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Handgemenge - Angriff immer mit EW:Raufen?


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Geschrieben

Wer stellt eine offizielle Regelfrage? ;)

 

Ich dachte mir schon in Parierdolch im Handgemenge, dass das ein heißer Kandidat für eine Regelanfrage ist. Dann aber bitte auch wegen der Abwehr gleich mit. Eigentlich finde ich die Interpretation (zumindest für EW:Angriff) aber ausgesprochen sinnvoll.

 

Meines Erachtens sind die Regeln im Kodex auf Seite 85ff alles andere als eindeutig. … es wird aber gerade nicht gesagt, dass nur Raufen bzw. Ringen verwendet wird. Und das Beispiel auf Seite 86 endet leider, bevor der Dolch zum Angriff eingesetzt wird.

 

Ja, ein "nur" oder "häufig" hätte es klar gemacht. Und bei dem Beispielkasten habe ich mir das selbe gedacht.

 

Gegen diese Interpretation spricht aber meines Erachtens in der Beschreibung der Kampfgabeln auf Seite 146 der Satz "Im Handgemenge kann eine einzelne Kampfgabel als Stichwaffe eingesetzt werden." Wozu die Erwähnung der Stichwaffe, wenn tatsächlich Raufen bzw. Ringen eingesetzt würde.

 

Tatsächlich wäre das dann aber noch seltsamer: Um eine Kampfgabel im Handgemenge einzusetzen muss ich die Fertigkeit Stichwaffen benutzen? Der Satz hat bei jeder Interpretation einen Hänger.

Geschrieben

Hallo Saidon,

Ich stimme zu, es wäre eindeutig gewesen wenn z.B. der erste Anstrich ... mit Dolch oder ohne Waffen angreifen ... um den Passus "(immer mit EW Raufen)" ergänzt worden wäre oder das Beispiel eine entsprechende Passage enthalten hätte.

 

Aber es wird sowohl auf S.85 als auch auf S. 86 erwähnt, dass der EW fürs Handgemenge mittels Raufen erfolgt bzw. das mit Raufen angegriffen wird. Und weiterhin, dass Ringen im Handgemenge immer Raufen ersetzt. Das ist schon recht eindeutig finde ich.

 

Das darauf bei den Waffen nicht näher eingegangen wird ist denke ich der Tatsache geschuldet, dass dort hauptsächlich auf Nah- bzw.

Fernkampf eingegangen wird. Es steht dort ja auch nicht bei dem Dolch, dass der im Handgemenge genutzt werden kann. Wobei es sicherlich klarer gewesen wäre einen erläuternden Satz unter "Ringen" anzubringen.

 

Ich frage mich nun, was Dich genau stört. Möchtest Du,

a) dass man weiterhin im Handgemenge mit dem EW Stichwaffe angreift sollte man einen Dolch, eine Kampfgabel o.ä. zur Hand haben oder nur, dass

b) wenn man einen hohen Ringen Wert hat und diesen statt Raufen nutzt keinen Dolch einsetzen kann?

 

Zu a) Mich stört daran, dass die sehr teure Fertigkeit "Waffenloser Kampf" gegenüber der sehr preisgünstigen Fertigkeit "Stichwaffe" nahezu keinen Vorteil liefert. Um einen Vorteil zu haben muss ich mindestens auf +12 lernen und darf höchstens TR tragen um keine saftigen Abzüge zu bekommen. Dann habe ich mit bloßer Hand immer noch einen Schaden weniger wie mit einem Dolch. Ok ich habe dann eine gute Chance den Gegner in ein Handgemenge zu verwickeln, aber der kann dann ruhig Vollrüstung tragen und mit dem vollen Stichwaffenwert + ggf. noch Spezialisierung angreifen? Das macht nicht so richtig Sinn finde ich.

 

Zu b) Da kann ich eher mit leben. Ich mag meine Zwergenkämpfer, die üblicherweise Waffenloser Kampf lernen weil ich Faustkampf recht stylisch finde. Dazu kann man ohne Abzüge Kette tragen. Neben der Hauptwaffe lerne ich WaLoKa ähnlich schnell hoch und ab so Grad 10 würde ich WaLoKa auf gelernten +12 haben und trotz KR mich auch ohne Dolch recht zuversichtlich in ein Handgemenge verwickeln lassen.

