Bryon vom Moosgrund Geschrieben 30. November 2002 report Geschrieben 30. November 2002 Bryon verbeugt sich Beim Durchlesen einiger Threads und als Abenteurer, der schon mal unfreiwillig im Wasser gelandet ist, ist es mir folgende Fragestellung in den Sinn gekommen: Wenn ein Abenteurer (ohne KR), am besten leicht bekleidet und ohne schweres Gepäck, bewußt ins (tiefere) Wasser geht: muss er dann zwangsläufig Schwimmbewegungen machen? Ich denke, dass auch Luftanhalten zum Treiben auf dem Wasser (toter Mann-Übung) oder als lebende Boje eine Zeitlang möglich sein sollte. Und somit wäre dann auch Zaubern im Wasser möglich, da man ja dabei eigentlich nicht abgelenkt ist ... Bryon freut sich auf Antworten
Nixonian Geschrieben 30. November 2002 report Geschrieben 30. November 2002 Du möchtest also vom Wasser aus zaubern? Meine Meinung: Schwimmbewegungen sind nicht unbedingt erforderlich, allerdings kommst du um eine Aktion an sich nicht herum. Denn auch "toter Mann" muß man können, für mich ist das in der Fertigkeit "Schwimmen" eingeschlossen (also sozusagen Teilmenge) und somit prinzipiell die Ausübung der Fertigkeit notwendig. Dies kann sich aber bei stillem Wasser soweit reduzieren, daß man es vielleicht erlauben könnte. Um es einmal so zu regeln: Kein EW:Schwimmen erforderlich--> Zaubern prinzipiell möglich. Meine gefühlsmäßige Einschätzung.
Odysseus Geschrieben 30. November 2002 report Geschrieben 30. November 2002 Vielleicht könnte man es so regeln, daß ein 'toter Mann' nur Gedankenzauber ausüben kann... Best, der Listen-Reiche
Corric Geschrieben 30. November 2002 report Geschrieben 30. November 2002 Naja, auch dann würde ich es auf mentale Zauber beschränken. Außerdem könnte es ohne Schwimmbewegungen schon mal Probleme mit dem möglicherweise notwendigen Sichtkontakt geben. Aber das hängt dann halt von der Situation ab und ich würde das lieber von Fall zu Fall entscheiden als da ne Regel oder (oh nein) eine Tabelle zu entwerfen.
Torfinn Geschrieben 1. Dezember 2002 report Geschrieben 1. Dezember 2002 Hi! Als Spielleiter würde ich nur Gedankenzauber mit einer Zauberdauer von max. 5 Sekunden zulassen! Viele Grüße Uwe
Thufir Hawatt Geschrieben 6. Dezember 2002 report Geschrieben 6. Dezember 2002 Hi, ich habe mir gerade die Regeln zum Schwimmen durchgelesen und dabei festgestellt, dass es Situationen gibt, bei denen kein EW:Schwimmen als gelernter Schwimmer notwendig ist. Dann müsste doch auch Zaubern möglich sein, solange Blickkontakt (durch leichte Fußpaddelbewegungen => entspricht in etwa der Bewegung von 1 Feld) aufrechterhalten wird und die evtl. benötigten Komponenten nicht wasserlöslich sind bzw. bei der Berührung mit Wasser zerstört/beschädigt/unbrauchbar werden. Ein Zaubervorgang wird doch immer nur dann unterbrochen oder verhindert, wenn der Zaubernde AP verliert oder für eine andere Fertigtkeit einen EW machen muss. Ist das eine mögliche Interpretation ??
Nixonian Geschrieben 6. Dezember 2002 report Geschrieben 6. Dezember 2002 @Thufir Schaust du ein paar postings höher, da habe ich genau das vorgeschlagen
Odysseus Geschrieben 6. Dezember 2002 report Geschrieben 6. Dezember 2002 Wie wäre es mit Schwimmflügeln für alle Zauberer?
Professore Geschrieben 6. Dezember 2002 report Geschrieben 6. Dezember 2002 Zitat[/b] (Thufir Hawatt @ Dez. 06 2002,08:32)]Ein Zaubervorgang wird doch immer nur dann unterbrochen oder verhindert, wenn der Zaubernde AP verliert oder für eine andere Fertigtkeit einen EW machen muss. Ist das eine mögliche Interpretation ?? Nicht zwangsläufig. Wenn ein SC normal durch die Gegend spaziert ist ja auch kein EW:Laufen notwendig . Zaubern darf er dabei auch nicht. Die Bewegung ansich ist dabei hinderlich. Ich selbst würde *gerade* ein EW:Schwimmen fordern, ob der Zauberer so cool plantschen kann, dass er sich auf einen Zauber konzentrieren kann. (Dieses geht konform mit z.B. EW:KiVR, um andere Fertigkeiten mit schweren Rüstungen unbehindert ausführen zu können.) Je nach Strömung, Zauberart und Zauberdauer kommen dazu noch Abzüge. IdR würde ich WM-4 geben, wenn es nicht rein mental ist. Im Wasser gibt es immer Beeinträchtigungen beim Reden und bei Gestik. Materielle Zauber kann man bei wasserempfindlichem Zauberkrempel sogar ausschließen. Übringens: Gemäß aktuellen Versuchen sind Schwimmbewegungen fürs Überleben notwendig, wenn ein Hai in der Nähe ist...
