wolfheart Geschrieben 3. Februar 2014 report Geschrieben 3. Februar 2014 Hallo, ich habe gerade "Waffenregelung - in erainnischen Städten" gelesen. Hierbei habe auch ich Fragen zu spielwetlichen Handhabung: Wie regeln die denn das? Gibt es in jedem Torhaus eine Waffenkammer und kriegt man eine Garderobenmarke? Erhält man eine Ausnahmegenehmigung für besonders wertvolle magische Waffen? Erhalten diese Waffen einen besonderen Schutz?... ...Alle Waffen werden Verplombt (und somit auch gleichzeitig Verzollt) und müssen auf den schnellsten Weg z.B. zur Unterkunft oder zum Schmied, gebracht werden und sind somit relativ sicher verwahrt. Soll eine Verplombung dazu führen, dass bei einer evtl. Begutachtung der Waffe später erkennbar ist, dass sie gezogen bzw. verwendet wurde, weil die Plombe aufgebrochen wurde? Werden die Waffen wirklich "abgegeben"? Mit Garderobenmarke? Ich hab da echt keine Idee dazu! Ist ja vielleicht zudem von Land zu Land unterschiedlich, wie es gehandhabt wird - sofern es solches Recht überhaupt gibt (Sprich: Länder, wo es nicht zu beachten ist, bitte hier auch nicht ansprechen) gruß Wolfheart
Corris Geschrieben 3. Februar 2014 report Geschrieben 3. Februar 2014 Ich halte verplomben für viel zu umständlich. Ich würde es so regeln, das jeder Waffenträger darauf hingewiesen wird, seine Waffen zu Hause oder im Gasthaus zu lassen. Es gibt natürlich Ausnahmen auf die ich jetzt nicht eingehen will. Bei wiederholten Verstössen werden die Waffen beschlagnahmt und können gegen einen GOldbetrag wieder ausgelöst werden.
Sosuke Geschrieben 3. Februar 2014 report Geschrieben 3. Februar 2014 (bearbeitet) KanThaiPan / TsaiChen, wer darf (wann/wo) Waffen tragen? z.B.: Eine ausländische Handelsdelegation, mit eingeschränkter Sondergenehmigung, die ihnen dass tragen von Verplombten/Versiegelten Waffen in einem bestimmten Bereich gestattet. Zuwiderhandlungen: Bußgeld, Prügelstrafe, Zwangsarbeit, Gefängnis, Ausweisung oder Todesurteil. Bearbeitet 3. Februar 2014 von Sosuke
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