Indonyar Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Folgender Fall: Ein Kampfzauberer, lernt Stockwaffen und Zauberstäbe. Als Spezialwaffe nimmt er Magierstecken.Zitat Kodex 37: Sie können diese Spezialwaffe nach Belieben aus den Angriffswaffen auswählen, die zu einer leichten, normalen oder schweren Waffenfertigkeit gehören. [...] Eine Spezialisierung auf einen Schild,eine Parierwaffe oder eine sehr schwer zu lernende Waffenfertigkeit ist nicht möglich. Magierstecken gehört zu einer leichten Waffenfertigkeit -> Kann Spezialwaffe von Kampfzauberern sein.Zitat Kodex 135: Spezialisiert sich ein Abenteurer auf eine Waffe mit mehr als einer Einsatzmöglichkeiten, so zählt der Zuschlag von +2 auf EW:Angriff unabhängig davon, wie er mit der Waffe angreift Zitat Kodex 140: Wenn ein Zauberer Stockwaffen beherrscht, kann er den Magierstecken dank seiner Größe und Stabilität auch wie einen magischen Kampfstab*(+0/+0) einsetzen Nach Regeltext, scheint mir nun dass der Spezialwaffenbonus auch für den als Kampfstab eingesetzten Magierstecken gilt. Hab ich das richtig gelesen, oder/und ist das im Sinne der Regeln?Eine Konsequenz wäre, das sich reine Kämpfer nicht auf Kampfstab spezialisieren dürfen, Kampfzauberer indirekt schon, und bekommen das *(+0/+0) auch noch dazu. Bearbeitet 22. August 2015 von Blaues_Feuer
dabba Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Hatten wir letztens schon, ist nicht 100 % klar im Regelwerk drin: http://www.midgard-forum.de/forum/threads/36008-Angriff-und-Abwehr-auf-h%C3%B6heren-Graden/page2?p=2473964&viewfull=1#post2473964
Neq Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Es gilt ja die grundsätzliche Regelung, dass man sich auf 'sehr schwere' Waffen nicht spezialisieren kann. Wenn ein Kampfzauberer also den Magierstecken als Spezialwaffe wählt, bekommt er +2, wenn er mit der Technik des Magiersteckens angreift, aber keinen Zuschlag, wenn er ihn als Stockwaffe verwendet. Grüße Prados Hallo Indonyar, es stimmt zwar, dass wortwörtlich gelesen Dein Zitat 135 quasi durch die Hintertür den Kampfstab bzw. die Kampfstabtechnik als Spezialwaffe zulassen würde, ich sehe das aber wie in der von Prados zitierten Aussage. Höchste Priorität für die Einschränkung bei Spezialwaffen hat das Zitat 37. Klarer wäre es wenn dort stehen würde " . . .Eine Spezialisierung . . . bzw. Nutzung dieser Technik mit Spezialbonus . . . ist nicht möglich". Das von Dir angegebene Zitat 135 soll sicherstellen, dass wenn man eine Waffe als Spezialwaffe gewählt hat und alle anderen Bedingungen erfüllt (z.B. notwendige Stärke für einhändige Nutzung), man alle Techniken mit diesem Spezialbonus nutzen kann (man muss diese Waffe nicht ein zweites Mal als Spezialwaffe wählen). Ausser eben es sind Techniken die in Zitat 37 ausgeschlossen sind. So macht es aus meiner Sicht am meisten Sinn.
