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Verwirren - Durch Handlung verzögern 10 Sekunden zum gefahrlosen Zaubern erhalten?


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nein BF, tue ich doch nicht! Natürlich verliert es die Handlung! Statt der verlorenen Haupthandlung ist dann eben nur noch eine Nothandlung drin. Wir reden ja hier nur für den Fall, das der Z in der Reihe nach dem Opfer dran kommt.
Nach einem kritischen Treffer mit Schock (11-20) würdest Du also auch eine "Nothandlung" zulassen? Der Begriff ist eh nicht treffend.

 

Ja, das ist ein schönes Ding, anderer Strang?

 

Also tatsächlich, wenn der Geschockte noch nicht an der Reihe war und nun kurz geschockt wurde und eine normale Handlung verloren hat, so könnte er mit der spontanen Hieb-Regel noch unverhofft draufhauen, ja, das sehe ich so (weil du darauf hingewiesen hast). Es ist ja auch keine zweite zusätzliche Handlung, sondern eine unverhoffte Ersatz-Not-Handlung.

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Wenn ich "Verwirrung wird beendet, wenn Z in der nächsten Runde" nehme, dann interpretiere ich ja nichts in die Regeln hinein.
Es gibt zwei Aussagen über die Wirkungsdauer: 10 Sekunden und bis zur nächsten Handlung des Zauberers. Das soll sicherstellen, dass der Zauberer auch bei geringerer Gewandtheit eine Handlung von bis zu 10 Sekunden ungestört vollenden kann.
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nein BF, tue ich doch nicht! Natürlich verliert es die Handlung! Statt der verlorenen Haupthandlung ist dann eben nur noch eine Nothandlung drin. Wir reden ja hier nur für den Fall, das der Z in der Reihe nach dem Opfer dran kommt.

 

wenn der Z vor dem Opfer an der Reihe ist, ist ja alles klar, da hat das Opfer ja seine Handlung schon in der ersten Runde verloren.

 

Das Regelwerk kennt die Unterteilung zwischen Nothandlung und Haupthandlung nicht. Es kennt nur Handlung. Und die verliert der Verwirrte. Das schließt demnach alle Handlungsoptionen mit ein.

 

Du meinst also, spontaner Hieb ist eine Handlung, die am Anfang der Runde angesagt werden muss, wie alle anderen Handlungen auch? Das ist mit Verlaub unlogisch, da ja da steht: Es ist unverhofft!

 

Deswegen unterscheidet das M5-Regelwerk mMn in Handlung und unverhoffter Nothandlung (nur spontaner Hieb).

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nein BF, tue ich doch nicht! Natürlich verliert es die Handlung! Statt der verlorenen Haupthandlung ist dann eben nur noch eine Nothandlung drin. Wir reden ja hier nur für den Fall, das der Z in der Reihe nach dem Opfer dran kommt.

 

wenn der Z vor dem Opfer an der Reihe ist, ist ja alles klar, da hat das Opfer ja seine Handlung schon in der ersten Runde verloren.

 

Das Regelwerk kennt die Unterteilung zwischen Nothandlung und Haupthandlung nicht. Es kennt nur Handlung. Und die verliert der Verwirrte. Das schließt demnach alle Handlungsoptionen mit ein.

 

Du meinst also, spontaner Hieb ist eine Handlung, die am Anfang der Runde angesagt werden muss, wie alle anderen Handlungen auch? Das ist mit Verlaub unlogisch, da ja da steht: Es ist unverhofft!

 

Deswegen unterscheidet das M5-Regelwerk mMn in Handlung und unverhoffter Nothandlung (nur spontaner Hieb).

 

Handlungen müssen angesagt werden? Hab ich was in M5 überlesen (kann sein - ist alles auch noch neu für mich)? Wo steht das?

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Du meinst also, spontaner Hieb ist eine Handlung, die am Anfang der Runde angesagt werden muss, wie alle anderen Handlungen auch? Das ist mit Verlaub unlogisch, da ja da steht: Es ist unverhofft!

