Astragon Geschrieben 14. Dezember 2001 report Geschrieben 14. Dezember 2001 Also ich sitze hier gerade mit einem Freund und wir haben das Arkanum vor uns liegen. Nun ergab sich folgender Disput: Zitat Arkanum:" Bei Berührungzaubern genügt es, wenn der zauberer das Opfer mit seinem Thaumagral anstelle seiner Hand berührt." Bedeutet das nun das ein Zauber, der z.B. Vereisen beherscht sich einen Thaumagral zulegen kann (gehen wir von einem Zauberstab aus) dann mit diesem den Gegner berührt und Vereisen zaubern kann? Ergo gegner Würftelt Resistenz und ist bei scheitern vereist.
DiRi Geschrieben 14. Dezember 2001 report Geschrieben 14. Dezember 2001 Hallo, wenn ich mich nicht ganz täusche, ist der Hintergrund dieser Regel der Folgende: Nach der Regel haben Zauberer mit ihren Thaumagral, z.B. 'nen Magierstab, einen höhere EW:Angriff, als mit bloßer Hand (kann ja nur über Waffenloser Kampf gesteigert werden - für Zauberer eher schwierig und vor allem teuer). Und da zwischen Zauberer und Thaumagral eine besondere Verbindung besteht, findete dieses nette Ding bei der Berührungsregel ausnahmsweise seine Anwendung. Grundsätzlich muss aber einem Berührungszauber eine Berührung vorangegangen sein, simuliert durch einen EW:Angriff mit dem Thaumagral. War eben jener Angriff (hier Berührung) erfolgreich, so wirkt der Zauber, wenn logischerweise zuvor natürlich der Zauberwurf geklappt und der Gegener seinen ggf. erforderlichen WW:Resistenz verissen hat. Praktisch ist bei Thaumagralen die zugleich 'ne Waffe sind, dass der Zauberer so einem erfolgreichen Angriff gleich noch die Wirkung eines Berührungszaubers unterschieben kann (steht so ähnlich glaube ich auf S. 233 oder so im Arkanum). Ciao, Dirk.
Prados Karwan Geschrieben 15. Dezember 2001 report Geschrieben 15. Dezember 2001 Hallo, die Ausführungen von DiRi sind in einigen Details nicht ganz richtig. Ein Zauberer greift mit seinem Thaumagral an, erhält auf seinen Angriff aber einen Zuschlag von +4, da er den Gegner nur leicht berühren will. Der Gegner erhält daher auch keinen(!) WW:Abwehr, erleidet ausschließlich leichten Waffenschaden (1W-1 z.B. bei Dolch) und darf dann gegen den EW:Zaubern resistieren. Bei einem kritischen Erfolg des Angriffs erleidet das Opfer normalen schweren Schaden zusätzlich zur Zauberwirkung, gegen die es natürlich resistieren darf. Grüße Prados
Astragon Geschrieben 15. Dezember 2001 Autor report Geschrieben 15. Dezember 2001 also muss der Zauber nicht auf dem Thaumagral liegen *liste der möglichen Zauber durchgeht* um ihn durchleiten zu können? Der Regeltechnische Vorgang währe also Zauberer (zaubern +20 Magierstab +10) Würfelt EW: Angriff +14 (trifft) Gegner keinen EW Abwehr Zauber würfelt EW: Zaubern +20 (Vereisen) Gegener Würfelt EW phs Resistenz (scheitert) => Gegner Vereist Ich möchte nur wissen ob das so richtig ist weil mein Kumpel mit mir mitlerweile gewettet hat das ich das falsch verstanden habe
Prados Karwan Geschrieben 15. Dezember 2001 report Geschrieben 15. Dezember 2001 Jein, im Prinzip ist das schon richtig, nur die Reihenfolge ist falsch. 1. Zauberer zaubert (und verliert AP). 2. Zauberer greift mit Thaumagral an und erhält +4 für den Umstand, nur leichten Schaden anrichten zu wollen. 3. Ist der Angriff erfolgreich, darf der Getroffene einen WW:Resistenz würfeln. Ein WW:Abwehr steht ihm nicht zu. Es können nicht alle Zauber über einen Thaumagral geleitet werden. Bei einigen benötigt man wie bisher die Berührung mit der bloßen Hand. Grüße Prados
Astragon Geschrieben 15. Dezember 2001 Autor report Geschrieben 15. Dezember 2001 Ich nehme an das es bei denen die nicht durch den Thaumagral geleitet werden können extra dabei steht. Mein Kumpel meinte eben, das nur die Zauber die auf den Seiten 234-237 stehen mit Thaumagralen gewirkt werden können. Was unter anderem Vereisen ja ausschliesen würde.
