Yon Attan Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 (bearbeitet) Hi Wie stark/schwach versteht ihr Angst (oder Mutlosigkeit) unter M5? Welche Handlungsmöglichkeiten gesteht ihr einem Verzauberten zu? Kann ein Opfer dem Zauberer indirekt schaden, z.B. indem es eine Alarmglocke läutet oder um Hilfe ruft? Kann das Opfer (freiwillig) zurückweichen (z.B. wenn der Zauberer dem Opfer bedrohlich nahe kommt) oder muss das Opfer auf der Stelle verharren? Kann ein (zauberkundiges) Opfer die Wirkung des Spruchs abschütteln, wenn es mitbekommt, dass ein befreundetes Wesen nachträglich ebenfalls mit Angst verzaubert wird? Zählt dies als "magischer" Angriff, der die Wirkung des Spruchs beendet? Kann ein Opfer andere Wesen (z.B. einen Wachhund) angreifen, obwohl es unter dem Zauber Angst leidet? Gibt es hinsichtlich der oben aufgezählten Fragen einen Unterschied, falls nicht Angst sondern Mutlosigkeit gezaubert wurde? Mfg Yon PS: Ich weiß, dass es eine ähnliche Diskussion u.a. mit einer Antwort von Prados unter M4 schonmal gab, ich möchte die Diskussion aber auf dem Stand von M5 führen. Aber ev. spielt ihr den Zauber nach M5 genauso wie nach M4? Bearbeitet 23. April 2016 von Yon Attan
Blaues Feuer Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 (bearbeitet) Hi Wie stark/schwach versteht ihr Angst (oder Mutlosigkeit) unter M5? Welche Handlungsmöglichkeiten gesteht ihr einem Verzauberten zu? Kann ein Opfer dem Zauberer indirekt schaden, z.B. indem es eine Alarmglocke läutet oder um Hilfe ruft? würde ich zulassen, wenn die Glocke oder der Hilferuf aus Sicht des Opfers "gefahrlos" ist. Er also nicht an dem Zauberer vorbei muss, um das Glockenseil zu ziehen und es mit Hilfe rechnen kann, bevor der Zauberer die nächste böse Tat vollbringen kann. Kann das Opfer (freiwillig) zurückweichen (z.B. wenn der Zauberer dem Opfer bedrohlich nahe kommt) oder muss das Opfer auf der Stelle verharren? da es explizit heißt "läuft nicht weg, sondern verharrt an Ort und Stelle" würde ich hier sagen es bleibt stehen, bzw. weicht nur so unwesentlich zurück, dass es für das Spiel keinen Unterschied macht. Kann ein (zauberkundiges) Opfer die Wirkung des Spruchs abschütteln, wenn es mitbekommt, dass ein befreundetes Wesen nachträglich ebenfalls mit Angst verzaubert wird? Zählt dies als "magischer" Angriff, der die Wirkung des Spruchs beendet? Da Angst nur ein Augenblickszauber ist, man also wenig Zeit hat darüber nachzudenken, dass gezaubert wird, würde ich das vermutlich nicht zählen, bei einem länger dauernden Gesten- oder Wortzauber sähe das vielleicht anders aus. Kann ein Opfer andere Wesen (z.B. einen Wachhund) angreifen, obwohl es unter dem Zauber Angst leidet? schwer zu sagen, wenn es der bedrohlich vor/neben dem Zauberer stehende und ihn offensichtlich beschützende Wachhund ist, würde ich vermutlich nicht angreifen (lassen). Bei anderen Situationen müsste man sich die Konstellation anschauen. Bearbeitet 23. April 2016 von Blaues_Feuer
Yon Attan Geschrieben 23. April 2016 Autor report Geschrieben 23. April 2016 Kann ein Opfer andere Wesen (z.B. einen Wachhund) angreifen, obwohl es unter dem Zauber Angst leidet? schwer zu sagen, wenn es der bedrohlich vor/neben dem Zauberer stehende und ihn offensichtlich beschützende Wachhund ist, würde ich vermutlich nicht angreifen (lassen). Bei anderen Situationen müsste man sich die Konstellation anschauen. Naja zunächst die Frage, ob das Opfer eine völlig unbeteiligte, Dritte Person noch angreifen kann. Anschließend die Frage, ob das Opfer ein Wesen, welches der Partei des Zauberers angehört angreifen kann. Herunterbrechen könnte man die Fragestellung auch auf die folgende Frage: Leidet das Opfer nur gegenüber dem Zauberer unter Angst und den damit verbundenen nachteiligen Effekten oder auch gegenüber anderen Wesen? Mfg Yon
Gast Unicum Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 PS: Ich weiß, dass es eine ähnliche Diskussion u.a. mit einer Antwort von Prados unter M4 schonmal gab, ich möchte die Diskussion aber auf dem Stand von M5 führen. Aber ev. spielt ihr den Zauber nach M5 genauso wie nach M4? Ich sehe keine wirklich tiefgreifenden Veränderungen zu M4 in dieser Sache.
