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Geschrieben
Regel-konforme Regelbiegereien gehen prima mit magischen Gegenständen ;-)

z.B. ein verzauberter Schlüssel der "Schlösser öffnen" (gelernt) bis zu einem Maximum von 20 verdoppelt

 

Meines Erachtens ist das jedoch ein Unterschied, da betreffende Artefakte einfach gestrichen werden können (und auch beim Durchschauen des Charakterblattes sofort auffallen), wohingegen Hausregeln die an Lernkosten schrauben, zu einer "falschen" GFP-Anzahl führen, wodurch ein Charakter auf einem bestimmten Grad mehr oder weniger kann, als ein regelkonform erstellter Charakter.

(Extrem-)Beispiel: Spitzbube A auf Grad 3 beherrscht Schlösser öffnen+16 und spielt bei einem Einbruchs-Abenteuer mit, das für Figuren der Grade 1-4 ausgelegt ist und wird zugelassen, da sein Grad ja 3 beträgt. Der SL geht dann aber natürlich nicht von solch einem hohen Erfolgswert aus; wobei genaues Durchschauen des Charakterblattes diesen "Fehler" aufdeckt (zumindest bei extremen Ausprägungen).

Aber wie gesagt, ich erachte das Problem als geringfügig und wie ich andeuten wollte, ist der Hinweis von SchneiF unnötig (ohne das "böse" zu meinen), da das eben mit jeder so gearten Hausregel selbstverständlich einhergeht. Daher habe ich darauf hingewiesen; eventuell gibt es bei der Vergünstigung von Diebesfertigkeiten ja auch ein Problem, das mir nicht ersichtlich ist und dann kann ich aufgrund meiner Reaktion darauf hingewiesen werden.

 

Hallo Odin,

 

mag sein, dass der Hinweis unnötig ist. Zumindest ist er subjektiv in dem Sinne, dass ich keine Extrawurst gegenüber anderen Spielerfiguren gebraten haben will. Denn wo soll das enden? Der Glücksritter kriegt Verführen zum Preis von Sprache, der Assasine Meucheln zum Preis von Klettern? Und wenn wenn der SL wechselt machen wir wir erst mal einen gemütlichen Umrechnungsabend :crosseye:

 

Darum gefällt mir die Lösung mit der Diebesgottheit besser - da bin ich dann auch gerne bereit, einen Teil der Beute (zwergenmäßig) zu opfern. Oder mal einen Azubi mit auf Tour zu nehmen oder dergleichen.

 

LG SchneiF

Geschrieben

Für ein Allerweltsschloss auf Midgard würde ich von einem Schlossknacker wohl gar keinen EW verlangen. Er bekommt es auf (bekommt 5 AEP, keine PP Chance), Punkt. Wenn es aber aus irgendwelchen Gründen besonders schnell gehen muss, sagen wir mal 30 Sekunden, wird gewürfelt. So oder so ähnlich.

Kein EW = Keine EP, keine PP. Wozu auch, denn er lernt ja nichts an so einem "Allerweltsschloss", wie Du es selbst nennst? Wenn jemand EP durch Fertigkeiteneinsatz haben möchte, muss er die schon durch einen EW verdienen. Wenn es nur um das doofe Schloss an sich geht, dann kein EW (von mir aus), aber auch keine Punkte.

 

Das ist falsch. Der erfolgreiche Einsatz einer Fertigkeit bringt auch dann 5 AEP ein, wenn nicht gewürfelt werden muss. Die Regeln enthalten keinen Passus, der etwas Gegenteiliges behauptet. Vgl. DFR S. 270, S. 79.

Geschrieben

Für ein Allerweltsschloss auf Midgard würde ich von einem Schlossknacker wohl gar keinen EW verlangen. Er bekommt es auf (bekommt 5 AEP, keine PP Chance), Punkt. Wenn es aber aus irgendwelchen Gründen besonders schnell gehen muss, sagen wir mal 30 Sekunden, wird gewürfelt. So oder so ähnlich.

Kein EW = Keine EP, keine PP. Wozu auch, denn er lernt ja nichts an so einem "Allerweltsschloss", wie Du es selbst nennst? Wenn jemand EP durch Fertigkeiteneinsatz haben möchte, muss er die schon durch einen EW verdienen. Wenn es nur um das doofe Schloss an sich geht, dann kein EW (von mir aus), aber auch keine Punkte.

 

Das ist falsch. Der erfolgreiche Einsatz einer Fertigkeit bringt auch dann 5 AEP ein, wenn nicht gewürfelt werden muss. Die Regeln enthalten keinen Passus, der etwas Gegenteiliges behauptet. Vgl. DFR S. 270, S. 79.

 

Dem stimme ich zu.

Es entwertet ja auch gelernte Fähigkeiten, wenn ich für gutes Beherrschen keine Erfahrung mehr bekomme.

Geschrieben

Hallo Orlando, hallo Bro,

 

ich glaube ihr liegt beide falsch. So wie sich mir die Regeln darstellen, gibt es weder ein konkretes Gebot noch ein Verbot für den Einsatz von Fertigkeiten ohne Würfelwurf EPs zu vergeben. Vor allem der Passus S. 270 legt nahe, dass der Spielleiter dies festlegt.

 

Grüsse Merl

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