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Geschrieben

Wie gesagt, die einfachste Lösung - und dabei noch nichtmals unbedingt eine Hausregel, den sehr genau sind die Regeln diesbezüglich wirklich nicht, oder zumindest bin ich davon noch nicht so recht überzeugt, daß man wirklich seine Aktionen verliert (automatisch darauf aufwendet den Haltegriff aufrechtzuerhalten), wenn man jemanden festhält - wäre es, dem Festhaltenden mit seinen weiteren Aktionen Angriffe zuzugestehen, die natürlich nur das Quetschen und Drücken darstellen sollen, und daher auch bei schweren Treffern nur AP rauben.

 

Bye

Thanee

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Interessante Diskussion - um beim Hervorkramen das Lesen der vorangegangenen Beiträge zu ersparen, es geht hier darum, was ein jemanden im Handgemenge festhaltender alles noch machen kann (die Antwort ist: nach den Regeln zunächst mal gornischt, solange er seinen Gegner weiter festhalten will. Man kann im Handgemenge, wenn man selbst nicht festgehalten wird, eine von vier Handlungen ausführen - angreifen, Dolch ziehen, Gegner festhalten, aus dem Handgemenge lösen).

 

Es wurde hier angemerkt, daß das für den Festhaltenden gegenüber dem Festgehaltenen nachteilig sei, da der letztere bei geglücktem EW:Raufen fürs losreißen, selbst wenn dieses nicht glückt, Ausdauerschaden verursacht.

Meine Interpretation ist, daß der Festhaltende, wenn er denn will, durchaus jede Runde einen EW:Raufen zum Festhalten machen darf. Gelingt dieser, verliert der Festgehaltene Ausdauer. Allerdings bekommt er für den EW:Raufen auch einen WW:Raufen und kann daher dem Haltegriff entwischen.

Ich frage mich allerdings, ob man, wenn man einmal den Gegner festgehalten hat, diesen auch ohne weiteren EW "festbehalten" kann, oder ob man nicht sowieso jede Runde neu würfeln muß. Die Argumentation wäre wohl, daß der Festgehaltene "beinahe handlungsunfähig" ist und nichts anderes mehr machen kann, als sich loszureißen versuchen, ohne daß dieser Zustand irgendwie zeitlich begrenzt sei.

 

Wer's nachschlagen will, es ist im DFR S. 239.

Geschrieben

Und nun zu meiner eigentlichen Frage: wenn eine Figur im Handgemenge festgehalten ist, was kann der Rest der Welt tun?

Ich nehme an, jemand könnte dem Opfer helfen, indem er seinerseits ins Handgemenge geht und den Festhaltenden seinerseits angreift (ich denke mal, wer seinerseits "festgehalten" wird, verliert seinen eigenen Haltegriff. LP-Verlust wäre auch effektiv, mit Raufen, Waffenlos oder Dolch).

Was können Freunde des Festhaltenden machen? Es sieht mir so aus, als ob der Festgehaltene wehrlos angegriffen werden könnte (d.h. mit +4 und ohne Abwehr), allerdings unter Beachtung der Waffenliste "Angriff in ein Handgemenge". Insbesondere gezielte Hiebe wären unter diesen Umständen realistisch denkbar. Auch Fesseln (dauert allerdings, analog zum tragenden Knoten, wohl eine Minute = sechs Versuche, sich loszureißen?) oder Durchsuchen sollte möglich sein.

Geschrieben
Es sieht mir so aus, als ob der Festgehaltene wehrlos angegriffen werden könnte (d.h. mit +4 und ohne Abwehr), allerdings unter Beachtung der Waffenliste "Angriff in ein Handgemenge". Insbesondere gezielte Hiebe wären unter diesen Umständen realistisch denkbar. Auch Fesseln (dauert allerdings, analog zum tragenden Knoten, wohl eine Minute = sechs Versuche, sich loszureißen?) oder Durchsuchen sollte möglich sein.

 

 

Das Fesseln sollte problemlos möglich sein. Es reicht ja im Prinzip, ihn gut einzuwickeln. Knoten sind in dem Moment nicht nötig, und letzten Endes ist das auch genau das Beispiel aus den Regeln. (Thorvard, der Berserker; linker Kasten)

 

Dass ein Angriff mit blosser Hand nicht möglich sein soll, leuchtet mir nicht so ganz ein. Wer hat noch nie eine Szene in einem Film gesehen, wo ein Kämpfer von einem Gegner festgehalten wird, während ein anderer ihn mit Fausthieben traktiert? Jetzt frage ich mich nur, ob die Regeln das ausschließen und man deshalb eine Hausregel hervorzaubern muss.:?:

Geschrieben (bearbeitet)
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: wenn eine Figur im Handgemenge festgehalten ist, was kann der Rest der Welt tun?(...)

