Abd al Rahman Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 Im Mysterium ist für jedes Siegel die Stelle aufgeführt, wo es aufgetragen werden muss. Muss das Siegel direkt auf die Haut gemalt werden oder kann das Siegel auch auf Kleidung oder Rüstung aufgetragen werden? Wenn es auf der Haut getragen werden muss heißt das, dass vor dem bepinseln erstmal Rüstung und Kleidung abgelegt werden muss (gerade bei Siegeln wie Marmorhaut oder Eisenhaut).
Skyrock Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 MYS5 S.13f: Es gibt separate Einträge für die Haltbarkeit auf Haut und Kleidung, insofern ist wohl auch das Auftragen auf Kleidung legal.
Abd al Rahman Geschrieben 19. November 2014 Autor report Geschrieben 19. November 2014 MYS5 S.13f: Es gibt separate Einträge für die Haltbarkeit auf Haut und Kleidung, insofern ist wohl auch das Auftragen auf Kleidung legal. Das würde bedeuten, dass sich die Begrenzung der Siegel recht leicht umgehen lassen würde. Die Siegel werden halt vorher auf Armbinden, Überwürfen, Gamaschen und Kopftüchern aus dünnem Stoff gemalt und bei Bedarf rasch angezogen.
Skyrock Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 Es steht auch dabei, dass bei der Haltbarkeit davon ausgegangen wird dass "der Träger sich besonders in acht nimmt". Ständiges an- und ausziehen sollte die Haltbarkeit besonders bei dünnem, faltenwerfenden Stoff also deutlich runtersetzen. Ähnlich würde ich das regeln bei ähnlichen besonderen Belastungen, wie z.B. einer Kletterpartie an einer rauhen Felswand (wo man nicht umhin kommt, wenigstens ein bißchen über Arme, Brust und Beine zu scheuern).
Abd al Rahman Geschrieben 19. November 2014 Autor report Geschrieben 19. November 2014 Es steht auch dabei, dass bei der Haltbarkeit davon ausgegangen wird dass "der Träger sich besonders in acht nimmt". Ständiges an- und ausziehen sollte die Haltbarkeit besonders bei dünnem, faltenwerfenden Stoff also deutlich runtersetzen.Ähnlich würde ich das regeln bei ähnlichen besonderen Belastungen, wie z.B. einer Kletterpartie an einer rauhen Felswand (wo man nicht umhin kommt, wenigstens ein bißchen über Arme, Brust und Beine zu scheuern). Nicht ständig. Einmal bemalen und dann mit sich rumtragen reicht doch. Das geht freilich nicht für dutzende Siegel - zumindest kann ich mir nicht vorstellen wie man die sauber transportieren kann. Aber wenn auf Kleidung Siegel bis zu 3 Tagen halten, sind ein paar Stunden doch sicherlich drin.
Merl Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 "Auf Innenwänden und auf sicher aufbewahrten Gegenständen, die nicht bewegt werden und keinem Tageslicht ausgesetzt sind, bleibt das Siegel unbegrenzt einsatzfähig." Ein Siegel auf einem Stück Stoff, welches man vorsichtig in einem festen Behälter verstaut sollte unbegrenzt haltbar sein.
Prados Karwan Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 MYS5 S.13f: Es gibt separate Einträge für die Haltbarkeit auf Haut und Kleidung, insofern ist wohl auch das Auftragen auf Kleidung legal. Das würde bedeuten, dass sich die Begrenzung der Siegel recht leicht umgehen lassen würde. Die Siegel werden halt vorher auf Armbinden, Überwürfen, Gamaschen und Kopftüchern aus dünnem Stoff gemalt und bei Bedarf rasch angezogen. Meine Antwort befindet sich im Kontext zum Präfix 'Regelfrage'. Das nur als Warnung vorweg. Die Formulierung , die Begrenzung ließe sich mit dem Vorschlag "recht leicht umgehen", zeigt, dass dieser Vorschlag eben nicht im Sinne der Regeln sein kann. Solche konkreten Regeln sollen sich ja eben nicht umgehen lassen, andernfalls bräuchte man sie nicht bzw. wären sie bereits von Anfang an anders formuliert worden. Da allerdings das Zeichnen eines Siegels nur eine Minute in Anspruch nimmt, hätte ich, nun abseits einer reinen Regelfrage, kein Problem damit, wenn ein Thaumaturg auf diese Weise einige Siegel vorbereiten würde. Allerdings würde bei mir das vorsichtige (das Siegel darf nicht zerstört werden) Anziehen der Kleidungsstücke ebenfalls jeweils eine Minute in Anspruch nehmen. Grüße Prados
Rosendorn Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 Kann man hier nicht einfach eine Abstraktion vornehmen? Das "Bereitmachen" eine Siegels, welches nicht vorher explizit den Regeln gemäß am Körper/an dfer Kleidung angebracht wurde, kostet 6 Runden, bzw. 1 Minute. Alles Weitere wie vorbereitete Kleidungsstücke ist dann Fluff für die Stimmung? Wobei es ja wohl nicht möglich ist, mehr als eine bestimmte Anzahl von Siegeln gleichzeitig bereit zu tragen.
