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Pulver der Zauberbindung - Regelvorschläge zur Anwendung


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Geschrieben

Interessanter Thread, aber eine verwirrende Anzahl von Meinungen  confused.gif.

Nach mittlerweile über 10 Jahren Midgard haben wir (gestern biggrin.gif) das erste Mal in einem Abenteuer eine Anwendung diese Pulvers gefunden. Aus eigener Erfahrung kann ich also sagen, daß es sich um ein sehr seltenes Reagenz handelt  wink.gif .

Aber da ich als Kriegspriester Grad 11 immer noch mit einer Ausrüstung rumlaufe, die sich ein Grad 5 Character vom Taschengeld leisten könnte, hege ich die Hoffnung, daß unser Spielleiter mir gestattet, in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Thaumaturgen den Zauber "Zaubermacht" permanent auf mich zu binden.

Bei unserer sehr hochgradigen Gruppe (und entsprechenden Gegnern) sehe ich auch keine Gefährdung des Spielgleichgewichts. Und da es sich um einen wesentlich unauffälligeren Zauber als etwa das hier so strapazierte "Fliegen" (aber auch das wesentlich nützlichere "Beschleunigen") handelt, hege ich die Hoffnung, daß niemand überhaupt etwas von diesem Zauber wissen wird, so daß die Idee eines "Bannens von Zauberwerk" gar nicht erst aufkommt.

Gruß

Rangar

  • 3 Jahre später...
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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Mein Kriegspriester möchte einen Thaumagral (Streitaxt) erwerben und den Zauber "Zauberschmiede" aufprägen.

Ist es möglich diesen Zauber mittels PdZ dauerhaft zu machen? (Mit der Einschränkung bei Bannen v. Zauberwerk).

Würden die 9 AP, die einmalige Anwendung kostet auch dauerhaft im Thaumagral bleiben?

 

Danke schon mal im Voraus für die Antworten.

Orl

Geschrieben

Wenn auf das Thaumagral Zauberschmiede ganz regulär aufgeprägt wird, dann braucht es kein PdZ, dann ist der Spruch so lange auf dem Thaumagral, bis der ABW gelingt.

Geschrieben

Dass der Spruch bleibt, bis die ABW gelingt, ist klar. Aber den Spruch muß ich doch jedesmal für 9 AP aktivieren, oder? Ich wollte gefragt haben, ob es möglich ist den aktivierten Zauber zu binden.

 

Grüße,

Orl

Geschrieben

Bei einer normalen Waffe sollte es klappen, bei einem Thaumagral ist es aber nicht der normale Zauber Zauberschmiede, sondern die spezielle aufgeprägte Version. Ich finde es auch übertrieben, ein Thaumagral mit einer magischen Waffen zu kreuzen, aber diese Empfindung ersetzt natürlich keine Regel. ;)

 

Solwac

Geschrieben
Bei einer normalen Waffe sollte es klappen, bei einem Thaumagral ist es aber nicht der normale Zauber Zauberschmiede, sondern die spezielle aufgeprägte Version.

 

Und daraus folgt?

 

Ausführlicher: Angenommen ich habe mir meinen Thaumagral besorgt und darauf (lediglich) den Spruch Zauberschmiede geprägt/prägen lassen.

Um die besondere Version von Zauberschmiede (+3/+3) auszulösen, muß ich den Spruch wirken (mit verringerter Zauberdauer), 9 AP investieren und darauf hoffen, dass der PW: ABW mißlingt. Gelingt mir der Zauber und brennt der Spruch nicht aus, versuche ich (oder falls ich es nicht kann ein Magier oder Thaumaturg) Folgendes: Der jetzt aktivierte Thaumagral wird mit PdZ bestreut und soll dauerhaft gemacht werden, so dass er lediglich mit einem erfolgreichem WW BvZ aufgehoben werden könnte.

 

Meine Fragen:

 

1.) Entspricht dies den Regeln, wenn nein, warum nicht?

 

2.) Wenn es funktioniert, werden auch meine 9 AP im Thaumagral gebunden?

 

Sollte es regeltechnisch möglich sein (noch weiß ich nicht, ob ich es auch mache oder in unserer Runde übrhaupt machen kann) bitte ich schon mal um Verzeihung für das empfindliche Aufwühlen der Empfindungen Solwacs und anderer ehrwürdiger Authenzitätswächter ;)

 

auf bald,

Thorgal Svengarög

Geschrieben
1.) Entspricht dies den Regeln, wenn nein, warum nicht?

