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Macht über Unbelebtes um einen Pfeil zu lenken


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Geschrieben

Traditionell ja. Aber ich verstehe den Einwand (wenn es denn einer ist) nicht. Pfund lassen sich ja logischerweise in kg umrechnen.

Für alle die es interessiert:

1 Pfund (1 Pound) = 0,453592370 Kilogramm

1 Kilogramm = 2,20462262 Pfund

(wiki)

Geschrieben
Jetzt wieder zum Realismus. (Wie gesagt, auch darüber diskutiere ich gerne ;) )

Ich würde sagen es ist schon fraglich ob er den Pfeil überhaupt von vorne beeinflussen kann. In der Spruchbeschreibung steht, dass Objekte bis 25kg bewegt werden können. Ein Pfeil wiegt zwar keine 25kg, aber ich könnte mir gut vorstellen dass er nach vorne eine entsprechende Kraft aufbringt. Also gespannt waren die Bögen im Mittelalter oftmals mit 50kg. Das variiert natürlich sehr stark, je nach Bauform und Holz. Aber 25+kg hatten die meisten Langbögen, würde ich sagen. Leider konnte ich auf die schnelle nichts finden, wie viel Kraft der Pfeil noch beim Einschlag hat. Dürften aber auch einige kg sein, wenn man bedenkt was die durchschlagen. Wenn man in die Richtung weiter denkt, würde sich zusätzlich zur Frage ob man die "magische Projektion der Hand" richtig positionieren kann auch noch die Frage stellen, ob der Zauber sich wirklich auf die relative Masse des Objekts (also relativ zur Dichte) oder auf die Kraft bezieht.

 

Das finde ich eine sehr treffende Klärung meiner Frage, die auch die weitere Diskussion über Möglichkeit der ganzen Aktion mit entsprechenden Proben unnötig macht, da selbst im Erfolgsfall die Kraft des Spruches einfach nicht ausreicht, um den Pfeil aufzuhalten.

Geschrieben

In der Spruchbeschreibung zu MüU steht, daß der Zauberer eine Kraft erzeugt mit der er "dieselbe Wirkung erzielen kann als ob er selbst dort stehen und mit einer seiner Hände zugreifen würde."

 

Da die astrale Hand keine Masse hat halte cih es nicht für möglich sie vor den Pfeil zu halten und diesen dadurch zu stoppen. Allerdings könnte der Zauberer versuchen den Pfeil zu fangen. Dies ist mit einer Hand möglich. Die Regeln für Fangen werden im DFR beschrieben und selbst das fangen von Pfeilen ist dort abgedeckt. Da der Z auch bei einem Angriff mit MüU einen EW:Angrif würfeln darf würde ich ihm auch den EW:Fangen während der Wirkungsdauer zugestehen.

 

:hiram:

Geschrieben

Ich sehe in der Argumentation einen Widerspruch. Auf der einen Seite kann eine astrale Hand keinen Pfeil stoppen, auf der anderen Seite kann Sie ihn aber fangen. Meiner Ansicht nach geht beides und hat nichts mit fehlender Masse der Hand zu tun. Der Zauberer muss sich nur auf den jeweiligen Vorgang konzentrieren, um die Kraft wirken zu lassen.

 

Auch bei der Argumentation zum "Durchschlagen" der Hand habe ich noch eine Anmerkung:

Auch wenn die Hand von der Zugkraft des Bogens "nur" 25kg als entgegenwirkende Kraft abzieht, so dürfte der Pfeil jedoch so stark abgelenkt werden, dass er sein Ziel keinesfalls trifft.

 

Es ist nur die Frage, wie man die Situation möglichst regelkonform abbildet. Meiner Ansicht nach hat der Spielleiter hier einen großen Freiheitsgrad, weil das Regelwerk diese Situation nicht wiedergibt. Es geht also schlicht darum, wie man die Ansage des Zauberers ungeht: "Ich zaubere Macht über Unbelebtes und halte meine astrale Hand vor den Pfeil, während der Bogenschütze zielt".

Zu beachten wäre noch, dass, sollte der Zauberer selbst das Ziel sein, er beim scheitern seiner Aktion wehrlos ist, da er gezaubert hat.

