Zum Inhalt springen

Gegner im Handgemenge festhalten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

da hat man es geschafft, mit dem Gegner ins Handgemenge zu kommen (ohne zu sterben) und der Gegner musste sein tödliches Langschwert loslassen. Nun - im Handgemenge - wählt man die Aktion: Festhalten. Und das gelinge nun auch (EW gegen WW: Raufen)

Doch was nun?

Der Festgehaltene kann einmal pro Runde (mit EW gegen WW: Raufen) versuchen sich loszureissen, aber sonst nichts.  Oh nein, er könnte noch Gedankenzauber und 1s Wortzauber sowie B-Zauber auf den Festhaltenden absetzen.

Und was kann der Festhaltende? Wohl nichts, er hat nun immer die Aktiion: Weiter festhalten (immerhin ohne EW) zu wählen, wenn er nicht loslassen will. Den Festgehaltenen endgültig handlungsunfähig machen, das kann nur einer von draussen, der kann dann den festgehaltenen fesseln, betäuben oder knebeln oder umbringen. 

Hattet Ihr schon solche Spielsituationen? Was passierte da so bei Euch?

Geschrieben

Hallo Panther!

Ich lasse als Spielleiter in der Regel nur einen einzigen Versuch zum Losreißen zu (oder später noch einmal bei einer Veränderung der Situation, etwa bei einsetzender Fesselung). In Anlehnung an (glücklicherweise nicht persönlich) bekannte Situationen mit Haltegriffen, wie man dies etwa bei der Polizei sehen kann, halte ich diese Umsetzung für angemessen.

Liebe Grüße, Fimolas!

  • Like 2
Geschrieben

Ich habe Losreißen zwar immer wieder zugelassen, die Argumentation von Fimolas ist aber nicht nur unter dem Realitätsbezug stichhaltig, auch in einigen Regeln z.B. zu Zaubern wird das einmalige Losreißen festegelgt - dann allerdings zumindest teilweise unter Anwendung des Kraftaktes.

Geschrieben

da der Festhaltende den Gehaltenen durch Schütteln etc. vom Zaubern abhalten kann, hat er doch eine Option bzw. der Gehaltene nicht mehr Möglichkeiten als der Festhaltende

Ansonsten beschreibt die dargestellte Pattsituation sehr gut, wie es nun mal ist. Wenn man schon alle Energie darauf aufwenden muss, jemanden festzuhalten, kann man ihn nicht noch knebeln, fesseln, Sack über Kopf ziehen oder ähnliches.

Ich verstehe die Intention des Stranges nicht so richtig. Kommt so was vor? Ja, ab und an. Was passiert: entweder einer gibt auf oder es kommt eine dritte Partei / ein Ereignis von aussen, die an der Gesamtsituation etwas ändert.

Geschrieben

Wenn der Festhaltende weiß, dass der Festgehaltene zaubern kann, oder wenn er einfach nur eine sadistische Veranlagung hat, dann kann der den Festgehaltenen effektiv am Zaubern hindern. Man sollte den ganzen Absatz lesen ;)

 

Geschrieben

Wir hatten die Situation natürlich am Spiel am Wochenende, da hatte ich einen Gegner gerade im festgehaltenen Griff, da will der Spielleiter einen Ausruf tätigen "BLA BLAA".  (also nicht zaubern). Die Frage war, kann ich das verhindern? Ich habe dann das Festhalten aufgegeben und versucht, ihm den Mund zuzuhalten.

Was nicht klappte :-(, obwohl ich bei Angriffs-Rang 112 und Waffenlos +17 dabei war.

Hätte er auch einen 1s B-Zauber auf mich machen können?

Das mit den Schütteln, um Zaubern zu verhindern, ist wohl eine Sache, die sollte man sich merken. Solange kein anderer da ist, derr dem Gegner einen Metallhelm ohne Augenlöcher überstülpt.

Geschrieben (bearbeitet)

In M5 Augenblickgedankenzauber müssten problemlos gehen   - Obsolet -

Ach herrje & mea culpa für diesen unnötigen Beitrag -Unicum zitierte ja auch schon nach M5  -Danke fürs Augen öffnen Blaues Feuer

Bearbeitet von seamus
obsolet
Geschrieben (bearbeitet)

solange Du ihn nur festhältst und er nicht rumzappelt kann er einen Wort- oder Gedankenzauber probieren. Sobald du explizit sagst, ich schüttle ihn, übe schmerzhaften Druck aus, dreh mich die ganze Zeit mit ihm im Kreis, ... irgendetwas, dass ihn nicht ruhig in deinem Arm behält, kann er nicht zaubern, egal ob B-Zauber oder Augenblick. Davon ab sind mit einer Ausnahmen alle Augenblickszauber mit Reichweite Berührung Gestenzauber, die sowieso raus fallen. Die Ausnahme Binden des Vertrauten dürfte in der Situation irrelevant sein.

Brüllen kann er so viel er will.

Bearbeitet von Blaues_Feuer
Geschrieben
Gerade eben schrieb seamus:

In M5 Augenblickgedankenzauber müssten problemlos gehen

da sie in der Regelstelle [KOD5, S. 86, linke Spalte] nicht als Ausnahme von der generellen Regel "man kann nicht zaubern, ausser...." genannt werden, geht es nicht.

  • Like 4
Geschrieben (bearbeitet)

Bevor ich mit ihm im HG war, sah ich mich einem Versteinern ausgesetzt..... Dafür war das Einleiten HG dann einfacher.... Aber er hätte doch im HG (vor festhalten) noch auf mich Versteinern zaubern können, oder? (Regelwerk habe ich hier nicht zu Hand)

Bearbeitet von Panther
Geschrieben

nein. Das Einleiten eines Handgemenges bricht die Konzentration beim zaubern [ARK5, S. 13, linke Spalte]. Da Versteinern ein 10-sec ist, kriegt er den Zauber nicht zu Ende. Was anderes wäre ein Augenblickszauber wie Pestklaue, da ist Einleiten eines Handgemenges gleichbedeutend mit einem automatischen Treffer durch den Zauberer.

