allerdings, das ginge ja eigentlich auch ohne beschleunigtes Pferd (wenn die Distanzen genau hinhauen) wegreiten, wenden und einen zweiten Sturmangriff machen. Und weil er den auch normal machen könnte, würde ich ihm, falls er (wie oben angedeutet) nach dem zweiten Angriff beim Fußsoldaten stehen bleibt, auch einen dritten nicht-Sturmangriff geben, das wäre dann der durch das Beschleunigen.

Geschrieben

Situation C:

Reiter A reitet einen Sturmangriff mit dem Stossspeer auf einem Schlachtross gegen Fusskämpfer B. Reiter A ist beschleunigt.

-> Reiter A darf 1 mal Sturmangriff machen.

-> Reiter A darf 1 mal normal zustechen.

Kann man Pferde beschleunigen...?

Wie auch immer, ich meine in Situation C darf der Angreifer nur einmal zustechen, da er sich nach dem Sturmangriff weiterbewegen muss und es wohl bis Ende Runde nicht schaffen kann sein Pferd wieder in Reichweite des selben Gegners zu bringen. Wenn genügend Gegner vorhanden sind (und der Speer oder die Lanze des Angreifers nicht brechen respektive diesem nicht aus der Hand gerissen werden, siehe Regelwerk) darf der Angreifer in einem Sturmangriff auch unbeschleunigt mehrere Gegner angreifen.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

 

Das man unbeschleunigt mehrer Angreifen kann ist klar. Aber ist es auch so, dass man diese mehreren Angrefer im beschleunigten Zustand alle 2 mal angreifen kann?

Nein. Nach einem Sturmangriff muss man sich noch ein paar Felder weiterbewegen, der 2. Angriff erfolgt später (am Ende der Runde), dann ist der Reiter allerdings anderswo, es sei denn, er macht sich die Mühe sein Pferd zu wenden und zurückzureiten.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben

Hallo Sayah,

 

dann ist es bei Dir also egal, ob ein Reiter sofern er sich dabei mit dem Pferd bewegt beschleunigt ist oder nicht?

 

Ich weiß, dass es unlogisch ist und der Reiter sich am Ende der Runde nicht mehr am Gegner befindet. Aber es geht ja auch eher um die korrekte Regelung.

 

Grüsse Merl

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Sayah,

 

dann ist es bei Dir also egal, ob ein Reiter sofern er sich dabei mit dem Pferd bewegt beschleunigt ist oder nicht?

 

Ich weiß, dass es unlogisch ist und der Reiter sich am Ende der Runde nicht mehr am Gegner befindet. Aber es geht ja auch eher um die korrekte Regelung.

 

Grüsse Merl

Nein, natürlich nicht. Das Problem ist folgendes: Ein Sturmangriff enthält eine Bewegung, die dafür sorgt, dass der Angreifer sich zum Zeitpunkt zu dem er den 2. Angriff ausführen könnte seinen Gegner nicht mehr angreifen kann, da er zu weit weg ist. Oder anders gesagt, in den meisten Fällen dürfte der zusätzliche Angriff dank Beschleunigen entfallen, da der Angreifer zum Zeitpunkt zu dem er angreifen könnte keinen Gegner mehr hat, der sich in Reichweite seiner Waffe befindet. Hat er seinen Ritt so geplant, dass er sich zu diesem Zeitpunkt noch in Reichweite eines Gegners befindet und hat er die Waffe noch in der Hand, darf er natürlich einen Angriff ausführen.

Alles klar?

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

ps. in der 10sec Kampfrunde erfolgt der durch Beschleunigen ermöglichte Schlag am Ende der Runde, in einem Sturmangriff wäre das, meine Lesart, am Ende der Bewegung.

Bearbeitet von sayah
Geschrieben

Hallo Sayah,

 

auf S. 260 im DFR steht zu Sturmangriffen: " Der Einfachheit halber finden alle weiteren Angriffe nach Abschluss aller Handlungen am Ende der Runde statt ... "

 

Ein Angriff gegen einen zweiten Gegner würde also auch erst dann ausgeführt, wenn der Reiter schon gar nicht mehr bei ihm steht. Selbiges gilt meiner Ansicht nach analog für beschleunigte Angriffe. Sie werden rein schematisch am Ende der Runde abgehandelt.

 

Um es genau zu sagen, ist es eigentlich eine Ausnahmeregelung des Sturmangriffes, dass schon während der Bewegungsphase ein Angriff möglich ist.

