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Diskussion zu: Verbesserungswünsche für Midgard


LarsB

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Berührungszauber mit der Waffe ausüben zu können ist ein großer Vorteil, vor den das Regelwerk mit Recht hohe Hürden setzt.

Die vorgeschlagene Regeländerung ist ja auch keine Vereinfachung im Sinne einer Verschlankung (eher im Gegenteil), sondern es vereinfacht das Leben des Magiers, weil es ihn massiv stärkt.

Der Regelvorschlag geht für mich in die völlig falsche Richtung.

 

Genau das wird nicht vorgeschlagen.

 

Das war der Vorschlag:

Ich bin dafür, dass Gestenzauber neben dem Thaumagral auch mit Magierstab oder Magierstecken in der Hand durchgeführt werden dürfen.

Macht das ganze einfacher, und die Zauberklassen können diesen Vorteil auch gut verkraften, ohne dass die Fairness "zusammenbricht".[/Quote]

 

Es geht einzig und allein darum, während eines Gestenzaubers den Stab in der Hand behalten zu dürfen.

Bearbeitet von JOC
Geschrieben
Berührungszauber mit der Waffe ausüben zu können ist ein großer Vorteil, vor den das Regelwerk mit Recht hohe Hürden setzt.

Die vorgeschlagene Regeländerung ist ja auch keine Vereinfachung im Sinne einer Verschlankung (eher im Gegenteil), sondern es vereinfacht das Leben des Magiers, weil es ihn massiv stärkt.

Der Regelvorschlag geht für mich in die völlig falsche Richtung.

 

Genau das wird nicht vorgeschlagen.

 

Das war der Vorschlag:

Ich bin dafür, dass Gestenzauber neben dem Thaumagral auch mit Magierstab oder Magierstecken in der Hand durchgeführt werden dürfen.

Macht das ganze einfacher, und die Zauberklassen können diesen Vorteil auch gut verkraften, ohne dass die Fairness "zusammenbricht".[/Quote]

 

Es geht einzig und allein darum, während eines Gestenzaubers den Stab in der Hand behalten zu dürfen.

Ok, jetzt verstehe ich. Die Auswirkungen wären wohl nicht so gravierend.

Trotzdem sehe ich für eine solche Sonderregelung keinen Bedarf. Der Ordenskrieger muss z.B. für seine Gestenzauber auch seine Waffe wegstecken.

Und da das Regelwerk sowieso schlanker werden soll...

Geschrieben
Die Sache mit dem Magierstab/Magierstecken liegt an der grundsätzlichen Regelschwäche, dass der einzige Unterschied für den Abenteurer der ist, dass er die jeweils gewählte Waffe von Anfang an haben kann.

 

... was durchaus einen Unterschied macht.

Der Abenteurer erhält dann seine Praxispunkte in der Waffe, und wenn er gerade am Anfang die Wahl hat, zu steigern oder eine neue Waffe zu kaufen, wird er tendenziell seine erste Waffe auch über mehrere Abenteuer hinweg behalten. In der Praxis ist das also durchaus eine Festlegung.

Geschrieben

Ich wähl doch keine Waffe aus, weil sie billig ist, sodern weil sie zum geplanten Abenteurer passt. Und da stört es nun einmal, wenn die betreffende Waffe teurer ist als eine ansonsten gleichwertige.

 

Ja eben. Die Lernpläne sind so gestaltet, dass Waffen, die nach Meinung der MIDGARD Autoren zu einem Charakter passen, angemessen günstig bzw. teuer sind. Du bist eben anderer Meinung, was passend ist. Shit happens. :dunno:

 

Genau so sehe ich das auch.

Geschrieben
Der "normale" Langbogen ist mit Rüstungdurchschlagender Wirkung nicht vom Pferd nutzbar.

Was falsch ist, da die Engländer und auch die Japaner, beide ihre Langbögen zu Pferd benutzt haben.

Ein Kompositbogen ist eben schwerer zu spannen und damit sind die kleinen Gnomen/Hobbitarme überfordert, die Größe des Wesens ist da egal.

Dafür gibt es doch die Mindest-Stärke. Die beträgt für einen Kompositbogen zwar 61, aber Halblinge können ein Stärke von 80 haben...

Ein Lanze an der ein Halbling hängt ist nicht halb so effektiv, da spielt aber wieder nicht die Größe sondern auch die Masse und die Kraft eine Rolle.

Wie gesagt Halbinge können stark genug sein, um eine Lanze zu benutzen. Und bei der Masse erreichen sie, wenn sie kräftig genug sind, locker ähnliche Werte wie Menschen. Der leichteste Halbling mit St 61 wiegt 30kg, die leichste Menschenfrau (mit St 61 natürlich) wiegt hingegen nur 28 kg. Wenn die Masse eine Rolle spielen würde, dürfte sie die Lanze ebenfalls nicht benutzen.

Wenn ein Mensch eine Lanze einhändig führen kann (dies war im Altertum der Fall! und zu Pferd sowieso notwendig), sollte dies beim Stoßspeer für Halbling ebenfalls der Fall sein.

Geschrieben

Wenn ein Mensch eine Lanze einhändig führen kann (dies war im Altertum der Fall! und zu Pferd sowieso notwendig), sollte dies beim Stoßspeer für Halbling ebenfalls der Fall sein.

 

Die typische Holitenlanze entspricht regeltechnisch einem Stoßspeer. Die war knapp 2 m lang. Geht also relativ einfach einhändig zu führen. Du meinst vermutlich Waffen wie die makedonische Sarissa, die nur eben mit beiden Händen geführt werden musste. Der Schild war an die Schulter gegürtet.

Ich wüsste gerade sonst kein Beispiel für einhändig geführte Lanzen zu Fuß.

Zu Pferd ist das so eine Sache. Typische Reiterlanzen waren zumindest bis ins frühe Mittelalter ebenfalls nach Midgardterminologie eher Stoßspeere, da typischerweise 2-3 m, längere gab es eigentlich erst sehr spät und hatten mit verbesserter Technik zu tun, die es dem Reiter erlaubte, die Kraft bei eingelegter Lanze ordentlich zu übertragen.

Geschrieben

Wenn man den Wikipedia-Artikel zur Sarissa glauben kann, wurde sie von Reitern einhändig geführt. Das bei einer Länge von 6 Metern. Wobei der Reiter die Lanze am Schwerpunkt (ungefähr in der Mitte) festhielt. Außerdem war die Dory der Hopliten bis zu 3m lang.

Irgendwie scheint es da Lücken im System der Spieße zu geben. Wozu zählt ein Spieß, der zwischen 1,5m und 2m lang ist? Und wie sieht es mit Spießen zwischen 2,5m und 4m aus?

Geschrieben

Noch eine Anmerkung; der durchschnittliche Halbling (mit St 61) erreicht ungefähr 2/3 der Größe eines Menschen (mit St 61). Wenn also ein Mensch eine Lanze von 6m Länge benutzen kann (Sarissa!), sollte ein Halbling auch eine Lanze von 4m benutzen können.

Würde man einem Menschen ein Spieß von der relativen Länge eines Stoßspeeres in den Händen eines Halblings geben, müsste dieser etwa 3m - 3,75m lang sein. Zu kurz für eine Lanze (4m oder mehr). Daraus folgt, dass Halbling den Stoßspeer auch einhändig führen können müssten.

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