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Runenstab vs. geprägter Runenstab - Wer darf auslösen?


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Geschrieben

Hallo,

 

S 33 Arkanum:

... muß der Thaumaturg den Stab mit beiden Händen zerbrechen und dabei ein Schlüsselwort aussprechen. Dafür braucht er 1 sec, ...

 

S 244 Arkanum:

... Durch geringe Änderungen im Zauberritual wird der Stab allerdings auf einen bestimmten Benutzer geprägt. Dabei kann es sich um den Thaumaturgen selbst, um einen guten Bekannten oder auch um eine fremde Person, die dann allerdings während des Rituals anwesend sein muß, handeln ...
... Ausschließlich der vorher bestimmte Benutzer kann die gebundene Zauberkraft freisetzen. Dazu muß er nur den Stab mit beiden Händen zerbrechen, was nicht mehr als 1 sec in Anspruch nimmt und ihn - wie beim Einsatz anderer Artefakte - keine Ausdauer kostet.

 

Hieraus ergeben sich die Fragen:

 

Darf ein Nicht-Thaumaturg auf Ihn geprägte Runenstäbe auslösen? - ja

Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen?

 

Darf ein Thaumaturg auf Ihn geprägte oder von ihm selbst hergestellte Runenstäbe auslösen? - ja

Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen, die er nicht hergestellt hat?

Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen, die er hergestellt hat?

 

Grüsse Merl

Geschrieben
Die Antworten in der Reihenfolge:

 

Normale, nicht geprägte Runenstäbe: Ja.

 

Grüße

Prados

 

 

Arknaum S35

... Ein Thaumaturg kann daher nur wenige von ihm selbst gefertigte Runenstäbe mit sich führen, deren Energien er unbewußt mit seinen Geisteskräften im Zaum halten kann ...

 

Auch welche die er nicht selbst hergestellt hat?

Wenn ja, dann nur unter der Prämisse, dass er nur einen bei sich trägt?

 

Grüsse Merl

Geschrieben

Ich bin mir unsicher, mit welchem Ziel du diese Fragen stellst, denn ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den beiden zitierten Ausschnitten. Im ersten geht es um vom Thaumaturgen selbst hergestellte Runenstäbe, du scheinst mit dem zweiten Ausschnitt hingegen irgendwie eine Verbindung zu nicht von ihm hergestellten Runenstäben ziehen zu wollen.

 

Zielt dein Beitrag aber auf die Frage, ob auch ein Thaumaturg maximal einen nicht von ihm gefertigten und in diesem Fall geprägten Runenstab mit sich führen kann, dann lautet die Antwort ja. Einen, nicht mehr. Zusätzlich zu denen, die er selbst gefertigt hat und kontrollieren kann.

 

Grüße

Prados

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

nein mein Betrag zielt darauf ab, zu prüfen, ob ich die Regeln zum Tragen von Runenstäben richtig verstanden habe. Bisher schaut das bis auf ein/zwei Kombinationen gut aus. Man hätte das "selbst hergestellt" auch als höherwertiger gegenüber einer Prägung auffassen können. Unterm Strich hat das fast keine Auswirkung. Ich fasse noch mal übersichtlicher zusammen und spezifiziere etwas genauer:

 

Kann der Runenstab ohne "Falschwirkung" ausgelöst werden, gibt es Beschränkungen?

 

Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden. (Das hätte man auch nicht additiv sehen können)

Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen getragen Runenstäben werden. (Das hätte man auch nicht additiv sehen können)

Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein (Dies hätte auch unter der Rubrik "selbst hergestellt" geführt werden können.)

Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja, diese unterliegen der Gradbegrenzung beim tragen.

Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

 

Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein

Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein

Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen.

 

So ich denke, ich hab das nun richtig zusammengefasst.

 

Danke und Grüsse

 

Merl

 

p.s. Gelten für Meisterthaumaturgen (also solche die Binden beherrschen) andere, angepasste oder weitere Regeln?

