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Schutzgeste: Wirksam gegen Bannen von Götterwerk und Augenblickszauber mit Berührung?


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Schutzgeste wirkt gegen "viele zerstörerische Zauber der Schwarzen Magie". Ich hab mal nachgeschaut, welche in der Spruchbeschreibung selbst nicht aufgeführt sind. Das sind Bannen von Götterwerk und alle 1sec Berührungszauber.

 

Frage: wirkt die Schutzgeste gegen Bannen von Götterwerk?

Bannen von Götterwerk wirkt lt. WB auch auf Wesen, aber tatsächlich natürlich gegen Zauber oder Flüche, die auf diesen liegen. Ein Zauberer könnte aber an dem göttlichen Zauber, der auf ihm liegt, interessiert sein. z.B. Strahlender Panzer, Arm der Götter, Blutmeisterschaft u.s.w..

 

Und wirkt sie gegen 1sec-Kampfzauber?

Hier glaube ich: Ja, wenn man mit seiner Handlung vorher dran ist. Das wäre zwar ein Vabanque-Spiel, weil man nicht weiß, was kommt, und deshalb sind sie wohl erst gar nicht aufgeführt. Wennman Pech hat, war's Versteinern…

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Die Schutzgeste wirkt zunächst mal gegen gegen "alle Körpermagie, die als Prozess Zerstören, als Agens Eis und als Reagens Erde oder Holz haben. Darunter fallen (...) viele zerstörerische Zauber der Schwarzen Magie". [ARK 110]. Entscheidend ist aber offensichtlich die vorherige Definition.

 

Bannen von Götterwerk ist ein Umgebungszauber mir Agens Magan und Reagenz Magan und damit dreifach nicht dabei.

 

Gegen 1sec-Kampfzauber (die die obigen Voraussetzungen erfülllen) wirkt die Schutzgeste allerdings problemlos, wenn man mit seiner Handlung später dran ist (zur Not per Verzögern), da die Schutzgeste nur in derselben Runde, aber nach dem gegenerischen EW:Zaubern gewirkt werden muss (siehe [Ark 110], zweiter Absatz).

 

Gegen Versteinern wirkt sie allerdings trotzdem nicht, aber das hast du wahrscheinlich mit "wenn man Pech hat" gemeint...

 

Liebe Grüße

Saidon

 

P.S.: Du solltest im Titel "BvG" besser als "Bannen von Götterwerk" ausschreiben. Zum einen habe (sicher nicht nur) ich direkt erst mal an Bannen von Gift gedacht (und mich über die seltsam Frage gewundert), zum anderen sind Abkürzungen im Titel blöd für die Suchfunktion.

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Die Schutzgeste wirkt zunächst mal gegen gegen "alle Körpermagie, die als Prozess Zerstören, als Agens Eis und als Reagens Erde oder Holz haben.

Da schau, habe ich beim Lesen des 3. Satzes schon den zweiten vergessen… Danke, das ist damit klar.

 

Gegen 1sec-Kampfzauber … wirkt die Schutzgeste allerdings problemlos, wenn man mit seiner Handlung später dran ist …, da die Schutzgeste nur in derselben Runde, aber nach dem gegenerischen EW:Zaubern gewirkt werden muss ….

 

Je öfter ich diesen Absatz im ARK lese, desto mehr frage ich mich, wie das funktionieren soll. Schutzgeste nach dem Angriffszauber zaubern?

Ich meine, gerade bei 1sec-Zaubern, die im Text nicht aufgeführt wurden, kann man sich das vorstellen: Angreifer zaubert z.B. Pestklaue, ich wäre vorher dran gewesen, habe aber verzögert und halte sofort mit Schutzgeste dagegen, Angreifer macht Berührungsangriff.

Bei 10s-Zaubern ist das doch technisch unmöglich (und ein nachträglicher Schutz imho sinnlos): Ich kann doch nicht nach einem Zauber noch einen Schutz dagegen errichten und erst recht nicht, wenn der Schutzzauber damit gar nicht mehr in der gleichen Runde gezaubert werden kann: 10s-Zauber sind am Ende der Runde, nach dem Ende der Runde ist in der nächsten Runde…

Da kann ich als Master eigentlich nur den Kopf schütteln und sagen: Ignorier mal was in der Regel steht, Du zauberst Schutzgeste während der Angreifer seinen Spruch zaubert. Gibt's eine andere Möglichkeit, das irgendwie sinnvoll zu verstehen?