seamus Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 PS: Ich weiß, dass es eine ähnliche Diskussion u.a. mit einer Antwort von Prados unter M4 schonmal gab, ich möchte die Diskussion aber auf dem Stand von M5 führen. Aber ev. spielt ihr den Zauber nach M5 genauso wie nach M4? Was gibt dir denn Anlass es ggf. unter M5 anders zu sehen -bspw. andere Formulierung des Spruches -was genau-, hat sich dein Midgard-Zauber-Weltbild plötzlich verändert (da Augenblickszauber geworden, nach 1min ausser Sicht endet Spruch (bei Mutlosigkeit dagegen nicht)), ...?
Yon Attan Geschrieben 23. April 2016 Autor report Geschrieben 23. April 2016 PS: Ich weiß, dass es eine ähnliche Diskussion u.a. mit einer Antwort von Prados unter M4 schonmal gab, ich möchte die Diskussion aber auf dem Stand von M5 führen. Aber ev. spielt ihr den Zauber nach M5 genauso wie nach M4? Was gibt dir denn Anlass es ggf. unter M5 anders zu sehen -bspw. andere Formulierung des Spruches -was genau-, hat sich dein Midgard-Zauber-Weltbild plötzlich verändert (da Augenblickszauber geworden, nach 1min ausser Sicht endet Spruch (bei Mutlosigkeit dagegen nicht)), ...? Die Spruchbeschreibung ist kürzer geworden. Insbesondere fehlt der Hinweis, dass ein Opfer des Spruchs dem Zauberer indirekt (durch Alarmschlagen) schaden kann. Vor dem Hintergrund könnte man zumindest diskutieren, ob das nach M5 daher nicht mehr möglich ist. Mfg Yon
seamus Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 (bearbeitet) Kann das Opfer (freiwillig) zurückweichen (z.B. wenn der Zauberer dem Opfer bedrohlich nahe kommt) oder muss das Opfer auf der Stelle verharren? Im Gegensatz zu blaues Feuer #2 ist die Spruchformulierung für mich eher auf "Flucht"-Tiere (a la Pferde, Rotwild) als auf menschliche Intelligenz so eindeutig zu sehen. Wenn ein Mensch Angst vor etwas hat, ist für mich auch eine Option a la zurückweichen oder "panisch fliehen" möglich, auf jeden Fall wenn die Bedrohung auch auf einen zukommt. Vielleicht nicht direkt als 1.Reaktion -da dann eher verzagt auf Stelle bleiben- aber wenn diese Bedrohung da mehr als 2-3 Runden vor mir steht und ggf. noch weiter einschüchternd auf mich einredet oder sich in Brust werfend vor mir stände. Aber das wäre für mich auch schon unter M4 so gewesen. Bearbeitet 23. April 2016 von seamus 1
Yon Attan Geschrieben 23. April 2016 Autor report Geschrieben 23. April 2016 (bearbeitet) Kann das Opfer (freiwillig) zurückweichen (z.B. wenn der Zauberer dem Opfer bedrohlich nahe kommt) oder muss das Opfer auf der Stelle verharren?Im Gegensatz zu blaues Feuer #2 ist die Spruchformulierung für mich eher auf "Flucht"-Tiere (a la Pferde, Rotwild) als auf menschliche Intelligenz so eindeutig zu sehen. Wenn ein Mensch Angst vor etwas hat, ist für mich auch eine Option a la zurückweichen oder "panisch fliehen" möglich, auf jeden Fall wenn die Bedrohung auch auf einen zukommt. Vielleicht nicht direkt als 1.Reaktion -da dann eher verzagt auf Stelle bleiben- aber wenn diese Bedrohung da mehr als 2-3 Runden vor mir steht und ggf. noch weiter einschüchternd auf mich einredet oder sich in Brust werfend vor mir stände. Aber das wäre für mich