Prados Karwan Geschrieben 19. November 2014 report Geschrieben 19. November 2014 @Rosendorn So war es von mir gemeint. Nicht klar genug geschrieben, aber gemeint. Grüße Prados
Abd al Rahman Geschrieben 20. November 2014 Autor report Geschrieben 20. November 2014 (bearbeitet) Kann man hier nicht einfach eine Abstraktion vornehmen? Das "Bereitmachen" eine Siegels, welches nicht vorher explizit den Regeln gemäß am Körper/an dfer Kleidung angebracht wurde, kostet 6 Runden, bzw. 1 Minute. Alles Weitere wie vorbereitete Kleidungsstücke ist dann Fluff für die Stimmung? Ich kann mir das nicht vorstellen. Sonst würde in den Regeln eine allgemeinere Formulierung stehen. Mir kann keiner glaubhaft machen, dass man 12 Stunden lang mit einem Siegel auf den Fußsohlen (bzw. 3 Tage lang wenn das auch auf die Sohlen der Stiefel geht) rumlaufen kann, es aber so schwierig sein soll eine Armbinde anzulegen ohne das Siegel unbrauchbar zu machen. Mal davon abgesehen: Das anlegen von Kleidung kann jeder machen. Siegel zeichnen nur der Thaumaturg. Bearbeitet 20. November 2014 von Abd al Rahman
Ferwnnan Geschrieben 20. November 2014 report Geschrieben 20. November 2014 Verstehe ich das Vorgesagte richtig, dass man beispielsweise mehrere Siegel auf der Innenseite der auf der Haut getragenen Kleidung zeichnen und diese dann bei Bedarf auslösen könnte?
Abd al Rahman Geschrieben 20. November 2014 Autor report Geschrieben 20. November 2014 Verstehe ich das Vorgesagte richtig, dass man beispielsweise mehrere Siegel auf der Innenseite der auf der Haut getragenen Kleidung zeichnen und diese dann bei Bedarf auslösen könnte? Nein. Was am Körper getragen wird unterliegt den in den Regeln aufgeführten Beschränkungen (ok, das ist zumindest mein Regelverständnis).
Ferwnnan Geschrieben 20. November 2014 report Geschrieben 20. November 2014 Hm, einer meiner Mitspieler interpretiert das so, soweit ich weiß
Galaphil Geschrieben 21. Dezember 2014 report Geschrieben 21. Dezember 2014 Eine Frage zum Auftragen der Siegel: Im MYS werden die verschiedenen Stellen aufgeführt, an denen je ein Siegel aufgetragen werden kann: Kopf-Arme-Beine-Brust-Rücken, also maximal 5 Stellen, 5 Siegel Es gibt allerdings Siegel, bei denen ist der Ort des Auftragens mit Körper angegeben. Körper wird allerdings, soweit ich nichts überlesen habe, nirgends definiert. Was bedeutet Körper also für das Auftragen des Siegels? Wieviele und welche Slots sind damit verbraucht?