 

Deswegen unterscheidet das M5-Regelwerk mMn in Handlung und unverhoffter Nothandlung (nur spontaner Hieb).

Die Ansage der Handlung ist insgesamt im Regelwerk nicht genau definiert, aber wenn eine Figur sich um mehr als B/2 bewegt, dann ist schon zu Beginn der Handlungsphase klar, dass der Angriff nur überstürzt stattfinden kann. Oder wer eine Waffe zieht, der kann nur noch spontan angreifen, dies ist aber auch schon nach der Bewegung bekannt. Die Abstraktion der Kampfrunde und die dazu verwendeten Beschreibungen können nicht einfach los gelöst betrachtet werden.
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@Abd: Ok In M5 müssen Handlungen nicht angesagt werden, aber wie spielt ihr es denn in einer Kampfrunde, wenn die ganzen Bewegungen ohne Probleme agewickelt worden sind. dann nimmt sich jeder doch seine Handlung vor und sagt das den SL. Bei Handlungen, die 10s oder länger dauert wie zB Waffe aufheben, ist das doch wichtig.

 

Anderer Strang: Ich kann ja auch nicht sagen: Ich verzögere mal, dann entscheide ich mich am Ende der KR, ob ich meine Waffe aufhebe oder noch einen 10s Zauber wirke.

 

Im übrigen IN-Topic: kann man schon sagen, dass die sekundengenaue Abwicklung in den M5-Regeln schon drin ist (KOD5 75 oben links).

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@Abd: Ok In M5 müssen Handlungen nicht angesagt werden, aber wie spielt ihr es denn in einer Kampfrunde, wenn die ganzen Bewegungen ohne Probleme agewickelt worden sind. dann nimmt sich jeder doch seine Handlung vor und sagt das den SL. Bei Handlungen, die 10s oder länger dauert wie zB Waffe aufheben, ist das doch wichtig.

 

Das macht jeder, wenn er gemäß seiner Gewandheit dran ist.

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@Abd: Ok In M5 müssen Handlungen nicht angesagt werden, aber wie spielt ihr es denn in einer Kampfrunde, wenn die ganzen Bewegungen ohne Probleme agewickelt worden sind. dann nimmt sich jeder doch seine Handlung vor und sagt das den SL. Bei Handlungen, die 10s oder länger dauert wie zB Waffe aufheben, ist das doch wichtig.

 

Das macht jeder, wenn er gemäß seiner Gewandheit dran ist.

bzw. seines Handlungsranges (KOD5, S. 61). ;)
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Handlung ansagen macht jeder, wenn er gemäß seiner Gewandheit dran ist.

 

Ah, OK, und auch der Zauberer mit Gw 60 sagt dann erst an, das er für 10sec zaubern will. hmmm

 

Und wie regelt ihr das mit den Verzögern? Bei Gw 80 und Verzögern, sagt er also bei Reihenfolge Gw 80 an "Ich verzögere meine Handlung Gesten-Zaubern 10sec".

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Hallo Panther!

 

Und wie regelt ihr das mit den Verzögern? Bei Gw 80 und Verzögern, sagt er also bei Reihenfolge Gw 80 an "Ich verzögere meine Handlung Gesten-Zaubern 10sec".
Schau Dir bitte noch einmal die Regeln zum Verzögern an: Nur Augenblickszauber und ähnlich kurze Aktionen kann man verzögern.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Handlung ansagen macht jeder, wenn er gemäß seiner Gewandheit dran ist.

 

Ah, OK, und auch der Zauberer mit Gw 60 sagt dann erst an, das er für 10sec zaubern will. hmmm

 

Und wie regelt ihr das mit den Verzögern? Bei Gw 80 und Verzögern, sagt er also bei Reihenfolge Gw 80 an "Ich verzögere meine Handlung Gesten-Zaubern 10sec".

 

10 Sec Zauber können nicht verzögert werden

 

Wenn man mit seinem Handlungsrang dran ist, dann sagt man an " Ich verzögere" und landet automatisch am ende der Handlungskette und hat nur noch als Zaubere Augenblickszauber offen oder spontane Hiebe wenn man zu hauen will.

