seamus Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Beim Lesen des Themas "Zaubermittel und Artefakte auslösen" stellte sich mir die Frage, inwiefern unter M5 jetzt leider mehrfaches Zaubern von Augenblickszaubern in der Runde möglich geworden ist. Im Arkanum -ist ggü. M4 ja die Regelung verschwunden, dass man sich die ganze Runde auf das Zaubern konzentriert ->wehrlos.- (Ich weiss kein M4-M5 Vergleich, nur das machte es in M4 für mich eindeutig) -steht zwar weiterhin, dass man sich auch bei Augenblickszauber nur 1m weit bewegen darf (S.13) und unter Beschleunigen immerhin, dass a) nur die Reflexe aber nicht die Denkgeschwindigkeit zunimmt bzw. b) man nicht doppelt so schnell zaubern kann (S.68). Dies sind für mich beides Indizien, dass man auch beschleunigt Augenblickszauber nur 1mal die Runde anwenden kann, aber ich finde keine eindeutige Regeltextstelle. Bin ich einfach nur blind? Bearbeitet 30. September 2015 von seamus
Neq Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Also zum Spruch "Beschleunigen" finde ich die von Dir zitierten Passagen aus der Spruchbeschreibung eigentlich eindeutig und ausreichend. Der Vorteil eines Augenblickzaubers ist nur, dass dieser direkt gewirkt werden kann und auch die Wirkung direkt eintritt, wenn der Zauberer gemäß GW an der Reihe ist aber es ändert doch nichts an der Aussage "Man kann nicht doppelt so schnell zaubern." Bei dem von Dir verlinkten Ursprungsthema gehen die Meinungen dann schon eher auseinander denke ich Bearbeitet 30. September 2015 von Neq
seamus Geschrieben 30. September 2015 Autor report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Also zum Spruch "Beschleunigen" finde ich die von Dir zitierten Passagen aus der Spruchbeschreibung eigentlich eindeutig und ausreichend. Der Vorteil eines Augenblickzaubers ist nur, dass dieser direkt gewirkt werden kann und auch die Wirkung direkt eintritt, wenn der Zauberer gemäß GW an der Reihe ist aber es ändert doch nichts an der Aussage "Man kann nicht doppelt so schnell zaubern." Fasse ich das so korrekt auf: Da ein Zauberer, der einen Augenblickzauber spricht, auch sonst keine weitere Handlung durchführen darf, ist mit "deinem" Regelzitat ausgeschlossen, dass er beschleunigt in seiner 2.Handlung erneut zaubern darf. Aber einen Gegner darf er mit seiner 2.Handlung angreifen, da ja seine Reflexe schneller sind. Das klingt gut genug für mich - Danke -->ist aber durch die weiteren Beiträge leider nicht korrekt ;-) Bearbeitet 1. Oktober 2015 von seamus
Die Hexe Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 Ich bin ebenfalls der Meinung, mehr als diese Textstelle mit der Denkgeschwindigkeit braucht es an Regeln dazu nicht. Zaubern läuft über den Verstand (Konzentration) und da der laut Spruchbeschreibung nicht beschleunigt wird, gibts kein zweimal Zaubern in einer Runde. 1
Neq Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Aber einen Gegner darf er mit seiner 2.Handlung angreifen, da ja seine Reflexe schneller sind. Ja, so würde ich das interpretieren. Ob er in der Runde direkt eine Waffe in der Hand hält und angreifen kann oder die zweite Handlung dazu verwenden muss eine solche zu ziehen hängt sicher vom Spielstil der Gruppe ab, aber aus meiner Sicht kann ein Beschleunigter als erster Handlung einen Augenblickzaubers verwenden und dann eine zweite "nicht denkabhängige" Handlung durchführen. Oder auch andersherum, als erste Handlung z.B. einen Angriff durchführen und zum Ende der Runde einen Augenblickszauber heraushauen oder? Bearbeitet 30. September 2015 von Neq
Die Hexe Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 Aber einen Gegner darf er mit seiner 2.Handlung angreifen, da ja seine Reflexe schneller sind. Ja, so würde ich das interpretieren. Ob er in der Runde direkt eine Waffe in der Hand hält und angreifen kann oder die zweite Handlung dazu verwenden muss eine solche zu ziehen hängt sicher vom Spielstil der Gruppe ab, aber aus meiner Sicht kann ein Beschleunigter als erster Handlung einen Augenblickzaubers verwenden und dann eine zweite "nicht denkabhängige" Handlung durchführen. Oder auch andersherum, als erste Handlung z.B. einen Angriff durchführen und zum Ende der Runde einen Augenblickszauber heraushauen oder? Das mach m.E. genauso wenig Sinn, wie einen zweiten Zauber in der Runde. Der Zauberer kann immer noch nicht schneller denken, weshalb er mit seinem Zauber nicht schneller fertig sein wird, daher entfällt jeder weitere Handlung (außer das in den Regeln vorgesehene 1m bewegen und abwehren).
