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Verzögern - Abzug auf EW:Angriff?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

 

Das neue Regelwerk bietet die Möglichkeit, eine Handlung zu verzögern (KOD5, S. 61). Wenn man nun seinen EW:Angriff verzögern will, würdet Ihr dann den Angriff ohne Abzüge oder mit Abzügen analog etwa zum spontanen oder überstürzten Angriff (ebd. S. 74 & 77) zulassen?

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Geschrieben
Hallo!

 

Das neue Regelwerk bietet die Möglichkeit, eine Handlung zu verzögern (KOD5, S. 61). Wenn man nun seinen EW:Angriff verzögern will, würdet Ihr dann den Angriff ohne Abzüge oder mit Abzügen analog etwa zum spontanen oder überstürzten Angriff (ebd. S. 74 & 77) zulassen?

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Ich kann bei der Verzögerung keine weiteren Nachteile heraus lesen. Also keine weiteren Abzüge.
Geschrieben

Ich finde die Frage richtig gut und habe auch schon darüber nachgedacht, da sie eigentlich bei allen rundenbasierten Systemen auftritt!

 

Einen Bonus für verzögerte Handlungen halte ich nur für plausibel, wenn die Spielfigur sich bereit macht, eine bestimmte und vorher definierte Handlung durchzuführen, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Bei einer reinen Verzögerung der Gesamthandlung hingegen fände ich so etwas unfair, da das so regelmäßig ausgenützt werden könnte.

 

Als Spielleiter würde ich daher zwischen einer vorbereiteten Handlung und einer reinen Verzögerung der Handlung unterscheiden. Erstere würde u.U. tatsächlich zu einem Teilverzicht auf die Handlung führen (z.B. 1/2 B Verlust oder Handlung, als ob sich die Figur schon mehr als 1 Feld/Mehr als die Hälfte der B bewegt hat...). Letztere könnte man damit auffangen, dass sich der Handlungsrang für den Rest des Kampfes verringert.

 

Andererseits wäre das eine Bestrafung der Spielfiguren, die einen hohen Handlungsrang haben, aber eben nicht als erster Handeln wollen.

 

Als Fazit würde ich mich ebenfalls Prados Sichtweise anschließen mit der Einschränkung, dass vorbereitete Aktionen bei Verzicht auf einen Teil der Handlung geringfügig belohnt werden können (ähnlich wie bei sorgfältigem Zielen, der ja ebenfalls ein Verzicht auf eine Handlung darstellt).

Geschrieben

Eine generelle Regelung halte ich nicht für sinnvoll da ich mir sowohl Situationen vorstellen kann bei denen ich Zuschläge vergeben würde als auch solche bei denen ich Abzüge vergeben würde. Lassen wir es doch einfach bei der SL-Entscheidung für die konkrete Situation in der verzögert gehandelt wird.

Geschrieben
Ich finde die Frage richtig gut und habe auch schon darüber nachgedacht, da sie eigentlich bei allen rundenbasierten Systemen auftritt!

 

Einen Bonus für verzögerte Handlungen halte ich nur für plausibel, wenn die Spielfigur sich bereit macht, eine bestimmte und vorher definierte Handlung durchzuführen, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Bei einer reinen Verzögerung der Gesamthandlung hingegen fände ich so etwas unfair, da das so regelmäßig ausgenützt werden könnte.

 

Als Spielleiter würde ich daher zwischen einer vorbereiteten Handlung und einer reinen Verzögerung der Handlung unterscheiden. Erstere würde u.U. tatsächlich zu einem Teilverzicht auf die Handlung führen (z.B. 1/2 B Verlust oder Handlung, als ob sich die Figur schon mehr als 1 Feld/Mehr als die Hälfte der B bewegt hat...). Letztere könnte man damit auffangen, dass sich der Handlungsrang für den Rest des Kampfes verringert.

 

Andererseits wäre das eine Bestrafung der Spielfiguren, die einen hohen Handlungsrang haben, aber eben nicht als erster Handeln wollen.

 

Als Fazit würde ich mich ebenfalls Prados Sichtweise anschließen mit der Einschränkung, dass vorbereitete Aktionen bei Verzicht auf einen Teil der Handlung geringfügig belohnt werden können (ähnlich wie bei sorgfältigem Zielen, der ja ebenfalls ein Verzicht auf eine Handlung darstellt).

Jupp, ziemlich genau das haben wir neulich in der Runde auch ausgekungelt (und wir spielen noch M4). Wenn ein Untoter mit GW30 noch ausreichend Zeit hat, einen vollen Angriff ohne Abzug durchzuführen, warum sollte dann eine wesentlich schnellere Figur nicht warten dürfen, ob der Untote jetzt auch wirklich zuschlägt, um dann selbst ohne Abzug zuzuschlagen?

Wir hatten (noch?) nicht gesagt "Ende der Runde", aber schon, daß man ankündigen muß, was der Auslöser ist, um die verzögerte Handlung auszulösen, und auch, was man dann vorhat.

Fraglich wäre noch, ob man eine verzögerte Handlung mit einem anderen Zauber als einem Augenblicks-Zauber kombinieren kann...

Geschrieben

funktioniert bei euch dann:

"ich verzögere meine Handlung 'Konzentrierte Abwehr' solange, bis ich festgestellt habe, dass der böse große Oger den Kameraden zu meiner linken haut. Dann schlage ich zu."?

 

Nach Regelstudium (S. 61 oberster Abschnitt) würde ich die Handlung 'Konzentrierte Abwehr' einem 10-sec-Zauber gleichsetzen, d.h. man sagt zu Beginn der Runde an, dass man konzentriert abwehrt, oder?

