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Hausregel: Erzählen (M4)


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Geschrieben

Hallo!

 

Die Fertigkeit Erzählen aus der 4. Regeledition (DFR, S. 137) ist nun nicht mehr im Regelwerk enthalten, da sie in die Fertigkeit Beredsamkeit (KOD5, S. 105f.) eingebettet wurde. Weil es jedoch möglich sein sollte, rein erzählerisches Können auch ohne verbale Überzeugungskünste erlernbar zu machen, wird die Fertigkeit wieder eingeführt. Dabei wird sie von den Lernkosten her wie die Fertigkeit Musizieren behandelt, jedoch mit der persönlichen Ausstrahlung als Leiteigenschaft.
Bei dieser Hausregel habe ich lange überlegt, aber selbst nach einem halben Jahr konnte ich mich nicht damit anfreunden, dass meine hutzelige Heilerin, die als gutmütige Märchentante umherreist, plötzlich auch noch verbal überzeugend sein soll. Zwar habe ich es konsequent vermieden, Beredsamkeit auch anders als erzählerisch einzusetzen, allerdings sind die Lernkosten dafür nun derart abartig hoch, dass ich jetzt doch zu der beschriebenen Hausregel gekommen bin.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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Geschrieben

Sehe ich auch so. Musizieren ist die passende Leitfertigkeit. Es ist vor allem der künstlerische Ausdruck, auf den es hier ankommt. Weniger das Überzeugende. Eine lebhafte Erzählung ist m.E. durchaus mit einem musikalischen Vortrag vergleichbar.

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