Diese Frage ist zwar sehr geschmeidig an das Eingangsthema angelehnt, aber dennoch völlig OT:

Ursprünglich ging es hier um die Möglichkeiten, die eine SpF hat, wenn sie selber in ein Handgemenge verwickelt ist.

:D

 

Grüße, Drachenmann

Bearbeitet von Drachenmann
Geschrieben
Es sieht mir so aus, als ob der Festgehaltene wehrlos angegriffen werden könnte (d.h. mit +4 und ohne Abwehr), allerdings unter Beachtung der Waffenliste "Angriff in ein Handgemenge". Insbesondere gezielte Hiebe wären unter diesen Umständen realistisch denkbar. Auch Fesseln (dauert allerdings, analog zum tragenden Knoten, wohl eine Minute = sechs Versuche, sich loszureißen?) oder Durchsuchen sollte möglich sein.

 

 

Das Fesseln sollte problemlos möglich sein. Es reicht ja im Prinzip, ihn gut einzuwickeln. Knoten sind in dem Moment nicht nötig, und letzten Endes ist das auch genau das Beispiel aus den Regeln. (Thorvard, der Berserker; linker Kasten)

 

Dass ein Angriff mit blosser Hand nicht möglich sein soll, leuchtet mir nicht so ganz ein. Wer hat noch nie eine Szene in einem Film gesehen, wo ein Kämpfer von einem Gegner festgehalten wird, während ein anderer ihn mit Fausthieben traktiert? Jetzt frage ich mich nur, ob die Regeln das ausschließen und man deshalb eine Hausregel hervorzaubern muss.:?:

 

Wieso ist ein Angriff mit bloßer Hand gegen einen Festgehaltenen nicht möglich?

Geschrieben

Ich frage mich allerdings, ob man, wenn man einmal den Gegner festgehalten hat, diesen auch ohne weiteren EW "festbehalten" kann, oder ob man nicht sowieso jede Runde neu würfeln muß. Die Argumentation wäre wohl, daß der Festgehaltene "beinahe handlungsunfähig" ist und nichts anderes mehr machen kann, als sich loszureißen versuchen, ohne daß dieser Zustand irgendwie zeitlich begrenzt sei.

 

Wer's nachschlagen will, es ist im DFR S. 239.

 

Wenn man festhält, muss man nicht weiter würfeln. Man würfelt dann einen WW gegen den Losreißversuch.

Geschrieben (bearbeitet)
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: wenn eine Figur im Handgemenge festgehalten ist, was kann der Rest der Welt tun?

Ich nehme an, jemand könnte dem Opfer helfen, indem er seinerseits ins Handgemenge geht und den Festhaltenden seinerseits angreift (ich denke mal, wer seinerseits "festgehalten" wird, verliert seinen eigenen Haltegriff. LP-Verlust wäre auch effektiv, mit Raufen, Waffenlos oder Dolch).

Was können Freunde des Festhaltenden machen? Es sieht mir so aus, als ob der Festgehaltene wehrlos angegriffen werden könnte (d.h. mit +4 und ohne Abwehr), allerdings unter Beachtung der Waffenliste "Angriff in ein Handgemenge". Insbesondere gezielte Hiebe wären unter diesen Umständen realistisch denkbar. Auch Fesseln (dauert allerdings, analog zum tragenden Knoten, wohl eine Minute = sechs Versuche, sich loszureißen?) oder Durchsuchen sollte möglich sein.

 

Lies einfach mal den Passus durch:

 

Freunde des Opfers können den Festhaltenden angreifen. Wenn der LP verliert, lässt er automatisch los.

 

Was können die Freunde des Festhaltenden machen? Sie können angreifen oder den Festhaltenden beim Festhalten unterstützen. Das Opfer muss beim Losreißen dann gegen jeden einzelnen seinen Losreißversuch durchsetzen. Jeder von denen hat einen WW. Steht auch in den Regeln.

 

Fesseln geht natürlich auch. Ist auch in den Regelbeispielen im grauen Kasten erwähnt.

Bearbeitet von Einskaldir
Geschrieben
Es sieht mir so aus, als ob der Festgehaltene wehrlos angegriffen werden könnte (d.h. mit +4 und ohne Abwehr), allerdings unter Beachtung der Waffenliste "Angriff in ein Handgemenge".

 

Mir sieht das nicht so aus. Dagegen spricht erstens, dass nicht erwähnt wird, dass das Opfer wehrlos im Sinne der Regeln wird. Das wäre in einer solchen Situation angemessen. Zum Zweiten hat Handlungsunfähigkeit nichts mit Wehrlosigkeit zu tun.Das sind zwei paar Schuhe. Abwehr ist keine Handlung in dem Sinne.

