Lux Geschrieben 27. Oktober 2012 report Geschrieben 27. Oktober 2012 Hallo, ein Zauberer möchte mit Geas einige Wesen mental zwingen jemanden hörig zu sein und ihm zu dienen. Nun bin ich am überlegen wie solch eine Formulierung aussehen kann. Für Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar. "Folge den an dich gerichteten Befehlen des Träger dieses Schmuckstücks. Diene, respektiere und achte ihn. Hintergehe ihn nicht." Viele Grüße Lux
Shayleigh Geschrieben 27. Oktober 2012 report Geschrieben 27. Oktober 2012 Vielleicht auch noch beschützen?
Adjana Geschrieben 27. Oktober 2012 report Geschrieben 27. Oktober 2012 Respektieren und achten sind ja Dinge, die in der Gefühlswelt ablaufen. Das kann m.E. ein Geas nicht erwirken. Anders wäre "handle respektvoll".
sayah Geschrieben 27. Oktober 2012 report Geschrieben 27. Oktober 2012 Ich glaube nicht dass das so funktioniert. Im Zauberritual muss der ganze Befehl enthalten sein, eine Formulierung 'du machst was ich sage, was genau sage ich dir jetzt noch nicht' ist nicht erlaubt, meine ich. Dazu gibt es andere Zauber.
Lux Geschrieben 27. Oktober 2012 Autor report Geschrieben 27. Oktober 2012 @sayah: der Zauber gibt dies her (siehe Spruchbeschreibung)
Tomcat Geschrieben 27. Oktober 2012 report Geschrieben 27. Oktober 2012 Der Träger dieses Schmuckstücks ist dein Herr und Gott sein Wunsch dein Befehl, seine Enttäuschung deine Geißel, sein Lob dein Labsal. SO sollte es zu Hörigkeit führen. 2
Saidon Geschrieben 28. Oktober 2012 report Geschrieben 28. Oktober 2012 Der Zauber Geas unterscheidet zwischen zwei Optionen, einem Auftrag und einem Verbot. Bei einem Auftrag muss die Möglichkeit gegeben sein, ihn zu erfüllen und damit den Zauber zu beenden - das passt wohl nicht zu deiner Intention, also solltest du das Ganze als Verbot formulieren. Ich glaube nicht, dass du damit Hörigkeit erreichen kannst, aber ich lasse mich gerne von einer genialen Formulierung überraschen. Auf jeden Fall sollte das Verbot umfassen, dass das Opfer den Träger des Schmuckstückes nicht töten, das Schmuckstück nicht an sich nehmen und das Schmuckstück nicht zerstören darf. Dazu müsste es dann noch irgendwie das Nichtbefolgen von Anweisungen verbieten, wobei doppelte Verneinungen gerne ganz eigene Probleme bei der Eindeutigkeit mit sich bringen. Und das alles muss noch in 21 Wörter passen... Im Übrigen schließe ich mich Sayas Ansicht an, dass der Zauber so zumindest nicht gedacht ist. Auch die Beispiele in der Spruchbeschreibung sind alle ausspezifiziert und enthalten keine Variablen, die später erst zugewiesen werden. Letztlich ist Geas eigentlich ein Zauber für Druiden, Priester und ähnliche Leute - nicht für Winkeladvokaten... Liebe Grüße Saidon
Blaues Feuer Geschrieben 28. Oktober 2012 report Geschrieben 28. Oktober 2012 Ich schliesse mich den Leuten an, die sagen "dafür ist Geas nicht gemacht". Zwar bin ich sonst großzügig bei der kreativen Anwendung von Sprüchen, aber hier geht es für meinen Geschmack zu weit. Insbesondere, da es einen perfekt passenden anderen Zauber gibt: Liebeszauber. "Der Verzauberte betrachtet die Bezugsperson als Vorbild, als besten Freund oder als Geliebten. Er ist ihr in einem Ausmaß hörig, wie es nur Verliebte oder fantatische Gefolgsleute sein können." Auch die weitere Spruchbeschreibung (unternimmt nichts, um den Zauber zu brechen, hält an bis der Fokus zerstört wird) deckt genau das ab, was anscheinend verlangt ist. Und alle Klassen, die Geas lernen können, können auch Liebeszauber.
Lux Geschrieben 30. Oktober 2012 Autor report Geschrieben 30. Oktober 2012 @Saidon: Eine Einschränkung hinsichtlich der Geas-Formulierung einen erfüllbaren Auftrag zu formulieren erschliesst sich mir nicht aus der Spruchbeschreibung. Wenn du dies herauslesen kannst, gib bitte die Passage an? Die Argumentation dafür ist der Spruch nicht gemacht ist evtl im Strang "Spieler kleinhalten..." diskussionswürdig.
