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Lernen mit Praxispunkten und Geld


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

kann ich beim Lernen z.B. von einer Waffe der Kategorie (z.B. Bihänder) schwer auf +12 PP der Fertigkeit (hier Bihänder) und Gold und normale EP verwenden? - Natürlich unter Einhaltung der Drittel Ep Regel u.ä.....

 

Danke Lux

Geschrieben

Nein, dies ist nicht möglich.

 

Lernen mit Praxispunkten bedeutet, dass mindestens die Hälfte der nötigen FP aus PP bestritten wird und für den Rest AEP, KEP bzw. ZEP (je nach Fertigkeit) genutzt werden. Eine Drittelregelung gibt es da nicht.

 

Solwac

 

P.S. Kreativecke? Soll das der Beginn einer Hausregel werden?

Geschrieben

hätte ich aus dem Bauch heraus auch so gesehen. Aber in den Regeln finde ich den Passus nicht der dies nicht zuläst. Evtl kann mich ja jmd mit Quellenangabe eines besseren belehren.

Geschrieben
hätte ich aus dem Bauch heraus auch so gesehen. Aber in den Regeln finde ich den Passus nicht der dies nicht zuläst. Evtl kann mich ja jmd mit Quellenangabe eines besseren belehren.

 

Hinten im DFR, kurz vor den Tabellen gibt es den Passus Lernen durch Praxis, wenn ich mich recht erinnere wird es dort erwähnt.

Geschrieben

Regelantwort:

 

Mindestens die Hälfte der GFP in PPs, Seite 284 DFR.

 

 

Hausregel:

 

Wir spielen schon immer, dass man die 40 GFP, oder das jeweilige Vielfache davon, auf die zu lernenden GFP anrechnen kann und der Rest "normal" verlernt.

 

Mir ist seit Einführung von M4 keinerlei Vorteil für die Spieler dadurch aufgefallen und die freuen sich, auch mal einen PP gewinnbringend einsetzen zu können.

Geschrieben

@ Einskaldir dies bezieht sich aber nur auf das Lernen durch Praxis. Und ist für diesen Fall nicht relevant.

 

Im ersten Teil steht wie EP bzw. PP erworben werden.

 

Dann kommt der Passus mit der Umwandlung (10 GS=1 FP, 1EP=1FP, 1PP=40FP) . Incl. Einschränkung (ZEP nur für Zauber... KEP nur für Waffen... unter PP ist die Einschränkung nur zum Verbessern der Fertigkeit aus der sie hervorgeganen sind (Dweomer etc lass ich hier mal weg).

Dann kommt die Art des Lernens und hier ist KEINE Einschränkung hinsichtlich von PP es gilt lediglich die Regelung min ein drittel Geld ein drittel Erfahrung. (Noch einmal der Passus den Einskaldir meinte (s.284) bezieht sich auf Lernen durch Praxis dies meine ich nicht sondern Lernen durch Unterweisung).

Geschrieben

Also entweder Du lernst durch Unterweisung, dann bezahlst Du jeweils 1/3 EP bzw. GS oder Du lernst durch Praxis (PP). Beides gemischt geht nicht.

 

Da jeder PP 40 FP "wert" ist, werden die restlichen FP beim Lernen nur mit EP aufgefüllt.

 

Beim Lernen durch Unterweisung bezahlst Du einen Lehrmeister (mit GS). Beim Lernen durch Praxis (mit PP) bezahlst Du niemanden und kannst nahezu überall und sofort Deine PP mit EP verlernen.

 

Gruß

Shadow

Geschrieben
Also entweder Du lernst durch Unterweisung, dann bezahlst Du jeweils 1/3 EP bzw. GS oder Du lernst durch Praxis (PP). Beides gemischt geht nicht.

 

Wo steht das? Bzw. wo steht diese Einschränkung? Oder aus welchem Kontext geht das hervor.

Geschrieben

Das steht in den Angaben auf Seite 278/279 des DFR. Beim Lernen durch Unterweisung müssen Geld und Erfahrungspunkte (EP) aufgebracht werden. Ein Praxispunkt wird hingegen direkt in Fertigkeitspunkte (FP) getauscht, er 'bringt' also keine Erfahrungspunkte. Dementsprechend kann er auch nicht zum Lernen durch Unterweisung gebraucht werden.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Moderation :

Da es sich um eine Regelfrage und keine Hausregel handelt wird in den Regelteil verschoben.

Und auch hier wieder die Bitte: schreibt in den Titeln die Begriffe aus. Die Suchfunktion des Forums kann mit Abkürzungen wie PP nichts anfangen.

 

Danke sagt das

Moderationsfeuer

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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