  • Like 2
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Blaues_Feuer:

nein. Das Einleiten eines Handgemenges bricht die Konzentration beim zaubern [ARK5, S. 13, linke Spalte]. Da Versteinern ein 10-sec ist, kriegt er den Zauber nicht zu Ende. Was anderes wäre ein Augenblickszauber wie Pestklaue, da ist Einleiten eines Handgemenges gleichbedeutend mit einem automatischen Treffer durch den Zauberer.

In M4 was gespielt wurde ist Versteinern 1-sec B Zauber

Geschrieben

Dann wäre es nett, wenn der Strangeröffner

vor 13 Minuten schrieb jul:

In M4 was gespielt wurde ist Versteinern 1-sec B Zauber

dann wäre es nett, wenn der Strangeröffner von Anfang an darauf hinweist, dass mit veraltetem Regelwerk gepielt wird. Insbesondere, nachdem schon mehrfach auf den Kodex und die M5-Regelwerke verwiesen wurde

  • Like 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Blaues_Feuer:

Dann wäre es nett, wenn der Strangeröffner

dann wäre es nett, wenn der Strangeröffner von Anfang an darauf hinweist, dass mit veraltetem Regelwerk gepielt wird. Insbesondere, nachdem schon mehrfach auf den Kodex und die M5-Regelwerke verwiesen wurde

ja, sorry, bei Versteinern wäre es gerade angebracht gewesen! Da hast du recht. Hier sieht man auch mal wieder ein grossen Unterschied M4/M5. Immerhin gibt es noch Pestklaue für unser Beispiel, das hätte er also nutzen können, auch im HG....

 

 

Geschrieben

Nach M4 entscheidet der Handlungsrang, ob der Zauber wirkt oder nicht. Ich definiere der Einfachheithalber mal, dass ein Krieger das Handgemenge einleiten will. Ist also der Krieger vor dem Zauberer dran und gelingt sein Angriff, hat er den Zauberer und hindert ihn am zaubern, auch bei einem 1-sec. Ist der Zauberer jedoch vorher dran, kriegt er seinen 1-sec durch. In dem Fall hat der Krieger schlechte Karten. Der Zauberer kriegt seinen EW:Angriff+4.*

 

*ich würde vermutlich situationsbedingt sogar +8 geben oder ganz auf den EW verzichten, da der Krieger ja von sich aus den Zauberer berührt, also auf jeden Fall in Reichweite seiner Hände ist, aber das ist meine persönliche Meinung und nicht vom Regelwerk vorgegeben)

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Blaues_Feuer:

Nach M4 entscheidet der Handlungsrang, ob der Zauber wirkt oder nicht. Ich definiere der Einfachheithalber mal, dass ein Krieger das Handgemenge einleiten will. Ist also der Krieger vor dem Zauberer dran und gelingt sein Angriff, hat er den Zauberer und hindert ihn am zaubern, auch bei einem 1-sec. Ist der Zauberer jedoch vorher dran, kriegt er seinen 1-sec durch. In dem Fall hat der Krieger schlechte Karten. Der Zauberer kriegt seinen EW:Angriff+4.*

 

*ich würde vermutlich situationsbedingt sogar +8 geben oder ganz auf den EW verzichten, da der Krieger ja von sich aus den Zauberer berührt, also auf jeden Fall in Reichweite seiner Hände ist, aber das ist meine persönliche Meinung und nicht vom Regelwerk vorgegeben)

Sehe ich genauso, analog Geisterschaden wenn man mit einem Geist ins Handgemenge geht. Da entfällt der Berührungsangriff auch und der Schaden wirkt automatisch.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

@Unicum

Wie häufig muss denn hier noch geschrieben werden, dass Zauberer, die in einem Handgemenge festgehalten werden, beliebig lange Gedanken- und Wortzauber einsetzen dürfen, solange sie vom Festhaltenden nicht aktiv daran gehindert werden? (Dies gilt sowohl für M4 als auch für M5.)

Bearbeitet von Prados Karwan
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Streng nach Regeln muss man tatsächlich alle 10 Sekunden einen Losreiß-Versuch abwehren, wenn der Festgehaltene keine Ruhe gibt. Anders als bei M4 ist bei M5 das Stärke-Verhältnis nicht mehr entscheidend; es ist immer EW:Raufen (Losreißer) gegen WW+4:Raufen (Festhalter).

Wie man eine Festnahme-Situation umsetzt ("Ich will den überwältigten Dieb fesseln") und ob man das überhaupt als Einzelperson kann, wird nicht explizit an der Stelle beschrieben.

Bearbeitet von dabba
Geschrieben
Zitat

Aber er hätte doch im HG (vor festhalten) noch auf mich Versteinern (M4) zaubern können, oder? 

So was ich lese von Prados und anderen, geht es! Wie ein Schütteln das 1s Zaubern stört, ist dann SL-Frage.....

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

vor 3 Minuten schrieb Unicum:

So häufig wie es [...] plötzlich nicht mehr ums Festhalten geht sondern um die Zeit davor und sogar um das Einleiten einens Handgemenges.

Moderation:

Und weil es hier in diesem Themenstrang ausschließlich um das Festhalten im Handgemenge geht, bitte ich alle Beteiligten, sich fortan auch ausschließlich damit zu beschäftigen.


Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Bearbeitet von Fimolas

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...