Prados Karwan Geschrieben 30. Oktober 2012 report Geschrieben 30. Oktober 2012 (bearbeitet) Die Beschreibung von Geas deutet darauf hin, dass dieser Zauber normalerweise nur unter besonderen Umständen und verantwortungsvoll ausgesprochen wird. Die erwähnten Beispiele deuten stets auf ein Umfeld hin, das in einem engen Zusammenhang mit dem Zauberer steht (heiliges Artefakt, bestimmte Verhaltensweisen oder Verbote, die den Glauben betreffen). Das hier beschriebene Ansinnen (allerdings ist die Beschreibung nur vage, insbesondere die Motivation, warum das Geas verhängt werden soll, und der zukünftige Auftraggeber spielen eine entscheidende Rolle) gefällt mir vor diesem Hintergrund gar nicht und ich würde es zumindest in Frage stellen. Der Zauberer wirkt das Geas zugunsten einer anderen Person. Damit gibt er die Kontrolle über die verantwortungsvolle Ausübung des Geas aus seiner Hand: Der neue Auftraggeber kann mit den so Gebundenen machen, was er will, in letzter Konsequenz kann er sie mit letztlich unerfüllbaren Aufträgen in den Tod treiben. Insgesamt wirkt der hier vorgestellte Plan wie die Antwort auf die gute Fee mit den drei Wünschen: "Was ist dein erster Wunsch?" "Dass ich noch tausend weitere Wünsche habe!" Grüße Prados Bearbeitet 30. Oktober 2012 von Prados Karwan Grammatik!
Lux Geschrieben 30. Oktober 2012 Autor report Geschrieben 30. Oktober 2012 (bearbeitet) Grundgedanke meiner Abententeueridee ist das ein Schwarzalben Druide mehrere NSC magisch mental (mit Geas und nicht mit Liebeszauber) versklavt und einer dieser Sklaven (hoffentlich alle) befreit werden sollen. Da ich um regelgerechte spielweise bemüht bin: Gibt es abgesehen von den (ich nenn es mal sozialen "ein Priester tut so etwas nicht") Bedenken Regelwidrigkeiten? Bearbeitet 30. Oktober 2012 von Lux
Akeem al Harun Geschrieben 30. Oktober 2012 report Geschrieben 30. Oktober 2012 @Prados: "Gefällt mir gar nicht" ist etwas anderes als "es ist regeltechnisch nicht möglich." Die Grundidee, die Lux hier nun geäußert hat finde ich recht gut. Denkst du, dass der Zauber das hergibt?
Prados Karwan Geschrieben 30. Oktober 2012 report Geschrieben 30. Oktober 2012 @Prados: "Gefällt mir gar nicht" ist etwas anderes als "es ist regeltechnisch nicht möglich." Die Grundidee, die Lux hier nun geäußert hat finde ich recht gut. Denkst du, dass der Zauber das hergibt? Wieso vergleichst du jetzt meine Gefallensäußerung mit der Regeltechnik? Soweit ich das überblicke, hat niemand hier im Strang versucht, Lux' Überlegungen mit Regeltechnik zu widerlegen. Ich auch nicht, denn natürlich dürfte es von den Regeln her möglich sein. Schwarzalben können Druiden werden, Druiden können Geas lernen, mit Geas kann einer Spielfigur ein Zwang auferlegt werden. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass, berücksichtigt man die Spruchbeschreibung, mit wohl recht großer Wahrscheinlichkeit eine solche Zauberwirkung nicht beabsichtigt war. Grüße Prados
Blaues Feuer Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Grundgedanke meiner Abententeueridee ist das ein Schwarzalben Druide mehrere NSC magisch mental (mit Geas und nicht mit Liebeszauber) versklavt und einer dieser Sklaven (hoffentlich alle) befreit werden sollen. Da ich um regelgerechte spielweise bemüht bin: Gibt es abgesehen von den (ich nenn es mal sozialen "ein Priester tut so etwas nicht") Bedenken Regelwidrigkeiten? Wie soll diese Befreiung denn möglich sein? Ein Geas kann nicht aufgehoben werden, ausser durch freiwillige Zurücknahme oder Erfüllung des damit verbundenen Auftrags. Freiwillig wird ein Schwarzalb ein Geas bestimmt nicht aufheben und so wie ich Deine Ausführungen verstehe ist der Auftrag so angelegt, dass er eben niemals abgeschlossen erfüllt sein kann.
