Mitel Geschrieben 7. April 2016 report Geschrieben 7. April 2016 (bearbeitet) Hallo zusammen, der Titel sagt es eigentlich schon: Wenn ich das Artefakt 'Schlafdorn' erstellen möchte, brauche ich als Vorkenntnis den Zauber 'Zauberschlaf' (MYS Tabelle 6d., S. 132) Im letzten Absatz des Abschnitts 'Lernen für die Zauberwerkstatt' auf Seite 120 steht "Welche Vorkenntnisse - egal ob Zauberspruch, Wundertat, Dweomerzauber, Runenstab oder Zaubersiegel - dafür nötig sind, findet man in der jeweils letzten Spalte der Tabelle 6a bis 6d." Da ein Thaumaturg den ZAUBER 'Zauberschlaf' nicht lernen kann, sondern nur das ARTEFAKT 'Schutzrune/Großes Siegel Zauberschlaf', gehe ich davon aus, dass ein Thaumaturg kein Artefakt Schlafdorn herstellen kann. Oder meint ihr, dass man dem Umweg über das andere Artefakt machen könnte? P.S.: Das gleiche wäre mit 'Verdorren' und 'Stab des Verdorrens'. Bearbeitet 7. April 2016 von Mitel
Tuor Geschrieben 7. April 2016 report Geschrieben 7. April 2016 Ich würde es zulassen. Gerade bei einem Thaumi sollte man da großzügig sein, weil es ja letztlich sein Steckenpferd ist, solche Sachen herzustellen.
Blaues Feuer Geschrieben 7. April 2016 report Geschrieben 7. April 2016 Moderation : die Herstellung von Artefakten gehört in den Bereich Magie. Daher Strang verschoben vom Modfeuer Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
seamus Geschrieben 7. April 2016 report Geschrieben 7. April 2016 (bearbeitet) Da ein Thaumaturg den ZAUBER 'Zauberschlaf' nicht lernen kann, sondern nur das ARTEFAKT 'Schutzrune/Großes Siegel Zauberschlaf', gehe ich davon aus, dass ein Thaumaturg kein Artefakt Schlafdorn herstellen kann. Genau das gilt in meinen Augen - Als Spielercharakter ist eine Herstellung NICHT möglich. Hm - in M4 waren Runen & Siegel noch explizit erwähnt. Da auch die RunenstäbeZaubersalze in M5 beschnitten wurden (zufall wenn mehrere gleiche in Rw), sollte man das dann doch großzügiger sehen oder Regelfrage stellen ;-) edit: Stab->Salz ersetzt + (Zufalll... dazu gesetzt) Bearbeitet 8. April 2016 von seamus
Shadow Geschrieben 8. April 2016 report Geschrieben 8. April 2016 Ich sehe die Aufzählung der notwendigen Vorkenntnisse auf Seite 120 als nicht abschließende Aufzählung. Neben Zauberspruch, Zaubersiegel, Dweomer, etc. müsste man auch noch Große Siegel, Schutzrunen, u.ä. ergänzen. Bei den Vorkenntnissen geht es ja nur darum, dass der Thaumaturg die entsprechende Magie wie z.B. Zauberschlaf in irgendeiner Form beherrschen muss. Anders gesagt, wenn der Zauberer keinen Zauber kennt, mit dem er jemanden in den bei dem Zauber Zauberschlaf beschriebenen Zustand versetzen kann, kann er auch keinen Gegenstand herstellen (z.B. einen Schlafdorn), mit dem er das erreichen kann. Das ist jetzt zwar kompliziert formuliert, eigentlich ist es aber ganz einfach. Alles klar? Viele Grüße Shadow
Kio Geschrieben 14. September 2016 report Geschrieben 14. September 2016 Ich hoffe auch, dass Schutzrune oder Großes Siegel als Vorbedingung ausreichen. Sonst könnte niemand einen Stab des Verdorrens herstellen, ohne Schwarze Magie anzuwenden. Das wäre schon seltsam. Schutzrune oder Großes Siegel "Verdorren" sind ja erlaubt. Was nun wiederum auch seltsam ist.
dabba Geschrieben 14. September 2016 report Geschrieben 14. September 2016 (bearbeitet) Naja... Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer können das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln. Eine Schutzrune Verdorren und insbesondere einen Stab des Verdorrens würde ich auch als schwarzmagisch und damit als "mächtig fragwürdig" betrachten. Bearbeitet 15. September 2016 von dabba
Kio Geschrieben 14. September 2016 report Geschrieben 14. September 2016 Naja... Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer kann das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln. Da wär' ich als Hexer seeehr vorsichtig… "Wie, Sie sind gar kein Magier? – Kommen Sie doch mal mit…"
dabba Geschrieben 14. September 2016 report Geschrieben 14. September 2016 (bearbeitet) Naja... Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer kann das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln. Da wär' ich als Hexer seeehr vorsichtig… "Wie, Sie sind gar kein Magier?" "Steht doch groß in meiner Beitritts-Erklärung. " Viele zivilisierte Länder (u. a. dieser Abenteuerer-Pfuhl namens Alba) haben Gildenzwang für alle arkanen Zauberer. Die Hexer müssen also in die Magiergilden, wenn sie sich legal verhalten möchten. Heiltrünke sind ein einträgliches Geschäft, das werden die Gilden doch nicht den Priestern überlassen. /e: Achtung, das Off-Topic-Monster wird wach. Bearbeitet 14. September 2016 von dabba
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