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Fotos auf Cons :confused:


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Geschrieben

Mahlzeit zusammen,

 

nachdem ich ja nun ein paar Bilder vom Co gemacht habe,stellt sich mir die Frage nach der Rechtssicherheit bzgl. der Veröffentlichung der Bilder,wo Personen darauf zu erkennen sind. Sollte es sehr strittig sein, so werde ich dann entsprechend nur noch unkritische Bilder in meinen Blog stellen.

 

Befinden wir uns nun bzgl. der Bilder im Bereich von:

 

"§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

 

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:[...]

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;[...]" ?

 

Hoffe auf ein paar brauchbare Antworten.

 

Falls es nicht passen sollte,bitte verschieben :-).

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

ich möchte hier durch folgendes Zitat noch darauf Hinweisen, daß es sich bei dem Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos ohne Erlaubnis um eine STRAFTAT handeln KANN.

 

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden

 

Da diese Straftat nur dann verfolgt wird, wenn es einen Kläger gibt (im Gegensatz zu Raub, Körperverletzung, Mord usw.) wird dies meist nicht passieren.

Ich möchte aber zu Bedenken geben, daß

 

1. Es schnell passieren kann, daß man sich streitet und so etwas dann dafür sorgt, daß einer der Streitenden ein solches Foto einklagen kann.

 

2. Kein Veranstalter sich gerne in den Knast begibt.

 

3. Es keine pauschales sondern nur ein individuelles Recht - sprich von Fall zu Fall unterschiedliche Urteile - gibt.

 

Aus diesem Grund werden viele Veranstalter nicht verklagt (Keine Grund, Faulheit oder Unkenntnis der Fotografierten), was aber nicht heißt, das die Gefahr immer besteht.

Bearbeitet von Gomor
Geschrieben

Ähem, hier schießt du etwas über das Ziel hinaus. Der Midgard Con ist eine öffentliche Veranstaltung (theoretisch kann jeder Teilnehmen), insofern ist eine Voraussetzung für den angeführten Paragraphen ("höchstpersönlicher Lebensbereich") nicht gegeben.

 

Anders wäre es, wenn man eine Person im Rahmen des Cons unter der Dusche oder auf der Toilette fotografieren würde. Dieser Lebensbereich ist dann doch wieder höchstpersönlich.

Geschrieben
Ich habe das KANN mal herausgehoben, aber grundsätzlich gilt, wo kein Kläger da kein Richter und umgekehrt.

 

Ich muss noch mal widersprechen. Mit "höchstpersönlicher Lebensbereich" ist die eigene Wohnung/das eigene Haus usw. gemeint, nicht aber eine öffentliche Veranstaltung. Demnach ist dieser Paragraph nicht grundsätzlich auf einen Midgard Con anwendbar.

 

Es ist sogar so, dass wenn eine bestimmt Personenzahl auf dem Foto überschritten ist (ab 6 Personen) von denen nicht eine eindeutig im Vordergrund steht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht mehr greift.

Geschrieben

Ich möchte, dass Bilder von mir nur nach Vorlage und meiner ausdrücklichen Erlaubnis (für das konkrete Bild) im Netz veröffentlicht werden. Ich bin allerdings großzügig und rufe nicht sofort nach einem Anwalt/einer Anzeige und dulde jetzt auch schon einige Bilder.

 

Allerdings ärgert es mich schon, wenn Bilder von und mit mir einfach so veröffentlicht werden. Es geht niemanden außerhalb der Veranstaltung etwas an, auf welchen Cons ich war und wie ich dabei aussehe.

Geschrieben

Darauf möchte ich dann aber doch Folgendes erwidern:

 

1. Es handelt sich um ein Vergehen und kein Verbrechen und niemand wird dafür ins Gefängnis kommen.

 

2. Die Formulierung "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" schließt meines Erachtens einen Con und durch Con-Teilnehmer geschossenen Fotos für den "Privatgebrauch" mal definitiv aus. Eine Jugendherberge ist kein gegen Einblick besonders geschützter Raum, sondern öffentlich zugänglich! Dementsprechend würde ich hier sogar die Straftat komplett verneinen.

