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Beidhändiger Kampf / Fechten - Endwert


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moderation :

In diesem Strang geht es um eine Regelfrage! Bleibt bitte beim Thema!

 

Es ist auch nicht zielführend, einen falschen Satz mehrmals zu wiederholen - Er wird davon nicht richtig

 

Für Diskussionen und Kritik am Regelwerk selbst gibt es den Strang "Kritik zu M5"

 

Danke,

SulvaMod

 

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Nun, der Kodex setzt diese beiden Sätze auf der Seite 111 direkt untereinander:

Entscheidet sich der Abenteurer für einen zweiten Angriff, würfelt er am Ende der Runde einen EW:Fechten anstelle eines weiteren EW:Angriff mit der Fechtwaffe.

Dabei werden dieselben situationsbedingten Zuschläge und Abzüge wie bei normalen Angriffen berücksichtigt.

Es ist nur logisch, wenn ein Leser diese Sätze direkt aufeinander bezieht und somit schlussfolget, der EW: Fechten bekommt den Angriffsbonus des EW: Angriff.

 

Hier ohne Querverweis einen Regelteil zur Aufklärung dazwischen zu schieben, der im Kodex 34 Seiten zuvor ausgeführt wird, ist schon recht abenteuerlich. Pikanterweise stolperte unabhängig hiervon über diese Logik auch unser zweiter Glücksritter der Runde. Wenns der Autor wirklich so erklären will, wäre ein offizielles Errata sicherlich sinnvoll.

 

 

Ich stimme dir insofern zu, dass man beim schnellen Überfliegen des Textes eventuell den Eindruck gewinnen kann, dass hier einfach die üblichen Boni und Mali von Angriffen angewendet werden. Allerdings gibt es ja verschiedene andere Gründe, die dagegen sprechen und auch auffallend sind: Zum Beispiel, dass man den Angriffsbonus auf eine Fähigkeit anwendet, die schon einen Bonus durch Geschick bekommt.

Deswegen wurde hier ja auch nachgefragt.

 

Findet man die Textinterpretation mit Angriffsbonus und Geschicklichkeitsbonus also berechtigterweise fragwürdig, liest man genauer nach oder fragt zum Beispiel im Forum. Dadurch erfährt man, was "situationsbedingte Zuschläge und Abzüge wie bei normalen Angriffen" sind und das der Angriffsbonus nicht darunter fällt (alleine schon wegen dem Wort "situationsbedingt"). Sobald man das erfahren hat oder nachschaut was es bedeutet, ist es eindeutig und wirkt überzeugend.

Es gibt sicher Unstimmigkeiten in jedem Regelwerk, aber bei genauerer Betrachtung oder einer Nachfrage, ist die Regelinterpretation an dieser Stelle wirklich unstrittig.

Stolpern mehrere Leute darüber kann man ja noch "(siehe S. X)" hinschreiben.

Bearbeitet von Dracosophus
Geschrieben

Prados Karwan, der Satz:

"Hier ohne Querverweis einen Regelteil zur Aufklärung dazwischen zu schieben, der im Kodex 34 Seiten zuvor ausgeführt wird, ist schon recht abenteuerlich",

soll nicht Deine Argumentation in lächerliche ziehen. Ich bezog mich darauf, dass ein fehlender Querverweis im Kodex genau solche Diskussionen auslöst. Der neue Spieler stösst an seine Grenzen, alle Bezüge des Buches zeitgleich zu erfassen, da er nur den direkten Kontext sieht. Drum auch meine Bitte:

"Wenns der Autor wirklich so erklären will, wäre ein offizielles Errata sicherlich sinnvoll."

Geschrieben

KOD S.36 schreibt übrigens dazu: "Angriffs,...bonus sind nichts anderes als Fertigkeitsbonus für Waffenfertigkeiten,..."

S.35 schreibt auch, dass man i.d.R. einen Fertigkeitswert von +0-+20 und dass die Leiteigenschaft ein Fertigkeitsbonus ist (lernbar ist max. +18 & dann +2 für sehr hohes Attribut).

Warum sollte man also bei Kampffertigkeiten (Beidh.Kampf, Fechten, ...) jetzt auf einmal 2 unterschiedliche Fertigkeitsboni (Fertigkeit & der Waffe) addieren dürfen (und dann ist es jeweils auch immer Gs)?

 

Ich möchte daher nur erneut auf meinen #4-Beitrag verweisen.

Geschrieben

Nur um es für alle Neulinge noch einmal klar und deutlich zu formulieren:

 

Bei einem EW:Angriff (z.B. mit dem Rapier) sind folgende Werte maßgeblich:

Erfolgswert für Fechtwaffen (Rapier ist eine Fechtwaffe) + Angriffsbonus durch hohe Geschicklichkeit +2 falls Rapier als Spezialwaffe gewählt wurde.

 

Für den Zusatzangriff mit der Fertigkeit Fechten wird ein EW:Fechten ausgeführt und kein EW:Angriff. Hierbei sind folgende Werte zu berücksichtigen:

Erfolgswert für Fechten (gelernter Wert) + Fertigkeitsbonus für hohe Geschicklichkeit

 

Um Nebulas Beispiel aus Posting#5 aufzugreifen ergibt das:

 

Der Hauptangriff::

+7 = EW:Angriff Fechtwaffe (Rapier) (gelernter Wert)

+2 = Angriffsbonus (kann hier auch Fertigkeitsbonus für Fechtwaffen genannt werden, um es klarer zu formulieren)

+2 = Bonus für Spezialisierung auf Rapier als Spezialwaffe

= +11 Gesamt

 

Die sekundäre Fechtattacke:

+7 = Fertigkeitswert für Fechten (gelernter Wert)

+2 = Fertigkeitsbonus durch hohe Geschicklichkeit für Fechten

= +9 Gesamt

 

Da der zweite Angriff mit der Fertigkeit Fechten ausgeführt wird und man sich aber nicht auf Fechten als "Spezialwaffe" spezialisieren kann, gibt es hier keine +2 für die Spezialwaffe. Die Spezialisierung bezieht sich auf die Waffenfertigkeit Rapier und nicht auf die Fertigkeit Fechten. Genauso wird der Angriffsbonus wegen hoher Geschicklichkeit nur auf einen EW:Angriff mit dem Rapier addiert. Der Fertigkeitsbonus für hohe Geschicklichkeit wird nur auf den EW:Fechten mit der Fertigkeit Fechten addiert.

 

Mich wundert an der ganzen Diskussion über das addieren des AnB und des GsB, dass noch niemand auf die Idee kam, den Bonus für hohe Gs auch auf den 1.EW:Angriff zu addieren.... Das wäre genauso unsinnig, wie den AnB und den Bonus für hohe Gs auf den 2.Angriff mit EW:Fechten zu addieren...

 

Gruß

Shadow

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich sehe hier überhaupt kein Platz für Missverständnisse. Die Regel ist eindeutig (und das sage ich, der ich immer wieder Platz dafür in den Midgard-Regeln gefunden habe). Wer trotz der eindeutigen Regeln und der ausführlichen und präzisen Erklärungen von Prados und Blaues Feuer noch darauf besteht, sich zusätzlich seinen +2 Bonus für Geschicklichkeit 100 auf den EW:Fechten anzurechnen, dem kann leider niemand mehr helfen.

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