Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Hallo alle zusammen. Es geht um den neuen Zauber 'Schutzgeste' (ich hoffe ich habe jetzt dem Zauber den richtigen Namen gegeben ) mit der sich der Hexenjäger gezielt gegen Zauber wie z.B. 'Böser Blick' schützen kann. Ich habe allerdings etwas Schwierigkeiten diesen Zauber zu verstehen. Der verzauberte merkt für gewöhnlich nicht, dass gerade ein Böser Blick gegen ihn gezaubert wird. Unter anderem hat man ja nichtmal einen Gegenzauber, da man vom Zaubervorgang nichts mitbekommt. Bei der Schutzgeste ist es aber so, dass man lt. Spruchbeschreibung sie nach dem gegnerischen EW:Zaubern durchführt. Man muß also irgendwie merken, dass gerade ein Böser Blick auf einem geworfen wurde, und eventuell sogar, dass er erfolgreich gezaubert wurde. Eigentlich bedeutet das, dass ich automatisch merke wenn ich mit einem Zauber verzaubert werde gegen den die Schutzgeste wirkt. Anderenfalls könnte sie nicht gegen den Bösen Blick einsetzen. Wie sehr ihr das? Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Bart Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Bei der Spruchbeschreibung steht, dass die Schutzgeste dann eingesetzt werden muss, wenn der Zauberer damit rechnen muss verzaubert zu werden. Man braucht also Erfahrung um mit diesem Schutzzauber umzugehen. Ggf. muss man auch mit seiner Handlung abwarten, um herauszufinden was ein gegenerischer zauberer vor hat. Wenn es sich dabei nicht um einen 1 sek. Zauber handelt. Steht aber gut formuliert bei der Spruchbeschreibung. Gruß Eike Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Das ist eben nicht sehr gut formuliert. Ob ich damit rechenen kann oder nicht: 1 Sekunden Gedankenzauber kann man als Zauberer nicht erkennen. Deshalb habe ich auch keinen Gegenzauber. Das heißt, dass der Hexenjäger - wenn er gewarnt ist - Zauber wie Böser Blick erkennen muss. Etwas, das ein normaler Zauberer höchstens dann kann wenn der Böse Blick gegen ihn bereits wirkt. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Bart Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Doch es ist gut formuliert. Wenn der Hj mit einem "Bösen Blick" rechnen muss, muss er die Schutzgeste in den blauen Dunst im Voraus wirken. Thats all. Gruß Eike Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Das steht genau nicht so in der Spruchbeschreibung, Eike. Ich habe das Arkanum nicht hier, deswegen kann ich nicht zitieren. Aber es steht geschrieben, dass der hj auf jeden Fall bis nach dem EW:Zaubern (gemäß Handlungsrang) warten muss. ein vorheriges, präventives zaubern nützt nix. Viele Grüße hj, der diese Passage gestern ziemlich genau studiert hat. Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Naja, wie auch immer. Zauber waren schon immer etwas besonderes Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Bart Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Ich weiss es nicht genau, aber ich meine mich zu erinnern, dass Schutzgeste eine Wirkungsdauer von 10 min hat. Wenn der Hj also meint er steht kurz vor den Konfrontation muss er ihn wirken. Und ansonsten steht in der Beschreibung, dass er auf gegnerische Zauber, so sie denn länger als 1 sek zum Wirken benötigen, reagieren muss, wenn er sich zusätzlich schützen will. Göttlicher Schutz vor Magie kann man ja auch nur im Vorwege einsetzen, wenn man meint, gleich kommt der Showdown. Und dieser Zauber dauert immerhin 10 min. ???? bis er zum Einsatz kommen kann. Gruß Eike Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 hilft wirklich: "Sobald der EW:Zaubern für die feindliche Magie geglückt ist, kann der Zauberer die Schutzgeste einsetzen." Der Zauber schützt nicht nur gegen den Bösen Blick, sondern mehrere Sprüche. Der Zauberer muss nicht wissen, welchen Spruch sein Gegenüber zaubert. Es handelt sich um einen präventiven Zauber mit 1sec Zauberdauer und Wirkungsdauer 0. Somit ist die Frage einfach beantwortet: der hj riskiert einfach mal, nach dem Gegner zu zaubern und hofft, dass seine Schutzgeste hilft. Pech wärs, wenn der Gegner gar nichts macht oder einen Zauber wie z.B. Blitze schleudern zaubert. Dann wurden die Schutzgesten-APs umsonst verblasen. Hornack Link zu diesem Kommentar