 

Grüsse Merl

Geschrieben
auf S. 260 im DFR steht zu Sturmangriffen: " Der Einfachheit halber finden alle weiteren Angriffe nach Abschluss aller Handlungen am Ende der Runde statt ... "

 

Ein Angriff gegen einen zweiten Gegner würde also auch erst dann ausgeführt, wenn der Reiter schon gar nicht mehr bei ihm steht. Selbiges gilt meiner Ansicht nach analog für beschleunigte Angriffe. Sie werden rein schematisch am Ende der Runde abgehandelt.

 

Um es genau zu sagen, ist es eigentlich eine Ausnahmeregelung des Sturmangriffes, dass schon während der Bewegungsphase ein Angriff möglich ist.

 

Das wäre nach meiner Ansicht zu legalistisch argumentiert. Da steht ja schon "der Einfachheit halber", wie klar kann man es denn sonst noch machen...

Geschrieben
Ein Angriff gegen einen zweiten Gegner würde also auch erst dann ausgeführt, wenn der Reiter schon gar nicht mehr bei ihm steht. Selbiges gilt meiner Ansicht nach analog für beschleunigte Angriffe. Sie werden rein schematisch am Ende der Runde abgehandelt.

 

Da ich hier scheinbar mißverständlich formuliert habe:

 

Nach der Regelpassage wird der Angriff gegen einen zweiten Gegner erst dann ausgeführt, wenn der Reiter schon gar nicht mehr bei ihm steht. Selbiges gilt meiner Ansicht nach für alle beschleunigten Angriffe (wobei noch nicht klar ist, ob nun mehr als einer zulässig ist). Alle beschleunigten Angriffe werden ebenfalls rein schematisch am Ende der Runde abgehandelt, auch wenn der Reiter nicht mehr bei seinem Gegner steht.

 

Grüsse Merl

  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Aus meiner Sicht ist es NICHT möglich als beschleunigter Reiter im Sturmangriff ein Ziel mehrmals anzugreifen. Im Prinzip handelt es sich um einen Angriff "im Vorbeireiten", d.h. es ist nur eine einzige Handlung im Vorbeireiten möglich.

 

Weiterhin besteht bei Stoßspeer und Lanze ggfs. die Gefahr des Waffenverlusts, d.h. ein Reiter hat auch z.B. nicht die Zeit während des Sturmangriffs die Waffe wieder aus dem Gegner "herauszuziehen" und damit erneut dasselbe Ziel anzugreifen.

 

Des weiteren möchte ich hier auf die Regelungen zum sekundengenauen Rundenablauf hinweisen. Dort wird ein einfacher Angriff mit einer Regelzeit von 3 Sekunden angesetzt. Ein Reiter bewegt sich in 1 Sekunde jedoch 3 Meter (beschleunigt 6 Meter), daher auch der erforderliche Mindestabstand von 6 Metern (strengenommen müssten es sogar 9 Meter sein) zwischen zwei Zielen (Angriff, 2sekunden Reitzeit in der sich das Pferd je 3 Meter bewegt, Angriff). Ein beschleunigter Angreifer benötigt daher (aufgerundet) für einen Angriff mindestens 2 Sekunden, da es sich sonst um einen überstürzten Hieb handeln würde. Auch ein beschleunigter Reiter mit beschleunigtem Pferd (B72 angenommen).

 

Die Argumentation mit dem "sekundengenauen Ablauf" hinkt natürlich ein bisschen, da z.B. für Reitpferd und Schlachtross dieselben Regeln gelten. Dennoch möchte ich es rein von der Logik her etwas weiter ausführen:

 

Aus der Regelung ergäbe sich, dass kein Reiter ein und dasselbe Ziel im Sturmangriff zweimal angreifen kann, da er ja nur alle 2Sekunden einen Angriff ausführen könnte (1s wäre immernoch überstürzt oder evtl. spontan). Weiterhin legt das den Schluss nahe, dass ein beschleunigter Reiter auf beschleunigtem Pferd jedoch weit mehr Ziele hintereinander angreifen kann (Angriff, 6 Meter bewegt, Angriff, 6 Meter bewegt etc) aufgrund der hohen B des Reittiers. Ein NICHT-beschleunigter Angreifer auf BESCHLEUNIGTEM Pferd hingegen könnte nur noch alle 12 Meter ein Ziel angreifen (Angriff, 6 Meter bewegt, 6 Meter bewegt, Angriff etc). Ein beschleunigter Angreifer auf NICHT-Beschleunigten Pferd könnte alle 3 Meter ein Ziel angreifern, da er ja alle 2 Sekunden einen Angriff starken könnte (Angriff, 3 Meter bewegt, Angriff etc).

