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Erscheinungen - Gespenst mit tödlichem Namenlosen Grauen - wirkt es?


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Hallo,

 

Also in einem Haus geht ein gar grauliches Gespenst umher, bei deren Anblick schon mehrere Personen gestorben sind. Das ist mit Hören der Geister sogar bestätigt! Der alte Nachtwächter geht als Gespenst immer in der Ruine umher. Laut LBEST S101 können Sicht-Opfer bei 3W6+1 > LP-Max sterben!

 

Wenn also ein böser Zauberer eine Erscheinung dieses Gespenstes, was er selbst gesehen hat und nicht getötet hat, erzaubert, wie wirkt das nun auf die nächste Person, die diese Erscheinung sieht! Schutzwurf gibt es ja wohl nicht, da es dem Opfer ja als normal vorkommt, dass das Gespenst hier ist.

 

Das Opfer macht den 3W6+1 Wurf und der sei größer als sein LP-Max. Also:

 

a) stirbt er?

b) passiert nichts, denn die todliche Wirkung wird bei der Erscheinung nicht mit erzeugt.

c) Opfer wird bewusstlos und wacht unter Verlust von 3W6+1AP nach 30min wieder auf?

d) was anderes?

Bearbeitet von Panther
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Der bloße Anblick des Gespenstes reicht nicht für die Schadenswirkung, es muss sein Opfer angreifen (BEST S. 109). Gespenster töten ihre Opfer, indem sie "ihre unerfüllten Begierden und Gefühle direkt in die Anima lebender Wesen hinein gießen, was dort Angst und Grauen hervorruft" (MDS S. 80). Eine Illusion kann das m. E. nicht, also ist b) richtig.

 

Gruß

Pandike

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LBEST 100: "Durch ihren Anblick und und durch einen scheinbaren Angriff können sie einen intelligenten Gegner so erschrecken, das dieser vor Angst stirbt. Mißlingt der WW:Res gegen Geistmagie, spürt der Betroffene einen eisigen Griff nach seinem Herzen, einen in dne Magen bohrenden Dolch oä". ....

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Wie war denn nochmal das Giftbeispiel. Im Grunde geht es doch darum, ob das Opfer daran glaubt.

"Nur wenn die Opfer der Illusion das Tier und dessen Giftigkeit gut kennen, glauben sie ausnahmsweise auch an das Gift"

 

Ob nun an ein nicht vorhandenes Gift, eine magische Eigenschaft oder ein Gefühl geglaubt wird, unterliegt alles dem Wissen sowohl des Zauberers, der diese Dinge korrekt darstellen muss, als auch dem Opfer, welches daran glauben soll. Wenn nun das Opfer die Erfahrung mit Gespenstern hat, dass diese einen "tödlichen Schreck" versetzen können (z.B. weil man n10 Minuten vorher genau so etwas gesehen hat, oder gerade noch diesem Schrecken entkommen ist), dann wird es auch daran glauben. Wenn das Opfer hingegen, mehr oder weniger keine Ahnung von Geistern hat, dann wird gar nichts passieren.

 

Das wäre zumindestens meine herangehensweise.

 

In dem konkreten Beispiel, haben die Abenteurer davon gehört und per Hören der Geister eine Bestätigung dafür erhalten. Der Zauberer kennt das Gespenst und will diese Wirkung darstellen. Ich denke, dass dies ausreichend ist, damit man an die Illusion glaubt (im Sinne von gut kennen). Es würde meiner Ansicht nach das passieren, was blaues Feuer beschreibt. Allerdings kann man natürlich auch sagen "Ne, Hörensagen ist noch nicht gut genug". Wenn man dieser Ansicht ist, dann passiert vermutlich nichts.

 

Grüße Merl

Bearbeitet von Merl
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