Hop Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Im Prinzip steht da im Zusammenhang Magierstecken/Kampfstab nur dass man den Magierstecken wie einen Kampfstab benutzen kann. Dazu muss man beides können. Man kann aber nur das eine als Spezialwaffe. Alles andere wäre doch nicht logisch oder zurechtinterpretiert.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Ha, die Sache kam von mir, als alter Powergamer. Ich verstehe es so: Ein Kampfzauber kann sich auf Magierstecken spezialisieren. Nach M5 ist der Bonus Waffenbezogen und nicht Waffen-Kategorie bezogen. Soll heißen, dass z.B. der Anderthalbhänder bei entsprechender Spezialisierung +2 gibt, egal, ob er in der Kategorie ESchwert oder Zweihandwaffe eingesetzt wird. Analog für den Magierstecken bedeutet dies, dass es +2 gibt, egal ob er als Magierstecken oder als Kampfstab eingesetzt wird. Ich sehe dies auch gar nicht als problematisch. Denn wenn ich die Regel richtig verstehe, bestimmt sich der Wert für den Kampfstab als Verteidigungswaffe nicht aus dem Gesamtwert -6, sondern aus dem Fertigkeitswert -6. Der +2 Bonus sollte sich daher nur auf den Angriff, nicht aber auf die Abwehr auswirken. 1
Hop Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Im Beispiel Ein- und Zweihandschwert benutzt du den Anderthalbhänder aber immer als Anderthalbhänder. In deinem Beispiel jedoch benutzt du den Magierstecken als Kampfstab.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Im Beispiel Ein- und Zweihandschwert benutzt du den Anderthalbhänder aber immer als Anderthalbhänder. In deinem Beispiel jedoch benutzt du den Magierstecken als Kampfstab. Nein! Der Anderthalbhänder wird als Anderthalbhänder einmal als ESchlag und einmal als ZWaffe eingesetzt. Das sind die richtigen Termini. Der Magierstecken wird als Magierstecken einmal als Zauberstab und einmal als Stockwaffe eingesetzt. Gleiches gilt für die Glefe, die als Spießwaffe und als Stangenwaffe eingesetzt werden kann usw. Dies ist bei allen Waffen der Fall, die in zwei Waffenkategorien fallen. Das Regelwerk hat sich hier halt entschlossen, den Bonus waffenbezogen und nicht kategoriebezogen zu geben. Wie ich schon schrieb betreffen die +2 m. E. nicht die Abwehr, sondern alleine den Angriff. Aus diesem Grunde entsteht hier auch kein Ungleichgewicht. Bearbeitet 27. Februar 2015 von Tuor
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Spezialisiert sich ein Abenteurer auf eine Waffe mit mehr als einer Einsatzmöglichkeiten, so zählt der Zuschlag von +2 auf EW:Angriff unabhängig davon, wie er mit der Waffe angreift [...] Nichts anderes passiert hier!
seamus Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Im Prinzip ist es ja "nur" eine WM+2 für den Stockwaffen-Angriff, aber wie schon im anderen Thema geschrieben: Den Kampfzauberer gibt es erst seit dem Mysterium, somit kann dieser Magierstecken-Stockwaffe-Spezialfall gar nicht im Kodex mit erschlagen sein. Stockwaffe ist eine sehr schwere Waffenfertigkeit und kann daher nicht als Spezialwaffe gewählt werden (KOD S.37). Alle weiteren Beispiele zur Spezialierung (S.135) sind mit Kategorie maximal schwer. Warum sollte also nur für nachträglich eingeführte Kampfzauberer plötzlich diese Regel aufgehoben sein? Bearbeitet 27. Februar 2015 von seamus
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Wie schon im anderen Thema geschrieben:Den Kampfzauberer gibt es erst seit dem Mysterium, somit kann dieser Magierstecken-StockwaffeSpezialfall gar nicht im Kodex mit erschlagen sein. Stockwaffe ist eine sehr schwere Waffenfertigkeit und kann daher nicht als Spezialwaffe gewählt werden. Alle anderen Beispiele im Kodex sind mit Kategorie maximal schwer. Warum sollte also nur für nachträglich eingeführte Kampfzauberer plötzlich diese Regel aufgehoben sein? Diese Argumentation finde ich schräg. Beim Erstellen des Myst kannte man die Regeln aus dem Kodex. Wenn man von der Regel aus dem Kodex S. 135 hätte abweichen wollen, würde es dort wohl stehen. Außerdem gibt es doch überhaupt keinen Grund diese Kobi zu unterbinden. Denn die Stockwaffen sind ja nu deshalb in der teuersten Kategorie, weil man mit ihnen gleichzeitig auch eine Abwehrwaffe erwirbt. Auf die Abwehr wiederum wirken sich die +2 Spezialwaffenbonus aber gerade nicht aus. Auch dies steht so auf S. 135, den der Bonus gilt explizit nur für den EW Angriff. Es gibt damit keinen Sachlichen Grund es anders zu handhaben. Zu einem Ungleichgewicht käme es nur, wenn man durch die +2 auch in der Abwehr profitieren würde. Es bleibt ja nach wie vor ein Magierstecken. Er wird halt nur geführt, wie Kampfstab.
