Solwac Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Im Strang über Formulierungen für Befehle an Wächter gibt es schon etwas zum Thema.
Yon Attan Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 (bearbeitet) Super, vielen Dank für den Hinweis Kann ein Mod diesen Thread hier in den anderen eingliedern? Mfg Yon Bearbeitet 16. April 2014 von Yon Attan
Sulvahir Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Kann ein Mod diesen Thread hier in den anderen eingliedern? [X] done. 1
Skyrock Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Sicherung eines Raumes: Greife jedes Wesen an, dass ohne Erlaubnis von xy zumindest einen Teil des eigenen Körpers in den Raum verbringt oder von dem ein Teil des Körpers in den Raum verbracht wird. Hat den Nebeneffekt, dass der Raum komplett ungezieferfrei wird, denn "jedes Wesen" deckt auch Mücken, Mäuse, Spinnen etc. ab. Ein Truscan mit einem so breiten Befehl würde sehr viel durch das Haus wüten. Wer weiß, ob er gerade an Ort und Stelle ist wenn er eine Mücke von der Schatzkammer zum Dachboden jagt? Erlaubnisse können auch so ihre Tücken haben. Ein sehr vorschriftengetreuer Truscan wird da erst einmal zu seinem Meister latschen und den fragen, ob es eine Erlaubnis gibt, und wenn er ihn dazu mittags auf dem Marktplatz aufsuchen oder erst einmal durch die ganze Provinz zum Dungeon der Woche trekken muss, um nachzufragen ob die Leute die da vor 2 Wochen in die Schatzkammer eingestiegen sind eine Erlaubnis haben. Die Fertigkeit Fälschen oder Verstellen kann da auch genutzt werden, um diese Klausel zu umgehen. Ansonsten kann man den Beschwörer auch seine eigene Medizin schmecken lassen, indem man ihn mit Sturmhand oder einem ähnlich üositionsverändernden Zauber in seinen eigenen Raum befördert. Solange er nicht auf seinen WW verzichtet, ist die Bewegung unerlaubt. Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson diese körperlich oder mit Magie angreift. Einverständnis ist immer gut. Da geht erst einmal die erste Kampfrunde dafür drauf, das Einverständnis abzufragen. Als Angreifer würde ich da zu einem Magierstab oder einer anderen magischen Waffe greifen, weil das wäre ja ein Angriff der körperlich _und_ mit Magie ist. Hunde, Zombies, Coluscar I-II, der Zauber Ungezieferplage und viele andere Angreifer sind durch die Beschränkung auf intelligente Wesen auch ausgenommen.
Yon Attan Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Wie kommst du zu der Annahme, dass ein Einverständnis oder eine Erlaubnis durch den Truscan abgefragt werden müsste? Laut MdS spürt dieser, wenn jemand ohne Erlaubnis/Einverständnis die entsprechende Handlung ausführen will. Die, den Wächter herbeirufende, Magie kann aus dem selben Grund auch nicht mit Verstellen oder Fälschen umgangen werden. Entweder es ist eine Erlaubnis da, dann erscheint der Wächter schon gar nicht, oder es ist keine da, dann erscheint er und greift auch direkt an. Bezüglich der Sturmhand: Die Bewegung mag unerlaubt sein (wobei man schon darüber diskutieren könnte), das Betreten des Raumes durch die Bewegung ist aber erlaubt. Bezüglich des Magierstabs: Der Angriff mit dem Magierstecken ist ein körperlicher Angriff. Das mit dem Ungeziefer bei der ersten Variante und den nicht intelligenten Wesen bei der zweiten Variante ist in der Tat wahr. Mfg Yon
Kurna Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Skyrock zielte beim Magierstecken wohl darauf ab, dass es ein körperlicher und magischer Angriff wäre, nach deiner Wortwahl aber nur die oder-Fälle betroffen wären. Ich würde als Dämon übrigens auch nicht bei einem Fernkampfangriff aktiv werden. Denn das ist ein gegenständlicher Angriff, kein körperlicher.
