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Geschrieben

Hallo!

 

Im Meister der Sphären, Seite 74 unten, findet sich ein Vermerk über die Sichtbarkeit (und Sichtbarwerdung) von Geisterwesen.

Gilt dies nur für Geister, die von sich aus auf Midgard verweilen, oder auch für beschworene Geisterwesen?

 

Konkret stellte sich mir, da ich seit neuestem einen Totenbeschwörer spiele, folgende Frage:

Wenn ich einen Geist beschwöre und diesen herumkommandiere, ist er dann "unsichtbar" oder kann es werden? Und wenn ja, wieviele AP kostet dieser Sichtbarwerdungs- oder Unsichtbarwerdungs-Prozess?

 

Grüße,

Gimli CDB

Geschrieben

Generell ist jegliches Wesen sichtbar, es sei denn es besitzt die Sonderregel (Fertigkeit oder Zauber) sich unsichtbar machen zu können. Wenn also im Bestiarium oder im MdS-Bestiarium kein Eintrag dabei steht, dass das Wesen unsichtbar ist oder sich unsichtbar machen kann, dann ist es primär (also auch für normale Augen) sichtbar.

 

Fazit: Ein Geisterwesen (beschworen oder nicht) ist primär sichtbar, aber unhörbar.

 

Ein unsichtbares Geisterwesen kann die Befähigung haben, sich sichtbar zu machen. Die dazu nötigen AP sind im Profil bereits einberechnet, d.h. man muss dafür keine AP abziehen. (MdS S. 74)

Geschrieben

Ein unsichtbares Geisterwesen kann die Befähigung haben, sich sichtbar zu machen. Die dazu nötigen AP sind im Profil bereits einberechnet, d.h. man muss dafür keine AP abziehen. (MdS S. 74)

 

Das eröffnet ja dann die Möglichkeit als Spielleiter einen unsichtbaren und auch nicht durch Infrarotsicht erkennbaren Gegner zu senden.... korrekt?:D

Geschrieben

Naja, wenn es sich dabei um ein Geisterwesen handelt, das Grabeskälte verbreitet (wie z.B. ein Draug), dann sollte man es schon durch Infrarotsicht erkennen.

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