Blaues Feuer Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Ich sehe es wie Die Hexe. Als Beschleunigter zaubert man entweder oder man macht zwei "körperliche Handlungen". Mischen geht nicht. Bearbeitet 30. September 2015 von Blaues_Feuer
Neq Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Das mach m.E. genauso wenig Sinn, wie einen zweiten Zauber in der Runde. Der Zauberer kann immer noch nicht schneller denken, weshalb er mit seinem Zauber nicht schneller fertig sein wird, daher entfällt jeder weitere Handlung (außer das in den Regeln vorgesehene 1m bewegen und abwehren). Wieso? Für einen 10 Sekünder gebe ich Dir recht. Aber gerade der Augenblickszauber tritt doch unmitttelbar zum Zeitpunkt der Anwendung ein. Die Anwendung startet wenn der Zauberer an der Reihe ist. Also kann er am Ende der Runde doch eine zweite Handlung durchführen? Da in Midgard vereinfacht Bewegung und Aktion getrennt sind kann er sich zwar nicht mehr bewegen aber prinzipiell sehe ich keinen Grund warum die zweite Handlung nicht möglich seien sollte? Bearbeitet 30. September 2015 von Neq 1
Die Hexe Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 Das mach m.E. genauso wenig Sinn, wie einen zweiten Zauber in der Runde. Der Zauberer kann immer noch nicht schneller denken, weshalb er mit seinem Zauber nicht schneller fertig sein wird, daher entfällt jeder weitere Handlung (außer das in den Regeln vorgesehene 1m bewegen und abwehren). Wieso? Für einen 10 Sekünder gebe ich Dir recht. Aber gerade der Augenblickszauber tritt doch unmitttelbar zum Zeitpunkt der Anwendung ein. Die Anwendung startet wenn der Zauberer an der Reihe ist. Also kann er am Ende der Runde doch eine zweite Handlung durchführen? Da in Midgard vereinfacht Bewegung und Aktion getrennt sind kann er sich zwar nicht mehr bewegen aber prinzipiell sehe ich keinen Grund warum die zweite Handlung nicht möglich seien sollte? Wir sind hier bei Midgard und da gilt einfach, ein Zauberer der zaubert, zaubert und macht nichts anderes mehr (es sei denn es steht explizit in der Spruchbeschreibung z.B Zaubersprung). Sonst hätte man auch als unbeschleunigter Zauberer bei Augenblickszauber noch 9 verbleibende Sekunden zum Handeln. Ein Zauber (=Einsetzten des unbeschleunigten Verstandes), egal ob nun Augenblick oder 10 s, nimmt eine volle Runde in Anspruch. Ich stelle mir das so vor: Der Zauber wirkt zwar instant, der Zauberer muss sich vorher dennoch konzentrieren (und das geht ja bekanntlich nicht schneller durch Beschleunigen), ggf Ziel fokusieren, Zaubermaterial rausholen usw. Vielleicht muss er sich danach auch noch kurz sammeln, durch die plötzliche Entladung von Magie und kann nur Dinge tun die wenig Konzentration verlangen (einen Schritt zu seite/nach vorne/hinten, abwehren). (Das sind nun keine regeltechnischen Ausführen, nur meine Sicht der Dinge, oben im Titel steht schließlich Meinung und nicht Regelfrage).