auch schon unter M4 so gewesen. Prados schrieb zu der Frage unter M4: Wer unter "Angst" steht, der "verharrt unsicher auf der Stelle" "greift nicht von sich aus an" etc... Frage 1: Kann ich denn, wenn ich will, panisch weglaufen? Ich meine bei "Namenloses Grauen" (den ich als stärkere Variante einstufen würde) laufe ich weg. Wenn mir jemand WIRKLICH bedrohlich erscheint, warum kann ich da nicht weglaufen? Starr vor Angst? Selbstverständlich darfst du auch weglaufen oder fliehen. Der Zauber verbietet lediglich aktive und offensive Handlungen. Die Textstelle, dass das Opfer nicht weglaufe, sondern auf der Stelle verharre, ist als positives Maximum zu verstehen: Das Opfer muss nicht weglaufen, sondern kann dort stehen bleiben, wo es gerade ist. Das ist insbesondere wichtig für weitere Kampfhandlungen. Du darfst aber defensive Handlungen durchführen, doch die dürfen nicht über Umwege, also quasi 'hintenrum', zu offensiven Handlungen umgemauschelt werden. Was erlaubt ist, kann man den ersten Zeilen des letzten Absatzes der Spruchbeschreibung, also dem Absatz vor Dweomer, entnehmen. Mfg Yon Bearbeitet 23. April 2016 von Yon Attan 1
Eleazar Geschrieben 23. April 2016 report Geschrieben 23. April 2016 Wenn die Wirkung von "Angst" ganz allein den Zauberer betreffen würde, aber nicht dessen Gefährten, dann wäre es ein reichlich sinnloser Zauber. Der Zauberer zaubert, wird zur Quelle der Angst, aber die Verzauberten dreschen unverzagt auf die Kollegen links und rechts neben dem Zauberer ein? Nö, zumal ja die Wirkung der Angst durch eine allgemeine Klopperei auch wieder aufgehoben werden würde. Ich verstehe es so, dass der Verzauberte nichts unternimmt, was eine wirkliche Reaktion des ach so gefährlichen Zauberers auslösen würde. Also greift man auch nicht dessen Kumpels an. Ähnlich würde ich es mit Alarmglocken und Fluchtversuchen halten: Zuerst wird der Verzauberte nur vorsichtig zurückweichen und auch auf ein "Stopp, hiergeblieben!" reagieren. Schließlich könnte der Zauberer einem ja sonst in den Rücken hexen. Nur wenn der Weg wirklich frei oder die Gelegenheit absolut günstig ist, macht sich der Verzauberte vom Acker. Nicht aber, wenn die Flucht ein Risiko bedeutet. Gleiches geschieht mit der Alarmglocke. Die wird nur bedient, wenn die Bedienung keinerlei Gefahr bedeutet. Keinesfalls macht man Anstalten, in Erfüllung seines Auftrags zu sterben oder darauf zu setzen, dass der Zauberer schon seinerseits beim ersten Glockenschlag die Flucht antritt. Für mich wäre "Einschüchtern" auch der bessere Name für die Zauberbeschreibung. Ich werde extrem unschlüssig und viele Situationen laufen auf ein Patt hinaus: Ich werfe meine Wafen nicht weg, weil ich sie zur Verteidigung brauche, greife aber auch nicht an. Ich traue mich nicht, zur Tür zu rennen, lasse mich aber auch nicht von meiner einzigen Fluchtmöglichkeit aus dem Raum abschneiden... Bei einer großen Menge von Verzauberten könnte ich mir eher vorstellen, dass sie wild auseinander rennen und fliehen: "Wahrscheinlich erwischt der Zauberer mich nicht." In einer 1:1-Situation halte ich das für ziemlich ausgeschlossen, es sei denn, der Zauberer will das so.
