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Beschwörung fertig - und was dann?


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Geschrieben

Hallo liebe Midgardianer!

 

Ich bin normalerweise in unserer Runde SL, und ich bin auch der, bei dem unsere Regelwerke rumliegen.

 

Nun bin ich aber im Moment Spieler, und da unsere aktuelle SLin selbst noch nicht so regelfest ist, fragt sie meistens mich. Das bedeutet natürlich, dass ich hier eine Verantwortung trage, die mir nicht so ganz recht ist - schließlich will ich dann plötzlich objektiv über eine Sache entscheiden, die mich ganz direkt selbst betrifft, und das ist oft nicht so einfach.

 

Deswegen stelle ich Fragen, die mich (bzw. meine Figur) betreffen, gerne hier im Forum - einfach um sicher zu gehen, dass meine Entscheidungen in Ordnung sind.

 

Ich spiele im Moment einen (Toten)Beschwörer. Da walte ich natürlich oft meines Amtes und befrage beispielsweise bei einem Detektivfall das Opfer und solcherlei Späße mehr.

Da ich eigentlich keine "gefährlichen" Wesen beschwöre - schließlich sind die meisten Geister recht harmlos, da keine Grabeskälte - verzichte ich meistens auf Sicherungsmaßnahmen wie Zwingkreise. Außerdem waren mir Bannen von Geistern und Heimsenden von Geistern bisher zu teuer.

 

Wir spielen das im Moment so, dass ein beschworener Geist sich dann nach der Beschwörung für eine Stunde frei bewegen kann - dann aber normalerweise vor Ablauf der Frist selbst zurückkehrt und durch das schließende Beschwörungsfeld wieder ins Jenseits gebracht wird.

 

Ist das so eigentlich richtig?

Theoretisch könnte ein Geist ja einfach hier bleiben - wenn er das möchte. Um das zu verhindern, bräuchte ich dann ja wohl Heimsenden oder Bannen. (Was ist da nochmal der Unterschied?)

Außerdem kann ein Geist sich ja auch einfach vom Beschwörungsfeld entfernen und sich so einer eventuellen Befragung entziehen, solange ich keinen Zwingkreis zeichne - was dann ja meine eigene Schuld ist. (Das kann ich nur verhindern, indem ich ihn schnell genug erfolgreich dominiere).

 

Und noch eine letzte Frage: Was passiert, wenn jemand, während der Geist im Diesseits ist, den Beschwörungskreis beschädigt? Ist der Geist dann gestrandet?

 

Wie handhabt ihr das / wie ist es richtig?

 

Viele Grüße,

Gimli CDB

 

PS: Ich wollte für dieses Konglomerat an Fragen, bei denen es ja eigentlich immer um das gleiche geht, keinen eigenen Strang für jede Frage eröffnen.

Geschrieben

Bannen und Heimsenden:

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du einen Ortsgebundenen Geist nicht Bannen (der übliche Schlossgeist, etc.).

Den kannst du nur temporär mit Heimsenden verjagen (was dem Effekt entspricht, wenn der Geist 0 AP hat)

 

Einen beschworenen Geist musst du bannen, da hilf kein heimsenden.

Dafür ist der dann dauerhaft weg.

 

 

Ansonsten denke ich auch, daß ein beschworener Geist nach den 2h der Beschwörung zurückkehrt. Schutzkreis hilft dir halt gegen frei herumgeisternde Geister, könnte evtl. aber auch mal wichtig sein, denn der Geist kann ja aus dem Beschwörungskreis ausbrechen (2ter EW:Zaubern).

 

Will sagen, ein wirklich verantwortungsbewusster Beschwörer, wäre sehr vorichtig, wenn er den gerufenen Geist nicht wieder los werden kann.

Geschrieben

Huhu,

 

Zur Frage mit dem zerstörten Beschwörungskreis:

 

Wir haben das mal so gespielt, dass dann das beschworene Wesen gestrandet ist. Ob das allerdings auch offiziell so ist, weiß ich nicht.