Indonyar Geschrieben 27. Februar 2015 Autor report Geschrieben 27. Februar 2015 Zu einem Ungleichgewicht käme es nur [...] Es kommt zu einem Ungleichgewicht zwischen Kämpfer und Kämpfer-Zauberer, weil erster Kampfstab explizit nicht als Spezialwaffe haben darf.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Zu einem Ungleichgewicht käme es nur [...] Es kommt zu einem Ungleichgewicht zwischen Kämpfer und Kämpfer-Zauberer, weil erster Kampfstab explizit nicht als Spezialwaffe haben darf. Der Kampfzauberer hat den Kampfstab ja auch nicht als Spezialwaffe. Er hat dem Magierstecken als Spezialwaffe. Bring bitte nicht ständig Waffenkategorie und Waffe durcheinander. Dies wird in Punkto Spezialwaffe in den Regeln ausdrücklich getrennt. S. 135 ist da völlig eindeutig aus meiner Sicht.
Sosuke Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Um noch ein Fass aufzumachen http://www.midgard-forum.de/forum/threads/36409-Spezialisirung-und-Waffe-mit-mehr-als-einer-Einsatzmöglichkeiten
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Um die Parallelen zum Anderthalbhänder noch einmal deutlich zu machen die Vor und Nachteile bei den Nutzungsvarianten: Der Anderthalbhänder ist vom Grundsatz her ein Zweihandschwert. Nachteil daher, der Verzicht auf eine Verteidigungswaffe. Vorteil +1 auf Schaden. Also geht die mögliche verbesserte Abwehr auf Kosten eines Schadenspunktes. Nun der Magierstecken: Zu ihm kann parallel keine Verteidigungswaffe geführt werden. In der Anwendung als Verteidigungswaffe als Stockwaffe geht ein Schadenspunkt verloren. Ergo: Die Vor und Nachteile sind bei Magierstecken und Anderthalbhänder in Punkto Schaden und Verteidigung völlig identisch. Warum soll den das eine gehen und das andere nicht? S. 135 lässt es zu. Wer hier von S. 135 abweichen will benötigt schon starke Argumente, da sich die Folgen zwischen Magierstecken und Anderthalbhänder gar nicht unterscheiden!
Merl Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Hallo Tuor, wir sind uns doch einig, dass ein Magierstecken nur dann als Kampfstab eingesetzt werden kann, wenn Stockwaffen auch gelernt wurden? Du hast nun also die Wahl den Magierstecken ungelernt mit Spezialisierung als Kampfstab zu verwenden (ohne die Waffenkategorie Stockwaffen), oder du lernst Stockwaffen, zu denen dann auch der Magierstecken gehört (ohne das er dort aufgeführt ist). Auf Stockwaffen kann man sich aber nicht spezialisieren. So nun kann man natürlich die Regeln "verkackeiern" (aufgrund des Fastenaufrufes wähle ich den ostertauglichen Begriff "eiern") und versucht durch die Hintertüre eine Formulierungslücke auszunutzen oder man läßt es. Bei mir als Spielleiter gibt es jedenfalls keinen Magierstecken, der wie ein Kampfstab eingesetzt wird und die zusätzliche Spezialisierung ohne das dafür ein Ausgelich geschaffen wird. (Beispielsweise könnte der Krieger von seinen 3 Spezialisierungen eine auf Magiersetecken (normal) und zwei auf den Kampfstab ausgeben) Grüße Merl