Rosendorn Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Nur mal als Anregung, wie ich vorgehen würde, denn ich bin ja auch ein SL, der sich gerne an die Regeln hält: In meinem Midgard hätten die Schwarzalben-Druiden einen durch Geas inspirierten Zauber Zwang entwickelt. Spieltechnisch sind die meisten Werte gleich, nur ist man freier im "zwingen" von Personen, Dienste zu erfüllen. "Leider" mussten sie dann aber doch von der druidischen Magie weggehen, sodass der Zauber im Gegenzug mittels "BvZ" bannbar wird. Ob sie das wissen oder nicht, sei mal dahingestellt. Des Weiteren würde ich die Forschungsunterlagen irgendwo einbauen, sodass die Spieler die Möglichkeit haben, diesen veränderten Zauber zu erkennen und die "Entschärfung" zu erfahren. Ich denke, es widerspricht nicht dem Geist oder Willen der Regeln, dass NSC neue oder andere Zauber zur Verfügung haben. Und nach meinem Gefühl wird bei diesem Zwang die im Gegensatz zum Geas flexiblere Anwendung durch die leichtere Bannbarkeit ausgeglichen. 1
Merl Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 (bearbeitet) Ich halte den Vorschlag von Rosendorn für gut. Allerdings fällt mir auf, dass das der Wortlaut des Geas oben sowohl einen Auftrag, als auch ein Verbot enthält. Auftrag: Folge den an dich gerichteten Befehlen des Träger dieses Schmuckstücks. Diene, respektiere und achte Ihn. Verbot: Hintergehe ihn nicht. In der Spruchbeschreibung steht "oder". Nun ist die Frage ob ein "entweder oder" oder ein "aufzählendes oder" gemeint ist. Ich vermute aber aus der weiteren Beschreibung im Spruchtext das man sich für eine Variante entscheiden muss. Beim Auftrag etwas zu unterlassen (Verbot) steht auch, dass eine "bestimmte" Handlung unterlassen werden muss. Diese Formulierung beinhaltet für mich, dass ein Geas nicht die eierlegende Wollmichsau sein soll und nur ein und nicht zwei Aufträge beachtet werden müssen. Ich kann nicht sagen, ob sich das nur auf die Aufträge "etwas zu unterlassen (Verbote) bezieht. Falls nicht sehe ich neben dem Verbot mindestens 2 weitere Aufträge: 1. Folge den an dich gerichteten Befehlen des Träger dieses Schmuckstücks. 2. Diene, respektiere und achte Ihn. Leider ist das "einen" (Auftrag) im Text nicht fettgedruckt, so dass es sich dabei um den unbestimmten Artikel handelt. Grüsse Merl Bearbeitet 31. Oktober 2012 von Merl
Sulvahir Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Wie soll diese Befreiung denn möglich sein? Ein Geas kann nicht aufgehoben werden, ausser durch freiwillige Zurücknahme oder Erfüllung des damit verbundenen Auftrags. Das Lied des Vergessens wäre noch eine Möglichkeit, wenn das Geas noch nicht zu lange wirkt.
Blaues Feuer Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Wie soll diese Befreiung denn möglich sein? Ein Geas kann nicht aufgehoben werden, ausser durch freiwillige Zurücknahme oder Erfüllung des damit verbundenen Auftrags. Das Lied des Vergessens wäre noch eine Möglichkeit, wenn das Geas noch nicht zu lange wirkt. aus meiner Sicht ist "kurz danach" für jeden Abenteuerkontext zu kurz. Ich bin davon ausgegangen, dass "kurz danach" sich im Bereich von Stunden, allenfalls einem Tag bewegt.
Akeem al Harun Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 @Prados: "Gefällt mir gar nicht" ist etwas anderes als "es ist regeltechnisch nicht möglich." Die Grundidee, die Lux hier nun geäußert hat finde ich recht gut. Denkst du, dass der Zauber das hergibt? Wieso vergleichst du jetzt meine Gefallensäußerung mit der Regeltechnik? Soweit ich das überblicke, hat niemand hier im Strang versucht, Lux' Überlegungen mit Regeltechnik zu widerlegen. Ich auch nicht, denn natürlich dürfte es von den Regeln her möglich sein. Schwarzalben können Druiden werden, Druiden können Geas lernen, mit Geas kann einer Spielfigur ein Zwang auferlegt werden. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass, berücksichtigt man die Spruchbeschreibung, mit wohl recht großer Wahrscheinlichkeit eine solche Zauberwirkung nicht beabsichtigt war. Grüße Prados Ich möchte deine Äußerung nur richtig einsortieren. Viele Grüße Harry
Akeem al Harun Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 In diesem speziellen Fall, wo das Geas an einen Gegenstand gebunden ist, könnte das Geas auch unwirksam werden, wenn dieser Gegenstand zerstört wird. Insofern sehe ich das durchaus ähnlich wie Rosendorn, dass der hier wirksame Zauber nicht exakt dem Regeltext des Zaubers Geas entspricht. Es muss halt einen schlüssigen Ausweg geben.
