Airlag Geschrieben 29. September 2015 report Geschrieben 29. September 2015 Regelfrage: Heiltränke trinken oder einen Schutzring aktivieren wird gerne als eine Handlungsoption im Kampf definiert. Ist die Person beschleunigt, bestehen meist auch keine Einwände, wenn sie sich in einer Runde 2 Heiltränke genehmigt (meist ist das dann gerade auch dringend nötig) Ist diese Sichtweise korrekt? Oder handelt es sich um einen Akt des Zauberns? Dann wäre nur eine solche Handlung pro Runde möglich. Für den Anwender ist es jedenfalls keine Zauberhandlung, weil die Magie ja im Zaubermittel bzw. im Artefakt gebunden ist und er nicht mit dem eigenen Zauberwert antreten muss, sofern überhaupt ein WW:Zaubern fällig ist.
Einskaldir Geschrieben 3. Oktober 2015 report Geschrieben 3. Oktober 2015 Was du zweimal machen kannst, steht bei Beschleunigen dabei. Die Aufzählung ist abschließend.
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