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Felsenfaust und waffenloser Kampf


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  • 3 Wochen später...
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

"Der Verzauberte kann mit ihr wie mit einem Streitkolben kämpfen oder Gegenstände zertrümmern."

 

Welchen Einfluss hat der Zauber Felsenfaust demnach auf:

 

1. den Abwehrbonus durch einen hohen Wert im waffenlosen Kampf? Auf die bessere Chance mit waffenlosem Kampf ein Handgemenge einzuleiten, einen Gegner festzuhalten ...?

 

2. den Angriffsrang? Bleibt es beim Angriffsrang des waffenlosen Kampfes, oder wird er durch die Masse der Faust verringert?

 

3. den Rüstungsbonus? Wird durch die Masse der Rüstungsbonus Schwergerüsteter herabgesetzt (im Vergleich zu waffenlosem Kampf) entsprechend der Beschreibung als "streitkolbenartig"? Wird durch die Masse der Angriff verlangsamt, dann müsste sich auch der Rüstungsbonus Leichtgerüsteter ändern - oder?

Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Ich bin mir nicht sicher, ob das noch in den Strang für Magieregeln gehört...

 

1. Die Felsenfaust hat mMn keinen Einfluss auf den erhöhten Abwehrbonus aufgrund des erlernten Erfolgswertes für WaloKa/Faustkampf; einer mit Felsenfaust verzauberten Hand wird durch die Verzauberung kein besonderer Rüstungsschutz zugewiesen (steht zumindest nicht in der Spruchbeschreibung). Damit dürfte auch ein Felsenfaust-Kämpfer nicht als schwerer gerüstet gelten. Auch die übrigen Wahrscheinlichkeiten (Einleiten Handgemenge, Festhalten,...) dürften sich - regeltechnisch - nicht verändern; beim Herumbalgen im Handgemenge werden schließlich alle Extremitäten eingesetzt, und nicht nur die eine Felsenfaust. Lediglich der erhöhte Grundschaden der Felsenfaust im Handgemenge entfällt sowie Aktionen, für die explizit nur die eine verzauberte Hand benötigt wird.

 

Am besten stellt man sich die Frage: Könnte ein Einhändiger die Handlung regeltechnisch ohne Einschränkungen ausführen? Wenn ja, gilt das auch für den Felsenfaust-Kämpfer. Gegebenenfalls musst Du den Abzug für die "falsche Hand" (-6) berücksichtigen, wenn die Aktionshand zu einem unflexiblen Stein geworden ist.

 

2. Kannst Du letzten Endes halten, wie Du willst. Man kann problemlos argumentieren, dass der Felsenfaust-Kämpfer weiter ausholen muss und

... wie mit einem Streitkolben ...
kämpft und daher der Angriffsrang eines Streitkolbens verwendet wird oder darauf abstellen, dass der Kämpfer
... mit seinem Erfolgswert für Angriffe mit der bloßen Hand oder mit waffenlosem Kampf ...
einen EW:WaloKa/Faustkampf/bloße Hand ausführt und damit die hierfür entsprechende Angriffsrangmodifikation benutzt wird.

 

3. Auch hier würde ich sagen: entscheide Dich. Gilt der Angriff für Dich als waffenloser Angriff, verwende die RK-Modifikation für leicht-/schwergerüstete gegen die bloße Hand oder lass sie als Streitkolben zählen; dann verwende die entsprechende Modifikation. Der Regeltext lässt beides zu, man sollte sich dann aber auf eine Variante festlegen.

 

Grüße,

Yarisuma

  • 5 Monate später...
Geschrieben

1. Frage:

Macht ein Faustkämpfer mit Felsenfaust immer schweren Schaden bei schweren Treffern (analog zum Kampfriemen)?

 

2. Frage:

Normalerweise würfelt der der von einem Faustkämpfer schwer Getroffene ja ein PW+5:Ko, trägt der Faustkämpfer gar einen Kampfriemen ein PW+10:Ko. Wie ist es bei einem Faustkämpfer mit Felsenfaust - was für eine Modifikation auf den PW wäre angebracht?

 

3. Frage:

Wie ist der Waffenrang und der Rüstungsbonus (s. DFR S. 228) bei einem Faustkämpfer oder einem Waffenlosen Kämpfer, der eine Felsenfaust nutzt?

Die Zauberbeschreibung spricht ja von den Einsatzmöglichkeiten eines Streitkolbens?

 

 

zu Frage 3: Ich denke, dass die Felsenfaust als Teil des Körpers die Beweglichkeit und Geschwindigkeit nicht beeinflusst, was m.E. für den Erhalt des Waffenrangs von +2 spricht. Dadurch müsste auch der Rüstungsbonus gg. OR, TR erhalten bleiben (-2), der Rüstungsbonus von PR, VR, RR müsste aber durch die bessere Schlagkraft angelehnt an den Streitkolben von +2 m.E. auf +1 oder gar 0 sinken.

 

 

 

Bin auf eure Meinungen gespannt.

 

 

Gruß Xan:wave:

Geschrieben

Zu Frage 1+2:

In der Spruchbeschreibung steht nichteinmal, dass man mit dem EW:Faustkampf angreifen kann. Der Stimmigkeit halber würde ich dies jedoch zulassen (mit beschriebenem Schaden; also schwer und den gleichen Auswirkungen auf den PW:Ko wie beim Kampf mit Kampfriemen).

 

Zu Frage 3:

Ich denke (auch wenn dein Einwand durchaus verständlich ist) wird die Felsenfaust in diesem Fall wie ein Streitkolben behandelt.:silly:

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