 

Es bliebe allein die Frage des Rechtes am eigenen Bild, da kann meines Erachtens verlangt werden, dass die Bilder von einem selbst nicht ins Netz gestellt werden.

 

Hier steht aber § 23 KunstUrhG entgegen:

 

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

 

Wenn die Person also nicht im Vordergrund ist, sondern es um die Örtlichkeit geht, bedarf es keiner Zustimmung.

 

Unzweifelhaft war der Con auch eine Versammlung und Bilder im Zuge dieser Versammlung, die die Versammlung zeigen sollen, bedürfen entsprechend auch keiner Zustimmung.

 

 

Wir wollen also bitte keine übertriebene Panik machen, es gibt tatsächlich relativ wenig Möglichkeiten, gegen jemanden vorzugehen, der hier ein Bild vom Con veröffentlicht!

Geschrieben

@Kayllan: Schön und gut, aber ich finde, dass man durchaus auf die Leute Rücksicht nehmen kann, die (wie ich) keinen Bock darauf haben, dass ständig alles im Netz (also nicht zurücknehmbar öffentlich) dokumentiert werden muss.

 

Nur weil etwas möglicherweise erlaubt ist, muss es doch nicht gut oder in Ordnung sein. Es gibt tatsächlich ein, zwei Leute auf der Welt, die keinen Bock auf öffentliche Verewigung im Netz haben.

Geschrieben

Hallo Rosendorn,

 

auch ich bin keine Freundin ungefragter Veröffentlichungen, aber ich denke, dass hier alle, wenn ich sie nett darum bitte, Fotos mit mir auch sofort wieder rausnehmen werden.

 

Und ich denke auch, dass ein einfacher Hinweis: "Leute, bitte seid so gut und stellt keine Bilder von mir ins Netz" vollkommen ausreichend ist. Da muss man nicht gleich mit der Gesetzeskeule kommen, zumal sie falsch ist.

Geschrieben
Hallo Rosendorn,

 

auch ich bin keine Freundin ungefragter Veröffentlichungen, aber ich denke, dass hier alle, wenn ich sie nett darum bitte, Fotos mit mir auch sofort wieder rausnehmen werden.

 

Und ich denke auch, dass ein einfacher Hinweis: "Leute, bitte seid so gut und stellt keine Bilder von mir ins Netz" vollkommen ausreichend ist. Da muss man nicht gleich mit der Gesetzeskeule kommen, zumal sie falsch ist.

 

Hallo Kayllan, :wave:

 

und woher weiß ich, daß irgendjemand ein Foto von mir ins Netz stellt? Nur dann kann ich ihn bitten es wieder zu entfernen. Vorher fragen ist eindeutig die bessere Möglichkeit. :thumbs:

 

:hiram:

Geschrieben

Wie gesagt, ich komme ja gar nicht mit einer wie auch immer gearteten Keule. Mir wäre es nur lieber, wenn wir es andersherum machen könnten: Zuerst fragen, dann veröffentlichen.

 

Was einmal im Netz ist, bleibt darin - egal, wie lieb ich nach einer Veröffentlichung um Löschung bitte.

Geschrieben

Da habt Ihr beiden selbstverständlich Recht, aber ich denke, dass es hier einen Strang gibt, in dem man sich bereiterklären kann, dass es ok ist, wenn Bilder von einem veröffentlicht werden, ist doch bereits ein guter Ansatz gegeben. Und es zeigt ja auch, dass sich die Leute der Tatsache bewusst und bereit sind, vorher zu fragen.

 

Vielleicht tragt Ihr Euch einfach in dem Strang mit der Bitte ein, dass keine Bilder von Euch veröffentlicht werden sollen?

 

Und vermutlich werden es nur Con-Bilder sein, da ist das Feld der Stränge, in denen man nachsehen müsste, dann doch sehr eingegrenzt.