Indonyar Geschrieben 27. Februar 2015 Autor report Geschrieben 27. Februar 2015 Der Kampfzauberer hat den Kampfstab ja auch nicht als Spezialwaffe. Er hat dem Magierstecken als Spezialwaffe. Bring bitte nicht ständig Waffenkategorie und Waffe durcheinander. Dies wird in Punkto Spezialwaffe in den Regeln ausdrücklich getrennt. S. 135 ist da völlig eindeutig aus meiner Sicht. Kämpfer kann abwehren mit FW(Stockwaffen)-6 und angreifen mit FW(Stockwaffen) Kämpfer Zauberer kann abwehren mit FW(Stockwaffen)-6 und angreifen mit FW(Stockwaffen)+2 wenn er auf Magierstecken spezialisiert ist. Das ist das mich störende Ungleichgewicht.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Hallo Tuor, wir sind uns doch einig, dass ein Magierstecken nur dann als Kampfstab eingesetzt werden kann, wenn Stockwaffen auch gelernt wurden? Du hast nun also die Wahl den Magierstecken ungelernt mit Spezialisierung als Kampfstab zu verwenden (ohne die Waffenkategorie Stockwaffen), oder du lernst Stockwaffen, zu denen dann auch der Magierstecken gehört (ohne das er dort aufgeführt ist). Auf Stockwaffen kann man sich aber nicht spezialisieren. So nun kann man natürlich die Regeln "verkackeiern" (aufgrund des Fastenaufrufes wähle ich den ostertauglichen Begriff "eiern") und versucht durch die Hintertüre eine Formulierungslücke auszunutzen oder man läßt es. Bei mir als Spielleiter gibt es jedenfalls keinen Magierstecken, der wie ein Kampfstab eingesetzt wird und die zusätzliche Spezialisierung ohne das dafür ein Ausgelich geschaffen wird. (Beispielsweise könnte der Krieger von seinen 3 Spezialisierungen eine auf Magiersetecken (normal) und zwei auf den Kampfstab ausgeben) Grüße Merl Auch du wirfst Waffenkategorie und Waffe durcheinander. Genau so wie es die +2 beim Anderthalbhänder gibt, egal, ob du ihn als Eschwert oder ZSchert einsetzt, gibt es die die Einsatzmöglichkeit als Zauberstab und als Stockwaffe. Es bleibt doch der Einsatz eines Magiersteckens. Wie ich schon dargestellt habe sind die Vor- und Nachteile identisch mit denen des Anderthalbhänders. Es gibt kein Problem mit dem Spielgleichgewicht.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Und noch ein Drittes. Dann können sich die Kritiker dies mal durch den Kopf gehen lassen: Ich habe gerade mal schnell durchgerechnet, wie viel LE benötigt werden um eine 1w6 Waffe (z.B. Handaxt) und Schilde auf +10 bzw. +4 zu lernen - dies wäre die Variante, wenn sich z.B. ein Waldhüter für die Kombination Handaxt & Schild entscheidet und wie es bei dem hier so teuflischen Magierstecken/ Stockwaffen Einsatz aus sieht. Die erste Variante kostet 40 LE. Dann könnte der Waldhüter mit der Handaxt mit +2 Angreifen und bekäme +4 auf die Abwehr. Alleine die Kosten für die Stockwaffen auf +10 kosten 160 LE. Dann verfügt der Abenteurer ebenfalls über einen 1w6 Waffe gelernt auf +10 zuzüglich der +2 und bekommt auf die Abwehr +4. Man zahlt also das vierfache für denselben Effekt! Ich sehe daher nicht das Problem, was ihr habt. Es ist aus meiner Sicht viel stylischer wenn ein Waldhüter mit dem Dweomerstecken kämpft, als wenn er Handaxt und Schild nimmt. Warum soll man denn die viel teurere Variante unterbinden? – Ich sehe hier keinen Sinn für eine solche Auslegung. Bearbeitet 27. Februar 2015 von Tuor