Bearbeitet von Roumorz
Geschrieben
Aus meiner Sicht ist es NICHT möglich als beschleunigter Reiter ein Ziel mehrmals anzugreifen. Im Prinzip handelt es sich um einen Angriff "im Vorbeireiten", d.h. es ist nur eine einzige Handlung im Vorbeireiten möglich.
Das gilt so erst einmal nur für Angriffe im Rahmen einer Bewegung (z.B. Sturmangriff). Der übliche Nahkampf zu Pferd gegen einen Gegner (zu Fuß oder auch beritten) besteht aber eher aus einem umeinander herum tänzeln, da sind beschleunigt auch zwei Angriffe möglich.

 

Weiterhin besteht bei Stoßspeer und Lanze ggfs. die Gefahr des Waffenverlusts, d.h. ein Reiter hat auch z.B. nicht die Zeit während des Sturmangriffs die Waffe wieder aus dem Gegner "herauszuziehen".
Verstehe ich nicht. Wenn ein Reiter normalerweise einmal pro Runde einen Sturmangriff macht und nach einem schweren Treffer mit einem EW:Waffe die Waffe aus dem Gegner ziehen kann, warum soll er das beschleunigt nicht zweimal die Runde schaffen?

 

Solwac

Geschrieben (bearbeitet)
Aus meiner Sicht ist es NICHT möglich als beschleunigter Reiter ein Ziel mehrmals anzugreifen. Im Prinzip handelt es sich um einen Angriff "im Vorbeireiten", d.h. es ist nur eine einzige Handlung im Vorbeireiten möglich.
Das gilt so erst einmal nur für Angriffe im Rahmen einer Bewegung (z.B. Sturmangriff). Der übliche Nahkampf zu Pferd gegen einen Gegner (zu Fuß oder auch beritten) besteht aber eher aus einem umeinander herum tänzeln, da sind beschleunigt auch zwei Angriffe möglich.
Da gebe ich dir Recht, ich bezog mich in erster Linie auf den Sturmangriff, da mir der andere Fall eindeutig schien.
Weiterhin besteht bei Stoßspeer und Lanze ggfs. die Gefahr des Waffenverlusts, d.h. ein Reiter hat auch z.B. nicht die Zeit während des Sturmangriffs die Waffe wieder aus dem Gegner "herauszuziehen".
Verstehe ich nicht. Wenn ein Reiter normalerweise einmal pro Runde einen Sturmangriff macht und nach einem schweren Treffer mit einem EW:Waffe die Waffe aus dem Gegner ziehen kann, warum soll er das beschleunigt nicht zweimal die Runde schaffen?

 

Solwac

 

Selbstverständlich können auch mit einem Stoßspeer mehrere Ziele hintereinander angegriffen werden. Eine Lanze oder Stoßspeer muß im Sturmangriff jedoch ausgerichtet werden. Das zweimalige Angreifen desselben Gegners im Sturmangriff bei gleichzeitigem Herausziehen, Neuausrichten und erneuten Angreifen ist daher schlicht abwegig. Aus der allgemeinen Gestaltung der anderen Kampfregeln verbietet sich daher eine solche Interpretation.

 

Ich habe die "mißverständlichen" Passagen etwas korrigiert.

Bearbeitet von Roumorz
Geschrieben

Ich sehe keinen Grund, warum bei einem Sturmangriff nicht auch ein Gegner zweimal angegriffen werden können sollte. Die Bewegung des Reittieres muss halt für das Wendemanöver ausreichen, es braucht halt einen zweiten Anlauf.

 

Solwac

Geschrieben (bearbeitet)

Du sprichst in diesem Fall im Prinzip von einem erneuten "zweiten Sturmangriff". Dies ist regeltechnisch m.E. nicht so vorgesehen, insbesondere gab es wenn ich mich recht erinnere auch eine Regelung zur Beweglichkeit des Pferdes, d.h. möglichen Wendemanövern, die dadurch ausgeschlossen waren.

Die Handlung "Sturmangriff und Niederreiten" ist eine abgeschlossene Handlung, welche die eigene Handlungsphase in der Regel beendet. Ein Wendemanöver und erneuter Anlauf stellt m.E. in diesem Sinne eine eigenständige Handlung dar. Die Ursprungsfrage war aber soweit ich das verstanden habe eine andere, nämlich das selbe Ziel in einer Bewegung mehrfach anzugreifen dank "Beschleunigen"

 

Der Zauber "Beschleunigen" sieht zudem soweit ich weiß auch ausdrücklich nur "Mehrfachangriffe" und nicht "Mehrfachhandlungen" vor. Sollte ich mich täuschen (habe das Arkanum gerade nicht zur Hand), steht deiner Argumenation natürlich nichts entgegen.