Geschrieben

Ich frage mich nun, was Dich genau stört. Möchtest Du,

a) dass man weiterhin im Handgemenge mit dem EW Stichwaffe angreift sollte man einen Dolch, eine Kampfgabel o.ä. zur Hand haben oder nur, dass

b) wenn man einen hohen Ringen Wert hat und diesen statt Raufen nutzt keinen Dolch einsetzen kann?

 

Hallo Neq,

 

b) käme für mich nicht in Frage, weil Ringen immer Raufen ersetzen kann. Falls man also mit Raufen auch Waffen führen kann, dann natürlich mit Ringen genauso.

 

a) ist für mich weiterhin die naheliegende Lösung. Wie ich dargelegt habe, ist die Beschreibung unter Handgemenge [KOD 85ff] nicht eindeutig. Man kann sie so lesen, dass alle EW und WW mit Raufen bzw, Ringen ausgeführt werden (gilt das konsequenterweise eigentlich auch für den EW:Zaubern eines im Handgemenge festgehaltenen Zauberers?), aber man kann sie auch so lesen, dass nur alle EW und WW:Raufen durch Ringen ersetzt werden - es aber auch andere EW und WW gibt, z.B. auf Stichwaffe oder auch Zaubern. Und meines Erachtens stößt meine Interpretation auch im weiteren Regelwerk auf keine Widersprüche.

 

Noch ein Beispiel: Tiere setzen zum Angriff im Handgemenge "ihre Zähne, Klauen und vergleichbare natürliche Wehr" ein, "die für einen Kampf auf engstem Raum geeignet sind." [KOD 86] Ich halte es für unstrittig, dass diese Tiere dabei ihren Angriffswert für diese natürlichen Waffen statt den für Raufen verwenden (z.B. Bär: im Handgemenge Biss+13 aber Raufen+7 oder Katze: Im Handgemenge Biss+10 aber Raufen +8). Menschen dagegen "kämpfen meistens ohne Waffen" und "attackieren mit Raufen" (bzw. Ringen). An Waffen können sie "im Handgemenge nur Dolche und vergleichbar kleine improvisierte Waffen" verwenden. Auch ein Dolch wird explizit "in erster Linie im Kampf auf engstem Raum benutzt" [KOD 139]. In Analogie zu den Tieren liegt es wieder nahe, dass das mit dem entsprechenden EW:Waffe geschieht, also auf Stichwaffen beim Dolch.

 

Und mich stört an der neuen Interpretation, dass jemand ohne Ringen und mit mäßigem Raufenwert dann im Handgemenge völlig hilflos ist. Weder kann er das Handgemenge mit brauchbarer Aussicht auf Erfolg verlassen, noch sich wehren. Und wenn jemand eine Rüstung über TR trägt, ist Ringen ja praktisch kaum eine Option. Deine Zwergenkämpfer auf Grad 10 hätten in ihrer Kettenrüstung dann ja z.B. nur noch effektiv Ringen +8. Und du würdest auch nur mit diesen +8 abwehren. Damit würdest du zuversichtlich in ein Handgemenge gehen?

 

Liebe Grüße

Saidon

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann Saidons Überlegungen nachvollziehen, da, wie ja schon mehrfach festgestellt wurde, die Formulierungen im Regelwerk nicht völlig eindeutig sind. Bei meiner Auslegung habe ich mich ausschließlich auf die in der Einleitung auf Seite 85 des Kodex genutzte Formulierung gestützt, dass "Raufen für Erfolgs- und Widerstandswürfe" im Handgemenge genutzt werde und dass, mit Ausnahme des Dolches und vergleichbarer Waffen keine Waffen 'eingesetzt' werden könnten. Auf Seite 86 wird dann unter den "Handlungen" die Möglichkeit aufgeführt, mit Dolchen 'anzugreifen'. Dies geschieht natürlich mit einem EW, aber gemäß der Einleitung auf Seite 85 gehe ich davon aus, dass dieser EW ein EW:Raufen sein müsste.