Gast Unicum Geschrieben 25. April 2016 report Geschrieben 25. April 2016 Bei mir wirkt Angst im Kampf sowieso eher lausig. Vor dem Kampf kann man ggf einen Kampf verhindern,... wird aber allenhalben schon geklämpft verfliegt die Angst sofort da auch "Kameraden des Angsteinflösenden wohl sehr Mähctigen Zauberers wohl schon mit dessen Wissen und Billigung auf die eigene Gruppe einhauen" - also Angst gebrochen. Angst ist ein schwacher Zauber. Die Wache kann sich sehr Wohl schon Gedanken machen was jezt alles passieren kann wenn sie den Zauber und seine Gefährten passieren lässt, vieleicht verliert sie ihren Job, wer ernährt dann die Frau, die Kinder? So etwas hält dann vieleicht doch auch den ein oder anderen am Ort des geschehens. Es gibt einige Beispiele wann die Angst überwunden wird, daran orientiere ich mich als SL in der Regel. Loyale, reguläre oder fanatische Verzauberte neigen eher zu "blieben" alles andere wird sich wenn möglich zurückziehen.
Panther Geschrieben 25. April 2016 report Geschrieben 25. April 2016 Angst ist für mich auch ein effektiver Bessessenheits-Brechzauber......
matronic Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Ich sehe es wie Unicum. Die Angst bei der Verzauberten ist so groß, dass sie keine Handlungen ausführt. Es sei denn sie oder ihre Gefährten werden angegriffen. Das bringt dem Zaubernden nur den Vorteil, nicht angegriffen zu werden. Ich sehe Angst eher als Zauber in sozial interaktiven Situationen. Als Gnom in einem Gasthaus kurz bevor die Schlägerei ausbricht, passt der Zauber doch gut
Yon Attan Geschrieben 26. April 2016 Autor report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Ich sehe es wie Unicum. Die Angst bei der Verzauberten ist so groß, dass sie keine Handlungen ausführt. Es sei denn sie oder ihre Gefährten werden angegriffen.Unicum schreibt aber gerade: Loyale, reguläre oder fanatische Verzauberte neigen eher zu "blieben" alles andere wird sich wenn möglich zurückziehen. D.h. die "normalen" Verzauberten ziehen sich nach Möglichkeit zurück und sind gerade nicht komplett"gelähmt" vor Angst. Mfg Yon Bearbeitet 26. April 2016 von Yon Attan
Wulfgar Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Bei der Zauberbeschreibung steht „ Es (das Opfer) läuft nicht weg, sondern verharrt unsicher auf der Stelle, bleibt inaktiv und greift nicht von sich aus an.“ Also ist es klar, dass das Opfer nicht nur nicht den Zauberer, sondern niemanden angreifen kann und im Prinzip handlungsunfähig ist. „Wesen schütteln die Wirkung des Zaubers sofort ab,wenn sie selbst angegriffen werden oder wenn mit ihnen eng verbundene Wesen in einen Kampf verwickelt werden.“ Das verstehe ich schon so, dass nur ein Schwerthieb oder Angriffszauzber (drohender LP Verlust) den Zauber brechen. Ein „Macht über Menschen“ auf jemanden der Angst hat oder dessen Gefährten würde ich zulassen! Außerdem müsste das Opfer den Zauber als Angriff erkennen (EW Zauberkunde> da zaubert wer Blitze) sonst endet der Zauber erst wenn die Wirkung ersichtlich ist. Vorher murmelt der Zauberer ja nur was oder fuchtelt mit den Armen herum... Allerdings verstehe ich das „...läuft nicht weg...