Panther Geschrieben 5. Juli 2011 report Geschrieben 5. Juli 2011 Ein Kämpfer steht im Nchkampf gegen einen anderen Kämpfer, die beiden hauen sich mit Schwertern. wenn der Gegner nun nur einen Angriff hat und sein Schwert fallen läßt, dann hebt er dass Schwert in der nächsten Runde wieder auf. In dieser Aufheberunde hat er ja keinen Angriffsmöglichkeit.... Wenn mann also auf einen "Waffe aufhebenden Kämpfer" draufhaut, bekommt er keine KEP, da: Übermacht 1:0, also KEINE KEP Richtig? Panther
Prados Karwan Geschrieben 5. Juli 2011 report Geschrieben 5. Juli 2011 Nein, nicht richtig, da der Gegner noch immer eine potenzielle Gefahr darstellt. Sobald er die Waffe wieder in der Hand hat, würde er weiter draufhauen. Die Übermachtregelung soll insgesamt das ungefähre Kräfteverhältnis zwischen den Parteien abbilden. Allzusehr ins Detail braucht man nicht zu gehen. Grüße Prados
Panther Geschrieben 6. Juli 2011 Autor report Geschrieben 6. Juli 2011 Die Antwort bezieht sich darauf, dass du meinst, die Übermachtsverhältnisse werden am Anfang eines Kampfes EINMAL bestimmt und dann ist gut. In diesem Falle gäbe es KEP, wenn das Übermachtsverhältnisse rundenweise bestimmt wird, dürfte es keine geben... Panther
Merl Geschrieben 6. Juli 2011 report Geschrieben 6. Juli 2011 Nein, auch dann gäbe es KEP. Es zwingt Ihn ja niemand die Waffe aufzuheben. Dies ist nur eine mögliche Handlung in einer Kampfsituation. Er könnte auch mit der Faust zuschlagen, zaubern oder sonstwas machen. Grüsse Merl
Panther Geschrieben 6. Juli 2011 Autor report Geschrieben 6. Juli 2011 OK, das überzeugt, mein Fehler...... Panther
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