Hornack Lingess Geschrieben 8. Dezember 2002 report Geschrieben 8. Dezember 2002 Wer langsamer als B1 toter Mann spielt, darf zaubern. Wer schneller ist, nicht. Ist doch ganz logisch Im Ernst: mir gefällt Professores Ansatz besser: anhand des EW:Schwimmen wird geprüft, ob der Zauberer schwimmen muss oder es schafft, sich treiben zu lassen. Gelingt der EW, ist der Zauberer geschickt genug, um sich treiben zu lassen und darf zaubern. Wenn er den EW versiebt, ist er dabei, zu viel Wasser zu schlucken und muss einen EW: Schwimmen machen, um sich erfolgreich über Wasser zu halten. Hornack
Payam Katebini Geschrieben 9. Dezember 2002 report Geschrieben 9. Dezember 2002 Ich denke, dass hängt auch davon ab, in was für Wasser die Zauberin sich befindet. Im toten Meer (sehr salzhaltig -- hoher Auftrieb) würde ich auf den vom Professore geforderten EW: Schwimmen verzichten, in einem reissenden Gebirgsbach auch - einfach weil das Zaubern dort nicht möglich ist. Grüsse Payam
Ragnar Dywar Thyrasson Geschrieben 11. Dezember 2002 report Geschrieben 11. Dezember 2002 Also ich schließe mich der Meinung von Hornack Lingess an. Man sollte immer erst einmal, anhand einer Fähigkeit prüfen, ob man in der Lage ist zu zaubern. So machen wir es in unserer Runde auch immer. Ist es ein reissender Fluss, dann gibt es Abzüge auf der EW, befindet sich aber der Zauberer in einem stillen, tiefem Teich, dann gibt es eben Zuschläge auf die EW und die dürfen auch mal +8 betragen, z.B. wenn der Zauberer fast im Wasser stehen kann. Auf diese Weise, mit den EW's für die entsprechenden Fähigkeiten nämlich, kann man auch weitere Situationen klären. In unserer Runde musste mal ein Zauberer ein EW:Klettern machen, da er von einer Felswand, an der gerade hochkletterte, zaubern wollte. Er stand an einer Felskannte und Zauberte einen mentalen Zauber. Verbal ginge vielleicht auch noch. Ein anderers mal musste er ein EW:Balancieren machen, da er auf einer Hängebrücke ala Indianer Jones, zaubern wollte. Grüße aus Waeland Ragnar.
Henni Potter Geschrieben 16. Dezember 2002 report Geschrieben 16. Dezember 2002 Ich würde das analog zu den Regeln für Reiten (DFR4 S. 164/165) handhaben: Wer Schwimmen nicht gelernt hat, kann gar nicht zaubern, wer Schwimmen gelernt hat, kann Gedanken- und Wortzauber einsetzen. Die Regeln stellen an den Einsatz von Gestenzaubern überlicherweise sehr hohe Anforderungen, die ich beim Schwimmen auf der Stelle ("Wassertreten") oder beim "toten Mann" nicht gegeben sehe: Die Hände sind hier nicht völlig frei, da zumindest eine gewisse Körperspannung nötig ist, und auch die volle Konzentration ist nicht für die Beweglichkeit der Hände da. Aber das ist nur so mein persönliches Regelgefühl. Diese ziemlich schematische Einstufung hat aber den Vorteil, daß die Regeln dadurch einfach und berechenbar gehalten werden. Grüße, Hendrik
JuergenBuschmeier Geschrieben 17. Dezember 2002 report Geschrieben 17. Dezember 2002 Der Vergleich mit der Fertigkeit Reiten hat so einiges für sich. Ich stimme Hendrik voll und ganz zu. Man könnte sich jetzt noch Gedanken über die anderen Bewegungsfertigkeiten machen. Ich denke mal, daß es für fast jede dieser Fertigkeiten Situationen gibt, in denen man zaubern kann. Akrobatik: Man hält eine Position längere Zeit, man steht unten in der Pyramide Keine Gestenzauber Balancieren: Man hat einen sicheren Stand Gaukeln: Wer blind jonglieren kann, der kann auch zaubern Keine Gestenzauber Geländelauf: keine Möglichkeit, man muß den Boden sehen Klettern: Einfache Wand, man hat sicheren Halt, man kann tasten Keine Gestenzauber Rudern: Bei halber Kraft sehe ich kein Problem, man ist entspannt genug Keine Gestenzauber Schlittenfahren: Nein, zu hohe Konzentration auf das Gespann und den Weg Seemannsgang: je nach Seegang keine Problem Skifahren: bei langsamer Fahrt kein Problem Springen: Nur wenn man das Ziel bezaubern will Sekundenzauber Steuern: Ja Keine Gestenzauber Streitwagen lenken: Nein Tanzen: Ja Keine Gestenzauber Tauchen: Ja Keine Wortzauber Wagenlenken: Nein Winden: Ja Keine Gestenzauber Das ist nur alles ziemlich komplizert, so daß ich persönlich von Fall zu Fall entscheiden werde, ob ja oder nein. Habe ich schon gesagt, daß ich Spielleiterwillkür Klasse finde? Dabei ist es egal, ob ich leite oder ein anderer.
Biggles Geschrieben 4. Mai 2003 report Geschrieben 4. Mai 2003 Zitat[/b] (JuergenBuschmeier @ Dez. 17 2002,09:41)]Tanzen: JaKeine Gestenzauber Gerade Gestenzauber lassen sich doch wunderbar in die Tanzbewegungen "einarbeiten", oder?
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