“ als es läuft nicht automatisch weg bzw es muss nicht weg laufen wie beim Zauber Namenlosen Grauen! Ich denke also, dass man dadurch nur zum Ausdruck bringen wollte, dass der Zauber Angst zu schwach ist um einen Gegner in die Flucht zu schlagen. Wenn er will kann er unsicher auf der Stelle verharren... Und jemand der weg läuft, kann mMn nicht mit Angst gestoppt werden (dafür braucht man Lähmung, Zauberschlaf. Fesselbann udg). Der läuft einfach weiter. Auf den Befehl Stopp hört es nur bei Macht über Menschen. Ebenso kann ein Wesen dass unter Angst leidet mMn natürlich um Hilfe rufen, Alarm schlagen, oder nachträglich fortlaufen. Ich würde das sogar als logische Reaktion sehen außer bei zB einm Samurai udg! Vgl: Was Unicum zur Motivlage gesagt hat: Wie beim Zauber steht muss die Motivation des Wesens berücksichtigt werden. Siehe Arkanum beim Zauber Angst: „Zwerge können davon laufen, lassen sich aber sicher nicht bestehlen- bricht den Zauber! Glaubenskämpfer werden eher nicht weichen und wenn sich jemand an ihrem Heiligtum vergreift wird der Zauber gebrochen! PS Wie schon erwähnt ist der einzige Unterschied zwischen Angst und Mutlosigkeit, dass Mutlosigkeit nicht vorzeitig endet, wenn der Zauberer länger als 1min außer Sicht des Opfers ist! Bearbeitet 26. April 2016 von Wulfgar
Gast Unicum Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Ebenso kann ein Wesen dass unter Angst leidet mMn natürlich um Hilfe rufen, Alarm schlagen, oder nachträglich fortlaufen. Ich würde das sogar als logische Reaktion sehen außer bei zB einm Samurai udg! Ich sehe das um Hilfe rufen und Arlarm schlagen wieder als zuviel an. So in der Situation würde es den Zauber doch wieder viel zu schwach machen. Wenn jemand vortläuft und dort auf andere Wachen trifft und denen sagt "da hinten ist ein ganz furchtbar mächtiger Zauberer" ist das etwas anderes. Aber um Hilfe rufen, arlarm schlagen ist meiner meinung nach etwas offensives. Natürlich reicht der zauber auch nicht aus um eine Wache hinter einer Tür dazu zu bringen selbige (welche ihn vor dem zauberer schüzt) zu öffnen, ggf kann man aber dann, wenn eine Drohung eh schon im Raume steht es mit einem Fertigkeitswurf (Einschüchtern, währe bei Midgard wohl Beredsamkeit) schaffen.
Prados Karwan Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Die Spruchbeschreibung ist doch eigentlich eindeutig und gibt den Rahmen für das Verhalten der Opfer vor: ARK5, S. 64: Das Opfer "läuft nicht weg, sondern verharrt unsicher auf der Stelle, bleibt aber inaktiv". Daraus wird eindeutig klar, dass sich das Opfer nicht bewegt und dass es keine Handlungen ausführt. Diese Auswirkungen gelten - bei Berücksichtigung der gesamten Spruchbeschreibung - uneingeschränkt so lange, bis die Wirkung aufhebende Umstände eintreten. Alle Fragen des Eingangsbeitrags sind also zu verneinen, das Opfer bleibt "inaktiv". Die Wirkung des Zaubers unter M5 ist also eine andere als unter M4, weil die Beschreibung der indirekten Handlungsmöglichkeiten fehlt und diese offensichtlich nicht vorgesehen sind. 2