Sulvahir Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Wie soll diese Befreiung denn möglich sein? Ein Geas kann nicht aufgehoben werden, ausser durch freiwillige Zurücknahme oder Erfüllung des damit verbundenen Auftrags. Das Lied des Vergessens wäre noch eine Möglichkeit, wenn das Geas noch nicht zu lange wirkt. aus meiner Sicht ist "kurz danach" für jeden Abenteuerkontext zu kurz. Ich bin davon ausgegangen, dass "kurz danach" sich im Bereich von Stunden, allenfalls einem Tag bewegt. Das sehe ich relativ, da ein Geas ja ein ganzes Leben lang anhalten kann. Ansonsten hängt es vom Grad des Barden ab: Ab Grad 10/11 (des Barden) werden 7Tage/1Monat pro Liedminute "vergessen".
Phillipos Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Ansonsten hängt es vom Grad des Barden ab: Ab Grad 10/11 (des Barden) werden 7Tage/1Monat pro Liedminute "vergessen". Was den Barden angeht hast du Recht. In der Spruchbeschreibung von Geas ist aber nunmal explizit von einer kurzen Zeitspanne die Rede. Ist etwas ungenau ausgedrückt. Hat aber bestimmt seinen Sinn. Von daher bin ich BF's Meinung, dass es hier auf die kurze Zeit ankommt, die das Gebot/Verbot des Geas braucht, um sich in den Tiefen des Gedächtnisses einzuprägen und dort fortan wesentliche Änderungen im Verhaltensmuster des Opfers zu bewirken. Auf die Gradzahl des Barden kommt es nicht an. Ein noch so hoher Barde lässt sein Opfer nur vergessen, was es in der entsprechenden Zeit (Spieldauer und Grad des Barden) erlebt hat. Davon ausgenommen sind wohl Änderungen im Wesen des Zuhörers. Daher die Einschränkung. Viele Grüße, Phillipos
Prados Karwan Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Ich komme ins Grübeln, ob ich etwas falsch verstanden haben könnte. Im Eingangsbeitrag habe ich die Formulierung, ein Zauberer wolle andere Spielfiguren zwingen, 'jemandem' hörig zu sein, so interpretiert, dass die Figuren jemand anderem als dem Zauberer anhängen sollen. (Ansonsten hätte ich ein "sich" erwartet.) Aber wie auch immer, ein solches Geas lässt sich aufgrund der Spielumstände möglicherweise nicht aufheben, aber unwirksam machen: Wenn die Bezugsperson tot ist (oder das Schmuckstück zerstört), kommt der Geas-Träger faktisch frei. Ganz besonders elegant wäre es, das Schmuckstück dem Geas-Träger zu schenken ... Ansonsten bleibt natürlich immer noch der sehr gute und praktikable Vorschlag Rosendorns. Selbstverständlich kann man Nichtspielerzauberern, vor allem so exotischen wie Schwarzalben, auch besser passendere Varianten von Zaubern zur Verfügung stellen. Grüße Prados
Merl Geschrieben 31. Oktober 2012 report Geschrieben 31. Oktober 2012 Seid ihr euch sicher, das das obig formulierte Geas überhaupt funktioniert? -> (Regelebene) Wie schon gesagt, es ist eine Durchmischung von Aufträgen und Verboten. -> (Rollenspielebene) Ganz davon abgesehen, kann niemand zu "respektieren und achten" etc. gezwungen werden. Ich denke die Opfer können das selbst noch nicht mal bewusst beeinflussen. Die "Geasten" würden unweigerlich sterben, weil sie sich nicht an Ihren "Auftrag" halten (können). Sterbende "Diener" werden kaum im Sinne des "Sklavenhalters" sein. Es müsste als eher lauten "Diene ihm, und verhalte Dich respektvoll" Grüsse Merl
Lux Geschrieben 31. Oktober 2012 Autor report Geschrieben 31. Oktober 2012 Sicherlich ist es ein Weg einen neuen Zauber zu kreieren (und Schwarzalben sollten dazu allemal in der Lage sein). Trotzdem möchte ich innerhalb der bestehenden Zauberliste arbeiten. Das Setting kann natürlich auch auf ein Grüner Jäger Ritual umgeändert werden, passt aber nicht in diese Geschichte (hatte ich so schon mal).
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