Bart Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Spekulieren macht aber auch Spass Ich werde mir wohl doch einen Regelordner unter den Akten verstecken müssen, damit ich von der Arbeit aus mitreden kann Gruß Eike Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Soweit ist es schon klar, Hornack. Das sehe ich genauso. Nur muss eben der hj mitbekommen, dass gerade gezaubert wird. Aber genau das merkt man beim Bösen Blick nicht Bei den restlichen Zaubern hilft ja z.B. ein 'Zauberkunde' während dem Zaubervorgang um zu erkennen was gezaubert wird. Aber wie gesagt: Zauber sind immer etwas besonderes. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Eike @ Okt. 23 2002,11:19)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich weiss es nicht genau, aber ich meine mich zu erinnern, dass Schutzgeste eine Wirkungsdauer von 10 min hat. Wenn der Hj also meint er steht kurz vor den Konfrontation muss er ihn wirken.<span id='postcolor'> 10 Minuten? Ehrlich Wenn das so ist, lösen sich meine Probleme in ein Logikwölkchen auf Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Bart Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (hjmaier @ Okt. 23 2002,11:34)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Eike @ Okt. 23 2002,11:19)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich weiss es nicht genau, aber ich meine mich zu erinnern, dass Schutzgeste eine Wirkungsdauer von 10 min hat. Wenn der Hj also meint er steht kurz vor den Konfrontation muss er ihn wirken.<span id='postcolor'> 10 Minuten? Ehrlich Wenn das so ist, lösen sich meine Probleme in ein Logikwölkchen auf Viele Grüße hj<span id='postcolor'> Ne, Holger hat doch gerade geschrieben, dass er eine Wirkungsdauer von 0 hat. *ächz* Gruß Eike Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Mit Grippe sollte man nicht hochgeistige Dinge wie z.B. Wirkung von Zaubern diskutieren. Danke Eike. Viele Grüße hj, der jetzt lieber arbeitet Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 @ HJ: Es ist nicht verboten, den Zauber ins Blaue hinein zu zaubern, in der "Hoffnung", der Gegner würde einen abwehrenswerten Zauber zaubern. Aber das Risiko liegt beim hj. Hornack Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Das macht keinen Sinn. Dafür kostet der Zauber zu viele AP. Ich denke, die Frage gehört auf die Liste an JEF Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Das ist Ansichtssache, HJ. Ein Gegenzauber kostet genauso viel AP wie der Zauber und das ist bei manchen der mit Schutzgeste abzuwehrenden Zauber mehr als 3 AP. Somit spart der hj in manchen Fällen. Hornack Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 23. Oktober 2002 Autor report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hornack Lingess @ Okt. 23 2002,12:19)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Das ist Ansichtssache, HJ. Ein Gegenzauber kostet genauso viel AP wie der Zauber und das ist bei manchen der mit Schutzgeste abzuwehrenden Zauber mehr als 3 AP. Somit spart der hj in manchen Fällen. Hornack<span id='postcolor'> Aber nicht wenn man davon ausgeht, dass er ihn - beim Beispiel Bösen Blick - quasi jede Runde zaubern muss, da er unmöglich erkennen kann WANN Böser Blick gezaubert wird. Nochmal: Es geht in dieser Diskussion ausschließlich um den Bösen Blick. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Bernward Geschrieben 23. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 23. Oktober 2002 Um noch einmal auf den Anfang des Threads zurück zu kommen: Ja ich glaube, dass der HJ ein instinktives Gespür für Zauber wie den bösen Blick hat - jahrelange Berufserfahrung eben. Auch in Real Life gibt es ja Erzählungen vom Bösen Blick, der auch nicht sofort erkannt wird (Falls kein fachkundiges Personal anwesend ist ) Edit sagt: Übrigens HJ, wie lebt es sich mit der Koexistenz der Abk.? Link zu diesem Kommentar
Prados Karwan Geschrieben 30. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 30. Oktober 2002 Man bekommt doch mit, ob man mit 'Bösem Blick' verzaubert worden ist. Schließlich erfährt das Opfer ein kurzfristiges Schwindelgefühl. Dieses Gefühl sollte dem Hexenjäger eindeutiges Indiz einer solchen Verzauberung sein, auf das er sofort mit der 'Schutzgeste' reagieren kann. Um die 'Schutzgeste' sinnvoll anwenden zu können, würde ich in diesem Fall Schwindelgefühl und AP-Schaden minimal zeitlich trennen und das Schwindelgefühl bereits bei erfolgreichem EW:Zaubern des Schwarzhexers eintreten lassen. Grüße Prados Link zu diesem Kommentar