 

Im Übrigen verlierst du deine Fähigkeit zur Abwehr beim Festhalten nur dann, wenn du mit Yube Chian erfolgreich festgehalten wirst.

Geschrieben

Wieso ist ein Angriff mit bloßer Hand gegen einen Festgehaltenen nicht möglich?

 

:prados:

DFR, S. 240:

Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen.

 

Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht.

Geschrieben

Wieso ist ein Angriff mit bloßer Hand gegen einen Festgehaltenen nicht möglich?

 

:prados:

DFR, S. 240:

Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen.

 

Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht.

 

Das ist mir schon klar, obw.

 

Ich sah darin nur kein Problem. Der Schritt ins Handgemenge ist keine Handlung, ohne Würfelwurf. Man ist drin. Fertig. Dann haut man drauf. Fertig. ;)

Geschrieben

Wieso ist ein Angriff mit bloßer Hand gegen einen Festgehaltenen nicht möglich?

 

:prados:

DFR, S. 240:

Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen.

 

Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht.

 

Das ist mir schon klar, obw.

 

Ich sah darin nur kein Problem. Der Schritt ins Handgemenge ist keine Handlung, ohne Würfelwurf. Man ist drin. Fertig. Dann haut man drauf. Fertig. ;)

 

Das würde aber bedeuten, dass der Schläger sich, sollte es dem Festgehaltenen gelingen, sich loszureißen, explizit aus dem Handgemenge lösen müsste. Und das sehe ich bei meinem Beispiel nicht unbedingt so. Der tritt einfach zwei Schritte zurück und macht mit normalem Nahkampf weiter. Ich sehe hier einfach eine Diskrepanz zwischen den Regeln und dem gedachten Ablauf. Jaja...:dozingoff:

:realismus:

Geschrieben

Ja, aber wenn sich losreißt, hat er immer noch zwei Gegner im Handgemenge. Das ist doch schlimm genug oder?

 

Also Beispiel:

 

1. Runde: A wird von B festgehalten. C triit ins Handgemenge und haut waffenlos drauf.

 

2. Runde: A reißt sich los und befindet sich im B und C im Handgemenge. Beide können waffenlos draufhauen oder wieder versuchen ihn estzuhalten

 

3. Runde: Erst jetzt kann A versuchen, sich aus dem Handgemenge zu lösen. Das wird ihm aber erschwert, weil sich seine Gegner in doppelter Überzahl befinden. Er bekommt WM-2 auf seinen Versuch sich loszureißen.

 

Das ist doch alles okay.

 

Oder sehe ich dein Problem nicht?

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Wieso ist ein Angriff mit bloßer Hand gegen einen Festgehaltenen nicht möglich?

 

:prados:

DFR, S. 240:

Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen.

 

Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht.

 

Das ist mir schon klar, obw.

 

Ich sah darin nur kein Problem. Der Schritt ins Handgemenge ist keine Handlung, ohne Würfelwurf. Man ist drin. Fertig. Dann haut man drauf. Fertig. ;)

 

Das würde aber bedeuten, dass der Schläger sich, sollte es dem Festgehaltenen gelingen, sich loszureißen, explizit aus dem Handgemenge lösen müsste. Und das sehe ich bei meinem Beispiel nicht unbedingt so. Der tritt einfach zwei Schritte zurück und macht mit normalem Nahkampf weiter. Ich sehe hier einfach eine Diskrepanz zwischen den Regeln und dem gedachten Ablauf. Jaja...:dozingoff:

:realismus:

 

Die Filmszene "einer hält ihn fest, der andere haut ihn" geht sowieso schon nicht mit Handgemenge, weil da die Leute am Boden liegen...

Geschrieben

Ein Mitspieler hat diese Woche zur Abwechslung mal bezweifelt, ob ein im Handgemenge Festhaltender eine Abwehr haben sollte, da er doch einen anderen immobilisiere. In dem Fall halte ich die Abwehr für sinnvoll, weil die sich ja doch noch bewegen. Allerdings würde die dabei implizierte Bewegung schon wieder Fesseln oder so etwas erschweren.

Geschrieben
Ein Mitspieler hat diese Woche zur Abwechslung mal bezweifelt, ob ein im Handgemenge Festhaltender eine Abwehr haben sollte, da er doch einen anderen immobilisiere. In dem Fall halte ich die Abwehr für sinnvoll, weil die sich ja doch noch bewegen. Allerdings würde die dabei implizierte Bewegung schon wieder Fesseln oder so etwas erschweren.

 

Das ist vom Regelwerk abschließend geklärt:

 

Von außen gibts auf den EW:+4, " da die Personen im HG Hieben und Schüssen nicht so gut ausweichen können." Das ist alles.

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