 

ARK: muss einen eigenen Spruch, mit dem er beschäftigt ist, abbrechen

Soll das jetzt heißen, ich kann einen Spruch abbrechen und statt dessen in der gleichen Runde einen Sekundenzauber machen? Oder bekräftigt das jetzt, dass die Schutzgeste noch in der Runde danach gezaubert werden kann, aber rückwirkend wirkt?!?

p.s.: ich sehe gerade, dass Merl einen eigenen Thread dazu aufgemacht hat: 35135-Auf-einen-Augenblickszauber-wechseln

 

Gegen Versteinern wirkt sie allerdings trotzdem nicht, aber das hast du wahrscheinlich mit "wenn man Pech hat" gemeint...

Jo. :)

 

P.S.: Du solltest im Titel "BvG" besser als "Bannen von Götterwerk" ausschreiben.

Stimmt, das ist doof. Geht leider nicht mehr. Wenn vielleicht ein Mod… ?

Bearbeitet von Kio
Verweis auf anderen Thread eingefügt
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Gegen 1sec-Kampfzauber … wirkt die Schutzgeste allerdings problemlos, wenn man mit seiner Handlung später dran ist …, da die Schutzgeste nur in derselben Runde, aber nach dem gegenerischen EW:Zaubern gewirkt werden muss ….

 

Je öfter ich diesen Absatz im ARK lese, desto mehr frage ich mich, wie das funktionieren soll. Schutzgeste nach dem Angriffszauber zaubern?

Ich meine, gerade bei 1sec-Zaubern, die im Text nicht aufgeführt wurden, kann man sich das vorstellen: Angreifer zaubert z.B. Pestklaue, ich wäre vorher dran gewesen, habe aber verzögert und halte sofort mit Schutzgeste dagegen, Angreifer macht Berührungsangriff.

Bei 10s-Zaubern ist das doch technisch unmöglich (und ein nachträglicher Schutz imho sinnlos): Ich kann doch nicht nach einem Zauber noch einen Schutz dagegen errichten und erst recht nicht, wenn der Schutzzauber damit gar nicht mehr in der gleichen Runde gezaubert werden kann: 10s-Zauber sind am Ende der Runde, nach dem Ende der Runde ist in der nächsten Runde…

Da kann ich als Master eigentlich nur den Kopf schütteln und sagen: Ignorier mal was in der Regel steht, Du zauberst Schutzgeste während der Angreifer seinen Spruch zaubert. Gibt's eine andere Möglichkeit, das irgendwie sinnvoll zu verstehen?

 

Ok, ich hätte statt "später" besser "nicht vorher" schreiben sollen... ;)

 

Alle verzögerten Handlungen finden gleichzeitig am Rundenende statt [KOD 61], ebenso wie Nicht-Augenblickszauber [ARK 12]. Und für die Wirksamkeit der Schutzgeste ist es nicht nötig, dass sie unmittelbar auf den Zaubererfolgswurf folgt, sondern nur, dass sie in derselben Runde noch erfolgt.

 

Diese Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil auch ein Zauberer mit niedrigerem Handlungsrang sich so noch mit der Schutzgeste erfolgreich gegen einen Augenblickszauber eines Zauberers mit höherem Handlungsrang wehren kann.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Saidon: Alle verzögerten Handlungen finden gleichzeitig am Rundenende statt [KOD 61], ebenso wie Nicht-Augenblickszauber [ARK 12]. Und für die Wirksamkeit der Schutzgeste ist es nicht nötig, dass sie unmittelbar auf den Zaubererfolgswurf folgt, sondern nur, dass sie in derselben Runde noch erfolgt.

 

Diese Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil auch ein Zauberer mit niedrigerem Handlungsrang sich so noch mit der Schutzgeste erfolgreich gegen einen Augenblickszauber eines Zauberers mit höherem Handlungsrang wehren kann.

 

(( Argh, KOD 61 habe ich überhaupt noch nicht berücksichtigt. Interessant, eine verzögerte Aktion kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt sondern nur am Rundenende erfolgen. ))

 

Wenn ich dich richtig verstehe, verstehst Du Abs. 2 so, dass er sich überhaupt nur auf die Abwehr gegen Augenblickszauber bzw. gegen Angriffszauber, die mit einem EW:Angriff einher gehen, bezieht. Deren Wirkung sich also entfaltet, wenn der Angreifer gemäß Handlungsrang dran ist.