Detritus Geschrieben 15. Dezember 2001 report Geschrieben 15. Dezember 2001 @Astragon: Bei den Zaubern, die nicht durch ein Thaumagral wirken, steht es explizit im Text, das es nicht geht! Beispiele: Graue Hand oder Pestklaue Die Zauber, die auf den Seiten 234 - 237 stehen, sind die Zauber, die mittels eines Thaumagrals "verbessert" werden. Diese Verbesserung tritt aber nur ein, wenn die Zauber ins Thaumagral gebunden wurden. Das Beispiel Vereisen kann also durch einen Thaumagral gewirkt werden, aber der Zauber kann dabei nicht verbessert werden. mfg Detritus
Astragon Geschrieben 15. Dezember 2001 Autor report Geschrieben 15. Dezember 2001 danke für die antwort das wars was ich wissen wollten
Detritus Geschrieben 16. Dezember 2001 report Geschrieben 16. Dezember 2001 Keine Ursache!! mfg Detritus
Rufus Dreyfus Geschrieben 7. Februar 2004 report Geschrieben 7. Februar 2004 Tja, mein Heiler Ixcuetlax hat dann wohl nix von einem Quauleolstabthaumagral. *Vereisen* kann er als Heiler nicht lernen, andere interessante Zauber haben eine Zd > 1s, da ist leider nichts mit Flußkraftverstärkung bei Berührungszaubern, wenn ich die Regeln richtig verstehe. Sonst wäre *Verkleinern* eine interessante Altenative. Und wenn das Ding ausgebrannt ist, müsste er wohl zurück nach Tzikinaha zum Tiumenchatictili, um es wieder aufladen zu lassen. Kein besonders kurzer Weg, wahrscheinlich. Da macht er sich doch lieber einen Stab der Tierzähmung (nach ARK S. 269): unterarmgroßer Schlangenstab aus Mahagoni Patecoatl *Zähmen* ABW 7 % mit Federn, Haarbüscheln, Säckchen mit Fisch-/Reptilienschuppen, Haaren, Haut von friedlich verstorbenen Tieren) für nur noch 43 EP. Verliert er dann beim Zaubern noch AP oder geht das über die ABW ? (hehe, er bräuchte dann nämlich keine AP zu "investieren", es wirkt auf bis zu fünf (sein Grad) Grad 1- bis Grad 6-Wesen) Grüße X
Rufus Dreyfus Geschrieben 9. Februar 2004 report Geschrieben 9. Februar 2004 Moinmoin ! Wenn ich es recht verstehe (S. 22, S. 233 ARK), ist der mit einem Thaumagral angreifende Zauberer in der nächsten Runde wegen des 1 s Berührungszaubers wehrlos und hat keine weitere Handlung ?!? X
Henni Potter Geschrieben 9. Februar 2004 report Geschrieben 9. Februar 2004 Nein: Der Zauberer darf noch in derselben Runde angreifen, und auch nur in dieser Runde ist er wehrlos. In der nächsten Runde ist bereits alles vorbei. Grüße, Hendrik
Rufus Dreyfus Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 Auf ARK S. 234 oben steht aber: "..., da der Zauberer im Kampf ohne Verzögerung in einer Runde zuschlagen und in der nächsten einen Berührungszauber anwenden kann." Das ist es, was mich verwirrt. Auf S. 22 unten links steht es wieder anders ?!? Oder ist es so gemeint: Z kloppt in der ersten Runde irgenwie drauf, entscheidet sich in der zweiten für Zauberei und a) zaubert den Berührungszauber (Zd bis 10 s ?) b) schlägt mit Thaumagral mit +4 drauf, bei Treffer muss der Gegner resistieren. Heino
Henni Potter Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 Zitat[/b] (Rufus Dreyfus @ 10 Feb. 2004,15:15)][...] Oder ist es so gemeint:Z kloppt in der ersten Runde irgenwie drauf, entscheidet sich in der zweiten für Zauberei und a) zaubert den Berührungszauber (Zd bis 10 s ?) b) schlägt mit Thaumagral mit +4 drauf, bei Treffer muss der Gegner resistieren. Heino Genau so ist es gemeint! Der Text auf S. 234 ist leider nicht sonderlich gut formuliert. Entscheidend ist aber die Regelpassage von S. 22, die m. E. klar verständlich ist. Auf S. 234 wird nichts Abweichendes geregelt, sondern lediglich (mit schlechter Wortwahl) Bezug genommen, wie du an dem einleitenden "da" erkennst. Grüße, Hendrik
Einskaldir Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 dann hab ich mal eine frage zum thaumagral mit Dämonenfeuer. wenn ich dolch+10 beherrsche und mit diesem als thaumaral angreife, habe ich dann folgende werte: dolch+14 , 2W6 ?
