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Hauch der Betäubung


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Geschrieben

Hi,

 

wurde in einer eurer Runden bereits der Kompendiums-Zauber "Hauch der Betäubung" eingesetzt?

 

Nach dem Lesen dachte ich, uups, der ist aber ein wenig mächtig geraten. Er ist ja geradezu prädestiniert dazu Gegener gezielt und ohne Zeugen auszuschalten. Im Vergleich mit Todeshauch ist augenfällig, das letzterer ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht, wenn dieser bspw. in einer Stadt gewirkt wird. Bei Betäubungshauch, ist dem Übeltäter jedoch nichts nachzuweisen.

 

Könnt ihr dazu mit Erfahrungen aufwarten?

Geschrieben

Hi,

leider verstehe ich nicht ganz worauf Du hinauswillst. Wenn Du keine Zeugen zu befürchten hast, hast Du auch beim Todeshauch keine Probleme - den kann Dir später ja auch keiner nachweisen. Wenn Dich niemand sieht, kann niemand was verpetzen...

Sollten irgendwelche Zeugen zugegen sein, würde es bei beiden Varianten Ärger geben - egal ob Du den Genger erst betäubst und dann meuchelst oder gleich zum Todeshauch greifst. In einer belebten Stadt sind beide Vorgehensweisen nicht unbedingt die erste Wahl...

Hauch der Verwesung ist m.E. eher zur Fluchtdeckung gedacht wobei Todeshauch wohl eher für´s Gegenteil gedacht ist. Wenn der findige Spieler einen Zauber für etwas anderes einsetzt und das geschickt anstellt - warum nicht?

 

Gruß

Gwynn

Geschrieben

@Fabiana

Dem Opfer steht eine PW:Gift zu. Da kann der Gradunterschied zum Zauberer noch so groß/klein sein, die Chance bleibt immer die gleiche. Berücksichtigt man den inzwischen recht hohen Gifttoleranzwurf nach M4 (PW:30+Konstitution/2, Arkanum S. 107), so denke ich, dass die meist überdurchschnittlichen Spielerfiguren gute Chancen haben, dem Zauber zu resistieren.

Und selbst bei NSpF besteht eine Chance von 50:50. Insofern ist der Spruch nicht zu "mächtig".

 

Marek

 

P.S.: Ich glaube, dass die Auswirkungen für einen gezielten Anschlag zu unvorhersehbar sind, um damit ein sicheres Attentat durchzuführen. Einen Versuch ist es aber natürlich Wert. Schließlich ist es ein Schattenweber-Zauber.

Geschrieben
Zitat[/b] (Gwynnfair @ April. 27 2003,00:51)]Hi,

leider verstehe ich nicht ganz worauf Du hinauswillst. Wenn Du keine Zeugen zu befürchten hast, hast Du auch beim Todeshauch keine Probleme - den kann Dir später ja auch keiner nachweisen. Wenn Dich niemand sieht, kann niemand was verpetzen...

Sollten irgendwelche Zeugen zugegen sein, würde es bei beiden Varianten Ärger geben - egal ob Du den Genger erst betäubst und dann meuchelst oder gleich zum Todeshauch greifst. In einer belebten Stadt sind beide Vorgehensweisen nicht unbedingt die erste Wahl...

 

Gruß

Gwynn

Nun, da habe ich mich wohl in der Tat ein wenig unklar ausgedrückt und wieder mal nur die Hälfte von dem geschrieben, was ich ursprünglich gedacht hatte...

 

1. M.E. besteht zwischen "Massenmord" (Todeshauch) und vorübergehender "Betäubung" (Hauch der Betäubung)beziehungsweise gezieltem Anschlag/Mord ein grundlegender Unterschied. Bei einem Einsatz von Todeshauch - insbesondere in einer Stadt - kann meiner Meinung nach davon ausgegangen werden, dass eine Menge Menschen sterben (Wirkungsbereich 18m UK). Wenn nur 20 von 40 (50:50 Chance) Betroffenen den Tod finden, wird der Mörder seine Spuren kaum verwischen können und über kurz oder lang richtig Ärger bekommen (Ermittlungen durch die Magiergilde: "Hören der Geister"...  etc. ). Einen einzelnen Leichnam (erst betäubt dann gemeuchelt) kann man hingegen gut wegschaffen oder verschwinden lassen. Ein Entkommen gelingt hier eher.

 

2. Todeshauch anzuwenden ist moralisch schwieriger vor dem eigenen Gewissen zu rechtfertigen (dieses gilt, denke ich, sowohl für NspF, wie für Spielerfiguren), als eben der Hauch der Betäubung, schließlich muss hier im Erfolgsfall maximal der Schurke dran glauben, alle anderen kommen mit einem Schrecken davon. Es gibt keine rachsüchtigen Hinterbliebenen, etc. Es ist schwierig offiziellen Stellen zu beweisen was passiert ist, etc.

 

Ich wollte von euch eben Erfahrungsberichte, um eine bessere Einschätzung zu erhalten und die Sache nicht nur akademisch zu beleuchten.

 

Danke für eure Einschätzungen.

Wahrscheinlich muss ich den Zauber selber als SL mal einsetzen...