Bearbeitet von Merl
Geschrieben
Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat.
Ist das nicht jeder normale Runenstab für einen Thaumaturgen? Oder anders gefragt: Das Prägen eines Runenstab auf jemanden ist quasi die Schaffung eines Artefakts. Für sich selbst braucht ein Thaumaturg das aber nicht und warum sollten solche Runenstäbe plötzlich ausbrennen können?
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Solwac,

 

ich weiss es nicht genau, evtl. ist das Herstellungsverfahren ein anderes? Es gelten ja etwas andere Regeln (der EW: Zaubern und AP werden vorher verbraucht, es wird über einen ABW geregelt usw.)

Ich hab das einfach schematisch abgeleitet, so erkennt man Unklarheiten am Besten ...

 

Wie du ja oben siehst, kann er diesen "Artefaktrunenstab" zusätzlich tragen (ob durch ihn hergestellt oder jemand anderen ist da doch erstmal egal?). Er hat also keinen Nachteil, sondern einen kleinen Vorteil, weil er quasi so ein Runenstab-Artefakt über die durch den Grad begrenzte Anzahl (Stufen = 3xGrad +3) hinaus tragen kann ...

 

Grüsse

 

Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben (bearbeitet)

Für selbst gefertigte Runenstäbe, seien sie geprägt oder nicht geprägt, gilt selbstverständlich die übliche Obergrenze der gebundenen Zauberstufen von 3*Grad+3. Das steht doch explizit auf Seite 245 des Arkanums!

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
Geschrieben (bearbeitet)

Ok, dann hatte ich eine Aussage von Dir mißverstanden. Ein Thaumaturg kann also einen zusätzlichen fremden, geprägten Runenstab besser "kontrollieren" als einen eigen, geprägten Runenstab (den er nicht über seine max-Begrenzung hinaus kontrollieren kann) ...

 

Kann der Runenstab ohne "Falschwirkung" ausgelöst werden, gibt es Beschränkungen?

 

Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden.

Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja einen, aber nur, wenn die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 eingehalten wird.

Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein

Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja, aber nur, wenn die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 eingehalten wird.

Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

 

Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein

Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein

Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen.

 

So ich denke, ich hab das nun richtig zusammengefasst.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Diese Zusammenfassung ist unübersichtlich und auch weiterhin falsch.

 

Thaumaturgen können eigene Runenstäbe bis zu einer Zauberstufensumme von 3*Grad+3 mit sich führen und ohne Probleme auslösen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um normale oder geprägte Runenstäbe handelt. Zusätzlich können sie wie jeder Abenteurer noch einen fremden, aber auf sie geprägten Runenstab bei sich führen und ohne Probleme auslösen.

 

Nichtthaumaturgen können ausschließlich einen auf sie geprägten Runenstab mit sich führen und ohne Probleme verwenden.

 

Grüße

Prados

Geschrieben (bearbeitet)

Ob sie unübersichtlich ist oder nicht sei mal dahingestellt. Jedenfalls sind alle Usecases enthalten, die meiner Ansicht nach nicht so ohne weiteres aus dem Regelwerk abzulesen sind ... Ich bessere also nochmal nach:

 

1.

a) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden.

b) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den normalen Runenstäben eingehalten wird.

c) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein

d) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

 

2.

a) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den eigenen, selbst geprägten eingehalten wird.

b) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein

 

3)

a) Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein

b) Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein

c) Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen.

 

Grüsse Merl

 

p.s. Gehe ich Recht in der Annahme, dass dies nun stimmt?

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Hallo,

 

interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Arl. S246

 

In diesem Augenblick wird die darin gebundene Magie freigesetzt. Runenpfeile und -bolzen sind normale magische Artefakte, die nicht den Einschränkungen geprägter Runenstäbe unterliegen, und über die Wirkung wird wie bei normalen Artefakten entschieden.

 

Die Auswirkungen sind mir noch nicht klar.

 

Grüsse

Geschrieben

Nein, wie in der von Merl zitierten Stelle steht, gelten die Einschränkungen der geprägten Runenstäbe nicht für Runenpfeile und -bolzen. Es können also beliebig viele dieser Artefakte mit sich geführt werden, auch zusätzlich zu anderen Runenstäben. Die spielerischen Einschränkungen für diese Artefakte werden durch die Zauersprüche, die auf Runenpfeile aufgebracht werden können, und die damit verbundenen Risiken für den Träger geregelt.