Man verschieb seine Handlungs an Runden ende um evtl zu reagieren was passiert, dafür kann man diese Handlung nicht mehr Gründlich auslegen.

 

ein verwirrter, kann seine Handlung aber nicht verzögern da er keine Handlung ansagen kann.

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Hallo Panther!

 

Und wie regelt ihr das mit den Verzögern? Bei Gw 80 und Verzögern, sagt er also bei Reihenfolge Gw 80 an "Ich verzögere meine Handlung Gesten-Zaubern 10sec".
Schau Dir bitte noch einmal die Regeln zum Verzögern an: Nur Augenblickszauber und ähnlich kurze Aktionen kann man verzögern.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

 

OK, nachgelesen, 10sec und "größten Teil der Runde" Aktionen kann man nicht verzögern.... also 5 sec Zauber wohl auch nicht oder "Waffe aufheben".... auf S. 74 KOD5 bei 1 noch machen kann, also überstürzt draufhauen könnte man verzögern...

 

Thema Verzögern geklärt, denke ich.

 

zurück zum Thema: laut Regelwerk gibt es mMn also Gezielte Handlungen und unverhoffte Handlungen.

 

Nach kurzem Schok oder Verwirren kann man mMn gem Regelwerk noch unverhofft spontan draufhauen als nicht mehr verwirrtes Opfer.

 

Wie Oben gesagt, der eine so, der andere so. Kein roter Kasten hier...

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Wenn man mit seinem Handlungsrang dran ist, dann sagt man an " Ich verzögere" und landet automatisch am ende der Handlungskette und hat nur noch als Zaubere Augenblickszauber offen oder spontane Hiebe wenn man zu hauen will.

 

Man verschiebt seine Handlung ans Rundenende um evtl zu reagieren was passiert, dafür kann man diese Handlung nicht mehr Gründlich auslegen.

 

ein verwirrter, kann seine Handlung aber nicht verzögern da er keine Handlung ansagen kann.

 

Einen spontanen Angriff kann man nicht bewusst verzögern.

 

Ich lese die Regeln so. Eine gezielte Handlung kann man verzögeren, die kann dann ein Augenblickszauber, ein überstürzter Angriff (B3-Rest) oder eine ähnlich kurze Aktion sein oder es ist eine unverhoffte ungezielte Handlung, eben ein spontaner Hieb.

 

Du hast Recht, ein Verwirrter kann nicht gezielt verzögern. So langsam klärt sich die komplexe Regellage.

Bearbeitet von Panther
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Hallo Panther!

 

OK, nachgelesen, 10sec und "größten Teil der Runde" Aktionen kann man nicht verzögern.... also 5 sec Zauber wohl auch nicht oder "Waffe aufheben"....
Es gibt bei M5 keine 5-Sekunden-Zauber mehr.

 

laut Regelwerk gibt es mMn also Gezielte Handlungen und unverhoffte Handlungen. [...] Wie Oben gesagt, der eine so, der andere so.
Ich teile Deine Lesart des Regelwerks zwar nicht, komme aber zu demselben Grundsatz: Jeder soll es so spielen, wie er es mag.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Hallo Panther!

 

@Fimolas: OK, alle glücklioch, Klappe zu, Juguru tot, vielleicht kommt noch ein roter Kasten, will einer den beantragen?
Wer will denn einen roten Kasten? Du schreibst doch selbst, dass alle damit glücklich sind. Wozu will man dann eine offizielle Regelantwort - pure Rechthaberei?

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Hallo Panther!

 

@Fimolas: OK, alle glücklioch, Klappe zu, Juguru tot, vielleicht kommt noch ein roter Kasten, will einer den beantragen?
Wer will denn einen roten Kasten? Du schreibst doch selbst, dass alle damit glücklich sind. Wozu will man dann eine offizielle Regelantwort - pure Rechthaberei?

 

Liebe Grüße, Fimolas!

 

Ja, für meine PG in meiner Runde.

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