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Binden des Vertrauten - Bannen von Zauberwerk


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Geschrieben

Ursprungsthema: Heimstein und ihn überschreitende Wesen

 

Hallo Prados,

 

aufgrund des Diskussionsverlaufs im Ursprungsthema: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Binden des Vertrauten auch mit B.v.Z. aufgehoben werden kann?

 

http://www.midgard-forum.de/forum/threads/8247-Binden-des-Vertrauten-und-Lösen-der-Verbindung?highlight=Binden+des

 

Dann wäre in obiger Regelantwort doch ein entsprechender Hinweis sinnvoll?

(Aufgrund der Regelantwort und dem Fehlen dieser einfachen und vielleicht zu naheliegenden Lösung bin ich nämlich bisher davon ausgegangen, dass diese Trennung mit B.v.Z. nicht möglich ist)

 

Grüsse Merl

  • Like 1
Geschrieben

Ich verstehe die Regelantwort so, daß ein Trennen der Verbindung möglich ist. Sehe aber keinen Hinweis, daß dies mittels BvZ erfolgen kann/soll. Ich interpretiere es eher so, daß in besonderen Situationen ein "Einverständnis" zwischen Zauberer und Familiar geschaffen werden kann diese Verbindung (weitgehend) zu lösen.

 

Rollenspielerisch würde ich ein ähnliches Vorgehen wie beim Erschaffen der Verbdinung vorschlagen. Idee: Bei Vollmond und darauf folgendem Neumond jeweils BdV zaubern. Dazwischen ununterbrochen in Gesellschaft des Familiars sein und sich darauf vorbereiten die Verbidnung zu trennen.

 

Da in Prados Regelantwort von einer über die Verbindung hinausgehende Verantwortung des Z ggü. seinem Familiar gesprochen wird halte ich eine Trennung der Beiden in diesem Zeitraum für unpassend.

 

:hiram:

Geschrieben

Mein Ansatz ist der Folgende:

Rein nach Regeln und der Ursprungsdiskussion ist es Magie (E.v.Z. schlägt an). Magie ist bannbar.

 

Grüsse Merl

p.s. ich weiss aber noch nicht, ob ich das dann auch so spielen will ...

Geschrieben

Es wird mit Sicherheit keinen solchen Hinweis in der entsprechenden Regelantwort geben. Wenn man sich die verlinkte Regelantwort sorgfältig durchliest, dürfte der Grund gegen einen solchen Hinweis deutlich werden.

 

Grüße

Prados

Geschrieben
Es wird mit Sicherheit keinen solchen Hinweis in der entsprechenden Regelantwort geben. Wenn man sich die verlinkte Regelantwort sorgfältig durchliest, dürfte der Grund gegen einen solchen Hinweis deutlich werden.

 

Grüße

Prados

 

Kannst Du wenigstens bestätigen oder dementieren ob BvZ bei BdV anwendbar ist?

 

:hiram:

Geschrieben

Angenommen, Jemand hätte einen Hexer und seinen Vertrauten in seiner Gewalt. Die beiden sind ihm hilflos ausgeliefert. Nun zaubert dieser Jemand Bannen von Zauberwerk auf den Vertrauten, um die Bindung, die durch Binden des Vertrauten hergestellt wurde zu lösen. Wäre das möglich?

Geschrieben

Genau das wäre auch mein Szenario.

Die Regelantwort geht vom "freiwilligen Lösen" aus. Das kann man ja gerne über Rollenspiel realisieren, weil man es vermutlich nicht über das Herz bringt sein eigen Fleisch und Blut zu bannen ....

Geschrieben

Aber ernsthaft: Ich persönlich und in all meiner Privatheit inmitten meiner Privatrunde könnte mich mit dem Gedanken anfreunden, dass Bannen von Zauberwerk dazu geeignet sein könnte, einen Hexer zumindest ein wenig zu ärgern.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Wenn ich es magietheoretisch überlege, dann komme ich zu folgendem Schluss:

 

- die Wd von BdV beträgt 2h (oder 1h?)

- Das geschmiedete Band zwischen Zauberer und Familiar hält aber dauerhaft

=> Die Wd bezieht sich auf das konkrete Binden, wenn der Familiar zum Beispiel auf Erkundung geht.

 

Demnach könnte mit BvZ höchstens das aktive Band gestört werden, nicht aber das passive.

Geschrieben

Wenn jemand einen Hexer und seinen Vertrauten in seiner Gewalt hat, kann er so ziemlich alles mit beiden anstellen. Beide töten, nur den Vertrauten töten, damit der Hexer eine Stunde lang nicht zaubern kann und unter Schock steht. Er entscheidet sich nun (aus welchen Gründen auch immer) dafür, lediglich BvZ auf den Vertrauten oder Hexer zu zaubern. Das hat erstmal keine besonderen Nachteile für den Hexer (Schock usw. treten nur beim Tod des Vertrauten auf, nicht beim Zerreißen des Silberfadens), er muss lediglich auf die Vorteile eines Vertrauten verzichten, erleidet aber im Gegenzug auch keinen Schock, wenn der ehemalige Vertraute nun stirbt. Er kann das Ritual zum nächstmöglichen Zeitpunkt einfach erneut durchführen, und hätte dann im schlimmsten Fall einfach 4 Wochen lang keinen Vertrauten.

Geschrieben

Im Grunde gehen Akems Überlegungen schon in die richtige Richtung. Ich hab da nun schon länger drüber nachgedacht. Die Kernfrage könnte sein, welche Wirkungsdauer das Ritual hat. Aus dem Text liessen sich 2 Sachen herauslesen.

 

1. WD = unendlich, bis der Vertraute oder der Hexer stirbt. In diesem Fall ist es bannbar.

2. WD = 0, es tritt eine sofortige Veränderung ein, die Hexer und Vertrauten durch den Silberfaden aneinanderbindet. Das Lösen der Bindung ist aber ein gänzlich unmagischer Vorgang. Genauso wie das sterben und das damit verbundene lösen des Silberfadens vom Körper ebenfalls ein gänzlich unmagischer Vorgang ist.

 

Ich habe bisher aus diversen Gründen zur 2ten Sicht tendiert. Deshalb hätte bei mir E.v.Z. und auch B.v.Z. nicht funktioniert.

 

Für den Spezialfall "Dämon in Vertrauten" würde es funktionieren, aber aus einem anderen Grund. Im Spruch wird beschrieben, dass der "Vertraute" Dämon das Tier übernimmt. Das heisst das Band "Zauberer mit dem Tier" besteht gar nicht direkt. Sondern der Dämon "beherrscht" das Tier. Das Band besteht mit dem Dämon. Dieses beherrschen wäre dann bannbar. Die Verbindung zum Vertrauten Dämon würde bestehen bleiben. Der Dämon würde, wenn man in des nächste mal mit B.d.V. ruft, wieder in das Tier (oder ein anderes magisch vorbereitetes) hineinfahren. Magisch ist der Vertraute deshalb, weil er ein Dämon ist und nicht weil er ein Vertrauter ist.

 

Für den Spezialfall "Untoter" verhält es sich im Prinzip genauso.

 

Bisher fand ich diese Sicht eigentlich recht logisch.

 

Grüße Merl

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