Hornack Lingess Geschrieben 10. August 2003 report Teilen Geschrieben 10. August 2003 Von Gwynnfair vorgeschlagen und im Thread [thread=3485]Sitten und Bräuche[/thread] entstanden: Zitat[/b] (Birk @ 09 Aug. 2003,19:27)]Wer spricht denn eigentlich Recht in Zavitaya?Worüber wird Recht gesprochen? Welche Handlungen werden gerichtet was ist strafbar)? Wie sehen Strafen aus? Ciao Birk Zitat[/b] (Gwynnfair @ 09 Aug. 2003,20:57)]a) Formal dürfte die amtierende Ocata Oki Recht sprechen - in schwerwiegenden Fällen (z.B.: Floßraub, Mord etc.) zusammen mit dem Stammesrat. Allerdings gibt es sicher auch Vergehen die von der Ottermutter direkt - also von einer Schamanin mit dem Zauber Vision - verurteilt werden. Hier könnte ich mir Vergehen gegen das Allgemeinwohl Zavitayas und Verbrechen gegen das Totem (Otter töten oder ähnliches) vorstellen. b) Bei kleineren Streitigkeiten wird vermutlich das Machtwort einer Schamanin ausreichen um die Sache (für´s erste) zu klären. Ich denke bei langanhaltenden Familienfehden, schwereren Vergehen (vom Floß schubsen) oder schwereren Nachlässigkeiten (körperrliche Schäden nach Sturz vom Floß) wird "Recht gesprochen". Gruß Gwynn Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 10. August 2003 Autor report Teilen Geschrieben 10. August 2003 a) Gwynns Vorschlag ist gut. Ich hätte aber noch einen eigenen: Ich denke, dass es in Zavitaya eher selten zu Gerichtssitzungen und Rechtsprechung kommt. Die meisten Vergehen lassen sich auch durch Verhaltensregeln bzw. Gebote und Verbote festlegen. Wer gegen die Sitten und Bräuche Zavitayas verstößt, wird zum Sonderling. b) Mordfälle kann ich mir in einer so kleinen, aufeinander angewiesenen Stadt kaum vorstellen. Wenn, dann dürfte man die Schuld irgendwelchen Geistern, z.B. dem Bielomak zuschieben. Gegen solche Angriffe von Geistern gehen die Schamanen vor. Floßraub gestaltet sich schwierig, weil die Flösse bewohnt sind. d) Allgemein übliche Strafen dürften sein (Möglichkeiten) - ein Übeltäter wird mit einem Kanu und wenig Nahrung aus der Stadt gejagt - ein Mörder wird von der Familie des Opfers gerichtet - in zweifelhaften Fällen können die Verdächtigen einem Totemsurteil (= Gottesurteil) unterzogen werden (Vision oder Geisterlauf) - Todes- oder Totemsurteil: Stein an die Füsse und in die Bucht werfen Hornack Link zu diesem Kommentar
Nixonian Geschrieben 10. August 2003 report Teilen Geschrieben 10. August 2003 Zitat[/b] (Hornack Lingess @ 10 Aug. 2003,11:25)]- Todes- oder Totemsurteil: Stein an die Füsse und in die Bucht werfen Das ist mir etwas zu.... sizilianisch Ich schlage vor: Totemsurteil: Der Delinquent wird mit Kanus weit auf's Meer hinausgerudert (bis zu einem bestimmten Punkt, vielleicht dort, wo das Meer besonders dunkelblau ist, sodaß man vermutet, daß Bielomak hier besonders stark ist) Dort wird der Verurteilte über Bord geworfen und man rudert zurück. Kann der Verurteilte Bielomaks Reich entkommen und mithilfe Yjei-Domas wie ihr erster Otter, der an Land ging (siehe [thread=2759]Legenden der Zavitayesen[/thread], dessen Weg nachvollziehen, Bielomaks Wesen so entkommen und in die Bucht zurückkehren, so hat er bestanden und gebüßt (und das hat er wahrscheinlich nach Stunden oder Tagen in der rauhen See ganz sicher) und darf nicht weiter für dieses Verbrechen verfolgt werden. Kommt er nicht wieder, so haben Bielomaks Wesen.... ein nettes Zwischenmahl Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 10. August 2003 Autor report Teilen Geschrieben 10. August 2003 @ Nix: Das ist eindeutig die bessere Variante. Hornack Link zu diesem Kommentar
Bärchen Geschrieben 11. August 2003 report Teilen Geschrieben 11. August 2003 Völlig uneigennützig: Wie siehts ews denn mit dem Totemsurteil aus, wenn gekannt ist, dass der "Delinquent" nicht schwimmen kann (z.B. ein Ausländer). Wird darauf Rücksicht genommen? Vielleicht gibt es noch mehrere Möglichkeiten, z.B. andere Totemsurteile. Zitteraalbecken (Anlehnung an die Schlangen/Löwengrube in Eschar): Der Delinquent wird nackt in ein Basin mit Zitteraalen geworfen. Falls er wieder ohne Hilfe herauskommt :tumbs: wenn nicht, ... ich weiß nicht obs für Zitteraale Regeln gibt, aber hier einmal mein Vorschlag: Die Zitteraale machen pro Runde 1w6 AP Schaden (Strom) allerdings muß das "Opfer" jede Runde einen Res. Umgebung gegen 20+Schaden würfeln, um nicht wegen der Stromstösse unkontrolliert zu zucken. Resi geschafft: EW:Schwimmen um an den Rand zu kommen. In der 3. Runde kann dann mit einem PW:Stärke (erschwert um den Schaden, der bisher genommen wurde) rausziehen. Resi nicht geschafft: EW:Schwimmen (erschwert durch Schaden) um nicht zu ertrinken. EW:Schwimmen nicht geschafft: 2LP/1w6 AP Schaden Bei 0 AP : Char ertrinkt. Meinungen....? Link zu diesem Kommentar
Gwynnfair Geschrieben 11. August 2003 report Teilen Geschrieben 11. August 2003 @Bärchen Für Zitteraale gibt´s im M3 Bestiarium Werte und somit auch Regeln. Zitteraalbecken finde ich persöhnlich aber nicht so prickelnd. Nix Vorschlag ist m.E.n. sehr gut und stimmungsvoll und wenn jemand Nichtschwimmer ist, so haben die Geister es wohl auch nicht anders gewollt - denn sonst würden sie ihm die Kraft geben zu schwimmen.... Gruß Gwynn Link zu diesem Kommentar
Hornack Lingess Geschrieben 14. August 2003 Autor report Teilen Geschrieben 14. August 2003 @ Bärchen: Sehe ich genauso wie Gwynn. Zitteraalbecken würden auch einen erheblichen baulichen Aufwand bedeuten und ich glaube nicht, dass sich diese Mühe für ein oder zwei Totemsurteile im Jahr lohnt. Hornack Link zu diesem Kommentar
Bruder Buck Geschrieben 15. August 2003 report Teilen Geschrieben 15. August 2003 Hornacks und Nixonians Vorschlägen ist nichts hinzuzufügen. Ich warne auch davor, die Rechtsprechung in einer so 'einfachen' Kultur zu stark auszudifferenieren !!! Die gemachten Vorschläge stimmen m. E. sehr gut mit der schamanistischen Kultur überein und sind hinreichend genau. Euer Bruder Buck Link zu diesem Kommentar
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