 

Das habe ich nicht so verstanden, weil sie das dann ja mal in den Absatz hätten reinschreiben können.

 

Wenn man es so versteht, macht Abs. 2 Sinn. Sogar der letzte Satz zur Grauen Hand, wenn man den nur als Einschränkung begreift. Aus Abs. 2 folgt demnach implizit, dass eine Schutzgeste bei Augenblickszaubern nach dem Angriffszauber erfolgt und noch nachträglich wirkt. Ein Angegriffener mit schlechtem Handlungsrang hat Glück und tut einfach nicht was er tun wollte, bricht ggf. sogar einen ≥10sec Zauber ab und kündigt statt dessen eine Schutzgeste an, die ihm dann nachträglich +8 auf die Abwehr bringt. Ein Angegriffener mit gutem Handlungsrang hat hingegen Pech, wenn er damit nicht gerechnet und schon gehandelt hat. Immerhin muss man bei Berührungszaubern vorher ansagen, ob man nachträglich eine Schutzgeste machen will. Sonst wären Figuren mit schlechtem Handlungsrang da echt fein raus…

 

So ist mir mal eine Figur gestorben: Kampf zu Pferd, ich werfe Wurfmesser und werde danach (weiß nicht mehr wie) im Fernangriff attackiert, kann mich nicht mehr hinter Pferderücken verstecken (hab ja schon gehandelt) und werde vom Pferd geblasen. tot. Fand ich damals nicht so fair…

Bearbeitet von Kio
da musste ich nochmal dran arbeiten…
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Ich möchte noch eine Kleinigkeit richtigstellen: Die Schutzgeste "muss" (Saidon) nicht nach dem gegnerischen EW:Zaubern gezaubert werden, sondern sie "kann" (ARK5) erst dann gezaubert werden. Das ist insofern von Belang, weil es die hier diskutierte Pestklaue oder die Graue Hand betrifft. Ein mögliches Opfer kann sich also auch nach dem eigentlichen Zaubervorgang noch Zeit lassen und erst darauf warten, ob es in der Runde überhaupt angegriffen wird oder nicht doch jemand anders. Das bedeutet zum Beispiel bei Graue Hand, dass das Opfer nicht gezwungen ist, in jeder der maximal möglichen sechs Runden die Schutzgeste zu zaubern, sondern nur dann, wenn es in einer Runde auch wirklich angegriffen wird. Wenn es dann allerdings angegriffen wird, muss die Schutzgeste vor dem EW:Angriff gezaubert werden, also noch in Unkenntnis, ob der Angriff überhaupt erfolgreich ist.

 

Grüße

Prados

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Wenn ich dich richtig verstehe, verstehst Du Abs. 2 so, dass er sich überhaupt nur auf die Abwehr gegen Augenblickszauber bzw. gegen Angriffszauber, die mit einem EW:Angriff einher gehen, bezieht. Deren Wirkung sich also entfaltet, wenn der Angreifer gemäß Handlungsrang dran ist.

[/Quote]

 

Nein, der zweite Absatz ist natürlich auch für Nicht-Augenblickszauber wie Böser Blick von Bedeutung. Gerade dann muss man ja in jedem Fall seine Handlung verzögern, um am Rundenende gegebenenfalls seine Schutzgeste einsetzen zu können.

 

@Prados: Danke für die Präzisierung! Bei Zaubern wie Graue Hand ist die "Runde, in der der Angriffszauber wirkt" [ARK 110] also gar nicht zwingend die, in der der EW:Zaubern geglückt ist, sondern die, in der der Angriff erfolgt. Spannend, wieder was gelernt. Ich nehme an, das gilt dann analog auch für Macht über Leben, dass man also erst in der Runde mit der Schutzgeste kontert, in der der gegnerische Zauberer die Hand auf einen richtet, richtig?

 

Liebe Grüße

Saidon

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SAIDON: Nein, der zweite Absatz ist natürlich auch für Nicht-Augenblickszauber wie Böser Blick von Bedeutung. Gerade dann muss man ja in jedem Fall seine Handlung verzögern, um am Rundenende gegebenenfalls seine Schutzgeste einsetzen zu können.

 

@Prados: Bezieht sich der zweite Absatz der Spruchbeschreibungn auch auf Nicht-Augenblickszauber?

