Kio Geschrieben 14. Juni 2014 report Geschrieben 14. Juni 2014 In M5 ist im Vgl. zu M4 der Zusatz zur zeitlichen Verteilung der Schadenswirkung entfallen. M4: "Das Opfer verliert sofort und zu Beginn jeder folgenden Runde 3 LP & AP, bis der erwürfelte Gesamtschaden erreicht ist" Jetzt steht da nur noch Ein Lebewesen, das in diesen Nebel gerät, erleidet einmalig 3W6 schweren Schaden. … Die Schadenswirkung setzt augenblicklich ein. Bedeutet das jetzt, dass man den Schaden wieder sofort in voller Höhe bekommt? Oder gilt die allgemeine Aussage, dass Gifte i.A. nicht instantan wirken und ist jetzt nur der Master gefragt, das zu verteilen? Ich hab das mal mit anderen Sprüchen verglichen: Vergiften: die volle Schadenswirkung setzt unverzüglich ein Hier ist noch das Wörtchen "volle" mit drin. Hauch der Betäubung: verliert es einmalig 1W6+2 AP Hier ist der Schaden auch "einmalig" aber es fehlt "augenblicklich". Trotzdem würde man hier schon wegen der max. Schadenshöhe annehmen, dass man das nicht mehr zeitlich streckt. Grübel…
Panther Geschrieben 14. Juni 2014 report Geschrieben 14. Juni 2014 Siehe dazu mal meinen Strang Wirkung von Gift:Wann wieviel Schaden. Ich war auch erst überrascht, war Todeshauch wieder zum Killer-Spruch geworden? Aber dann ist es verständlich. Der Spruch Vergiften ist damit für mich aufgewertet worden! Immerhin steht da unverzüglich.
Kio Geschrieben 15. Juni 2014 Autor report Geschrieben 15. Juni 2014 Der Spruch Vergiften ist damit für mich aufgewertet worden! Immerhin steht da unverzüglich. Nachdem ich mir den nochmal angeguckt habe, hat der mit dem Thema Gift eigentlich gar nichts mehr zu tun. Ganz normaler WW:Körpermagie. Außer dem Namen; aber ist ja schwarzmagisch, da muss das a bisserl martialisch klingen… Siehe dazu mal meinen Strang Wirkung von Gift:Wann wieviel Schaden. Ich tendiere auch stark dazu, den Schaden bei Todeshauch zu verteilen, aber da die spezielle Regelung entfallen ist, bräuchten wir mMn. eine Angabe zur Giftwirkzeit. Lt. KOD S.67 müsste man die dann immer mit 1W6 auswürfeln, aber das ist ja Quatsch. Die Wirkungsdauer des Spruches herzunehmen ist sehr verführerisch, aber sinnwidrig. Also schachern wir uns eine Zeit zu und da würde ich 1 Minute nehmen (was zufällig doch wieder die Spruch-WD ist). Dann verlieren die Betroffenen in den nächsten 6 Runden mal 0 oder 1, mal 1 oder 2 oder mal 2 oder 3, jenachdem wieviel Schaden sie abbekommen haben. Das macht dem Spielleiter sehr viel Freude, Buch zu führen. Ich meine, das geht vielleicht noch bei einem Gifttreffer, v.A. wenn der erst nach dem Kampf abgearbeitet wird. Aber Todeshauch in einem Kampf einsetzen? Buchführungs-Overkill… Ich denke, da werde ich, bis jemand widerspricht und einen guten Alternativvorschlag hat, bei der M4-Regelung bleiben.
Yon Attan Geschrieben 20. Mai 2016 report Geschrieben 20. Mai 2016 (bearbeitet) Und Todeshauch wirkt nicht sofort 3W6 sondern KOD5 S. 67 sagt: Ein Gift wirkt gleichverteilt während der Wirkungsdauer. In der Spruchbeschreibung steht, dass die Schadenswirkung augenblicklich einsetzt. Es besteht hier also eine Ausnahme zu der generellen Regelung im Kodex. Das Oper erleidet augenblicklich 3W6 schweren Schaden. Siehe auch: Der Einfachheit halber würde ich die angegebene Regel immer anwenden, außer es steht explizit dabei, wann das Gift wirkt, wie zum Beispiel beim Zauber Todeshauch - oder eben auch bei der Königskobra. Mfg Yon Bearbeitet 20. Mai 2016 von Yon Attan
Ma Kai Geschrieben 20. Februar 2017 report Geschrieben 20. Februar 2017 Ich bin davon voriges Wochenende auch ein wenig überrascht worden, aber es scheint tatsächlich so zu sein: unter M5 gibt es sofort 3W6. Die weiterführende Frage ist dann: was passiert (unter M5; ich sehe hier einen Unterschied zu M4), wenn die Figur den Wirkungsbereich des Todeshauchs nicht verläßt, ggf. nicht verlassen kann (hinreichend kleiner Raum ohne Ausgang, 3 LP, ...). Werden dann (wann? Im Rundentakt wäre happig) weitere 3W6 vom selben Todeshauch fällig? Andererseits, wenn die Figur sich, nachdem sie den ersten Schaden gefressen hat, im Wirkungsbereich des Todeshauchs bewegen könnte, als wäre da nichts, wäre dies ebenfalls seltsam. Die Frage erweitert sich darum, was passiert, wenn die Figur den Wirkungsbereich verläßt und wieder betritt. Spätestens jetzt wäre m.E. erneuter Schaden fällig.
seamus Geschrieben 20. Februar 2017 report Geschrieben 20. Februar 2017 (bearbeitet) Todeshauch ist für mich ein magisches gift, daher darf es da seltsam zugehen. In der Formulierung steht doch einmalig, daher kann man "unbeschadet" im Nebel verbleiben. Raus und wieder rein wäre für mich ein erneutes einmalig schaden, da man sich erneut der Spruchauswirkung aussetzt. Bearbeitet 20. Februar 2017 von seamus
Einskaldir Geschrieben 20. Februar 2017 report Geschrieben 20. Februar 2017 Augenblicklich ist augenblicklich. Hatten wir auch auf dem Con.
Eleazar Geschrieben 20. Februar 2017 report Geschrieben 20. Februar 2017 Ich sehe das so, dass der Todeshauch sofort und unmittelbar seinen Schaden macht und nicht wiederholt. Wer sich also seine 3W6 abgeholt hat, der erhält auch keinen weiteren Schaden, selbst bei raus- und wieder reinlaufen nicht. Die 3W6 sind das Maximum. Anders sieht es aus, wenn der Zauber ein zweites Mal gewirkt wird. Eine Ausnahme wäre, wenn da 3W6 pro Runde stünde. Auch wenn dich eine Schlange einmal beißt, bekommst du nicht jede Runde den Gesamtschaden noch mal, weil das Gift ja noch in deinem Körper ist.
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