 

Grüße

Prados

Geschrieben (bearbeitet)

Ja im Zitat steht, dass sie den Einschränkungen geprägter Runenstäbe nicht unterliegen. Damit ist dann wohl gemeint, dass es geprägte Runenstäbe (also Artefakte) ohne zwingende Prägung, und ohne die Nachteile der geprägten Runenstäbe (Stufenschranke und Beschränkung für Nicht-Thaumaturgen) sind.

 

... kann einigen seiner Runenstäben auch die Form ...
Dies könnte man auch anders deuten, auch wenn ich es nicht so recht glaube ...

Woraus genau entnimmst Du, dass Runenbolzen den Einschränkungen von "normalen" Runenstäben ebenfalls nicht unterliegen?

 

Zu den Risiken für den Träger: Zumindestens Hörnerklang und Bannen von Dunkelheit haben keine besonderen Risiken, jedoch evtl. Einschränkungen in der Anwendung.

 

Grüße Merl

 

By the way, weiss jemand zufällig, was die Herstellung eines geprägten Runenstabes ABW1 kostet (selbstverständlich für jemanden mit Binden)?

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

Das heißt also, dass ein fremder Thaumaturg jemand anderem auf diesen geprägte Runenbolzen/-pfeile geben kann, die ohne Einschränkungen von demjenigen getragen werden können.

 

Oder auch, dass ein Thaumaturg unendlich viele auf sich selbst geprägte (also keine normalen) Runenbolzen/-pfeile herstellen kann, die er ohne Einschränkungen alle mitschleppen kann. Hier stellt sich die Frage, welcher Passus letzendlich überwiegt: Gibt es Einschränkungen, da es schließlich selbst hergestellte Runenbolzen/-pfeile sind oder gelten keine Einschränkungen, das es (auf sich selbst) geprägte Runenbolzen/ -pfeile (Artefakte) sind ?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ich denke erst mal wäre es wichtig zu wissen, ob Runenbolzen, von ihrer Machart

 

a) gepägte Runenstäbe

b) normale Runenstäbe

c) etwas anderes

 

sind. Manche Antworten leiten sich dann daraus ab.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Geschrieben

ok, dann mache ich mal für diese besondere Art von Runenstäben mein unübersichtliches Schema auf:

 

4

a) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er selbst hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben.

b) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er nicht hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben.

c) Nicht Thaumaturg verwendet Runenbolzen. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten Runenstab.

 

oder auch einfach: Runenbolzen haben keine Abhängigkeiten zu geprägten oder normalen Runenstäben.

 

Grüsse Merl

Geschrieben
ok, dann mache ich mal für diese besondere Art von Runenstäben mein unübersichtliches Schema auf:

 

4

a) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er selbst hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben.

b) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er nicht hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben.

c) Nicht Thaumaturg verwendet Runenbolzen. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten Runenstab.

 

oder auch einfach: Runenbolzen haben keine Abhängigkeiten zu geprägten oder normalen Runenstäben.

 

Grüsse Merl

Hier sollte man eventuell noch mit aufführen, dass nur Meisterthaumaturgen (= eigentlich nicht als Spielerfiguren gedacht), die Binden beherrschen, Runenbolzen herstellen können. Die Spielerfiguren müssten die Bolzen also eigentlich kaufen, nicht herstellen. Daher kann sie auch jeder verwenden, da sie als "ganz normale" magische Artefakte zählen.

Geschrieben

Ja, das ist richtig. Guter Hinweis. Der Fall 4a) wird also seltener vorkommen.

 

Allerdings ist meine Erfahrung aus den Cons, dass hochgradige Spieler-Thaumaturgen diese Fertigkeit doch regelmäßig mitbringen. Ich glaube sie kostet für Thaumaturgen "nur" 5000 (Thaumatographie vorausgesetzt). Ich würde sie zumidestens auch recht bald lernen, damit ich nicht ständig am "Runenstab schnitzen" bin.

 

Grüsse Merl

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