Es lässt sich meines Wissens nicht direkt aus den Regeln ablesen. Wenn ich es herleiten sollte, würde ich wie folgt vorgehen:

 

- Ein Thaumagral kann nur ein Thaumaturg herstellen, der Binden gelernt hat. Daraus lässt sich leicht folgern, dass Magie im Thaumagral gebunden wird.

- Auch Zaubersprüche auf ein Thaumagral aufprägen kann nur ein Thaumaturg mit den entsprechenden Fähigkeiten (insbesondere Binden). Ergo wird ein Zauberspruch, wenn er auf ein Thaumagral geprägt wird, ebenfalls gebunden.

 

- Das Pulver der Zauberbindung kann - soweit ich weiß - ebenfalls nur von einem Thaumaturgen hergestellt werden, der Binden beherrscht. Aus dem Namen des Pulvers und der dafür notwendigen Fähigkeit lässt sich ablesen, dass die Verwendung des Pulvers im Prinzip Binden ausführt.

 

Setzt man alles zusammen, ergibt sich für meine Begriffe daraus, dass du eine auf ein Thaumagral aufgeprägte Zauberschmiede mit der Verwendung des Pulvers der Zauberbindung nicht dauerhaft aktivieren kannst. Begründung: der Zauber ist bereits in dem Thaumagral gebunden. Du kannst ihn nicht noch einmal binden. Außerdem aktivierst du den Zauber nur. Du kannst mit dem Pulver der Zauberbindung keine Aktivierung dauerhaft machen.

 

Identisch würde ich vorgehen, wenn du einen magischen Gegenstand finden würdest, zum Beispiel die Kette des immerwährenden Atems. Du kannst sie per Schlüsselwort aktivieren. Du kannst aber nicht den aktivierten Zustand für immer andauern lassen, indem zu das Pulver der Zauberbindung zur Anwendung bringst.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben
Begründung: der Zauber ist bereits in dem Thaumagral gebunden.

Es gibt Textstellen, die diese Sichtweise stützen (ARK S. 273: "Noch mehr Sprüche wird kein Zauberer in seinen Thaumagral binden lassen (...)"). An anderen Stellen klingt es jedoch so, als sei es immer noch der Zauberer, der den Zauber ausspricht und ihn vom Thaumagral bloß verstärken lässt (ARK S. 234: "Wendet er den Zauber an und verstärkt er dabei den magischen Fluß mit seinem entsprechend präparierten Thaumagral (...)", er also nicht einen im Thaumagral gebundenen Zauber aktiviert. In den Thaumagral gebunden ist lediglich die Verstärkungswirkung.

 

Ich würde die Flußverstärkung durch einen Thaumagral daher nicht mit der Aktivierung eines Artefakts vergleichen, sondern eher mit dem Einsatz eines Steins der Macht - wobei man auch da noch streiten kann, ob durch einen Stein der Macht verstärkte Zauber mit dem Pulver der Zauberbindung dauerhaft gemacht werden können. Ich würde es (wie auch bei durch Thaumagrale verstärkten Zaubern) gestatten - in der Beschreibung des Pulvers der Zauberbindung findet sich m. E. nichts, was dagegen spricht.

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
in der Beschreibung des Pulvers der Zauberbindung findet sich m. E. nichts, was dagegen spricht.

Das sehe ich anders.

 

Schüttet ein Magier oder Thaumaturg das Pulver über Gegenstände [...] die für eine gewisse Zeit verzaubert worden sind, so wird die magische Wirkung dauerhaft.

Hervorhebung durch mich

Ein Thaumagral ist nicht nur für eine gewisse Zeit verzaubert. Die inne wohnende Magie ist dauerhaft. Das gilt ebenso für magsiche Gegenstände und Steine der Macht. Das Pulver der Zauberbindung hat hier keine Wirkung.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben

Aber die Magie der Zauberschmiede, deren Ziel der Thaumagral ist, ist eben nicht dauerhaft, sondern wirkt nur für eine bestimmte Zeit. Man muss unterscheiden zwischen der von einem Thaumaturgen in den Thaumagral gebundenen Magie, die das Wirken der Zauberschmiede wirkungsvoller macht, und der vom Besitzer des Thaumagrals gewirkten Magie, die in diesem speziellen Fall den Thaumagral selbst als Ziel hat.