Kreol der Barde Geschrieben 31. Oktober 2002 report Teilen Geschrieben 31. Oktober 2002 Möget ihr stets das richtge Lied finden, Wie meistens hat Prados für mich den NAgen auf den Kopf getroffen. Da es eindeutig heißt: "Sobald der EW:Zaubern für die feindliche Magie geglückt ist, kann der Zauberer die Schutzgeste einsetzen." heißt das mE ausdrücklich : Ich kann meine EW: Zaubern für die Schutzgeste erst nach dem Bösen Blick ( oder was auch immer mich "angreift" ) machen. D.h. präventiv ist nicht möglich! Folglich MUSS der hj mitbekommen, daß ein Zauber auf ihn gewirkt wurde, gegen den er sich mit Schutzgeste wehren kann. Wie man sich das vorzustellen hat, wurde von Prados schön erklärt. Also: Böser Blick - Schwindel - Schutzgeste Klappt's super! Klappt's nicht : nobody ist perfect Kreol Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 24. August 2005 Autor report Teilen Geschrieben 24. August 2005 Ich habe kürzlich mal Jürgen wegen der Schutzgeste und seinen Einsatz gegen Bösen Blick befragt. Seine Antwort war, dass der Hexenjäger instinktiv spürt, wenn Böser Blick gegen ihn eingesetzt wird und somit das Recht zur Schutzgeste hat. Ich habe zwar nicht nach den anderen Zaubern gefragt, gegen die Schutzgeste auch wirkt, aber ich gehe mal davon aus, dass dort analog zu Bösen Blick verfahren wird. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Antalus Geschrieben 24. August 2005 report Teilen Geschrieben 24. August 2005 Ich habe kürzlich mal Jürgen wegen der Schutzgeste und seinen Einsatz gegen Bösen Blick befragt. Seine Antwort war, dass der Hexenjäger instinktiv spürt, wenn Böser Blick gegen ihn eingesetzt wird und somit das Recht zur Schutzgeste hat. Ich habe zwar nicht nach den anderen Zaubern gefragt, gegen die Schutzgeste auch wirkt, aber ich gehe mal davon aus, dass dort analog zu Bösen Blick verfahren wird. Viele Grüße hj Gilt das dann auch für andere Zauberer, die die Schutzgeste lernen dürfen? Sie hilft ja gegen eine ganze Reihe Zauber. Wenn man denen allen auf die Weise entgehen könnte, dann wäre der Zauber deutlich stärker als ich bisher dachte. Ich war der Meinung dass das so abläuft: NCS: (Beginnt zu Zaubern) SC: Ach Du Scheisse, der ist Böse! (Zaubert Schutzgeste) Auch wenn der NSC nur Beschleunigen oder so zaubert. Wenn man explizit weiss, dass man verzaubert wird und dann gezielt die Schutzgeste einsetzen kann, dann macht sie das deutlich stärker. Sicher dass das so gemeint war? Anta Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 24. August 2005 Autor report Teilen Geschrieben 24. August 2005 Ich verstehe nicht ganz was du meinst. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Abd al Rahman Geschrieben 24. August 2005 Autor report Teilen Geschrieben 24. August 2005 Man merkt, dass ein Spruch auf einen gesprochen wird, den man mittels Schutzgeste abwenden kann. Zumindest ist das so beim Bösen Blick. Viele Grüße hj Link zu diesem Kommentar
Prados Karwan Geschrieben 24. August 2005 report Teilen Geschrieben 24. August 2005 Gilt das dann auch für andere Zauberer, die die Schutzgeste lernen dürfen? Sie hilft ja gegen eine ganze Reihe Zauber. Wenn man denen allen auf die Weise entgehen könnte, dann wäre der Zauber deutlich stärker als ich bisher dachte. Ich war der Meinung dass das so abläuft: NCS: (Beginnt zu Zaubern) SC: Ach Du Scheisse, der ist Böse! (Zaubert Schutzgeste) Auch wenn der NSC nur Beschleunigen oder so zaubert. Wenn man explizit weiss, dass man verzaubert wird und dann gezielt die Schutzgeste einsetzen kann, dann macht sie das deutlich stärker. Sicher dass das so gemeint war? Anta Ja, diese Regelung gilt für alle Zauberer, die Schutzgeste lernen dürfen. Allerdings sind sowohl die Regeln zur Anwendung dieses Zaubers mit Ausnahme des hier geklärten Details als auch eine Liste, wogegen der Zauber wirkt, eindeutig in der Spruchbeschreibung angegeben. Und Beschleunigen ist keinesfalls in dieser Liste vertreten. Grüße Prados Link zu diesem Kommentar
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