Panther Geschrieben 21. Dezember 2014 report Geschrieben 21. Dezember 2014 Nase, um die Augen, da war noch mehr.... aber laut Regelwerk (ist wohl schon im anderen Strang gesagt worden) gibt es keine Muss-Größe eines Siegels, Nur bei Unsichtbarkeit wird gesagt, wo es aufgetragen werden muss (überall). Aber ansonsten, im Regelwerk steht nichts. Aber M5 ist flexibel, denk dir einfach ne Hausregel aus. Und: Wenn ein Siegel kleiner gemalt wurde, dann kann es auch schwerer aus der Entfernung für die Auslösung gesehen werden.
Galaphil Geschrieben 21. Dezember 2014 report Geschrieben 21. Dezember 2014 Nase und Augen entsprechen dem Slot Kopf. Die Größe des Siegels ist irrelevant. Die Frage war: Was bedeutet Körper in Bezug auf verbrauchte Stellen? Und nein, gerade beim Siegel Unsichtbarkeit steht eben nur, es muss den Körper berühren - bedeutet das einen Slot oder alle fünf Slots? Von überall ist leider nichts zu lesen, das würde die Sache ja einfach und die Frage überflüssig machen.
Prados Karwan Geschrieben 21. Dezember 2014 report Geschrieben 21. Dezember 2014 Körper bedeutet, dass der gesamte Körper, also alle möglichen Stellen, von dem Siegel bedeckt werden und kein weiteres Siegel gleichzeitig mehr auf dem Wesen aufgetragen werden kann (vgl. dazu Seite 13 im Mysterium; der "Körper" unterteilt sich in in bis zu fünf Gebiete; daraus folgt, alle fünf Gebiete bilden den "Körper"). Grüße Prados 1
Merl Geschrieben 22. Dezember 2014 report Geschrieben 22. Dezember 2014 Eine andere Lesart wäre, dass die Betonung auf "maximal 5 Siegel pro Körper" liegt. Die Bezeichnung Körper könnte also auch als Synonym für einen beliebigen Teil des Körper stehen (also einer der 5 Zonen). Die betroffenen Siegel sind Auskühlen, Freundesauge, Unsichtbarkeit. Gerade bei Unsichtbarkeit steht dabei, dass das Siegel den Körper "berühren" muss. Das klingt nicht nach einer Bemalung aller 5 Körperzonen. Grüße Merl
Hop Geschrieben 22. Dezember 2014 report Geschrieben 22. Dezember 2014 Eine andere Lesart wäre, dass die Betonung auf "maximal 5 Siegel pro Körper" liegt. Die Bezeichnung Körper könnte also auch als Synonym für einen beliebigen Teil des Körper stehen (also einer der 5 Zonen).Die betroffenen Siegel sind Auskühlen, Freundesauge, Unsichtbarkeit. Gerade bei Unsichtbarkeit steht dabei, dass das Siegel den Körper "berühren" muss. Das klingt nicht nach einer Bemalung aller 5 Körperzonen. Grüße Merl Dasd halte ich jetzt mal für ziemlich an den Haaren herbeigezogen!
Abd al Rahman Geschrieben 22. Dezember 2014 Autor report Geschrieben 22. Dezember 2014 Eine andere Lesart wäre, dass die Betonung auf "maximal 5 Siegel pro Körper" liegt. Die Bezeichnung Körper könnte also auch als Synonym für einen beliebigen Teil des Körper stehen (also einer der 5 Zonen).Die betroffenen Siegel sind Auskühlen, Freundesauge, Unsichtbarkeit. Gerade bei Unsichtbarkeit steht dabei, dass das Siegel den Körper "berühren" muss. Das klingt nicht nach einer Bemalung aller 5 Körperzonen. Grüße Merl Ja, das halte ich für plausibel. So lese ich die Regeln auch.
Panther Geschrieben 22. Dezember 2014 report Geschrieben 22. Dezember 2014 äh.. Prados Beitrag #17 sagt es doch, der Körper unterteilt sich in 5 Gebiete, wenn nun nur ein Gebiet bemalt wird, ist der Körper nur teilbemalt.... Was kann man daran nicht nachvollziehen?