 

Dem entgegen steht die Formulierung auf Seite 145 bei den "Kampfgabeln", dass eine einzelne Kampfgabel im Handgemenge als "Stichwaffe" eingesetzt werde. Dieser Hinweis auf die Waffengruppe könnte durchaus so zu verstehen sein, dass auch der entsprechende Fertigkeitswert für Stichwaffen verwendet werden soll.

 

Diese beiden Textstellen gilt es abzuwägen.

Bearbeitet von Prados Karwan
  • Like 2
Geschrieben
Noch ein Beispiel: Tiere setzen zum Angriff im Handgemenge "ihre Zähne, Klauen und vergleichbare natürliche Wehr" ein, "die für einen Kampf auf engstem Raum geeignet sind." [KOD 86] Ich halte es für unstrittig, dass diese Tiere dabei ihren Angriffswert für diese natürlichen Waffen statt den für Raufen verwenden (z.B. Bär: im Handgemenge Biss+13 aber Raufen+7 oder Katze: Im Handgemenge Biss+10 aber Raufen +8). Menschen dagegen "kämpfen meistens ohne Waffen" und "attackieren mit Raufen" (bzw. Ringen).

 

 

Ja sehe ich bei Tieren auch so. Und als Interpretation für Menschen wäre hilfreich gewesen entweder

mit der Ergänzung . . . attackieren IMMER mit Raufen "egal ob ohne Waffen oder mit Dolch" Und dann auf S. 145 ändern "...einzelne Kampfgabel im Handgemenge als ""Dolch""" oder

. . . attackieren IMMER mit Raufen solange sie keinen Dolch zur Hand haben, im letzteren Fall nutzen sie den EW Stichwaffen.

 

 

Deine Zwergenkämpfer auf Grad 10 hätten in ihrer Kettenrüstung dann ja z.B. nur noch effektiv Ringen +8. Und du würdest auch nur mit diesen +8 abwehren. Damit würdest du zuversichtlich in ein Handgemenge gehen?

 

 

Naja, verglichen mit NPCs kommen i.d.R. ein recht hoher Sb und oft AB +1 hinzu (ich sprach immer vom "Nettowert" weil der ja für den Schaden maßgeblich ist.

Und abgesehen von Tieren gelten für menschliche Gegner ja die gleichen Bedingungen. Und auch Tiere würden dann im Handgemenge mit dem Raufen Wert abwehren. D.h. auch für einen nicht Ringkämpfer sind die die Chancen zu treffen recht hoch, verbessert durch eine Waffe wie den Dolch auch der Schaden nicht schlecht. Aber Du hast recht, ein ordentlicher Nicht Ringer Kämpfer mit z.B. St 90 und Gw 90 und Ge 81 hat ja schon Raufen +10. So richtig der Bringer ist Ringen also erst auf richtig hohem Lvl.

 

Man müsste einfach mal ein paar Szenarien durchspielen und testen welcher Mechanismus sich besser anfühlt ... oder auf die offizielle Regelantwort warten :D

Ich denke mittlerweile aber auch, dass das Fehlen einer eindeutigen Darstellung für so eine ungewöhnliche Situation an den verschiedensten Stellen dafür spricht, dasss Raufen nur für Handgemenge ohne greifbare Waffe zählen soll.

 

Ein Punkt der für a) (also mit EW Dolch) ein Vorteil für den Ringer wäre: Er hat auf hohem lvl gute Chancen den Dolchkämpfer festzuhalten (zumindest wenn er ihn einmal gegriffen hat). Nur dann fehlt ihm irgendwie ein Tool den Kampf auch zu beenden :) Es steht zwar nicht explizit, aber ich würde dann zulassen dass er trotz "Festhalten" eine Waffe greifen kann und eine Art "In Schach halten" vornehmen kann, aber das ist ja für die Regelfrage nicht mehr topic.

Geschrieben (bearbeitet)

Dem entgegen steht die Formulierung auf Seite 145 bei den "Kampfgabeln", dass eine einzelne Kampfgabel im Handgemenge als "Stichwaffe" eingesetzt werde. Dieser Hinweis auf die Waffengruppe könnte durchaus so zu verstehen sein, dass auch der entsprechende Fertigkeitswert für Stichwaffen verwendet werden soll.