Geschrieben
Der Midgard Con ist eine öffentliche Veranstaltung (theoretisch kann jeder Teilnehmen)
Äh, das stimmt nicht. Ein MidgardCon ist eine private Veranstaltung. Allerdings ist sie an einem öffentlich zugänglichen Ort, was den höchstpersönlichen Lebensbereich natürlich ausschließt.
Geschrieben
Der Midgard Con ist eine öffentliche Veranstaltung (theoretisch kann jeder Teilnehmen)
Äh, das stimmt nicht. Ein MidgardCon ist eine private Veranstaltung. Allerdings ist sie an einem öffentlich zugänglichen Ort, was den höchstpersönlichen Lebensbereich natürlich ausschließt.

 

Ok, Deine Differenzierung ist natürlich richtig. :)

Geschrieben

Ich kann Rosendorn verstehen, der qua Beruf (Lehrer) m.E. auch Grund hat, seine Privatsphäre etwas mehr abzuschotten als vielleicht andere. Man weiß nie, auf was für Gedanken Schüler kommen (wir waren selber welche...), und was sie aus gegebenem Material machen. Da kann man schon etwas vorsichtig sein.

 

Andererseits sehe ich eine Juhe ebenfalls nicht als "höchstpersönlichen Lebensbereich" an, oder doch bestenfalls deren Duschen, Schlafräume und WCs (und die bleiben von Midgard-Con-Paparazzi doch eher verschont, nicht?).

 

Ein öffentlicher Umzug à la Rosenmontags-Zoch sind die Midgard-Cons deswegen trotzdem nicht, es kann nur teilnehmen, wer eingeladen wird, und die Einladung gibt es erst nach Prüfung durch die Veranstalter (daß bisher m.W. niemals eine verweigert wurde, ändert daran nichts).

 

Insofern ist das alles ein wenig grau. Es geht um eine private Veranstaltung, aber sie ist irgendwie doch im öffentlichen Raum. Ein Menschlein vor der Burg-Kulisse wäre risikolos, eventuell wären das auch fünfzehn in der Feierhalle. Ob das auch für fünf rund um einen Tisch zuträfe, ist schon eine offenere Frage.

 

Dazu käme eventuell die Frage, wo die Fotos physisch liegen. Wenn sie in einem nicht suchbaren, nur für registrierte Nutzer, zugänglichen Teil des Forums sind, ist das etwas anderes, als wenn sie auf irgendeinen öffentlichen Webspace gelegt und dann verlinkt werden...

Geschrieben
Der Midgard Con ist eine öffentliche Veranstaltung (theoretisch kann jeder Teilnehmen)
Äh, das stimmt nicht. Ein MidgardCon ist eine private Veranstaltung. Allerdings ist sie an einem öffentlich zugänglichen Ort, was den höchstpersönlichen Lebensbereich natürlich ausschließt.

Du nennst eine Veranstaltung privat, für die auf allen möglichen Plattformen Werbung gemacht wird (hier im Forum, in Con-Listen, auf Facebook, ...) und für die sich theoretisch jede Person, die in der Lage ist ein Anmeldeformuar auszufüllen und den Teilnehmerbeitrag zu überweisen, teilnehmen kann, privat?

 

Interessante Ansicht.

Geschrieben
Der Midgard Con ist eine öffentliche Veranstaltung (theoretisch kann jeder Teilnehmen)
Äh, das stimmt nicht. Ein MidgardCon ist eine private Veranstaltung. Allerdings ist sie an einem öffentlich zugänglichen Ort, was den höchstpersönlichen Lebensbereich natürlich ausschließt.

Du nennst eine Veranstaltung privat, für die auf allen möglichen Plattformen Werbung gemacht wird (hier im Forum, in Con-Listen, auf Facebook, ...) und für die sich theoretisch jede Person, die in der Lage ist ein Anmeldeformuar auszufüllen und den Teilnehmerbeitrag zu überweisen, teilnehmen kann, privat?

 

Interessante Ansicht.

Das ist eine Konsequenz der Einladungsmechanik (um die Einladung bitten, sie erhalten, erst dann anmelden können). Die etwas einfachere Praxis ändert nichts am Prinzip.
Geschrieben (bearbeitet)
Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass das vor Gericht Bestand haben würde. Aber das führt für diese Diskussion zu weit.