Merl Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Nein ich werfe nichts durcheinander. Ich denke du ignorierst das Gebot, dass man sich auf keine Stockwaffe spezialisieren darf. Der Magierstecken eingesetzt als Stockwaffe ist eine Stockwaffe. Genauso wie der Anderthalbhänder eingesetzt als Zweihandschwert ein Zweihandschwert ist. Grüße Merl
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Nein ich werfe nichts durcheinander. Ich denke du ignorierst das Gebot, dass man sich auf keine Stockwaffe spezialisieren darf. Der Magierstecken eingesetzt als Stockwaffe ist eine Stockwaffe. Genauso wie der Anderthalbhänder eingesetzt als Zweihandschwert ein Zweihandschwert ist. Grüße Merl Es spezialisiert sich doch auch keiner auf eine Stockwaffe. Außerdem - dies nur am Rande - steht das so eben nicht in den Regeln. Es steht folgendes: Alle Kämpfer, auch die zauberkundigen, sind mit einer Waffe besonders vertraut. Sie können diese Spezialwaffe nach Belieben aus den Angriffswaffen auswählen, die zu einer leichten, normalen oder schweren Waffenfertigkeit gehören. Natürlich müssen sie diese Waffenfertigkeit bei Spielbeginn beherrschen [...] Der Magierstecken auf den man sich hier spezialisiert ist eine eine Angriffswaffe, die zu einer leichten Waffenfertigkeit gehört. Einfach nur subsumieren und man stellt fest, dass alles passt. Du interpretierst in die Regel hinein, dass es sich nicht um eine Waffen handeln darf, die auch mit einer extrem schweren Waffenfähigkeit geführt werden kann. Das steht da aber nicht! - Lies selbst. Also ist das ganze nach obiger Regel völlig in Ordnung. Ich könnte ja nun auch noch Verständnis dafür haben, wenn man den obigen Regelsatz teleologisch (aus Sinn und Zweck heraus) reduzierend auslegt. Dann müsste es aber einen vernünftigen Grund für eine solche reduzierende Auslegung geben. Den gibt es aber nicht, da die Wahl des Magiersteckens mit der Verwendungsmöglichkeit als Stockwaffe mehr Nachteile, als Vorteile bringt. Dies habe ich ja bereits vorgerechnet. Nenne mir einen erheblichen Vorteil, den die Wahl des Magiersteckens gegenüber der Wahl einer Handaxt mit dem gleichzeitigen Einsatz eines Schildes hat. Selbst bei Spielbeginn kostet die Wahl von Zauberstäben und Stockwaffen mehr LE, als die Wahl von ESchlag und Schild! Bearbeitet 27. Februar 2015 von Tuor
Indonyar Geschrieben 27. Februar 2015 Autor report Geschrieben 27. Februar 2015 Und noch ein Drittes. Dann können sich die Kritiker dies mal durch den Kopf gehen lassen: Ich habe gerade mal schnell durchgerechnet, wie viel LE benötigt werden um eine 1w6 Waffe (z.B. Handaxt) und Schilde auf +10 bzw. +4 zu lernen - dies wäre die Variante, wenn sich z.B. ein Waldhüter für die Kombination Handaxt & Schild entscheidet und wie es bei dem hier so teuflischen Magierstecken/ Stockwaffen Einsatz aus sieht. Die erste Variante kostet 40 LE. Dann könnte der Waldhüter mit der Handaxt mit +2 Angreifen und bekäme +4 auf die Abwehr. Alleine die Kosten für die Stockwaffen auf +10 kosten 160 LE. Dann verfügt der Abenteurer ebenfalls über einen 1w6 Waffe gelernt auf +10 zuzüglich der +2 und bekommt auf die Abwehr +4. Man zahlt also das vierfache für denselben Effekt! Ich sehe daher nicht das Problem, was ihr habt. Es ist aus meiner Sicht viel stylischer wenn ein Waldhüter mit dem Dweomerstecken kämpft, als wenn er Handaxt und Schild nimmt. Warum soll man denn die viel teurere Variante unterbinden? – Ich sehe hier keinen Sinn für eine solche Auslegung. Ich stimme dir vollkommen zu, dass eine als Stockwaffe eingesetzter Magierstecken mit Spezialwaffenbonus keine Spielbalance gefärdet. Das der Waldläufer aber einen als Stockwaffe eingesetzten Kampfstab nicht mit Spezialwaffenbonus benutzen darf ist ungerecht. Wenn dies tatsächlich nach Regelwerk so gilt, schlage ich wohl die Hausregel vor, dass auch extrem schwere Waffen Spezialwaffe werden dürfen, damit der Waldläufer dem Wildhüter gegenüber nicht benachteiligt ist. Wie die Regeln auszulegen sind scheint einfach daran zu hängen dass die Fomulierung im Kodex "Eine Spezialisierung auf [...] oder eine sehr schwer zu lernende Waffenfertigkeit ist nicht möglich" Ich finde die Regeln haben einen Fehler auf Kodex Seite 37, wo steht: "Eine Spezialisierung auf [...] oder eine sehr schwer zu lernende Waffenfertigkeit ist nicht möglich" was keinen Sinn macht, weil man sich auf Waffen nicht Waffenfertigkeiten spezialisiert. Eine Formulierung wie "oder eine Waffe aus einer sehr schwer zu lernenden Waffenfertigkeit" wäre ein logischer Widerspruch, wenn eine Waffe in zwei Kategorien steht. Vermutlich sollte der Text heißen: "Der Spezialwaffenbonus gilt nicht wenn eine sehr schwere Waffenfertigkeit eingesetzt wird". Vielleicht wird das bald im Errata stehen. Aktuell ist der Kodex hier, meiner Meinung nach, einfach fehlerhaft. Was durch Hausregel gelöst werden muss.
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Ich teile voll und ganz die Auffassung, dass die Beschränkung der Spezialwaffen völliger Mumpitz ist. Ich bin mal gespannt, wie das in KanThaiPan gehen soll, wo der KiDoka immer schon Waloka als Spezialwaffe nehmen konnte. Ich sehe keinen sachlichen Grund für die Beschränkung. Wie vorgerechnet hat ein Spieler der für seinen Abenteurer Kampfstab als Spezialwaffe wählen würde mehr Nachteile, als vorteile. Er wählt diese Waffe also nicht um seine Figur stärker zu machen, sondern weil er es einfach für passender hält. Dies gilt nicht minder für den Waloka. Waloka ist eine der ineffizientesten Waffen des Spielsystems und das selbst mit KiDo, wie an anderer Stelle von mir schon einmal demonstriert. Einzig bei den Kettenwaffe und da auch nur beim Morgenstern gibt es einen kleinen Vorteil, weil er die stärkste Einhandwaffe ist. Ob dieser kleine Vorteil aber die immensen Mehrkosten aufwiegt, wage ich zu bezweifeln. Es ist m. E. daher angebracht als Hausregel bei den Spezialwaffen völlig freie Hand zu lassen. Am liebsten wäre mir ein Korrektur, dass man die Beschränkung ganz fallen lässt. Ich würde als SL (im Rahmen einer Hausregel) immer freie Hand geben.