Ich lese das eher so, dass die Parierwaffe Kampfgabel nur offensiv eingesetzt werden kann, und man durch deren Einsatze keinen Bonus auf den WW+4:Raufen oder eine zusätzliche Abwehr erhält oder den Gegner ggf. entwaffnen kann.

Bearbeitet von Sulvahir
Geschrieben

Wenn bei einem Tier explizit ein Angriff im Handgemenge erwähnt wird, gilt natürlich dieser, das ist halt die tierspezialität und hebelt doch nicht den Rest aus.

Raufen bei so einem Tier ist halt fürs festhalten/lisen/losreißen relevant.

 

Genauso gilt doch weiterhin, dasd ein tatzenangriff ggf. ein Handgemenge einleitet & nicht der wohl niedrigere raufenwert -oder ist das <M5-?

Geschrieben
Ich lese das eher so, dass die Parierwaffe Kampfgabel nur offensiv eingesetzt werden kann, und man durch deren Einsatze keinen Bonus auf den WW+4:Raufen oder eine zusätzliche Abwehr erhält oder den Gegner ggf. entwaffnen kann.

 

Hi Sulvahir, ja das ist grundsätzlich die Intention.

 

Nur durch die Verwendung des Begriffs "Stichwaffe" wird wieder impliziert dass es der EW Stichwaffe sein soll den man mit einer Waffe wie Dolch im Handgemenge verwenden kann.

 

Wenn man eher zu der "NUR Raufen" Lösung neigt hätte dort besser ". . . kann im Handgemenge  wie eine dolchartige Waffe verwendet werden"

Geschrieben (bearbeitet)

Unabhängig von der Beweislage für die eine oder andere Seite plädiere ich aus Gründen des Spielgleichgewichts für die Auslegung, dass ein Dolch mit dem EW für Raufen oder Ringen eingesetzt wird, aber Schaden verursacht wie ein Dolch.

 

Was ich noch nicht sehe: dass der EW Raufen in jedem Fall auch zur Abwehr von allen Angriffen im Handgemenge eingesetzt wird. Bisher sehe ich nur, dass man sich damit gegen die speziellen Optionen (Festhalten, gibt's noch mehr?) wehrt. Muss wohl noch mal tiefer in die Lektüre des Kodex einsteigen.

Bearbeitet von Orlando Gardiner
Geschrieben (bearbeitet)

Ist das denn wirklich nötig? Der Regelpapst sieht bisher doch beide Auslegungen als möglich an. Kann man es dabei nicht einfach belassen?

 

Oder noch ein bißchen warten. Vielleicht ergibt eine weitere Exegese des Kodex noch weitere Erkenntnisse?

Bearbeitet von Orlando Gardiner
Geschrieben

Ist das denn wirklich nötig? Der Regelpapst sieht bisher doch beide Auslegungen als möglich an. Kann man es dabei nicht einfach belassen?

 

es wurde hier öfter nach einer offiziellen Antwort gefragt....

Geschrieben

Hallo!

 

Mir gefällt wie gesagt die Auslegung "Immer EW:Raufen" sehr gut.

Für den Umgang mit Tieren will ich sie mal abstrahieren:

 

Angriff: Immer ein EW:Raufen, es sei denn, der Angreifer hat eine Fertigkeit, die besonders für den Angriff im Handgemenge geeignet ist.

(Also bei Menschen Ringen)

Schaden: Der vom Raufen, es sei denn, man hat eine handgemengegeeignete Angriffsmöglichkeit, die mehr Schaden macht.

(Also beim Menschen hinreichend kleines Stechdings oder erhöhter Schaden wegen Waloka)

Abwehr: immer ein EW:Raufen, es sei denn, der Abwehrende hat eine Fertigkeit, die besonders für die Abwehr im Handgemenge geeignet ist.

(Also beim Menschen Ringen)​

 

Und danach würde ich bei Tieren etc. beurteilen, ob ich einen Schaden oder einen 'gelernten' Angriffswert einsetze, oder 'nur' Raufen.

Bei Biss würde ich in der Regel EW:Biss und Schaden(Biss) gelten lassen, bei Tatze den Tatzenschaden, aber EW:Raufen für den Angriff (Tier kann nicht ausholen) ...

