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Geschrieben

Hallo!

 

Im letzten Rollenspiel baute ich einen NPC ein, der bei einer Geisterbegegnung einen Patzer beim Namenlosen Grauen hatte. Dadurch ließ die Wirkung nicht nach 3 Tagen nach (vgl. Bestiarium), sondern erst nach 2W20 Monaten (in seinem Fall 28) devil.gif

 

Jetzt meine Frage:

Wie ist ein solches zu heilen, wie wirkt es und so weiter ...  confused.gif

Wenn Erkennen von Zauberei funktioniert, dann geht folglich auch Bannen von Zauberwerk (zweiteres steht so im Bestiarium bei Geistern).

Ich kam während des Spiels zu Ansicht, dass es sich bei Geistern gar nicht um Zauberei im eigentlichen Sinne handelt, sondern um einen Seelenschaden. Folglich müsste Erkennen von Zauberei negativ ausfallen und Seelenheilung grundsätzlich die geeignete Methode gegen psychischen Geisterschaden sein  ...

 

Wie seht ihr das?

Geschrieben

Also ich würde nur "Seelenheilung" zulassen, da es sich nicht um eine dauerhafte Verzauberung handelt, mit dem die Person verzaubert worden ist. Wäre es eine Verzauberung, die mit Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden kann, dürfte ihre Wirkungsdauer nicht 28 Monate betragen, so einen Spruch gibts nicht. Außerdem hat die Figur einfach so eine scheiß Angst vor diesem Geist, schon der Gedanke lässt ihm den Schweiß auf die Stirn treiben. Sollte es aber einen Zauber geben, mit dem er diese böse Erinnerung los werden kann, dann wäre alles wieder in Ordnung. Ich glaub da gibts einen Schamanenzauber, weiss aber nicht mehr wie der heißt, sorry    cry.gif

 

Grüße aus Waeland

Ragnar

Geschrieben

@Donk

 

Wenn du das Namenlose Grauen durch Geister als Seelenschaden behandeln willst, ist Seelenheilung der Zauber der Wahl. Andernfalls gibt die Beschreibung von Namenloses Grauen die Behandlung durch Bannen von Zauberwerk ja vor.

 

Allerdings kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie du auf diese erstaunlich langen Zeiträume kommen kannst. Nach Standardregeln dauern die Nachwirkungen des Grauens einen vollen Tag - wie gesagt, die nichtmagischen Nachwirkungen. Die eigentliche Wirkungsdauer des Zaubers beträgt lediglich zwei Minuten und demnach können auch lediglich diese zwei Minuten nach einem kritischen Fehler beim WW:Resistenz verdoppelt werden. Die anschließende Erholungszeit bleibt unabhängig davon bei einem vollen Tag. Auch kann ich die Angaben aus dem Bestiarium - das ja wohl noch das von M3 sein muss? - dort nicht finden.

 

Ist das eine Hausregel?

 

Grüße

Prados

Geschrieben
Zitat[/b] (Prados Karwan @ Jan. 04 2003,01:13)]Allerdings kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie du auf diese erstaunlich langen Zeiträume kommen kannst. Nach Standardregeln dauern die Nachwirkungen des Grauens einen vollen Tag - wie gesagt, die nichtmagischen Nachwirkungen.

Ooops!

 

Ich hätte doch in Printmedien nachschlagen sollen, statt in meiner Erinnerung ... also:

 

es handelte sich um Schemen und bei deren Beschreibung heißt es: "Misslingt der EW:Res ... gegen Namenloses Grauen, so begibt sich der Betreffende nie wieder freiwillig in die Nähe [...]"

Aufgrund des Patzers beschloss ich, dass der ältere Herr eine Verstärkung der Wirkung bekam, also nicht nur Rückfälle bei Gedanken an diesen Geist, sondern bei ganz vielen Gesprächsthemen, wodurch er auf seine Umgebung äußerst verwirrt wirkte.

 

Sorry für meine missverständlichen Beschreibungen. Woher ich das mit den drei Tagen hatte, weiß ich nicht mehr ...

 

Gruß

Donk

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