 

Grüße

 

Merl

Geschrieben
Ich sehe in der Argumentation einen Widerspruch. Auf der einen Seite kann eine astrale Hand keinen Pfeil stoppen, auf der anderen Seite kann Sie ihn aber fangen. Meiner Ansicht nach geht beides und hat nichts mit fehlender Masse der Hand zu tun. Der Zauberer muss sich nur auf den jeweiligen Vorgang konzentrieren, um die Kraft wirken zu lassen.

 

Auch bei der Argumentation zum "Durchschlagen" der Hand habe ich noch eine Anmerkung:

Auch wenn die Hand von der Zugkraft des Bogens "nur" 25kg als entgegenwirkende Kraft abzieht, so dürfte der Pfeil jedoch so stark abgelenkt werden, dass er sein Ziel keinesfalls trifft.

 

Es ist nur die Frage, wie man die Situation möglichst regelkonform abbildet. Meiner Ansicht nach hat der Spielleiter hier einen großen Freiheitsgrad, weil das Regelwerk diese Situation nicht wiedergibt. Es geht also schlicht darum, wie man die Ansage des Zauberers ungeht: "Ich zaubere Macht über Unbelebtes und halte meine astrale Hand vor den Pfeil, während der Bogenschütze zielt".

Zu beachten wäre noch, dass, sollte der Zauberer selbst das Ziel sein, er beim scheitern seiner Aktion wehrlos ist, da er gezaubert hat.

 

Grüße

 

Merl

 

Wenn der Bogenschütze selbst in Reichweite des Zaubers ist, würde ich nach dem Bogen greifen. Wenn ich an dem rumruckle, dürfte ein sinnhafter Schuss nicht mehr möglich sein.

Geschrieben
Es geht also schlicht darum, wie man die Ansage des Zauberers umgeht: "Ich zaubere Macht über Unbelebtes und halte meine astrale Hand vor den Pfeil, während der Bogenschütze zielt".
Wenn der Bogenschütze selbst in Reichweite des Zaubers ist, würde ich nach dem Bogen greifen. Wenn ich an dem rumruckle, dürfte ein sinnhafter Schuss nicht mehr möglich sein.
Ich frage mich gerade, für welche Aktion man einen EW braucht? Für's am Bogenruckeln oder für das "Hand" davorhalten?
Geschrieben

Nun, ich finde es ist vergleichbar mit einem Unsichtbaren der dort steht und seine Hand in der Bogen oder vor den Pfeil hält.

Wenn der Bogenschütze keinen Anhaltspunkt hat (also ahnungslos) ist, dann sollte mindestens EW+4 gelten. Ausserdem ist nur eine leichte Berührung notwendig, um den Schuss verreissen zu lassen, was wiederum EW+4 gibt.

 

Wenn man die bloße Hand nimmt, hat man also Angriff 12 ungelernt.

Wenn man es über "Raufen" bzw. HGW einleiten regelt, dann hätte man den Raufenwert mir EW+4 wegen der Ahnungslosigkeit.

Wenn man es über "Fangen" regelt, dann hätte man nur den Fangen-Wert.

 

Als etwas kreative Sonderregel könnte man dann noch beim HGW-Einleiten auch nur eine Berührung fordern, und zum Raufen EW+8 addieren.

 

Grüße Merl

Geschrieben

Hallo,

 

da gäbe es 2 Antworten drauf.

 

1. Die Hand hat keinen Kontrollbereich. Sie kann sich ja nicht von dem Feld fortbewegen. Es ist eine also eine Art von Bewegungslosigkeit, die aber im Regelwerk so kein Beispiel hat.

2. Rein nach den "Buchstaben der Regeln" als Regelmechanismus: "DFR S.233 Befindet sich ein Abenteurer mit einer Schuß- oder Wurfwaffe zu Beginn einer Runde nicht in feindlichen Kontrollbereichen, so darf er seine Waffe anwenden."

 

Aber ich denke selbstverständlich, kann man es auch einfach gelingen lassen, weil es eine gute Idee ist. Da der eventuelle Fehlversuch ja schon durch die 1 beim Zaubern abgedeckt ist.

 

Grüße

 

Merl

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