Yon Attan Geschrieben 26. April 2016 Autor report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Die Spruchbeschreibung ist doch eigentlich eindeutig und gibt den Rahmen für das Verhalten der Opfer vor: ARK5, S. 64: Das Opfer "läuft nicht weg, sondern verharrt unsicher auf der Stelle, bleibt aber inaktiv". Daraus wird eindeutig klar, dass sich das Opfer nicht bewegt und dass es keine Handlungen ausführt. Diese Auswirkungen gelten - bei Berücksichtigung der gesamten Spruchbeschreibung - uneingeschränkt so lange, bis die Wirkung aufhebende Umstände eintreten. Alle Fragen des Eingangsbeitrags sind also zu verneinen, das Opfer bleibt "inaktiv". Die Wirkung des Zaubers unter M5 ist also eine andere als unter M4, weil die Beschreibung der indirekten Handlungsmöglichkeiten fehlt und diese offensichtlich nicht vorgesehen sind. D.h. ich kann einen entsprechend niedriggradigen Gegner sogar im Rahmen einer panischen Flucht mit diesem Spruch für die WD lähmen solange ich keine offensive Handlung gegen ihn richte? Das ist für einen Spruch für eine Lernheit aber ganz schön heftig Mfg Yon PS: Ist das im Verhältnis zu Zaubern wie Schlummer ausgewogen? Bearbeitet 26. April 2016 von Yon Attan
Prados Karwan Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Wenn du der SL bist, kannst du das sicherlich tun. Es stellt sich die Frage, ob du es solltest. Was ich in meinem Beitrag oben bewusst nicht konkret thematisiert habe, ist die Rolle des Spielleiters bei der Bewertung, welche Motivation ausreichend ist, die Spruchwirkung zu beenden. Ganz offensichtlich dürften es existenzielle Gefahren sein - die ja auch normalerweise zu einer Flucht führen. Eine Spielerfigur, die nachvollziehbar um ihr Leben fürchten muss, wird die Angst abschütteln, wie es im 2. Absatz auf Seite 64 beschrieben wird. Analysiert man die vom Regelwerk gewünschte Spruchwirkung, dann lautet das Ergebnis, dass mit diesem Zauber eine schwache Kontrollfunktion über eine Gruppe von Gegnern ausgeübt werden soll, die von der zaubernden Partei nicht übermäßig ausgenutzt werden darf, da andernfalls die Wirkung endet. Ab wann dieses Ausnutzen vorliegt, entscheidet der Spielleiter - auf welche Weise er das tut, sollte er am besten mit seiner Gruppe besprechen, damit sich niemand übervorteilt fühlt. Bearbeitet 26. April 2016 von Prados Karwan
dabba Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) Wer flieht panisch? Der Zauberer wohl nicht, sonst kann er nicht zaubern. Der Gegner? Möchtest Du Angst als "Einfang-Zauber" nehmen? Würde ich gelten lassen, wenn "panisch fliehen" im Sinne von "schnell weglaufen" im Kampf eingesetzt wird. Wenn jemand hingegen wirklich mit 5 LP und drei Brandwunden vom Blitze schleudern die Flatter macht, dann vielleicht eher nicht. Bearbeitet 26. April 2016 von dabba
Eleazar Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Bei den Anfragen, was noch geht, habe ich manchmal Konstruktionen rausgelesen, wie man die Zauberwirkung quasi umgehen kann, um dennoch das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Diesen Versuchen würde ich als SL einen Riegel vorschieben, weil sie die intendierte Wirkung des Zaubers untergraben. Der Zauber ist nicht dazu geeignet, einen "wirklich" panisch Fliehenden zum Stehenbleiben zu bringen. Aber er unterbindet den Beginn einer solchen Flucht. Die "Angst" wirkt einfach so, dass man eben besser erst mal nichts macht - auch nicht flieht. Wie gesagt, würde dieser Zauber "Einschüchtern" heißen, so wäre für mich vieles klarer und eindeutiger. Gerade die Flucht, die den Verzauberten ja auch der Wirkung des Zaubers wieder entzieht, käme gar nicht auf den Radar. So lautet die Erklärung: "Du hast Angst, aber so große Angst nun auch wieder nicht" oder "Du hast so große Angst, dass du erstarrst und nicht wegrennst".