Yon Attan Geschrieben 16. April 2014 report Geschrieben 16. April 2014 Ah, jetzt sehe ich den missverständlichen Part (weiß jetzt auch, was Skyrock meinte). Ich formuliere um: Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. Kurz zur Erläuterung, warum ich nicht einfach schreibe: Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson diese angreift. < Hiervon wären auch Angriffe auf die Ehre erfasst, d.h. jede Beleidigung. Mfg Yon
Ma Kai Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 Entweder es ist eine Erlaubnis da, dann erscheint der Wächter schon gar nicht, oder es ist keine da, dann erscheint er und greift auch direkt an. Ganz so einfach ist es doch nicht, oder? Dann gäbe es ja keine Diskussionen mit Wächterdämonen. Dazu müssen die ja erst einmal erschienen sein. Wenn sie aber mit Erscheinen automatisch auch schon aktiv werden müssen, sonst wären sie ja nicht erschienen, dann gibt's danach nichts mehr zu Diskutieren.
Merl Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 Ich denke Wächterdämonen sind Söldner. Immerhin bekommen sie eine Waffe in Wert von einigen Goldstücken. Da darf man schon was erwarten. Wenn es nur auf "Diskussionen" rausläuft, kann man sich das Wächter beschwören auch schenken ... Mal ganz davon abgesehen, dass die Spielerfigur erst mal einen Zauberkunde Wurf schaffen muss und dann auch noch "dämonisch" sprechen. Oder alternativ muss der Dämon die Sprache der Figur sprechen. Alles in allem eine Chance von 0,5 (Zauberkunde geschafft) x 0,05 (Dämon spricht eine Midgardsprache oder Mensch spricht dämonisch) wenn Zauberkunde vorhanden ist. Grüße Merl
Yon Attan Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 (bearbeitet) @Merl: Zur Verständigung mit Dämonen siehe MdS. 142. Der Dämon versteht die Muttersprache des Beschwörers mit +9/+12 und kann sie bei passendem Sprechwerkzeug selber mit +6 sprechen, auch gegenüber Dritten. Unabhängig davon verstehe ich deine Rechnung nicht. Was sind das für Zahlen? @MaKai: Ich finde die Regelung im MdS relativ eindeutig: Der Dämon spürt, wenn jemand kurz davor ist, die vorher festgelegte Handlung auszuführen (z.B. ohne Erlaubnis einen Raum betreten). Täuschung und Tarnung spielen dafür keine Rolle. Der Dämon erscheint und formuliert seinen Auftrag, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel (siehe Hinweis an Merl). Jetzt gibt es zwei Optionen: Entweder derjenige, dessen Handlungsvorhaben den Wächter hat erscheinen lassen sieht endgültig von seinem Vorhaben ab. In diesem Fall verschwindet der Wächter wieder. oder Derjenige verstößt wissentlich oder unwissentlich gegen den Auftrag das Wächters - der Wächter greift damit an. Da der Wächter gem. S.148 spürt, wenn Abenteurer sich nur zum Schein zurück ziehen, bringt auch eine Täuschung gegenüber dem Wächter nichts. In dem Moment wo der Wächter herbeigerufen wird, weiß er ja schon, dass jemand grundsätzlich in der Lage ist, gegen seinen Auftrag zu verstoßen (z.B. weil er einen Raum betreten wollte, ohne eine Erlaubnis zu haben - hätte er eine Erlaubnis, wäre der Dämon gar nicht erst gerufen worden). An welcher Stelle wolltest du eine Verhandlung stattfinden lassen? Ein Abenteurer kann den Wächter natürlich fragen: Wenn ich xy mache, greifst du mich dann auch an? Da kommt es wohl auf das Wohlwollen des Wächters an, ob er antwortet oder nicht. Ob er jedoch angreift oder nicht, steht außerhalb der Macht das Wächters. Denn wenn xy gegen den Auftrag des Wächters verstößt, muss der Wächter angreifen. Wie ist vor diesem Hintergrund das Beispiel mit dem "in den Raum gehen" zu verstehen, was man durch "Springen" lösen kann? Die Abenteurer hatten vor, in den Raum zu gehen. Der Wächter spürt das, erscheint und formuliert seinen Auftrag. Die Abenteurer erkennen eine Lücke und machen etwas, was nicht gegen den Auftrag des Wächters verstößt. Sie lassen dadurch ihr ursprüngliches Vorhaben "in den Raum gehen" endgültig fallen, sodass der Wächterdämon a.) nicht angreift und b.) wieder zurück auf die Heimatebene kann, solange nicht die Gefahr besteht, dass die Abenteurer den Raum doch noch durch "Laufen" und nicht durch "Springen" betreten. Mfg Yon Bearbeitet 17. April 2014 von Yon Attan