 

Dabei muss man im Hinterkopf behalten, dass mit EW:Raufen für die Abwehr Treffer seltener abgewehrt werden. Damit wir ein Raubtier im Handgemenge stärker - das gefällt mir aber gut.

 

Zu den Sternen

Läufer

  • Like 1
Geschrieben

Ich werfe an Regelstellen in den Ring:

 

Kodex S.92, linke Spalte > spricht m.E. dafür, dass Angriffsoptionen im Handgemenge grundsätzlich durch Raufen ersetzt werden

Kodex S.183, linke Spalte > spricht m.E. dafür, dass grundsätzlich im Handgemenge mit EW:Raufen angegriffen wird. Zähne und Klauen (oder eben auch Dolche) wirken sich grundsätzlich lediglich schadenserhöhend aus. Eine einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein Wesen eine Angriffsoption hat, die nur im Handgemenge eingesetzt werden kann. Diese wird natürlich mit dem entsprechenden FW genutzt. Nicht klar ist mir, ob das Wesen (wie nach M4) zusätzlich noch mit seinen anderen, normalen Angriffsoptionen (die hier in einem einzigen EW:Raufen zusammengefasst würden) angreifen kann.

 

Mfg Yon

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Nicht klar ist mir, ob das Wesen (wie nach M4) zusätzlich noch mit seinen anderen, normalen Angriffsoptionen (die hier in einem einzigen EW:Raufen zusammengefasst würden) angreifen kann.

Na nehmen wir doch als Bsp mal den Leopard S.188, da steht doch "zusätzlich":"

Angriff: Tatze+8 (1W6–1), im Handgemenge zusätzlich Biss+8 (1W6+1), Hinterpfoten+8 (1W6–1) - Raufen+8 (1W6–1)"

Das "Zusätzlich" bedeutet für mich eindeutig, Leoparden haben 3 Angriffe im Handgemenge:

a) Tatze -so ein Zufall Tatze = Raufen EW ;- ) -als Raufen

b) Biss (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

c) Hinterpfoten (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

+natürlich weiterhin generell Raufen für festhalten/lösen/losreissen -statt a-c!!

 

 

Katze:

Angriff: im Handgemenge Biss+10 (1W6–2) - Raufen+8 (1W6–3)

Ergo per Raufen Handgemenge einleiten und dann wird nur noch gebissen (+10) +natürlich weiterhin Raufen für festhalten/lösen/losreissen (statt biss)

Etwas übler ist jetzt, dass man sich dagegen nur mit WW:Raufen wehren darf, da ja im Hanndgemenge.

 

Bär S.184:

Angriff: 2×Tatze+9 (je 1W6), im Handgemenge Biss+13 (1W6+3) - Raufen+7 (1W6–1)

-hier wird ja ecplizit sonderregel aufgeführt -2* tatze gelungen, extra raufen-EW für Handgemenge.

Das bedeutet für mich, dass der Bär im Handgemenge dann nur noch den Biss hat (+13) +natürlich weiterhin Raufen für festhalten/lösen/losreissen (statt biss).

 

Affe:

Angriff: Biss+7 (1W6) - Raufen+5 (1W6–2)

+S.86: "

Angriffe im Handgemenge

Personen im Handgemenge kämpfen meistens ohne Waffen. Menschen und vergleichbare Wesen attackieren mit Raufen, während Tiere ihre Zähne, Klauen und vergleichbare natürliche Wehr einsetzen können, die für einen Kampf auf engstem Raum geeignet sind.

"

bedeutet für mich, dass der Biss weiterhin im Handgemenge möglich ist, dann aber nur noch mit +5 +natürlich weiterhin Raufen für festhalten/lösen/losreissen (statt biss).

Beim Bären würde ich die Tatzen dagegen nicht mehr zulassen, da ja dort explizite Sonderregel fürs Handgemenge einleiten aufgeführt ist, sprich der Bär hat beide Tatzen im Dauergebrauch während des Handgemenges o.ä..

 

edit:

Leopard a) Tatze -> Raufen aber um Schaden zu verursachen & nicht festhalte etc.