Gast Unicum Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Ich würde auf alle Fälle dem beschleunigten zauberer zugestehen sich 2 statt 1 m wegzubewegen,... und über alles mehr - das wird die Diskussion hier zeigen. Bearbeitet 30. September 2015 von Unicum
dabba Geschrieben 30. September 2015 report Geschrieben 30. September 2015 (bearbeitet) Das mach m.E. genauso wenig Sinn, wie einen zweiten Zauber in der Runde. Der Zauberer kann immer noch nicht schneller denken, weshalb er mit seinem Zauber nicht schneller fertig sein wird, daher entfällt jeder weitere Handlung (außer das in den Regeln vorgesehene 1m bewegen und abwehren). Wieso? Für einen 10 Sekünder gebe ich Dir recht. Aber gerade der Augenblickszauber tritt doch unmitttelbar zum Zeitpunkt der Anwendung ein. Die Anwendung startet wenn der Zauberer an der Reihe ist. Also kann er am Ende der Runde doch eine zweite Handlung durchführen? Da in Midgard vereinfacht Bewegung und Aktion getrennt sind kann er sich zwar nicht mehr bewegen aber prinzipiell sehe ich keinen Grund warum die zweite Handlung nicht möglich seien sollte? Wir sind hier bei Midgard und da gilt einfach, ein Zauberer der zaubert, zaubert und macht nichts anderes mehr (es sei denn es steht explizit in der Spruchbeschreibung z.B Zaubersprung). Sonst hätte man auch als unbeschleunigter Zauberer bei Augenblickszauber noch 9 verbleibende Sekunden zum Handeln. Ein Zauber (=Einsetzten des unbeschleunigten Verstandes), egal ob nun Augenblick oder 10 s, nimmt eine volle Runde in Anspruch. Ich stelle mir das so vor: Der Zauber wirkt zwar instant, der Zauberer muss sich vorher dennoch konzentrieren (und das geht ja bekanntlich nicht schneller durch Beschleunigen), ggf Ziel fokusieren, Zaubermaterial rausholen usw. Vielleicht muss er sich danach auch noch kurz sammeln, durch die plötzliche Entladung von Magie und kann nur Dinge tun die wenig Konzentration verlangen (einen Schritt zu seite/nach vorne/hinten, abwehren). (Das sind nun keine regeltechnischen Ausführen, nur meine Sicht der Dinge, oben im Titel steht schließlich Meinung und nicht Regelfrage). Eben. Da wären wir sonst auch wieder bei der alten Frage: "Wieso zaubere ich eine < 1 Sekunde - und stehe dann > 9 Sekunden in der Gegend herum?" Aber eine einfache Antwort für Pingelige wäre: In der Beschreibung zu Beschleunigen steht "zweimal pro Runde angreifen", nicht "zwei Handlungen durchführen" oder "zu der Handlung zusätzlich nochmal angreifen". Bearbeitet 30. September 2015 von dabba 5
Neq Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 (bearbeitet) Eben. Da wären wir sonst auch wieder bei der alten Frage: "Wieso zaubere ich eine < 1 Sekunde - und stehe dann > 9 Sekunden in der Gegend herum?" Aber eine einfache Antwort für Pingelige wäre: In der Beschreibung zu Beschleunigen steht "zweimal pro Runde angreifen", nicht "zwei Handlungen durchführen" oder "zu der Handlung zusätzlich nochmal angreifen". Also der Einfachheithalber würde ich es im Spiel auch so definieren wie Hexe. Wenn sich dann aber ein Spieler konkret auf den Regeltext bezieht hätte ich Schwierigkeiten ihm zu verklickern, dass ein Fechter sogar viermal angreifen darf, ein Augenblickszauberer aber gar nix mehr durch die Beschleunigung gewinnt. Gerade die "Antwort für Pingelige" greift eben nicht, da sie in der Spruchbeschreibung wie folgt konkretisiert wird: "Der Beschleunigte kann nicht doppelt so schnell zaubern, und auch andere Handlungen die bewusstes Nachdenken erfordern laufen nicht schneller ab..." Ergo laufen andere Handlungen die kein bewußtes Nachdenken erfordern sehr wohl schneller ab Und wo bitte ist ein Unterschied zu einem Fernkämpfer? Darf jemand mit einer schweren Armbrust die Beschleunigung nicht nutzen um am Ende der Runde nachzuladen? Und der Augenblickszauberer steht in M5 nicht 9 Sekunden in der Gegend herum, er wirkt den Spruch wenn er dran ist. Und er ist nicht wehrlos. Genauso, wie ein Standardkämpfer. Bearbeitet 1. Oktober 2015 von Neq 1
seamus Geschrieben 1. Oktober 2015 Autor report Geschrieben 1. Oktober 2015 (bearbeitet) Also ich fasse für mich nochmal zusammen: Man sollte sich auf den genauen Wortlaut von Beschleunigen beschränken -also erlaubt ist nur, dass man sich 2mal bewegen bzw. angreifen darf-, ansonsten gibt es einige Fallstricke. Somit gilt für Zaubern: nur 1malig in der Runde und auch keine weitere aktive Handlung möglich (mal von dem 2. Meter bewegen abgesehen). Das Nachladen bei Schuss/Wurfwaffe müsste erlaubt sein, da lt. Kodex S.74 3g*, dies zum Schießen/Werfen mit dazu gehört und keine eigenständige Handlung ist. Beim Bewegen dürften dann sicherlich auf reflexgesteuerte EW möglich sein -bspw. Geländelauf/Springen, Balancieren- Ich war wirklich blind: Der Zauber Waffenwirbel (ARK S.148) hat es ja kurz und knackig stehen. Bearbeitet 1. Oktober 2015 von seamus
Rufus1347 Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 Ich handhabe das bei mir in der Gruppe so: Beschleunigtenphase = einmal angreifen, Waffe nachladen auch OK, Heiltrunk reinschütten auch noch OK, also alle Handlungen die keine Konzentration und somit einen EW: im regeltechnischen Sinne erfordern.