Merl Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 @Yon: Ich habe eine 50% Chance dafür gerechnet, dass jemand der Zauberkunde hat und einen erfolgreichen EW macht und somit überhaupt weiß, das es die Möglichkeit gibt mit Dämonen zu verhandeln. Und 5% dass der Dämon die Sprache spricht. Nun würde ich den letzten Teil relativieren. Das jemand die Sprache des Beschwörers spricht ist zu ca. 90% wahrscheinlich (was soll ein Fremder da wo ein Beschwörer ist?) allerdings vermag der Dämon sich nur mit einer 30% Chance (EW von 14 und besser) verständlich machen. Wäre dann 0,5 x 0,3 x 0,9.Also wäre eine ca. 13% Wahrscheinlichkeit. Grüße Merl
Masamune Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 Ich denke Wächterdämonen sind Söldner. Immerhin bekommen sie eine Waffe in Wert von einigen Goldstücken. Da darf man schon was erwarten. Wenn es nur auf "Diskussionen" rausläuft, kann man sich das Wächter beschwören auch schenken ... Mal ganz davon abgesehen, dass die Spielerfigur erst mal einen Zauberkunde Wurf schaffen muss und dann auch noch "dämonisch" sprechen. Oder alternativ muss der Dämon die Sprache der Figur sprechen. Alles in allem eine Chance von 0,5 (Zauberkunde geschafft) x 0,05 (Dämon spricht eine Midgardsprache oder Mensch spricht dämonisch) wenn Zauberkunde vorhanden ist. Grüße Merl Dämonen sind keine Söldner, sie werden vom Beschwörer gezwungen. Die Waffe ist keine Belohnung, sondern reines Lockmittel. Die meisten somit herbeigeschworenen Dämonen sind wütend auf den Beschwörer und versuchen somit den Pakt zu umgehen um es ihm heim zu zahlen. An der Verständigung sollte es nicht scheitern. Der Beschwörer macht sowas nicht zum ersten mal, er weiß wie man einen Dämon herbeiruft und auch ob der Konsequenzen und Möglichkeiten. Masamune
Ma Kai Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 Ein Abenteurer kann den Wächter natürlich fragen:Wenn ich xy mache, greifst du mich dann auch an? Da kommt es wohl auf das Wohlwollen des Wächters an, ob er antwortet oder nicht. Ob er jedoch angreift oder nicht, steht außerhalb der Macht das Wächters. Denn wenn xy gegen den Auftrag des Wächters verstößt, muss der Wächter angreifen. Ja, genau so kenne ich das...
Yon Attan Geschrieben 17. April 2014 report Geschrieben 17. April 2014 Ein Abenteurer kann den Wächter natürlich fragen:Wenn ich xy mache, greifst du mich dann auch an? Da kommt es wohl auf das Wohlwollen des Wächters an, ob er antwortet oder nicht. Ob er jedoch angreift oder nicht, steht außerhalb der Macht das Wächters. Denn wenn xy gegen den Auftrag des Wächters verstößt, muss der Wächter angreifen. Ja, genau so kenne ich das... Okay. Dann war das nur ein Wortsinn-Missverständnis (für mich ist das kein Verhandeln (das würde ja bedeuten, dass die andere Seite von ihrer Position abrücken kann, was der Dämon ja nicht kann), sondern eher ein genaues Bestimmen des Auftrags). Mfg Yon
Merl Geschrieben 19. April 2014 report Geschrieben 19. April 2014 Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. - Jeder Informationszauber würde zum Erscheinen des Dämons führen. - Eine Ohrfeige würde zum Erscheinen führen. Grüße Merl
Yon Attan Geschrieben 20. April 2014 report Geschrieben 20. April 2014 Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne oder gegen den Willen der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. Die Ohrfeige ist nach wie vor drinnen. Die "gutartigen" Informationszauber nicht mehr, da diese jetzt mit dem Willen der Zielperson geschehen (z.B. wenn ich mittels Seelenkompass gefunden werden möchte, weil ich mich verlaufen habe). Wer versucht, den Charakter gegen dessen Willen auszuspionieren, sieht sich mit dem Wächter konfrontiert. Mfg Yon