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@Prados: Bezieht sich der zweite Absatz der Spruchbeschreibungn auch auf Nicht-Augenblickszauber?
PRADOS: Ja, selbstverständlich.
Die Schutzgeste "muss" (Saidon) nicht nach dem gegnerischen EW:Zaubern gezaubert werden, sondern sie "kann" (ARK5) erst dann gezaubert werden.

 

Ich fasse zusammen, was ich nicht verstehe:

 

Nicht-Augenblickszauber wirken am Ende der Runde, und da wird auch ihr EW:Zaubern gemacht.

Die Schutzgeste muss nach dem Zauber, gegen den sie wirken soll, gezaubert werden.

Die Schutzgeste muss in der gleichen Runde, in der der feindliche Zauber wirkt, gezaubert werden.

 

Gibt es bei Midgard-Kampfrunden nach dem Ende der Runde einen Appendix, so ein PostScriptum, das immer noch in dieser Runde liegt, das mir im Regelwerk bisher entgangen ist?

 

Vielleicht ist es mir bisher auch nur noch nicht gelungen, mein Problem darzustellen. Aber jetzt hoffentlich.

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Das Ende der Runde ist erreicht, wenn alle Handlungen, die in dieser Runde ausgeführt werden sollten und durften, ausgeführt worden sind. Damit ist eigentlich alles gesagt.

 

Das Regelwerk sieht allgemein vor, dass bestimmte Handlungen am sogenannten Rundenende stattfinden Einige dieser dort erlaubten Handlungen erlauben aber noch eine Reaktion darauf, die ebenfalls noch am Rundenende stattfindet.

 

Grüße

Prados

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Vielleicht hilft dir dieser Vergleich:

 

Ein Kämpfer, der seine Handlung verzögert, greift am Ende der Runde an. Trotzdem kann sein Gegner noch einen WW:Abwehr gegen diesen Angriff in derselben Runde machen. Vom Zeitablauf funktioniert eine Schutzgeste meines Erachtens genauso. Im Prinzip passiert alles zeitgleich am Ende der Runde, allerdings ist eine Abwehr nicht nötig ohne einen gelungenen gegnerischen Angriff und eine Schutzgeste ist (ebenso wie ein WW:Resistenz) nicht nötig ohne einen gelungenen gegnerischen Zauber. Daher wartet man vorher den EW:Angriff bzw. den EW:Zaubern ab.

 

Liebe Grüße

Saidon

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@Prados: Das mit dem Rundenende hat sich mir intuitiv nicht so erschlossen. Aber ok, sei es wie es sei.

 

Ist er vorher an der Reihe, muss er seine eigene Aktion verzögern, wenn er damit rechnet, sich mit der Schutzgeste wehren zu müssen.

 

Ich darf also, wenn ich nicht mit einem Augenblicks-Berührungszauber angegriffen werde, meine Aktion verzögern und, abhängig davon, ob ich die Schutzgeste brauche, nach dem Angriffszauber am Rundenende mich zwischen Schutzgeste und geplanter Aktion entscheiden?

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Ich versuche 'mal, um den Thread abzuschließen, eine Conclusio:

 

Absatz 2, der die Handlungen im Zusammenhang mit der Schutzgeste beschreibt, ist wie folgt zu verstehen:

 

Der Einsatz der Schutzgeste ähnelt der Abwehr gegen einen Nahkampfangriff: In dem Moment wo der Angriffszauber seine Wirkung entfaltet und der Angegriffene einen EW:Resistenz machen muss, kann er die Schutzgeste zaubern. Sie ist nicht an den Handlungsrang des Angegriffenen gebunden, sondern erfolgt wie ein EW:Abwehr im Nahkampf automatisch in dem Moment, wo der Angriff erfolgt.

 

Da die Schutzgeste jedoch ein Zauber ist, gilt sie als Aktion. Daraus ergibt sich, dass der Zauberer in dieser Runde noch keine andere Aktion ausgeführt haben darf. Auch darf sich der Zauberer z.B. nur um max. 1m bewegt haben, weil er sonst nicht mehr zaubern darf.

