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Bannen von Zauberwerk - Wirkungsbereich / Mögliche Ziele


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Geschrieben (bearbeitet)

Hi

 

Kann man mit Bannen von Zauberwerk nur verzauberte Wesen und Objekte von den Auswirkungen eines Zauberspruchs befreien? Laut Spruchbeschreibung ist der Wirkungsbereich ja entweder 1 Wesen oder 1 Objekt.

 

Strahl und Kegel sind wohl nicht so relevant, die meisten Zauber mit diesem Effekt wirken gar nicht lange genug, als dass man diese sinnvoll mit BvZ angreifen könnte.

 

Wie ist das aber bei Zaubern mit Wirkungsbereich "Umkreis"? Sind diese "unbannbar"?

 

Relevant insbesondere für

Bannen von Kälte, Hauch des Winters,

Zwingkreise und Bannsphären

Feuerring

Nebel schaffen

Rauchwolke

Windmeisterschaft

 

Und was ist mit den Sprüchen die einfach eine Quadratmeterangabe als Wirkungsbereich haben (z.B. Lichtrunen) oder gar keinen Wirkungsbereich haben (z.B. Feuerwand)?

 

Stark dagegen (und damit für die Möglichkeit, BvZ anzuwenden) spricht Arkanum S.102:

 

Dort wird nämlich explizit erwähnt, dass man mit BvZ einen Umkreis-Zauber aufheben kann. Dies ergibt sich indiziell zusätzlich aus S.101, dort wird bei einem anderen Umkreis-Zauber explizit erwähnt, dass dieser gerade nicht durch BvZ aufgehoben werden kann. Das wäre nicht notwendig, wenn man diesen Spruch sowieso nicht mit BvZ angreifen kann.

 

Wie seht ihr das?

 

Mfg       Yon

Bearbeitet von Yon Attan
Geschrieben

M.E. wäre der Wb von BVZ korrekt als "eine Zauberspruchwirkung" definiert.

 

D.h. du gehst (wie auch ich bisher) davon aus, dass man mit BvZ zumindest grundsätzlich jede magische Wirkung bannen kann, egal "worauf" diese wirkt? Also z.B. auch Feuerring und Feuerwand?

 

Mfg      Yon

Geschrieben

Die magischen Kreise haben wächterwürfel, die drumherum aufgestellt sind, somit hat bvzw ein sichtbares objekt

Ist allerdings ne lahme Begründung

 

Es wird aber auch dort m.E. keine Wirkung gebannt, die auf diesen Wächterwürfeln liegt, sondern die Wirkung die auf der Umgebung liegt.

 

Mfg   Yon

Geschrieben (bearbeitet)

Der Spruch ist ja nun nicht so hoch, daher scheint mir wesen/Objekt ohne umgebungszauber/gebiet schon sinnig.

 

aber die explizite erwähnung beim kl.mag.kreis ist schon komisch

Derzeit kein regelwerk zur hand, ob das mehrfach vorkommt.

Falls ja, spricht das für "Erweiterung"

Gebiet auch objekt

 

Wie kann ein Zauberer denn überhaupt erkennen, dass er einen kl.mag.kreis bannen könnte -sprich dass der Spruch vor ihm wirkt?

Bearbeitet von seamus
Geschrieben

Wie kann ein Zauberer denn überhaupt erkennen, dass er einen kl.mag.kreis bannen könnte -sprich dass der Spruch vor ihm wirkt?

 

Ich nehme an an den "mit Eisendraht umwickelte Zweige von Eiche, Esche und Weißdorn (10 GS)", die das Zaubermaterial darstellen. Es wird ja auch auf Feenschutz verwiesen, wo Zweige explizit in die Erde gesteckt werden müssen und von denen dann die Reichweite gerechnet wird.

 

Bei Bannen von Zauberwerk wird jedenfalls explizit gesagt, dass der Zauberer das Wesen oder den Gegenstand benennen muss, von dem er die Magie nehmen will. Das schließt unspezifische Umkreiswirkungen meines Erachtens aus.

 

Liebe Grüße

Saidon

Geschrieben

 

M.E. wäre der Wb von BVZ korrekt als "eine Zauberspruchwirkung" definiert.

 

D.h. du gehst (wie auch ich bisher) davon aus, dass man mit BvZ zumindest grundsätzlich jede magische Wirkung bannen kann, egal "worauf" diese wirkt? Also z.B. auch Feuerring und Feuerwand?

 

Ja.

Geschrieben

Bei Bannen von Zauberwerk wird jedenfalls explizit gesagt, dass der Zauberer das Wesen oder den Gegenstand benennen muss, von dem er die Magie nehmen will. Das schließt unspezifische Umkreiswirkungen meines Erachtens aus.

 

Man kann auch eine Umkreiswirkung spezifisch benennen.

Also meinetwegen Wetterzauber - wenn der Zauberer (z.B. mit Zauberkunde) weiß, was Sache ist, kann er ihn auch bannen.

Geschrieben

 

Bei Bannen von Zauberwerk wird jedenfalls explizit gesagt, dass der Zauberer das Wesen oder den Gegenstand benennen muss, von dem er die Magie nehmen will. Das schließt unspezifische Umkreiswirkungen meines Erachtens aus.

 

Man kann auch eine Umkreiswirkung spezifisch benennen.

Also meinetwegen Wetterzauber - wenn der Zauberer (z.B. mit Zauberkunde) weiß, was Sache ist, kann er ihn auch bannen.

 

 

Sehe ich genauso wie Ma Kai. Die spezifische Benennung kann nicht das Kriterium sein. Die Wirkung eines kleinen magischen Kreises kann ich auch nicht spezifischer benennen als die eines Feuerrings. Trotzdem kann ich ersteren mit Bannen von Zauberwerk angreifen.

 

Mfg     Yon

Geschrieben (bearbeitet)

Ok bei Wetterzauber steht auch explizit BvZw. erwähnt.

Also habt ihr -Makai/Yon- wohl recht mit

"eine Zauberspruchwirkung"

 

Alternative: Bei Umgebungszaubern muss man sich den zu bannenden Gegenstand/bannendes Objekt dann wohl als "betroffenes Gebiet" vorstellen.

Bearbeitet von seamus
Geschrieben

Bei Umkreiszaubern wird, wenn es nicht anders durch die Spruchbeschreibung festgelegt wird, durch das Zauberritual ein Zentrum (vgl. ARK5, S. 14) bestimmt, von dem die magische Wirkung ausgeht. Auf dieses Zentrum muss Bannen von Zauberwerk angewendet werden.

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