Wiszang Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 Hi! Soweit ich weiss, ist unter Thaumagral im Arkanum geregelt, dass der Schaden mit dem Dolch um +2 (?) steigt. Du willst ja niemand nur berühren um den Zauber "anzubringen" sondern Du greifst an. Also Angriff normal & Schaden Dolch+Verzauberung Dämonenfeuer, was auf dem Thaumagral aufgeprägt sein muss. Ich schaue aber heute Abend nach. Alles Gute Wiszang
Henni Potter Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 Meines Wissens wird beim Berührungsangriff mit dem Thaumagral überhaupt kein Schaden verursacht! Ich muss mich also entscheiden, ob ich 2W6 Schaden verursachen will, oder ob ich die +4 für einen Berührungsangriff erhalte. Hendrik
Einskaldir Geschrieben 10. Februar 2004 report Geschrieben 10. Februar 2004 dann lest in ruhe nochmal nach. @ Hendrik: W6-1 mach ich bei b zaubern mit dolch in AP-form immer schaden. ich denke allerdings, dass die regeln für B-Zauber für dämonenfeuer nicht gelten. hier greift der Z nur mit dem erfolgswert für dolch an. so stehts ja eigentlich auch in der beschreibung. war nur kurz verwirrt wegen der oben angegebenen +4
Krayon Geschrieben 11. Februar 2004 report Geschrieben 11. Februar 2004 Liebe Leuts, was mich in dieser Diskussion stört, ist Zitat[/b] ]@ Hendrik: W6-1 mach ich bei b zaubern mit dolch in AP-form immer schaden. respektive von Prados weiter oben Zitat[/b] ]Ein Zauberer greift mit seinem Thaumagral an, erhält auf seinen Angriff aber einen Zuschlag von +4, da er den Gegner nur leicht berühren will. Der Gegner erhält daher auch keinen(! WW:Abwehr, erleidet ausschließlich leichten Waffenschaden (1W-1 z.B. bei Dolch) und darf dann gegen den EW:Zaubern resistieren. Aussage: Für Berührungsangriffe erhält der Angreifer WM+4 (soweit gehe ich konform), der Angegriffene darf nicht abwehren (auch noch in Ordnung), erhält jedoch leichten Waffenschaden. Das kann nicht sein! 1. Wenn ich keinen Waffenschaden mache (blaue Flecke, leichter Blutverlust durch Beinah-Treffer etc), der andere aber auch keine Abwehr ausführt - wieso sollte er dann AP verlieren? 2. Wenn dem so wäre, könnte sich ein Charakter seine schwerste Waffe schnappen, nur Berührungsangriffe ausführen und den Gegner mit WM+4 ohne Gegenwehr in kürzester Zeit AP-los prügeln. Das kann ja wohl auch nicht gewollt sein! MMn verursachen Berührungsangriffe keine Schäden, es sei denn, die Berührung hat Sekundäreffekte (Zauber etc.).
Hornack Lingess Geschrieben 11. Februar 2004 report Geschrieben 11. Februar 2004 : Arkanum, S.22. Ist eindeutig. Hornack
Tede Geschrieben 11. Februar 2004 report Geschrieben 11. Februar 2004 Zitat[/b] (Prados Karwan @ 15 Dez. 2001,10:20)]... Der Gegner erhält daher auch keinen(! WW:Abwehr... Opfern steht nach den Regeln durchaus ein WW:Abehr zu, nur ist er meistens nicht notwendig! Bei einem kritischen Treffer, wo ein Berührungsangriff schweren Schaden verursacht, hat er dagegen durchaus seinen Sinn. @Krayon Eine Diskussion über die Anwendbarkeit des Berührungsangriffes als Erschöpfungstaktik gab es schon: Berührungsangriffe Grüße, Tede
Henni Potter Geschrieben 13. Februar 2004 report Geschrieben 13. Februar 2004 Zitat[/b] (Einskaldir @ 10 Feb. 2004,17:18)]dann lest in ruhe nochmal nach. @ Hendrik: W6-1 mach ich bei b zaubern mit dolch in AP-form immer schaden. ich denke allerdings, dass die regeln für B-Zauber für dämonenfeuer nicht gelten. hier greift der Z nur mit dem erfolgswert für dolch an. so stehts ja eigentlich auch in der beschreibung. war nur kurz verwirrt wegen der oben angegebenen +4 Ups, diesen Strang habe ich jetzt einige Zeit lang vergessen, ebenso wie ich regelmäßig die Regel über AP-Verlust bei Berührungsangriffen vergesse. Wie ich bereits in dem von Tede verlinkten Strang geschrieben habe, kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen. Aber ich kann immerhin feststellen, dass Einskaldir den Regeln nach in der Tat Recht hat: Beim Berührungsangriff mit einem Dämonenfeuer-Thaumagral erhält man +4 auf den Angriff und verursacht 2W6 leichten Schaden; das liegt daran, dass durch das Dämonenfeuer "der Schaden der Waffe auf 2W6 erhöht" wird. Grüße, Hendrik
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