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Schwimmbewegungen erforderlich?


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Geschrieben

Bryon verbeugt sich

 

Beim Durchlesen einiger Threads und als Abenteurer, der schon mal unfreiwillig im Wasser gelandet ist, ist es mir folgende Fragestellung in den Sinn gekommen:

 

Wenn ein Abenteurer (ohne KR), am besten leicht bekleidet und ohne schweres Gepäck, bewußt ins (tiefere) Wasser geht: muss er dann zwangsläufig Schwimmbewegungen machen? Ich denke, dass auch Luftanhalten zum Treiben auf dem Wasser (toter Mann-Übung) oder als lebende Boje eine Zeitlang möglich sein sollte. Und somit wäre dann auch Zaubern im Wasser möglich, da man ja dabei eigentlich nicht abgelenkt ist ...

 

Bryon freut sich auf Antworten dontgetit.gif

Geschrieben

Du möchtest also vom Wasser aus zaubern? wink.gif

 

Meine Meinung: Schwimmbewegungen sind nicht unbedingt erforderlich, allerdings kommst du um eine Aktion an sich nicht herum. Denn auch "toter Mann" muß man können, für mich ist das in der Fertigkeit "Schwimmen" eingeschlossen (also sozusagen Teilmenge) und somit prinzipiell die Ausübung der Fertigkeit notwendig. Dies kann sich aber bei stillem Wasser soweit reduzieren, daß man es vielleicht erlauben könnte. Um es einmal so zu regeln: Kein EW:Schwimmen erforderlich--> Zaubern prinzipiell möglich.

Meine gefühlsmäßige Einschätzung.

Geschrieben

Naja, auch dann würde ich es auf mentale Zauber beschränken. Außerdem könnte es ohne Schwimmbewegungen schon mal Probleme mit dem möglicherweise notwendigen Sichtkontakt geben. Aber das hängt dann halt von der Situation ab und ich würde das lieber von Fall zu Fall entscheiden als da ne Regel oder (oh nein) eine Tabelle zu entwerfen.

Geschrieben

Hi,

 

ich habe mir gerade die Regeln zum Schwimmen durchgelesen

und dabei festgestellt, dass es Situationen gibt, bei denen kein

EW:Schwimmen als gelernter Schwimmer notwendig ist. Dann

müsste doch auch Zaubern möglich sein, solange Blickkontakt

(durch leichte Fußpaddelbewegungen => entspricht in etwa

der Bewegung von 1 Feld) aufrechterhalten wird und die evtl.

benötigten Komponenten nicht wasserlöslich sind bzw. bei der

Berührung mit Wasser zerstört/beschädigt/unbrauchbar

werden.

 

Ein Zaubervorgang wird doch immer nur dann unterbrochen

oder verhindert, wenn der Zaubernde AP verliert oder für eine

andere Fertigtkeit einen EW machen muss.

 

Ist das eine mögliche Interpretation ?? confused.gif

Geschrieben
Zitat[/b] (Thufir Hawatt @ Dez. 06 2002,08:32)]Ein Zaubervorgang wird doch immer nur dann unterbrochen

oder verhindert, wenn der Zaubernde AP verliert oder für eine

andere Fertigtkeit einen EW machen muss.

 

Ist das eine mögliche Interpretation ?? confused.gif

Nicht zwangsläufig. Wenn ein SC normal durch die Gegend spaziert ist ja auch kein EW:Laufen notwendig  wink.gif . Zaubern darf er dabei auch nicht.

Die Bewegung ansich ist dabei hinderlich.

Ich selbst würde *gerade* ein EW:Schwimmen fordern, ob der Zauberer so cool plantschen kann, dass er sich auf einen Zauber konzentrieren kann. (Dieses geht konform mit z.B. EW:KiVR, um andere Fertigkeiten mit schweren Rüstungen unbehindert ausführen zu können.)

Je nach Strömung, Zauberart und Zauberdauer kommen dazu noch Abzüge. IdR würde ich WM-4 geben, wenn es nicht rein mental ist. Im Wasser gibt es immer Beeinträchtigungen beim Reden und bei Gestik. Materielle Zauber kann man bei wasserempfindlichem Zauberkrempel sogar ausschließen.

 

Übringens: Gemäß aktuellen Versuchen sind Schwimmbewegungen fürs Überleben notwendig, wenn ein Hai in der Nähe ist... biggrin.gif

Geschrieben

Wer langsamer als B1 toter Mann spielt, darf zaubern. Wer schneller ist, nicht. Ist doch ganz logisch  biggrin.gif

 

Im Ernst: mir gefällt Professores Ansatz besser: anhand des EW:Schwimmen wird geprüft, ob der Zauberer schwimmen muss oder es schafft, sich treiben zu lassen. Gelingt der EW, ist der Zauberer geschickt genug, um sich treiben zu lassen und darf zaubern. Wenn er den EW versiebt, ist er dabei, zu viel Wasser zu schlucken und muss einen EW: Schwimmen machen, um sich erfolgreich über Wasser zu halten.

