Antalus Geschrieben 25. August 2005 report Geschrieben 25. August 2005 Gilt das dann auch für andere Zauberer, die die Schutzgeste lernen dürfen? Sie hilft ja gegen eine ganze Reihe Zauber. Wenn man denen allen auf die Weise entgehen könnte, dann wäre der Zauber deutlich stärker als ich bisher dachte. Ich war der Meinung dass das so abläuft: NCS: (Beginnt zu Zaubern) SC: Ach Du Scheisse, der ist Böse! (Zaubert Schutzgeste) Auch wenn der NSC nur Beschleunigen oder so zaubert. Wenn man explizit weiss, dass man verzaubert wird und dann gezielt die Schutzgeste einsetzen kann, dann macht sie das deutlich stärker. Sicher dass das so gemeint war? Anta Ja, diese Regelung gilt für alle Zauberer, die Schutzgeste lernen dürfen. Allerdings sind sowohl die Regeln zur Anwendung dieses Zaubers mit Ausnahme des hier geklärten Details als auch eine Liste, wogegen der Zauber wirkt, eindeutig in der Spruchbeschreibung angegeben. Und Beschleunigen ist keinesfalls in dieser Liste vertreten. Grüße Prados Jaja, das war mir klar, es ging mir nur darum, dass wenn ich "Schutzgeste" gelernt habe, ich schon während der andere noch zaubert feststellen kann, dass er einen der aufgeführten Sprüche gegen mich einsetzt. D.H. ja dann auch, dass z.B. das "aus dem Hinterhalt zaubern" nicht mehr geht, da ich es sofort bemerke und "gegenzaubern" kann. Oder auch wenn ein Gefangener so einen Spruch gegen mich einsetzt. Normalerweise hätte ich das ja nur an der "Wirkung" erkennen können. Daher ist die Schutzgeste auch ein recht mächtiger (weil automatischer und eindeutiger) Erkenntniszauber. So hatte ich den vorher einfach nie betrachtet... Anta
Fabian K. Geschrieben 17. Mai 2007 report Geschrieben 17. Mai 2007 Jaja, das war mir klar, es ging mir nur darum, dass wenn ich "Schutzgeste" gelernt habe, ich schon während der andere noch zaubert feststellen kann, dass er einen der aufgeführten Sprüche gegen mich einsetzt. D.H. ja dann auch, dass z.B. das "aus dem Hinterhalt zaubern" nicht mehr geht, da ich es sofort bemerke und "gegenzaubern" kann. Oder auch wenn ein Gefangener so einen Spruch gegen mich einsetzt. Normalerweise hätte ich das ja nur an der "Wirkung" erkennen können. Daher ist die Schutzgeste auch ein recht mächtiger (weil automatischer und eindeutiger) Erkenntniszauber. So hatte ich den vorher einfach nie betrachtet... Anta Gegen so viele Sprüche wirkt Schutzgeste ja auch wieder nicht. Außerdem wird ein Gefangener wahrscheinlich wissen, dass er es mit einem Hj zu tun und kann davon ausgehen, dass dieser Schutzgeste beherrscht oder er hat sogar schon mit dem Zauber Erfahrung gemacht-er sollte dann noch Sprüche auf Lager haben, die mit Schutzgeste nicht abgewehrt werden können. Außerdem kann ein Hj mit Waffe in der Hand, falls diese kein Thaumagral ist, die Schutzgeste als Gestenzauber überhaupt nicht einsetzen-ziemlich blöd, da ein Hj eigentlich keine Angriffssprüche hat. Noch zwei Fragen von mir: 1)Ist die Spielfigur während des Wartens auf den gegnerischen Zauber als wehrlos zu zählen wie beim Ausführen von anderen 1 sec-Zaubern mit geringerer Initiative, oder erfolgt der Einsatz des Zaubers dann doch eher intuitiv und ohne vorherige Konzentration? 2)Kann der Hj, wenn er bis zum Ende einer Runde erfolglos auf einen entsprechenden gegnerischen Zauber gewartet hat, immer noch einen Angriff starten(mit Thaumagral oder der bloßen Hand)?
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