Bearbeitet von seamus
  • Like 2
Geschrieben

 

Nicht klar ist mir, ob das Wesen (wie nach M4) zusätzlich noch mit seinen anderen, normalen Angriffsoptionen (die hier in einem einzigen EW:Raufen zusammengefasst würden) angreifen kann.

Na nehmen wir doch als Bsp mal den Leopard S.188, da steht doch "zusätzlich":"

Angriff: Tatze+8 (1W6–1), im Handgemenge zusätzlich Biss+8 (1W6+1), Hinterpfoten+8 (1W6–1) - Raufen+8 (1W6–1)"

Das "Zusätzlich" bedeutet für mich eindeutig, Leoparden haben 3 Angriffe im Handgemenge:

a) Tatze -so ein Zufall Tatze = Raufen EW ;- )

b) Biss (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

c) Hinterpfoten (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

+natürlich weiterhin generell Raufen für festhalten/lösen/losreissen -statt a-c!!

 

Das steht m.E. im Widerspruch zu den Ausführungen auf S.183. Hiernach gehen Angriffe mit Klauen, Pfoten , etc. im EW:Raufen auf. Das zusätzlich würde dann eher bedeuten, dass man zusätzlich zu einem EW:Raufen auch noch mit Biss angreifen kann.

 

Katze:

Angriff: im Handgemenge Biss+10 (1W6–2) - Raufen+8 (1W6–3)

Ergo per Raufen Handgemenge einleiten und dann wird nur noch gebissen (+10) +natürlich weiterhin Raufen für festhalten/lösen/losreissen (statt biss)

Etwas übler ist jetzt, dass man sich dagegen nur mit WW:Raufen wehren darf, da ja im Hanndgemenge.

Wenn man zwischen "im Handgemenge zusätzlich" und "im Handgemenge" differenziert, stimme ich dir in dieser Überlegung zu. Katzen waren bei Midgard schon immer tödlich :D

 

Affe:

Angriff: Biss+7 (1W6) - Raufen+5 (1W6–2)

+S.86: "

Angriffe im Handgemenge

Personen im Handgemenge kämpfen meistens ohne Waffen. Menschen und vergleichbare Wesen attackieren mit Raufen, während Tiere ihre Zähne, Klauen und vergleichbare natürliche Wehr einsetzen können, die für einen Kampf auf engstem Raum geeignet sind.

"

bedeutet für mich, dass der Biss weiterhin im Handgemenge möglich ist und dann natürlich mit dem höheren EW (+7) +natürlich weiterhin Raufen für festhalten/lösen/losreissen (statt biss).

Beim Bären würde ich die Tatzen dagegen nicht mehr zulassen, da ja dort explizite Sonderregel fürs Handgemenge einleiten aufgeführt ist, sprich der Bär hat beide Tatzen im Dauergebrauch während des Handgemenges o.ä..

Das halte ich vor dem Hintergrund der Ausführungen auf S.183 für falsch. Auf S.183 wird explizit erläutert, dass Zähne und Klauen sich grundsätzlich nur schadenserhöhend auswirken (wobei dies bei der Schadensangabe im Kodex bereits berücksichtigt ist), aber auch Tiere im Handgemenge grundsätzlich nur mit dem Erfolgswert vom EW:Raufen angreifen.

 

 

Mfg Yon

Geschrieben (bearbeitet)

 

 

Nicht klar ist mir, ob das Wesen (wie nach M4) zusätzlich noch mit seinen anderen, normalen Angriffsoptionen (die hier in einem einzigen EW:Raufen zusammengefasst würden) angreifen kann.

Na nehmen wir doch als Bsp mal den Leopard S.188, da steht doch "zusätzlich":"

Angriff: Tatze+8 (1W6–1), im Handgemenge zusätzlich Biss+8 (1W6+1), Hinterpfoten+8 (1W6–1) - Raufen+8 (1W6–1)"

Das "Zusätzlich" bedeutet für mich eindeutig, Leoparden haben 3 Angriffe im Handgemenge:

a) Tatze -so ein Zufall Tatze = Raufen EW ;- )

b) Biss (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

c) Hinterpfoten (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW)

+natürlich weiterhin generell Raufen für festhalten/lösen/losreissen -statt a-c!!