Neq Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 (bearbeitet) Der Zauber Waffenwirbel (ARK S.148) hat es ja kurz und knackig stehen. Stimmt, da er ja dieselbe Wirkung hat wäre es deutlich einfacher, in Beschleunigen auf die "knackige" Definition von Waffenwirbel zu verweisen statt andersherum Ich handhabe das bei mir in der Gruppe so: Beschleunigtenphase = einmal angreifen, Waffe nachladen auch OK, Heiltrunk reinschütten auch noch OK, also alle Handlungen die keine Konzentration und somit einen EW: im regeltechnischen Sinne erfordern. Auch ein einfach zu merkender Ansatz. Das heißt die normale Aktion bleibt wie sie ist und wenn sie nicht - wie alle Zauber ausser Augenblickszauber - die komplette Runde mit Konzentration in Anspruch nimmt können wegen der Beschleunigung am Ende der Runde die von Dir genannten Handlungen durchgeführt werden. Bsp.: Kämpfer: Normale Aktion: Angriff Beschleunigte Aktion 2. Angriff Fernkämpfer Angriff 2. Angriff Fernkämpfer schw Armbr. Angriff Nachladen Zauberer Augenblickszauber z.B. Waffe wechseln oder Heiltrank trinken Fechter Angriff + Fechten am Ende der Runde 2. Angriff (zusätzlich zum Fechten Angriff) Nicht möglich Zauberer Handlung Augenblickszauber Zauberer 10 Sekünder oder höher weitere Handlung Gefällt mir sehr gut, vor allem die vier Angriffe eines Fechters werden etwas reduziert. Werde ich mir so als Hausregel für "Beschleunigen" merken. Der Anwender von "Waffenwirbel" hat dann bei mir als Fechter oder Beidhändiger Kampf Nutzer die Option auf 4 Angriffe (Er kann es ja nur auf sich selbst wirken) dafür aber nur auf Angriffe und nicht z.B. Nachladen oder Heiltränke schlucken. Bearbeitet 1. Oktober 2015 von Neq
Yon Attan Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 Ist das hier eine Regelfrage oder ein Meinungsthread? Mfg Yon
Blaues Feuer Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 Ist das hier eine Regelfrage oder ein Meinungsthread? Mfg Yon ein Meinungsthread
Yon Attan Geschrieben 1. Oktober 2015 report Geschrieben 1. Oktober 2015 Ist das hier eine Regelfrage oder ein Meinungsthread? Mfg Yon ein Meinungsthread Okay. Und wozu wird die Meinung gewünscht? Die Frage im Ausgangsposting wirkt auf mich eher wie eine Regelfrage. Mfg Yon
seamus Geschrieben 1. Oktober 2015 Autor report Geschrieben 1. Oktober 2015 (bearbeitet) @Yon: Ich wollte keine 2 Themen dafür aufmachen (Regeltext bzw. Meinung), daher habe ich das direkt einfach unter dem Tag Meinung erstellt, damit darüber auch (etwas weitschweifiger) diskutiert werden kann. Bzgl. einer Regeltext-Beantwortung haben mir die Beiträge von Neq/Hexe/Blaues Feuer & Dabba die Augen dahingehend geöffnet, dass ich im Prinzip einfach nur blind war (vor allem Dabbas für Pingelige in #10): In der Beschreibung zu Beschleunigen steht "zweimal pro Runde angreifen", nicht "zwei Handlungen durchführen" oder "zu der Handlung zusätzlich nochmal angreifen". Bearbeitet 1. Oktober 2015 von seamus
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