 

Nehmen wir an, ich verzaubere ein Wesen unter Zuhilfenahme meines Thaumagrals mit Lähmung oder mithilfe eines Steins des Verbergens mit Unsichtbarkeit - würdest du sagen, dass das Pulver der Zauberbindung auch da nicht eingesetzt werden kann, um die Wirkungen zu verlängern?

 

Oder würdest du umgekehrt sagen, dass das Pulver der Zauberbindung generell nicht wirkt, wenn bereits dauerhaft verzauberte Gegenstände noch einmal dauerhaft verzaubert werden sollen, z. B. bei Anwenden von Flammenklinge (normaler Zauber, nicht unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals) auf eine bereits magische Waffe?

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
Nehmen wir an, ich verzaubere ein Wesen unter Zuhilfenahme meines Thaumagrals mit Lähmung oder mithilfe eines Steins des Verbergens mit Unsichtbarkeit - würdest du sagen, dass das Pulver der Zauberbindung auch da nicht eingesetzt werden kann, um die Wirkungen zu verlängern?

In dem Wesen ist allerdings auch keine Magie gebunden. Ich erinnere: das Thaumagral ist bereits dauerhaft verzaubert, das von dir angesprochene Wesen nicht. Um dich zu zitieren: "Da musst du unterscheiden!"

 

Oder würdest du umgekehrt sagen, dass das Pulver der Zauberbindung generell nicht wirkt, wenn bereits dauerhaft verzauberte Gegenstände noch einmal dauerhaft verzaubert werden sollen, z. B. bei Anwenden von Flammenklinge (normaler Zauber, nicht unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals) auf eine bereits magische Waffe?

Hier liegt der Fall etwas anders. Bisher sprachen wir darüber, auf einem Gegenstand, der bereits für einen speziellen Zauber dauerhaft präpariert worden ist (Thaumagral; Steine der Macht; Gegenstände, mit denen man einen Zauber X aktivieren kann) eben diesen Zauber durch das Pulver der Zauberbindung dauerhaft aktiviert zu lassen.

 

Jetzt sprichst du davon, einem magischen Gegenstand der bereits verzaubert ist, einen unterschiedlichen Zauber dauerhaft hinzuzufügen. Das könnte funktionieren. (Abgesehen davon ist es extrem unpraktisch eine Flammenwaffe zu haben, die nicht deaktiviert und wieder aktiviert werden kann... :after: )

 

Berücksichtige bei all deinen Überlegungen insbesondere auch die Regeln zum wiederholten Verzaubern auf Seite 29 des Arkanum.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben

Fasse ich deine Position so richtig zusammen?

 

1) Das Pulver wirkt, wenn unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals, mithilfe eines Steins der Macht oder mittels einen magischen Gegenstandes ein Zauber auf ein Wesen oder einen anderen Gegenstand gelegt wird, in das oder den keine Magie gebunden ist - vorausgesetzt, die magische Wirkung ist in ihrer Dauer nicht an die Aktivierung des verwendeten Gegenstandes gebunden (d. h. der Gegenstand muss nicht von dem verzauberten Wesen getragen werden oder könnte sogar zerstört werden, ohne dass dies den Zauber aufheben würde). Beispiele: Lähmung mit Thaumagral, Unsichtbarkeit mit Stein des Verbergens, Schlafdorn.

 

2) Das Pulver wirkt (vermutlich) auch, wenn mit einer dieser Methoden oder durch einen normalen Zaubervorgang ein Zauber auf ein Wesen oder einen anderen Gegenstand gelegt wird, in das oder den zwar Magie gebunden ist, aber ein Zauber anderer Art. Beispiel: Flammenklinge auf magische Waffe.

 

3) Das Pulver wirkt nicht, wenn mittels einen magischen Gegenstandes ein Zauber auf ein Wesen oder einen anderen Gegenstand gelegt wird, bei dem die Dauer der magischen Wirkung an die Aktivierung des verwendeten Gegenstandes gebunden ist (d. h. der Zauber würde beendet, wenn das Wesen den verwendeten Gegenstand ablegt oder dieser zerstört wird). Beispiel: Kette des immerwährenden Atems.

