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Geschrieben

Ich habe keinen direkten Artikel dazu gefunden, daher erstelle ich einen neuen Strang.

 

Was haltet ihr davon, dass man Beidhändigkeit erlernen kann? Für so 1500 FP oder 2000 FP.

Zunächst wollte ich es als Fertigkeit umsetzen, die den Angriffs-Malus der schwachen Hand stufenweise senkt, aber das erscheint mir zu kompliziert - ich habe es für einen Spieler schonmal so entwickelt, aber es pauschal zu regeln, ist einfacher. Deswegen eine pauschale Fertigkeit, bei der man Kämpfen und Fertigkeiten mit der schwachen Hand übt und dann prinzipiell als beidhändig gilt.

Geschrieben
Hm, im Kampf gibt es den beidhändigen Kampf, mir ist jetzt keine Fertigkeit bekannt, in der vorgeschrieben ist, dass man es mit "seiner" Hand machen muss bzw, dass beim Einsatz der anderen Hand es Mali gibt. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

 

DFR, S.225 (Tabelle)

Das ist der Hauptgrund für meine Fertigkeit.

Geschrieben
Hm, im Kampf gibt es den beidhändigen Kampf, mir ist jetzt keine Fertigkeit bekannt, in der vorgeschrieben ist, dass man es mit "seiner" Hand machen muss bzw, dass beim Einsatz der anderen Hand es Mali gibt. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

 

DFR, S.225 (Tabelle)

Das ist der Hauptgrund für meine Fertigkeit.

 

Das kann man mit beidhändigem Kampf regeln und dann mit dem entsprechendem EW Beidhändiger Kampf würfeln :dunno:

Geschrieben (bearbeitet)
Hm, im Kampf gibt es den beidhändigen Kampf, mir ist jetzt keine Fertigkeit bekannt, in der vorgeschrieben ist, dass man es mit "seiner" Hand machen muss bzw, dass beim Einsatz der anderen Hand es Mali gibt. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

 

DFR, S.225 (Tabelle)

Das ist der Hauptgrund für meine Fertigkeit.

 

Das kann man mit beidhändigem Kampf regeln und dann mit dem entsprechendem EW Beidhändiger Kampf würfeln :dunno:

 

Äh nein? Könntest du bitte kurz darüber nachdenken, bevor du antwortest? Man erhält -6 mit der "schwachen" Hand, das ist besonders dann relevant, wenn ein Arm verletzt ist. Dann geht erstens Beidhändiger Kampf nicht mehr und zweitens wäre es für jemanden ohne Beidhändigen Kampf extrem teuer, diesen zu lernen (wenn man einführt, dass er als EW der schwachen Hand benutzt werden darf), nur um den Malus wegzubekommen.

Man könnte darüber nachdenken, dass man ab Beidhändiger Kampf+X als beidhändig gilt, nur dann könnten bestimmte Klassen erheblich günstiger beidhändig werden als andere. Außerdem hat man den alleinigen Bezug auf den Kampf.

 

P.S. Ich verweise mal auf andere Stränge, wo ähnliches diskutiert wurde. Mir geht es unter anderem auch darum, ob die pauschale Fähigkeit spielrelevante Vorteile außer dem Wegfallen des "Schwache-Hand-Malus" bietet, welche ich momentan eventuell übersehe.

Strang 1

Strang 2

Bearbeitet von Dracosophus
Links zu Strängen hinzugefügt
Geschrieben

Beim beidhändigen Kampf können zwei unterschiedliche Gegner angegriffen werden, d.h. der Angreifer attackiert einen der Gegner mit seiner 'schwachen' Hand. Dabei erhält er keine Abzüge von -6, sondern hat den EW des beidhändigen Kampfs. Insofern ist es nur folgerichtig, dass auch bei der Verletzung der Haupthand ein Abenteurer, der im beidhändigen Kampf ausgebildet ist, eben diesen Erfolgswert für den Angriff seiner schwachen Hand hat.

 

Ich stimme Lechlain zu, die hier vorgeschlagene Fertigkeit ist überflüssig.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Ich sehe es auch so, dass ein Abenteurer der beidhändiger Kampf beherrscht, damit den Malus von -6 umgehen kann, in dem er den EW für beidh. Kampf benutzt.

 

Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und folgendes vorschlagen (Wenn ich das richtig verstehe, ist das die Intention von Dracosophus?):

 

Wenn nun ein ZAU z.B. seine Haupthand langfristig nicht mehr einsetzen kann, würde ich ein "Umschulen" der anderen Hand für alle Klassen pauschal für 1500 EP (angelehnt an die Standardkosten für den Grunderwerb von beidh. Kampf) zulassen.

 

Wer beidh. Kampf mit mindestens +3 beherrscht (also grundsätzlich gelernt hat) hat diese Umschulung ebenfalls durchlaufen und gilt als "beidhändig" (Er könnte also mit seinem normalen Waffen EW ohne Malus mit der falschen Hand angreifen).

 

Wenn nun wer so eine Umschulung präventiv vornehmen möchte (also nur Beidhändigkeit für 1500 EP), ohne explizit mit zwei Waffen umgehen zu können, ist das aus meiner Sicht auch ok. Er kann damit nicht gleichzeitig beide Hände nutzen aber gleichwertig.

 

Alternativ könnten natürlich die Klassen, für die es günstiger ist, beidh. Kampf erlernen um den Malus -6 wegzubekommen. Beidh. Kampf wird also nicht entwertet.

 

Sinn dieser Regel? Klare Regelung wie man seine Waffenfertigkeiten nach Verlust der Haupthand zurückerlangen kann (zumindest für Einhandwaffen). Oder wird das irgendwo im DFR schon abgehandelt?

Ich halte 1500 EP als Trainingsaufwand um die natürliche Fertigkeit beidhändig zu erlangen bzw. die Nebenhand zur Haupthand umzuwandeln für angemessen.

 

Ich gehe davon aus, dass derjenige, der beidh. Kampf gelernt hat die Nebenhand mit ähnlichen Trainingsmethoden geschult hat und für ihn keine weiteren Kosten anfallen. Er zählt halt ab Erwerb als beidh.

Benachteiligung? Nutzer von 2H Waffen und die 1/20 der Midgard Gemeinde die von Natur aus beidh. sind.

Geschrieben

@Neq: Schonmal danke für den ersten konstruktiven Beitrag. Meines Erachtens sollte man aber Beidhändigen Kampf nicht so sehr aufwerten, dass er schon ab +3 zu einer Beidhändigkeit führt (das können manche Klassen im Lehrplan wählen), dann braucht man die Händigkeit nicht mehr auswürfeln. Ich finde, dass es für alle Klassen nicht zu günstig, aber auch nicht zu teuer (z.B. Beidhändiger Kampf bis zum entsprechenden EW) sein soll, Beidhändigkeit zu erwerben.

 

 

Sieht irgendjemand noch weitere Vorteile durch Beidhändigkeit, außer den Verlust des Malus mit der schwachen Hand? Sobald das geklärt ist, bin ich auch schon zufrieden.

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