Geschrieben

Es ist eine normale Handlung am Ende der Runde. Weder Abzüge noch Zuschläge sind erwähnt. Daher ist die Regel aus meiner Sicht absolut eindeutig.

 

In M4 konnte man dies nicht. Einzige Ausnahme: Eine bestimmte KiDo Technik, die das Verzögern und anschließende Zuschlagen mit Bonus erlaubt. Dies setzte aber einen EW:KiDo und AP-Einsatz voraus.

 

Sollte man dies nach M4 für alle zugänglich machen oder nach M5 einen Bonus einführen, würde das erste eine bestehende KiDo-Technik entwerten und im zweiten Fall eine möglicherweise zukünftig auf M5 angepasste entwerten.

Geschrieben
funktioniert bei euch dann:

"ich verzögere meine Handlung 'Konzentrierte Abwehr' solange, bis ich festgestellt habe, dass der böse große Oger den Kameraden zu meiner linken haut. Dann schlage ich zu."?

 

Nach Regelstudium (S. 61 oberster Abschnitt) würde ich die Handlung 'Konzentrierte Abwehr' einem 10-sec-Zauber gleichsetzen, d.h. man sagt zu Beginn der Runde an, dass man konzentriert abwehrt, oder?

 

Ich darf nur eine "kurze" Handlung verzögern.

 

Es ergibt sich auch schon aus dem Spielablauf, dass ich meine Entscheidung für eine bestimmte Handlung dann nicht treffen kann, wenn diese Auswirkungen auf die Handlung anderer Figuren hat.

 

Ich kann beispielsweise nicht erst abwarten, ob ich überhaupt abwehren muss, um dann am Ende der Runde zu entscheiden, dass ich ohen Risiko panisch fliehe. Sonst könnte ich mir die +4 des Gegners während der Runde ersparen. Ich muss mich also, sollte ich mich aus dem Kampf entfernen wollen, VORHER entscheiden, ob ich mich kontrolliert löse oder panisch fliehe.

 

Gleiches gilt für die konzentrierte Abwehr. Ich konzentriere mich während der Handlung auf diese Aktion. Daher der Bonus. Das mache ich die ganze Runde und verzichte auf die vielen Schläge, die ich sonst austeile. Ich konzentriere mich nicht erst spontan, wenn einem Gegner der EW gelungen ist.

Vergesst nicht, dass der erfolgreiche EW:Angriff nicht ein einziger Schlag in der Runde ist, sondern die Essenz der ausgeführten Attacken und Paraden. Ich nehme an, daran hat sich zu M5 nichts geändert.

Geschrieben
funktioniert bei euch dann:

"ich verzögere meine Handlung 'Konzentrierte Abwehr' solange, bis ich festgestellt habe, dass der böse große Oger den Kameraden zu meiner linken haut. Dann schlage ich zu."?

 

Nach Regelstudium (S. 61 oberster Abschnitt) würde ich die Handlung 'Konzentrierte Abwehr' einem 10-sec-Zauber gleichsetzen, d.h. man sagt zu Beginn der Runde an, dass man konzentriert abwehrt, oder?

 

Naja, ich kann ja

 

a) meine Handlung vollständig verzögern. In diesem Fall genieße ich auch keinen Bonus, wenn er Oger zuschlägt. Danach kann ich normal handeln (und konzentriert abwehren oder eben normal zuschlagen).

b) Sofort handeln

c) eben die diskutierte Variante, dass eine Handlung vorbereitet wird. Wenn ich aber verhalten agiere, kann ich auch meine Angriffe solange zurückhalten, bis mein Gegner in die Offensive geht. Immerhin habe ich ja auch noch nicht angegriffen. Somit halte ich es für möglich, eine konzentrierte Abwehr auch vorzubereiten. Schließlich sagt der Handlungsrang ja nur, dass dies der frühestmögliche Zeitpunkt ist, zu dem ich agiere. Wenn ich daraus keinen Vorteil ziehen kann, wäre das schon irgendwie doof. Ich könnte aber auch Einskaldirs Variante akzeptieren, wonach eine konzentrierte Abwehr ähnlich dem Fliehen angesagt werden muss während der Bewegungsphase...

Geschrieben
Daran dürfte sich auch nach M5 nichts geändert haben.

 

http://www.midgard-forum.de/forum/threads/7947-Beschleunigen-und-konzentrierte-Abwehr

 

Dass es die ganze Runde erfordert, ergibt sich schon daraus, dass man sich nicht mehr als 1 Feld bewegt haben darf, wenn man konzentriert abwehren möchte.

 

Ist das wirklich so? Ich meine mich zu Erinnerung (habe gerade den Kodex nicht vorliegen), dass man sich bis zur Hälfte der B bewegen darf. Unabhängig davon ist hier ja bereits eine Entscheidung des "hohen Gerichts" gefallen, womit sich dieser Aspekt ja eigentlich erledigt hat :satisfied:

Geschrieben
Daran dürfte sich auch nach M5 nichts geändert haben.

 

http://www.midgard-forum.de/forum/threads/7947-Beschleunigen-und-konzentrierte-Abwehr

 

Dass es die ganze Runde erfordert, ergibt sich schon daraus, dass man sich nicht mehr als 1 Feld bewegt haben darf, wenn man konzentriert abwehren möchte.

 

Ist das wirklich so?

 

 

Jep. ;)

 

Naja, die Entscheidung ist noch zu M4. Die "Rechtsprechung" kann sich ändern. ;)

Geschrieben
Stimmt. Sämtliche Regelantworten zu M4 gelten zunächst einmal nur für M4.

 

Grüße

Christoph

 

 

Meinst du, Prados, denn, dass konzentriert abwehren eine Handlung ist, die man von Beginn der Runde bis zu deren Ende durchführt?

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