Neq Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Hallo Tuor, ich stimme Dir zu, dass das für das Spielgleichgewicht nicht sonderlich viel ausmacht bzw. sogar "stylisch" ist. Trotzdem ist mir in M5 daran gelegen, möglichst klare Regelungen zu haben. Das bedeutet für mich, dass ich die Aussage "Auf sehr schwer zu erlernende Waffen kann ich mich nicht spezialisieren" so interpretiere, dass sehr schwer zu erlernende Waffen - wie der Kampfstab - auch nicht über den Umweg Magierstecken dann als "Spezialwaffentechnik Kampfstab" einsetzbar sind weil einfach die Aussage auf S. 37 höhere Priorität hat als die auf S. 135. Ich habe für mich einfach abgespeichert, dass sehr schwer zu erlernende Waffen nie den EW+2 Spezialbonus bekommen. Genauso wie ich nach Diskussionen im Forum irgendwann verinnerlicht habe, dass der Verteidigungswert für den Kampfstab oder Schadenserhöhung beim WaLoKa immer vom gelernten Wert ohne Boni berechnet werden. Das ist in meinen Augen die einfachere Interpretation. Letztendlich ist es aber eine Geschmacksfrage und solange niemand einen "roten Kasten" einfordert kann ich Deiner Interpretation durchaus folgen. Die Argumentation, dass der Waldläufer benachteiligt ist, ist ein weiterer Punkt für die "einfache" Interpretation. Und auch dass ich vermute, dass sich JF irgendwie was dabei gedacht hat, als er eben die sehr schwer zu erlernenden Waffen von der Spezialisierung ausgenommen hat und daher nicht in diese (Hausregel-) Richtung gehen möchte. Bearbeitet 27. Februar 2015 von Neq
Galaphil Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 (bearbeitet) Hallo Tuor Alleine die Kosten für die Stockwaffen auf +10 kosten 160 LE. Dann verfügt der Abenteurer ebenfalls über einen 1w6 Waffe gelernt auf +10 zuzüglich der +2 und bekommt auf die Abwehr +4. Wie kommst du auf 160 LE (LE!!) für Stockwaffen +10? Ich sehe 8 LE und 20 TE, wenn man Stockwaffen neu erlernt und auf +10 steigert. Hat man Stockwaffen schon bei der Erschaffung gelernt, dann bleiben nur mehr 20 TE für die Steigerung auf +10 über. LG Galaphil PS: Außer dem zusätzlichen Abwehrbonus hat der Kampfstab noch einen weiteren Vorteil, nämlich die Möglichkeit, Gegner mit bestimmten Waffen durch einen schweren Treffer auf die Waffe zu entwaffnen. Hier würde aber der +2 Bonus einwirken, hätte also sehr wohl einen direkten Vorteil gegenüber andere Waffen mit Spezialisierungsmöglichkeit. Bearbeitet 27. Februar 2015 von Galaphil
Tuor Geschrieben 27. Februar 2015 report Geschrieben 27. Februar 2015 Hallo Tuor, ich stimme Dir zu, dass das für das Spielgleichgewicht nicht sonderlich viel ausmacht bzw. sogar "stylisch" ist. Trotzdem ist mir in M5 daran gelegen, möglichst klare Regelungen zu haben. Das bedeutet für mich, dass ich die Aussage "Auf sehr schwer zu erlernende Waffen kann ich mich nicht spezialisieren" so interpretiere, dass sehr schwer zu erlernende Waffen - wie der Kampfstab - auch nicht über den Umweg Magierstecken dann als "Spezialwaffentechnik Kampfstab" einsetzbar sind weil einfach die Aussage auf S. 37 höhere Priorität hat als die auf S. 135. Ich habe für mich einfach abgespeichert, dass sehr schwer zu erlernende Waffen nie den EW+2 Spezialbonus bekommen. Genauso wie ich nach Diskussionen im Forum irgendwann verinnerlicht habe, dass der Verteidigungswert für den Kampfstab oder Schadenserhöhung beim WaLoKa immer vom gelernten Wert ohne Boni berechnet werden. Das ist einfach in meinen Augen die einfachere Interpretation. Letztendlich ist es aber eine Geschmacksfrage und solange niemand einen "roten Kasten" einfordert kann ich Deiner Interpretation durchaus folgen. Klare regeln sind schön. Nur ist die Regel nicht klar. Die Passage Eine Spezialisierung auf einen Schild, eine Parierwaffe oder eine sehr schwer zu lernende Waffenfertigkeit ist nicht möglich. ist im letzten Halbsatz einfach Unsinn. Das muss man so hart sagen, denn wie Indonyar völlig richtig bemerkt, wird sich in M5 ja gerade nicht mehr auf eine Waffenfähigkeit spezialisiert, sondern auf eine konkrete Waffe. Darüber hinaus ist der Magierstecken auch gar keine Stockwaffe, denn er wird bei den Stockwaffen nicht aufgeführt. Es wird nur bei der Beschreibung des Magierstecken diese Anwendung explizit zugelassen. Der Magierstecken erfüllt also streng am Wortlaut bleibend die Maßgabe ein leicht, mittel oder schwer zu erlernende Waffe zu sein und keine extrem schwer zu erlernende zu sein.
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