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Geschrieben

Wie handhabt ihr das eigentlich bei euch mit der Geschäftstüchtigeit während des Steigerns?

 

Wenn man bei einem Lehrmeister eine neue Fertigkeit lernt, und ein EW:Geschäftstüchtigkeit klappt, spart man 10% der GS-Kosten ein, da sind sich vermutlich alle einig, richtig?

 

Wenn man jedoch eine Fertigkeit beim Lehrmeister steigert, gibt es diese Vergünstigung nicht (das Regelwerk spricht ausdrücklich nur von neuen Fertigkeiten). Auch kein Widerspruch?

 

Aber wie sieht das mit Zaubersprüchen aus? Zählt man diese zu Fertigkeiten hinzu oder nicht?

 

Wenn sie zählen, ist dann noch die Sache mit dem Lehrmeister... Priester, Ordenskrieger, Druiden, Heiler und Hexer lernen die Zaubersprüche meist woanders (DFR. S, 286)

 

(Haus-)Regel wenn ich leite: Geschäftstüchtigkeit hilt nur beim Lernen neuer Allgemeiner Fertigkeiten und bei Waffengrundkenntnissen.

 

Gruß,

(\/)icha

Geschrieben

@ (\/)icha

 

es käme mir logischer vor, wenn Geschäftstüchtigkeit auch dann anwendbar ist, wenn man Fertigkeiten steigern möchte, auch wenn im DFR nur neue Fertigkeiten erwähnt sind. Allerdings sehe ich dafür keine logische Begründung und schiebe es erst einmal nur darauf, dass im DFR ungenau formuliert wurde wink.gif

Bei Zaubersprüchen wird es dann schon schwieriger. Wenn die Kosten dadurch entstehen, dass Zaubermaterialien verbraucht werden, dann sollte Geschäftstüchtigkeit greifen, denn sie Materialien kann der Char ja auch billiger einkaufen. Werden die Kosten dadurch definiert, dass Spenden an irgendwelche Gottheiten abgedrückt werden müssen, dann kann Geschäftstüchtigkeit wohl eher weniger zum Greifen kommen.

In solchen Situationen, denke ich, muss der Spielleiter entscheiden, ob die Geschäftstüchtigkeit des Chars ihm irgendwelche Vorteile bringt oder aber auch nicht.

 

Na, ob die Aussage jetzt irgendeinem weiterhilft?

 

Nick alias Eriol, Leila, Knirps und Hexe.

Geschrieben

Hallo,

 

ich denke, wenn ein Zauberer in einer Magiergilde einen Zauberspruch lernen will, zahlt er ja das Gold für die Benutzung der Bücher und den Lehrer, warum soll er da nicht verhandeln können?

 

Allerdings würde ich es Spielern nicht zu leicht machen. Zum einen beherrschen manche Lehrmeister vielleicht auch Geschäftstüchtigkeit und zum anderen sind manche vielleicht überhaupt nicht bereit zu verhandeln.

 

Mit einer Gottheit, einem Elementarmeister oder einem Dämon, außer vielleicht bei einem Handelsgott  wink.gif , kann man wohl kaum über Lernkosten feilschen.

 

 

Gruß

Sternenwächter

Geschrieben
Zitat[/b] (Sternenwächter @ 20 Juni 2003,02:15)]ich denke, wenn ein Zauberer in einer Magiergilde einen Zauberspruch lernen will, zahlt er ja das Gold für die Benutzung der Bücher und den Lehrer, warum soll er da nicht verhandeln können?

 

Mit einer Gottheit, einem Elementarmeister oder einem Dämon, außer vielleicht bei einem Handelsgott  wink.gif , kann man wohl kaum über Lernkosten feilschen.

Ich stimme zu, man sollte verhandeln können, aber vielleicht wird der Preis in einer Gilde oder einem Kloster gar nicht materiell entrichtet... oder vom mit allen Wasser gewaschenen Bruder Buck ausgehandelt, dessen lägendäre Geschäfttüchtigkeit, als er dem, Laird Grimmond seinen Zuchtbullen für nur...

 

Mit einem Handelsgott zu handeln kann aber verdammt teuer werden...