Bearbeitet von Roumorz
Geschrieben

Die beiden Beispiele im DFR gehen von einem bestimmten zurück gelegten Weg aus. Aber warum sollte nicht eine Wendeschleife und dann ein zweiter Vorbeiritt möglich sein? Die Einschränkungen ergeben sich aus dem nötigen Platz und der entsprechenden Mindest-B. Die Handlung als solche wäre einheitlich, deswegen ist es kein zweiter Sturmangriff.

 

Solwac

Geschrieben

Wenn eine solches Wendemanöver regeltechnisch zulässig ist, stimme ich dir zu, dann wäre es keine zweite Handlung und damit könnte dasselbe Ziel in derselben Runde zweimal angegriffen werden. Ich lese das nachher zu Hause noch einmal nach.

Dennoch gehen deine Einwände m.E. an der Grundfrage vorbei, nämlich ob ich ein und dasselbe Ziel im Vorbeireiten zweimal angreifen kann. In deinem Fall wäre es ja nur eine erweitere Form eines normalen Sturmangriffs, bei der die Bewegung entsprechend ausgedehnt ist. Dasselbe Ziel stellt somit zwei separate Ziele dar, die eigens "angeritten" werden.

Geschrieben
Dennoch gehen deine Einwände m.E. an der Grundfrage vorbei, nämlich ob ich ein und dasselbe Ziel im Vorbeireiten zweimal angreifen kann.

Den Punkt habe ich doch beantwortet. :dunno:

Das gilt so erst einmal nur für Angriffe im Rahmen einer Bewegung (z.B. Sturmangriff).

 

Solwac

Geschrieben

Sätze aus dem Kontext zu reißen bzw. nicht richtig zu lesen ist nicht die feine Art auf Einwände einzugehen. Man unterscheide bitte zwischen den Formulierungen A) "dasselbe Ziel zweimal im Vorbeireiten anzugreifen" (d.h. jeweils mit Anlauf) und B) "dasselbe Ziel im Vorbeireiten zweimal anzugreifen" (hinreiten, zweimal zuschlagen, weiterreiten).

 

Also nochmal einfacher formuliert:

A) zulässig, wenn Wendemanöver zulässig, sonst nein

B) keinesfalls, siehe Argumentation oben

Geschrieben
Ich sehe keinen Grund, warum bei einem Sturmangriff nicht auch ein Gegner zweimal angegriffen werden können sollte. Die Bewegung des Reittieres muss halt für das Wendemanöver ausreichen, es braucht halt einen zweiten Anlauf.

 

Solwac

 

Da die Bewegungsrichtung nach jedem Angriff im Sturmangriff um höchstens 45° verändert werden kann (DFR 260) und somit mindestens 4 Angriffe noch dazwischen passen müssen, mit jeweils 6 Metern zwischen den Angriffen und pro Angriff nochmals 3 Meter Bewegungsweitenverlust, dürfte das innerhalb einer Runde äußerst knapp werden.

 

Liebe Grüße

Saidon

Geschrieben (bearbeitet)

Gut, aber das legt nahe, dass (theoretisch) ein "Wenden" während eines Sturmangriffs durchaus möglich ist, dafür jedoch mindestens eine B von 24 (4x45Grad = 180 Grad entspricht 4 x 6 Meter zwischen jedem "Ziel" = 24 Felder), ohne das dieser unterbrochen werden muss. Ein beschleunigtes Schlachtross B72 könnte also während eines Sturmangriffs...

 

12 Felder Anlauf

3 für den Angriff Ziel A

24 Felder (4x6 Felder) für das Wenden und erneute Angreifen =180 Grad-Wendung

6 Felder für erneutes Anreiten auf Ziel A

3 für den zweiten Angriff auf das selbe Ziel

=Mindest-B 48

 

...Problemlos bewältigen. Somit hat Solwac mit seiner Argumentation recht (und ich unrecht). Hier findet nicht zwangsläufig eine erneute Handlung statt. Es wäre sogar möglich, vier weitere Ziele mit einem Abzug von B-Verlust von 12 anzugreifen und so sechs Angriffe in einer Runde durchzuführen - vorausgesetzt die Ziele stehen zufällig genau richtig!

 

Reiterkampf ist einfach zu stark :after:

Bearbeitet von Roumorz

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