Merl Geschrieben 22. Dezember 2014 report Geschrieben 22. Dezember 2014 Hallo Panther, hier der Orginaltext. "Auf eine Stelle (von ca. 50 cm × 50 cm Größe) kann immer nur ein Siegel aufgetragen werden, wenn die Magie wie geplant wirken soll, auch wenn die magische Zeichnung selbst kleiner ist. Auf einem menschlichen Körper können maximal 5 Siegel platziert werden: je eines auf Kopf, Armen, Beinen, Brust und Rücken." Es steht da, dass man maximal 5 Siegel auf einem menschlichen Körper plazieren kann. Was anderes kann ich erstmal nicht erkennen. Ein Rückschluss, wie Prados ihn zieht ist sicherlich eine plausible Möglichkeit. Dieser Rückschluss macht dann Sinn, wenn den "menschlichen Körper" aus diesem Regeltext mit der Bezeichnung "Körper" beim Auftragen gleichsetzt. Allerdings Unterscheiden sich die Zonen die beim Auftragen beschrieben werden. Dort steht Stirn (nicht Kopf), Hand (nicht Arme) usw. Daher gehe ich davon aus, dass eine 1 zu 1 Übertragung der beiden Begriffe nicht gemeint sein kann. Die Beschreibung bei "Auftragen" gibt die Stelle wieder wo sich ein Siegel befinden soll, damit es wirkt. Die Beschreibung auf S. 13 bezieht sich auf die Grösse der Siegel und beschreibt, welche Zonen es auf dem Körper gibt. Wird also die Hand bemalt, dann ist die Zone Arm belegt. Wird eine Stelle auf dem Körper bemalt, dann ist die entsprechende Stelle, wo sich die Bemalung befindet als Zone belegt (z.B. der Arm) und nicht alle 5 Zonen des Körpers. Ich finde diese lesart mindestens genauso plausibel. Ich vermute aber, dass es nur eine endgültige Klärung über den Midgard-Online Regelservice geben könnte. Grüße Merl 1
Tuor Geschrieben 1. Februar 2015 report Geschrieben 1. Februar 2015 Kleine Anmerkung: Wenn im Arkanum von Körper die Rede ist schließt dies regelmäßig die getragene Kleidung mit ein!
derAffenkönig Geschrieben 11. März 2015 report Geschrieben 11. März 2015 Das würde bedeuten, dass sich die Begrenzung der Siegel recht leicht umgehen lassen würde. Die Siegel werden halt vorher auf Armbinden, Überwürfen, Gamaschen und Kopftüchern aus dünnem Stoff gemalt und bei Bedarf rasch angezogen. Welche Begrenzungen meinst Du? Meinst Du, dass der Thaumaturg nicht mehr als ein aktives Siegel am Körper tragen kann, sonst kommt es beim Auslösen zu Überlagerungen? Ich finde, da das Anbringen von Siegeln nicht viel länger als insgesamt 1 Minute (oder vielleicht ein bischen mehr) dauert ist es nicht unbedingt notwendig vorbereitete Siegel mitzunehmen. Ein sorgfältig "dauerhaft" haltbar verpacktes Siegel auf einem Stück Stoff aus dem Rucksack auszupacken uns vorsichtig anzuziehen wird wohl nicht viel schneller gehen.
Calandryll Geschrieben 26. Februar 2017 report Geschrieben 26. Februar 2017 Hallo zusammen ich hoffe ich bin im richtigen Thread, denn bei uns ist eine Frage aufgekommen. Das Siegel "Blaue Bannsphäre" oder auch "Hauch der Verwesung" muss auf dem Boden aufgetragen werden. Jetzt ist unsere Frage: Muss das Siegel auf den Boden aufgetragen werden, auf dem die Spieler gerade stehen? Also die Untoten kommen und der Thaumaturg kniet sich eine Minute hin, aktiviert das Siegel und dann wirkt es? Oder kann er das Siegel vorbereitet auf einem Stück Tuch, Lederstück etc. vorbereitet dabei haben, es hinlegen und dann aktivieren? Dann wäre die Frage, ob er das Siegel in dieser Form auch als Augenblickszauber wirken könnte oder ob es so länger dauert, da er erst das Tuch richten muss. Natürlich wäre das aufgetragene Siegel den Haltbarkeitsregeln aus dem Mysterium unterworfen. Wir sind uns echt unsicher und wären um Hilfe dankbar :-)
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