Wulfgar Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Es geht auch nicht darum wann der Zauber gebrochen wird (zB Zwerg unter Angst wird bestohlen) sondern was jemand unter Angst tun kann. Um Hilfe rufen ist naheliegend und wird vom Wortlaut auch nicht ausgeschlossen. Wenn man es wörtlich auslegt (wie Prados Karwan), dann muss auch der panisch Fliehende stehen bleiben! Alles andere wäre nicht Fisch nicht Fleisch und auf jeden Fall (teilweise) gegen die Regeln! Und das ist dann im Ergebnis ein 1sec Zauber Lähmen für bis zu 10 Wesen bis Grad 10 als Stufe 2 Zauber!? Was mir bei den ganzen (hochstufigen) B Zaubern zu wenig ist, ist mir da der Macht zu viel...
dabba Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Wie gesagt, würde dieser Zauber "Einschüchtern" heißen, so wäre für mich vieles klarer und eindeutiger. Gerade die Flucht, die den Verzauberten ja auch der Wirkung des Zaubers wieder entzieht, käme gar nicht auf den Radar. So lautet die Erklärung: "Du hast Angst, aber so große Angst nun auch wieder nicht" oder "Du hast so große Angst, dass du erstarrst und nicht wegrennst". Die (etwas stärkere) Dweomer-Variante heißt Mutlosigkeit. "Du hast so große Angst, dass Du nicht wegrennst" trifft es m. M. n. nicht. Namenloses Grauen schlägt in die Flucht - Angst sollte definitiv darunter liegen.
Prados Karwan Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 Es geht auch nicht darum wann der Zauber gebrochen wird (zB Zwerg unter Angst wird bestohlen) sondern was jemand unter Angst tun kann. Um Hilfe rufen ist naheliegend und wird vom Wortlaut auch nicht ausgeschlossen. Wenn man es wörtlich auslegt (wie Prados Karwan), dann muss auch der panisch Fliehende stehen bleiben! Alles andere wäre nicht Fisch nicht Fleisch und auf jeden Fall (teilweise) gegen die Regeln! Und das ist dann im Ergebnis ein 1sec Zauber Lähmen für bis zu 10 Wesen bis Grad 10 als Stufe 2 Zauber!? Was mir bei den ganzen (hochstufigen) B Zaubern zu wenig ist, ist mir da der Macht zu viel... Nein, die Aussage zur wörtlichen Auslegung ist so nicht zutreffend. Wenn man es wörtlich auslegt, dann achtet man auf die Spruchbeschreibung, die zunächst die grundsätzlichen Auswirkungen beschreibt (was ich in meinem ersten Beitrag getan habe) und dann die Ausnahmen, bei denen diese Auswirkungen aufgehoben werden, durch Beispiele erklärt. Um in der gewählten Metapher zu bleiben: Die Spruchbeschreibung selbst sieht nicht Fisch und nicht Fleisch vor und überlässt dem SL die Wahl des Menüs. Wörtlich auslegen bedeutet nicht, Extrempositionen einzunehmen, schon gar nicht, wenn ganz im Gegenteil der Regeltext dies so nicht vorsieht. 1
Wulfgar Geschrieben 26. April 2016 report Geschrieben 26. April 2016 (bearbeitet) 1. Mit "nicht Fisch nicht Fleisch“ war nicht der Text im Arkanum gemeint (der Wortlaut ist eindeutig) sondern die vertretene Meinung, dass das Opfer nach dem Zauber nicht davon laufen kann, aber ein bereits vor dem Zauber fortlaufendes Opfer nicht stehen bleiben muss! 2. Die "Ausnahmen" (was passieren muss damit der Zauber gebrochen wird) sind ein anderes Paar Schuhe, als die Frage was das Opfer unter der Wirkung des Spruches machen kann! Ich finde es zwar unlogisch, dass jemand der Angst hat weder um Hilfe rufen noch wenn er es will fotlaufen können soll (ob "verharrt" und"bleibt inaktiv" wirklich auch das meint?), aber gut. Konsequenter Weise muss dann aber auch der bereits Flüchtende wegen der Angst stehen bleiben. Bearbeitet 26. April 2016 von Wulfgar
Solwac Geschrieben 27. April 2016 report Geschrieben 27. April 2016 Angst schüchtert das Opfer ein. Das Opfer ist unsicher und sollte eine Flucht dann abbrechen wenn der Grund der Flucht nicht stärker als der Zauber ist. Hier dürfte eine allgemeine Antwort nicht möglich sein. Vor allem nicht wenn Spielerfiguren betroffen sind.
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