Merl Geschrieben 20. April 2014 report Geschrieben 20. April 2014 Zum Beispiel in einer Kneipe oder auf öffentlichen Plätzen usw. Höchst gefährlich, da es ziemlich regelmäßig dazu kommt, dass man einem Informationszauber unterliegt. Z.B. Erkennen von Zauberei, Erkennen der Aura usw. Höchst gefährlich, das kleine Kind, welches ein Steinchen auf den "Fremden" wirft und anschliessend von Dämonen zerrissen wird. Interessant ist ausserdem, ob man Wächter (nach Regeln) tatsächlich nach dem Erscheinen noch steuern kann (Soweit ich weiß geht Solwac davon aus). Das müsste erst mal geklärt werden. Für normale Beschwörungen gilt das. Aber gilt das auch für Wächter? Grüße Merl
Yon Attan Geschrieben 20. April 2014 report Geschrieben 20. April 2014 Das regelmäßige und übliche Scannen auf öffentlichen Plätzen ist ja regelmäßig nicht gegen des Willen des Beschützten. Insofern würde bei der neuen Formulierung kein Wächter erscheinen. Von einer Steuerungsmöglichkeit der Wächter gehe ich übrigens auch nicht aus. Mfg Yon
Blaues Feuer Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. - Jeder Informationszauber würde zum Erscheinen des Dämons führen. - Eine Ohrfeige würde zum Erscheinen führen. Grüße Merl welcher magische Angriff verbirgt sich denn hinter einer Ohrfeige?
Blaues Feuer Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. - Jeder Informationszauber würde zum Erscheinen des Dämons führen. - Eine Ohrfeige würde zum Erscheinen führen. Grüße Merl welcher magische Angriff verbirgt sich denn hinter einer Ohrfeige?
Yon Attan Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 (bearbeitet) Hm, das ist wahr, das ist zweideutig formuliert. Ich formuliere um: Greife jedes intelligente Wesen an, das ohne Einverständnis der Schutzperson die Schutzperson mit Magie und/oder die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson auf andere Weise beeinträchtigt. Die Frage ist nun: Wenn man Ohrfeigen ausschließen möchte, müsste man ja eine Klausel einbauen, die "unwesentliche Angriffe" ausschließt. Das führt dann aber vermutlich regelmäßig zu "Lücken". Wie könnte man das formulieren? Mfg Yon Bearbeitet 21. April 2014 von Yon Attan
Ma Kai Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Diebstahl geht also. (Du solltest dem ersten "dass" ein "s" wegnehmen... )
Yon Attan Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Diebstahl geht also. (Du solltest dem ersten "dass" ein "s" wegnehmen... ) Jop, müsste man ansonsten noch extra ansprechen. Mfg Yon PS: Danke, habs editiert.
Merl Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Hallo blaues Feuer, Yon wollte nicht nur vor magischen Angriffen geschützt sein. Grüße Merl Hallo Yon, "Körperliche Unversehrtheit", bedeutet auch, dass ein einfaches "Niesen" mit Krankheitserregern, bereits zum Erscheinen führen könnte. Magische Angriffe, wie Vereisen, Fesselbann, Lähmung usw. stören die "Körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit" nicht, sie gäben dem Dämon also den Spielraum nicht zu erscheinen. Grüße Merl
Yon Attan Geschrieben 21. April 2014 report Geschrieben 21. April 2014 Hallo Merl, das mit der körperlichen Unversehrtheit ist richtig (so lange es keine entsprechende Geringfügigkeitsklausel gibt), allerdings könnte der Dämon Niesen in diesem Zusammenhang auch als Angriff verstehen, sodass es bei der anderen Formulierung nicht besser würde, oder übersehe ich etwas? Magische Angriffe müssen nicht die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit beeinträchtigen. Dafür wählte ich die "und/oder" Formulierung. Ein magischer Angriff als solcher reicht schon aus, egal, was er bewirkt. Mfg Yon
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