 

devil.gif   cool.gif

Geschrieben

@Fabiana:

Nur am Rande Hören der Geister ist durch das Arkanum (S.136) erheblich entschärft worden, vor allem in Richtung "Mordaufklärungszauber". Nunmehr verweilt der Geist eines frisch Verstorbenen nur noch "ein paar Stunden lang unsichtbar in der Nähe seines Leichnams" - unabhängig vom Grad des Zaubernden. Das (und nicht nur das) ist eine erhebliche Veränderung gegenüber der alten Zauberversion. Und was hat dieser Zauber mir früher für Kopfzerbrechen bereitet - ganze Abenteuersequenzen mussten umgearbeitet ... aber das ist ein anderes Thema.

 

Ciao,

Dirk.

Geschrieben

@DiRi: schon klar, dass "Hören der Geister" nach M4 entschärft wurde, jedoch ist bei einem "Massenmord" davon auszugehen, dass er relativ zügig "bearbeitet" wird, da reichen ein paar Stunden. Insgesamt beurteile ich die Entschärfung des Zaubers jedoch sehr positiv, eben aus den von dir genannten Gründen!   cheesy.gif    cool.gif

  • 17 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute ich habe mid dem hauch der Betäubung ein kleines Problem und zwar geht es um die Frage, ob dem Effekt nur ein Mal widerstanden werden muss, oder die Gift-Toleranz jede Runde in der sich ein potentielles Opfer in der Wolke aufhällt fällig ist. In der Zauber Beschreibung steht im Arkanum auf Seite 90: "Ein Lebewesen, das in die Gaswolke gerät, muss einen PW:Gift machen. Misslingt der wurf verliert es einmalig ..." Das erste ist ein wenig ambiguitiv und das "einmalig" bezieht sich auf den Fall, dass die Gift Resi schon gescheitert ist. Ich habe es bisher immer als einen in seiner Vollständigkeit einmaligen Effekt gesehen, aber ein Magier in meiner Gruppe hat mich auf die Ambiguität (ist das ein deutsches Wort?) aufmerksam gemacht und jetzt bin ich mir nicht mehr sicher.

 

Edit: Ignoriert mich, ich bin zu doof die Suchfunktion richtig zu benutzen, ist ne M5 Regelfrage. Oder evtl schiebt es in das passende Forum.

Bearbeitet von Etwas
Geschrieben (bearbeitet)

@Etwas Keine Ahnung, was daran amphibolisch ( ;) ) sein soll: 
Ein einziges Mal einen PW:Gift würfeln, fertig.
Misslungen = Abzug von 1W6+2 AP und 1W6+4 Minuten betäubt.
Geschafft = Abzug von 1W6-1 AP, eine Runde lang -4 auf alle EW / WW und außerdem die halbe Geschwindigkeit bei allen Bewegungen.

Worin überhaupt soll denn diese Mehrdeutigkeit bestehen, die Beschreibung ist doch eindeutig?

Bearbeitet von Drachenmann
Geschrieben
Am 26.9.2020 um 03:31 schrieb Etwas:

Hallo Leute ich habe mid dem hauch der Betäubung ein kleines Problem und zwar geht es um die Frage, ob dem Effekt nur ein Mal widerstanden werden muss, oder die Gift-Toleranz jede Runde in der sich ein potentielles Opfer in der Wolke aufhällt fällig ist.

Nur einmal.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

@Drachenmann Spieler hat mich, der in der Diskussion SL war, schlichtweg von seiner Art das zu lesen, zumindest teilweise überzeugt. Wir habens in der Sitzung trotzdem nur einmal wirken lassen, aber ich hab versprochen im Forum nach Meinungen zu fragen. Ich hab die Frage bewusst so formuliert, aber da ihr mir den Rücken deckt werd ichs weiter so (wie es die Regeln wohl beabsichtigen) handhaben.

Der wahrgenommene Mangel an Eindeutigkeit kam daher, dass mit ein bischen Hirngymnastik jedes "ein" im Regeltext so gelesen werden konnte das es sich auf den fall bezieht, nachdem der Effekt bereits eingetreten ist, aber nicht wie oft (alse per Runde) er eintritt.

Im Arkanum wird aber eigentlich bei jedem Zauber bei dem das der Fall ist explizit erwähnt, dass der Effekt jede Runde eintritt.
 

Hat sich für mich aber Erledigt bin meiner Schuldigkeit nachgekommen.

Bearbeitet von Etwas
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Etwas:

Spieler hat mich, der in der Diskussion SL war, schlichtweg von seiner Art das zu lesen, zumindest teilweise überzeugt.

OT:
Das kenne ich, ich bin selber kein Regelfuchs, eher ein Maulwurf oder Grottenolm.
Ich suche mir ja immer jemanden in der Runde, der die Regeln gut kennt, weiß, wo sie zu finden sind und außerdem möglichst unparteiisch ist.
Den lasse ich dann Regelurteile fällen und kann mich um den Plot kümmern. Läuft. :)

Aber von so einer Haarspalterei würde ich mir an deiner Stelle nicht die Butter vom Brot ziehen lassen.
Hast du ja auch nicht...  :thumbs:

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