 

Das steht m.E. im Widerspruch zu den Ausführungen auf S.183. Hiernach gehen Angriffe mit Klauen, Pfoten , etc. im EW:Raufen auf. Das zusätzlich würde dann eher bedeuten, dass man zusätzlich zu einem EW:Raufen auch noch mit Biss angreifen kann.

 

Dann hätte da aber entweder biss oder Hinterpfote stehen müssen, so aufgelistet ist beides möglich als weiterer Angriff, damit bleibt es bei 3en, Raufen/Tatze & Biss & Hinterpfote

 

edit:

Antwort überarbeitet (auch Ausgangsbeitrag

Bearbeitet von seamus
Geschrieben (bearbeitet)

Das halte ich vor dem Hintergrund der Ausführungen auf S.183 für falsch. Auf S.183 wird explizit erläutert, dass Zähne und Klauen sich grundsätzlich nur schadenserhöhend auswirken (wobei dies bei der Schadensangabe im Kodex bereits berücksichtigt ist), aber auch Tiere im Handgemenge grundsätzlich nur mit dem Erfolgswert vom EW:Raufen angreifen.

Sorry, da warst du zu schnell, der Klops (+7) war mir auch aufgefallen - Biss auf (Raufen) +5 reduziert:"

bedeutet für mich, dass der Biss weiterhin im Handgemenge möglich ist, dann aber nur noch mit +5 +natürlich

"

Bearbeitet von seamus
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ok, ich hab eine offizielle Antwort:

 

Wenn im Handgemenge mit einem Dolch angegriffen wird, würfelt man trotzdem EW:Raufen/Ringen oder einen EW:Dolch?

 

Natürlich einen EW:Dolch. Fähigkeiten im Ringkampf, der ja von Griffen und damit dem Einsatz freier Hände lebt, helfen ja nicht wirklich beim Zustechen. Interessanter ist die Frage, was man macht, wenn ein Kämpfer im Handgemenge einen Dolch in der Hand hat und nicht zusticht, sondern ein andere Handlung ausführt. Ich würde das so regeln, dass Festhalten nicht möglich ist (geht nur mit zwei freien Händen), Losreißen dagegen schon (mit einem EW:Raufen), da das auch sonst aus Haltegriffen geht, bei denen die Hände immoblisiert sind.

Bearbeitet von dabba
Geschrieben

Ja, dem ist so. Für alle Erfolgs- und Widerstandswürfe im Handgemenge wird Raufen (bzw. Ringen) verwendet. Eine zusätzlich verwendete Waffe wirkt sich lediglich auf die Schadenshöhe aus und führt, anderes als die Fertigkeiten des waffenlosen Kampfes, nach einem nicht abgewehrten Angriff auf jeden Fall zu LP-Schaden.

 

D.h. diese "nicht-Regelkasten-Antwort" ist überholt?

 

Mfg     Yon

Geschrieben

Das war ja Prados' persönliche Meinung.

Die Interpretation "Raufen für alles" ist ja nicht völlig weit hergeholt. Sonst wäre ich ihr ja nicht auch zwischendurch verfallen. :cheesy:

Wenn Du mich gestern Morgen gefragt hättest, ob man Dolche mit dem EW:Dolch im Handgemenge einsetzen kann, hätte ich gesagt: Ja.
Mittlerweile bin ich aber auch bei der Raufen-für-alles-Fraktion...

Geschrieben (bearbeitet)

Schade, dass in der offiziellen Regelantwort nicht auch direkt auf die Abwehr eingegangen wird.

 

Da EW:Dolch gültig ist, wäre für mich dafür dann zur Abwehr auch ein WW:Abwehr korrekt und nicht der WW:Raufen.

Das wiederum führt mich zu der Schlussfolgerung, dass der WW:Raufen gegen alle "Nahkampf"-Angriffe im Handgemenge auch nicht gilt (sprich wie gehabt a la Nahkampf ->WW:Abwehr) & die WW:Raufen nur für die speziellen Handgemenge-Angriffe gelten.

Feinfein, für mich bleibt es dann doch (vorerst) bei Handgemenge so, wie wir es vor M5 gespielt haben.

Bearbeitet von seamus

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