 

Vermutet der Zauberer, die Schutzgeste einsetzen zu müssen, kann er deshalb seine geplante Aktion verzögern, wenn er mit dieser gemäß Handlungsrang vor dem vermuteten Angriff wäre. Muss er die Schutzgeste dann doch nicht einsetzen, weil er in dieser Runde doch nicht angegriffen wurde, kann er seine verzögerte Aktion am Rundenende gleichzeitig mit allen anderen Aktionen am Rundenende machen. Dies gilt auch für Augenblickszauber. Er kann auch problemlos einen längeren Zauber in Erwartung eines solchen Angriffs zaubern und diesen im Bedarfsfall abbrechen und statt dessen die Schutzgeste zaubern. (Er verliert dabei auf jeden Fall auch die APs für den nicht beendeten Zauber.)

 

Der Zauberer muss auf jeden Fall vor dem Angriffswurf, bei Fernzaubern also vor dem EW:Zaubern und bei Berührungszaubern vor dem EW:Angriff ansagen, ob der die Schutzgeste einsetzt.

 

Wenn jemand anderer Meinung ist, bitte nochmal her damit…

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Meiner Ansicht nach fast richtig, bis auf diesen Punkt:

 

Der Zauberer muss auf jeden Fall vor dem Angriffswurf, bei Fernzaubern also vor dem EW:Zaubern und bei Berührungszaubern vor dem EW:Angriff ansagen, ob der die Schutzgeste einsetzt.

 

Die Schutzgeste muss vor dem EW:Angriff bei Berührungszaubern angesagt werden, das ist richtig.

 

Sie braucht aber in jedem Fall erst nach dem erfolgreichen EW:Zaubern angesagt werden, also auch bei Fernzaubern.

 

Wenn der gegnerische Zauber daneben geht, kann daher immer noch auf eine andere Handlung umgeschwenkt oder ein vorher begonnener eigener Zauber erfolgreich beendet werden.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Wenn ich mir Prados' Regelinterpretation zur Pestklaue anschaue, und auch diesen Thread nocheinmal, scheint er der Auffassung zu sein, dass die Schutzgeste direkt anschließend, aber wirklich nach dem EW:Zauber bzw. EW:Angriff erfolgt.

 

Das würde bedeuten, dass am Rundenende, wenn sich die Aktionen stauen, ich eine Schutzgeste zwar ankündigen, aber evtl. nicht mehr zaubern kann.

 

Also z.B. ich werde mit Graue Hand verzögert angegriffen, gleichzeitig erfolgt ein weiterer verzögerter oder 10s Angriff. Ich kündige Schutzgeste an, ich werde von Graue Hand und Angriff 2 getroffen und habe wg. letzterem keine APs mehr. Meine Schutzgeste verfällt. Ist das korrekt? (Ist jetzt a weng konstruiert, aber vielleicht gibts noch bessere Szenarien.)

 

Saidon: Sie braucht aber in jedem Fall erst nach dem erfolgreichen EW:Zaubern angesagt werden, also auch bei Fernzaubern.

 

Wenn der gegnerische Zauber daneben geht, kann daher immer noch auf eine andere Handlung umgeschwenkt oder ein vorher begonnener eigener Zauber erfolgreich beendet werden.

 

Ich muss jetzt nochmal nachfragen:

 

Wenn ich mit einem Zauber angegriffen werde, der am Ende der Runde wirkt und selbst meine Handlung bis ebenda verzögert habe (oder selbst einen 10s-Spruch zaubere) und Angriffszauber und meine Aktion gleichzeitig geschehen, und sie sich nicht gegenseitig mehr verhindern können, kann ich dann noch meine Handlung von der des Angreifers abhängig machen, oder nur die Entscheidung, ob ich direkt anschließend Schutzgeste zaubere, wenn ich dann noch kann?

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Wenn ich noch keine andere Handlung in der Runde ausgeführt habe, kann ich auf jeden Fall die Schutzgeste noch in derselben Runde wirken. Letztlich erfolgen alle Handlungen am Rundenende gleichzeitig, daher kann meines Erachtens auch nicht die eine Aktion die APs für die andere Aktion kosten.

 

Und soweit ich es verstehe, kann ich nach dem gegnerischen EW:Zaubern und vor dem zugehörigen EW:Angriff am Rundenende entscheiden, ob ich eine Schutzgeste wirken will (die dann in der Runde auch noch wirkt) oder meine ursprünglich geplante Alternativhandlung durchführe - z.B. einen 10-sek-Zauber beende.

 

Liebe Grüße

Saidon

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