 

Hoffe, die Antwort hilft dir dennoch irgendwie weiter... :disturbed:

 

LG Anjanka

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich müsste jetzt nochmals genau nachschauen, ob es bei Geistern Unterschiede gibt, doch sollte der Beschwörerkreis beschädigt sein, so ist auch das Tor zur Heimkehr dem Geist verwehrt. Bei Menschen beschwören ist das zumindest so. Und daraufhin habe ich die Regeln so verstanden, dass sie nur noch mit Heimsenden auf ihre Ebene zurück gebracht werden können.

  • Like 1
  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

 

Also ich erinnere mich daran, im Meister der Spähren gelesen zu haben, dass beschworene Wesen, egal ob Dämonen, Elementare oder Geister als auf Midgard gestrandet gelten, wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht innerhalb der 2h zurückkehren können, die ihnen unter normalen Bedingungen "zu stehen". Das umfasst unpünktliches Erscheinen am Beschwörungsort ebenso wie Beschädigung des Beschwörungskreises.

 

Einige von ihnen können dann mit Bannen von Zauberwerk oder Finsterwerk zurück gesendet werden. Für andere benötigt man deutlich mehr Aufwand, abhängig von ihrer Art. Genaueres steht im M.d.S.

 

Wichtig ist, dass für alle diese Wesenheiten die Möglichkeit besteht, durch einen anderen Beschwörungskreis von Midgard zu verschwinden, der in ihre Heimatebene führt, wenn sie die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen überwinden können.

 

Die Bedingungen dafür sind allerdings happig:

  • der Beschwörungskreis muss in die gleiche Ebene führen
  • der Beschwörungskreis muss für die gleiche Art von Wesen angelegt worden sein
  • das Wesen muss den Zaubernwert des Polygrams überwinden, das den Kreis schützt (zweite Zauberprobe bei der Beschwörung)

 

Ganz lustig wird es dann natürlich bei Wesen aus den Mittelwelten, bei den Zauberrei und Beschwörung in der eigenen Kultur bekannt ist. Da kann man richtig Spass haben.... :)

Geschrieben

@Gimli: Um welche Geister handelt es sich? Geister aus den spirituellen Gefilden würden sich ohne Heimkehr ansammeln, ob dies im Sinne des Beschwörers ist? Schließlich gehen ihm so mögliche Opfer verloren (OK, es bleiben wahrscheinlich noch genug ;)), während er auf Midgard erst einmal den Zugriff verliert. Geister, die nicht von einem Beschwörer geholt wurden, könnten auch mit Heimsenden von Geistern oder Bannen von Geistern nicht dauerhaft vertrieben werden. Und Ahnengeister wiederum sind auch anders, sie können einfacher gerufen werden und von alleine verschwinden.

 

Zum beschädigten Beschwörungskreis: Ja, der Geist kommt dann von alleine nicht mehr weg.

 

Solwac

Geschrieben

Hallo!

 

Danke für die vielen Stellungnahmen!

 

@Gimli: Um welche Geister handelt es sich? Geister aus den spirituellen Gefilden würden sich ohne Heimkehr ansammeln, ob dies im Sinne des Beschwörers ist?

Zwangsläufig? Oder nur auf freiwilliger Basis, sprich: wenn sie bleiben "wollen"?

 

Schließlich gehen ihm so mögliche Opfer verloren (OK, es bleiben wahrscheinlich noch genug ;)), während er auf Midgard erst einmal den Zugriff verliert. Geister, die nicht von einem Beschwörer geholt wurden, könnten auch mit Heimsenden von Geistern oder Bannen von Geistern nicht dauerhaft vertrieben werden. Und Ahnengeister wiederum sind auch anders, sie können einfacher gerufen werden und von alleine verschwinden.

 

Zum beschädigten Beschwörungskreis: Ja, der Geist kommt dann von alleine nicht mehr weg.

 

Solwac

 

Danke für die Klarstellung!

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