Ich fürchte, in den meisten der mir denkbaren Fälle würde ein Gericht wohl kein ausreichendes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung über ein Midgard Con erkennen und auch den meisten Besuchern die nötige Prominenz absprechen, die das Recht am eigenen Bild aushebeln würde. Ebenfalls würde das Gericht sehr wohl der Yuhe als Hausherrin (und dem Veranstalter als deren Vertreter) das Recht zusprechen Fotografieren innerhalb der Yuhe grundsätzlich zu untersagen...

Aber auch diese Diskussion hat hier wenig verloren. Wie auch immer, wenn du mich fragst hat Gomor in seinem Beitrag ziemlich viel durcheinander gebracht, womit dieser hier wenig hilfreich ist.

Deshalb ist wohl der vernünftigste Rat, Anstand walten zu lassen und die fotografierten Personen mit der Aufnahme zu fragen ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden wären, das lässt sich, sind erstmal Hemmungen überwunden, in sehr kurzer Zeit machen und führt in der Regel zu erstaunlich vielen positiven Reaktionen.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Bearbeitet von sayah
Geschrieben (bearbeitet)

vielen Dank Dir,

[...]Vielleicht tragt Ihr Euch einfach in dem Strang mit der Bitte ein, dass keine Bilder von Euch veröffentlicht werden sollen?
Zur klaren Differenzierung habe ich einen analogen Strang eröffnet.

denn Du hast damit meine Bitte beachtet, keine Neins in den Erlaubnisstrang einzustellen und ennoch den Leuten mit Meinung wie Dir einen raum geschaffen! Sorum wird ein Schuh draus! Schade, dass ich nichc weiss, wie Du ausschaust :satisfied:... aber wenn mir wer sagt: nciht ablichten! oder nciht veröffentlichen! ist das immer eindeutig!

 

zu den anderen: die Diskussion gab es schon und tritt wohl immer wieder auf. der Betreiber des Forums hat auf jeden fall das Recht, zu sagen was er hier zulässt und was nciht. Darum machen die Erlaubnisse im "Ja, ich erlaube Fotos.." Strang nur Sinn, wenn der Schreiber seinen/ihren namen nennt und sich selbst mit Foto darstellt! :)

Bearbeitet von NeaDea
Geschrieben

Da es hier und auch bei den anderen beiden Straengen, so unterschiedliche, kontroverse Ansichten bzgl. der Veröffentlichung von Fotos gibt, ich keine Lust habe,mir für jedes Foto, wo vielleicht der Fuß von jemanden zu erkennen ist, eine, anwaltlich formulierte, Rechtsabtretungserklaerung ausfuellen zu lassen, wo ich bestimmt ~150 von diesen haette vorbereiten müssen, schließlich sollte man das ja zur eigenen Sicherheit machen, da ansonsten das Risiko sonst zu groß wäre von Hobbyisten verklagt und geteert und gefedert zu werden, werde ich nur Fotos in meinem Blog veröffentlichen, wo mich hoffentlich der JuHe Vater, nicht auch noch für öffentlich kreuzigen laesst.

Geschrieben
Da es hier und auch bei den anderen beiden Straengen, so unterschiedliche, kontroverse Ansichten bzgl. der Veröffentlichung von Fotos gibt, ich keine Lust habe,mir für jedes Foto, wo vielleicht der Fuß von jemanden zu erkennen ist, eine, anwaltlich formulierte, Rechtsabtretungserklaerung ausfuellen zu lassen, wo ich bestimmt ~150 von diesen haette vorbereiten müssen, schließlich sollte man das ja zur eigenen Sicherheit machen, da ansonsten das Risiko sonst zu groß wäre von Hobbyisten verklagt und geteert und gefedert zu werden, werde ich nur Fotos in meinem Blog veröffentlichen, wo mich hoffentlich der JuHe Vater, nicht auch noch für öffentlich kreuzigen laesst.
Wenn Du die Möglichkeit dazu hast, kannst Du es auch machen wie Einskaldir nach der letzten oder vorletzten Bacharach-Con: Da hat er nämlich die Fotos auf eine Webspace gestellt, die nur mit Passwort zugänglich war (ich glaube, das war bei gmx), und jedem, der sie sich anschauen wollte, auf Nachfrage das Passwort zukommen lassen.

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