 

4) Das Pulver wirkt nicht, wenn unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals, mithilfe eines Steins der Macht oder mittels einen magischen Gegenstandes ein Zauber auf den Gegenstand selbst gelegt wird, da die Magie bereits in diesen gebunden ist. Beispiele: Zauberschmiede mit Thaumagral, Flammenschwert.

 

Kann man sicher so handhaben. Ich würde die auf einen Thaumagral gezauberte Zauberschmiede eben nicht mit dem Flammenschwert unter 4) einreihen, sondern unter 2). Begründung: Der ins Flammenschwert gebundene Zauber ist derselbe, der, wenn aktiviert, mit dem Pulver dauerhaft gemacht werden soll; beim Thaumagral hingegen ist nicht der Zauber selbst in den Thaumagral gebunden (er wird vom Zauberer angewandt), sondern lediglich die Verstärkungswirkung, also ein anderer Zauber. Darüber kann man aber angesichts der konfligierenden Textstellen, die ich zitiert habe, unterschiedlicher Meinung sein.

 

Die Regeln über das wiederholte Verzaubern kommen m. E. nur ins Spiel, wenn wir sie so interpretieren, dass sie auch das Binden mehrerer unterschiedlicher Zauber in einen Gegenstand unmöglich machen; dann wäre davon allerdings auch Fall 2) betroffen.

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
Fasse ich deine Position so richtig zusammen?

Im Wesentlichen: Ja!

 

Allerdings:

 

4) Das Pulver wirkt nicht, wenn unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals, mithilfe eines Steins der Macht oder mittels einen magischen Gegenstandes ein Zauber auf den Gegenstand selbst gelegt wird, da die Magie bereits in diesen gebunden ist. Beispiele: Zauberschmiede mit Thaumagral, Flammenschwert.

Was genau meinst du hier mit Flammenschwert?

 

Die Regeln über das wiederholte Verzaubern kommen m. E. nur ins Spiel, wenn wir sie so interpretieren, dass sie auch das Binden mehrerer unterschiedlicher Zauber in einen Gegenstand unmöglich machen;

Nein, die Regeln über das wiederholte Verzaubern beziehen sich ausdrücklich nur auf gleiche/gleichartige Zauber.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben

Ich würde dieses Thaumagral / PdZ Problem folgendermassen Regeln:

 

Wenn ein Zauberer mit seinem Thaumagral Zauberschmiede zaubert, dann ist das mMn eine zeitweise Verzauberung die mit dem PdZ permanent gemacht werden kann. Dann hat er z.B. einen +3/+3 Magierstab. Aber dadurch das der Zauber "fixiert" ist, kann ich mit dem Thaumagral auch keinen anderen Zauber mehr wirken. De fakto habe ich dann einen "normalen" +3/+3 Magierstab, aber kein Thaumagral mehr.

 

Wenn dem Anwender das 4000 GS + eine Anwendung PdZ wert ist, dann soll er das meinetwegen tun...

 

Anta

Geschrieben
4) Das Pulver wirkt nicht, wenn unter Zuhilfenahme eines Thaumagrals, mithilfe eines Steins der Macht oder mittels einen magischen Gegenstandes ein Zauber auf den Gegenstand selbst gelegt wird, da die Magie bereits in diesen gebunden ist. Beispiele: Zauberschmiede mit Thaumagral, Flammenschwert.

Was genau meinst du hier mit Flammenschwert?

 

ARK S. 254 - ein Schwert, bei dem nach Aussprechen des Schlüsselworts für 10 min Flammen der Klinge entlang lodern, wodurch es zum Langschwert*(+2/+2) wird.

 

Die Regeln über das wiederholte Verzaubern kommen m. E. nur ins Spiel, wenn wir sie so interpretieren, dass sie auch das Binden mehrerer unterschiedlicher Zauber in einen Gegenstand unmöglich machen;

Nein, die Regeln über das wiederholte Verzaubern beziehen sich ausdrücklich nur auf gleiche/gleichartige Zauber.

Es hängt davon ab, ob man Binden als Zauber oder als Fertigkeit ansieht. Wenn wir Binden als Zauber betrachten, dann könnte man argumentieren, dass man in einen Gegenstand, der bereits mit Binden verzaubert wurde, keinen weiteren Zauber (egal welcher Art) binden kann, da Binden nicht zweimal auf einem Gegenstand liegen darf. Ich wäre allerdings nicht so streng.

 

Gruß

Pandike

  • 4 Wochen später...

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