 

Gruß

 

Jakob

Geschrieben

Hiho,

Quote[/b] ]Mit einem Handelsgott zu handeln kann aber verdammt teuer werden...

ja schon, blos wärs eine Majestätsbeleidigung wenn man es nicht mindestens versucht... escape.gif

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

Geschrieben

Ich bin auch der Meinung, dass mit Geschäftstüchtigkeit alle größeren Ausgaben reduziert werden können. Einem Lehrmeister dürfte es ziemlich egal sein, ob er einem unbedarften Neuling oder einem fortgeschrittenen Interessierten sein Wissen weitergibt. Hauptsache, er bekommt sein Geld; doch wenn er einem Geschäftstüchtigen gegenüber steht, könnte das eben etwas weniger als sonst üblich sein.

 

biggrin.gif Eine Ausnahme würde ich von der Regel machen: Wenn ein Abenteurer bei einem Lehrmeister Geschäftstüchtigkeit lernen will. Da will jedes Goldstück bezahlt sein...

 

Grüße

Prados

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Auch das Lernen für Hexer kann mittels Geschäftstüchtigkeit verbilligt werden, was seine Zaubersprüche angeht. Soweit ich mich erinnere, geht man davon aus, das der Lehrmeister irgendetwas haben will - ein besonderes Schmuckstück, ein Buch oder sonst irgendetwas, was den lernwilligen Hexer auf die eine oder andere Weise Geld kostet (ich kann mir nur eingeschränkt vorstellen, dass der Mentor tatsächlich in Goldstücken bezahlt werden will... ). Um an diese Sachen zu kommen, die er ja entweder irgendwo kaufen oder aus Rohstoffen (die er gekauft oder unter Aufwendung von Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten mühsam gesammelt haben muss) selbst herstellen muss, kann er durchaus seine Geschäftstüchtigkeit einsetzen, um den Preis zu drücken.

 

Grüße,

Yarisuma

Geschrieben

Ich habe es allerdings schon öfter erlebt, das der Mentor eines Hexers etwas haben wollte, was unverkäuflich war...

 

Ob man Geschäftstüchtigkeit auch für die Anwerbung von Einbrechern anwenden kann?  wink.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben
Zitat[/b] (Odysseus @ 02 Juli 2003,23:58)][...]

 

Ob man Geschäftstüchtigkeit auch für die Anwerbung von Einbrechern anwenden kann?  wink.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Ich glaube hier wäre Gassenwissen passender.

 

mfg

Detritus

Geschrieben
Quote[/b] ]Ich habe es allerdings schon öfter erlebt, das der Mentor eines Hexers etwas haben wollte, was unverkäuflich war...

 

Der entsprechende Passus im Regelwerk (S. 286) zielt darauf ab, dass der SL darauf verzichtet, dem Hexer jedes Mal ein separates Abenteuer zur Erfüllung der Wünsche seines Mentors aufzudrücken.

 

Zur Vereinfachung wird dann einfach davon ausgegangen, dass der Hexer dem Mentor irgendetwas kaufen muss, was ihn (den Hexer) Gold kostet - und selbstverständlich kann der Hexer dann Geschäftstühtigkeit einsetzen.

 

Wird dem Hexer ein separates Abenteuer gestellt, kann der Hexer auf Geschäftstüchtigkeit verzichten, da er seinen Beitrag in Form von geleisteten Diensten bezahlt - und daher ohnehin kein Geld für seine neue/verbesserte Fähigkeit aufwenden muss.

 

Grüße,

Yarisuma

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Zum Thema "Geschäftstüchtigkeit beim Steigern" habe ich noch eine weiterführende Frage: Wenn einem der EW:Geschäftstüchtigkeit für das Erlernen (oder Steigern) einer Fertigkeit gelingt, erhält man dann auch EP dafür? Besteht dann auch die Chance auf einen Praxispunkt?

 

(Die Frage kann analog für Lesen von Zauberschrift beim Erlernen von Zaubern von der Schriftrolle gestellt werden. Es mag sich jedoch um unterschiedliche Fälle handeln. Bei Bedarf mache ich dazu einen eigenen Strang auf.)

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben

Ich würde keine EP dafür geben. Nach dem DFR S. 270 gibt es EP zwar für sinnvolle Aktionen, doch beziehe ich diese Aussage auf die Handlung von Abenteuern. Aktionen, die nach einem Abenteuer stattfinden, wie etwas das Steigern oder Erlernen von Spruchrollen, geben keine EP.

Anders wäre es, wenn der Lehrmeister und das Handeln noch mit ausgespielt wird oder das Lernen von Spruchrolle während des Abenteuers stattfindet. In diesem Fall würde ich EP geben, da es in die Handlung des Abenteuers integriert ist. Aber für das bloße Würfeln beim Steigern ... nein.

 

Grüße,

Tede

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