Hornack

Geschrieben

Ich denke, dass hängt auch davon ab, in was für Wasser die Zauberin sich befindet. Im toten Meer (sehr salzhaltig -- hoher Auftrieb) würde ich auf den vom Professore geforderten EW: Schwimmen verzichten, in einem reissenden Gebirgsbach auch - einfach weil das Zaubern dort nicht möglich ist.

 

Grüsse

Payam

Geschrieben

Also ich schließe mich der Meinung von

Hornack Lingess an.

 

Man sollte immer erst einmal, anhand einer Fähigkeit prüfen, ob man in der Lage ist zu zaubern. So machen wir es in unserer Runde auch immer. Ist es ein reissender Fluss, dann gibt es Abzüge auf der EW, befindet sich aber der Zauberer in einem stillen, tiefem Teich, dann gibt es eben Zuschläge auf die EW und die dürfen auch mal +8 betragen, z.B. wenn der Zauberer fast im Wasser stehen kann. Auf diese Weise, mit den EW's für die entsprechenden Fähigkeiten nämlich, kann man auch weitere Situationen klären.

 

In unserer Runde musste mal ein Zauberer ein EW:Klettern machen, da er von einer Felswand, an der gerade hochkletterte, zaubern wollte. Er stand an einer Felskannte und Zauberte einen mentalen Zauber. Verbal ginge vielleicht auch noch. Ein anderers mal musste er ein EW:Balancieren machen, da er auf einer Hängebrücke ala Indianer Jones, zaubern wollte.

 

Grüße aus Waeland

Ragnar.   biggrin.gif

Geschrieben

Ich würde das analog zu den Regeln für Reiten (DFR4 S. 164/165) handhaben: Wer Schwimmen nicht gelernt hat, kann gar nicht zaubern, wer Schwimmen gelernt hat, kann Gedanken- und Wortzauber einsetzen. Die Regeln stellen an den Einsatz von Gestenzaubern überlicherweise sehr hohe Anforderungen, die ich beim Schwimmen auf der Stelle ("Wassertreten") oder beim "toten Mann" nicht gegeben sehe: Die Hände sind hier nicht völlig frei, da zumindest eine gewisse Körperspannung nötig ist, und auch die volle Konzentration ist nicht für die Beweglichkeit der Hände da. Aber das ist nur so mein persönliches Regelgefühl. Diese ziemlich schematische Einstufung hat aber den Vorteil, daß die Regeln dadurch einfach und berechenbar gehalten werden.

 

Grüße,

 

Hendrik

Geschrieben

Der Vergleich mit der Fertigkeit Reiten hat so einiges für sich.

Ich stimme Hendrik voll und ganz zu.

 

Man könnte sich jetzt noch Gedanken über die anderen Bewegungsfertigkeiten machen.

 

Ich denke mal, daß es für fast jede dieser Fertigkeiten Situationen gibt, in denen man zaubern kann.

 

Akrobatik: Man hält eine Position längere Zeit, man steht unten in der Pyramide

Keine Gestenzauber

 

Balancieren: Man hat einen sicheren Stand

 

 

Gaukeln: Wer blind jonglieren kann, der kann auch zaubern

Keine Gestenzauber

 

Geländelauf: keine Möglichkeit, man muß den Boden sehen

 

 

Klettern: Einfache Wand, man hat sicheren Halt, man kann tasten

Keine Gestenzauber

 

Rudern: Bei halber Kraft sehe ich kein Problem, man ist entspannt genug

Keine Gestenzauber

 

Schlittenfahren: Nein, zu hohe Konzentration auf das Gespann und den Weg

 

 

Seemannsgang: je nach Seegang keine Problem

 

 

Skifahren: bei langsamer Fahrt kein Problem

 

 

Springen: Nur wenn man das Ziel bezaubern will

Sekundenzauber

 

Steuern: Ja

Keine Gestenzauber

 

Streitwagen lenken: Nein

 

 

Tanzen: Ja

Keine Gestenzauber

 

Tauchen: Ja

Keine Wortzauber

 

Wagenlenken: Nein

 

 

Winden: Ja

Keine Gestenzauber

 

 

Das ist nur alles ziemlich komplizert, so daß ich persönlich von Fall zu Fall entscheiden werde, ob ja oder nein.

Habe ich schon gesagt, daß ich Spielleiterwillkür Klasse finde?

Dabei ist es egal, ob ich leite oder ein anderer.

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Zitat[/b] (JuergenBuschmeier @ Dez. 17 2002,09:41)]Tanzen: Ja

Keine Gestenzauber

 

Gerade Gestenzauber lassen sich doch wunderbar in die Tanzbewegungen "einarbeiten", oder?

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