Annesphiories Geschrieben 24. August 2001 report Geschrieben 24. August 2001 Hallo ihr alle! Wie schauts? Also folgendes: Es gibt da so undefinierte Zauberregeln wie z.B. wenn man einen Zauber wie Lähmung ausführt, die 20 sekunden Zauberzeit hinter sich hat, kann man den Spruch dann in seiner Hand speichern, noch kurz warten und dann zaubern? Oder ist das so von wegen gezaubert=ausgeführt? Unsere Gruppe ist das wild am rätseln! Wenn ihr auch solche verflixten Themen habt, dann schreibt sie einfach dazu! Grüße Annesphiories
Mamertus Alra Nero Geschrieben 26. August 2001 report Geschrieben 26. August 2001 Der Zauber wird nach Ende der Zauberdauer wirksam. In der Hand speichern entspräche jenen Zaubern, wo speziell erwähnt wird, daß innerhalb der Wirkungsdauer jemand berührt werden muß, die Hand auf diesen gerichtet werden muß etc. Ansonsten: Ende Zauberdauer = Eintritt der Wirkung. Das Speichern noch Zauberwirkungen ist der Thaumaturgie vorbehalten. Thomas aka Mamertus
Nikolen Geschrieben 3. September 2001 report Geschrieben 3. September 2001 Die Ausnahmen sind, glaube ich, Graue Hand und Macht über Leben. Göttlicher Blitz muß auch nicht sofort geschossen werden. Hat aber einen komplett anderen Regelmechanismus. Nikolen
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden