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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Tuor:

Ich gebe mich da einfach keiner Illusion hin. Das Datensammeln und Ausspionieren wird sich durch die DSGVO nicht ändern. Sie trifft schlicht die Falschen.

Warum widersprichst Du aber Abd um ihn dann einen Satz später wörtlich zu bestätigen?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.5.2018 um 13:21 schrieb Einskaldir:

Ich finde es übrigens interessant, dass dies nicht alle machen. Mittlerweile habe ich auch Nachrichten bekommen mit " Hier die neuen Datenschutzrichtlinien. Wenn wir nicht von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie weiter bei uns bleiben." Scheinbar sind sich auch die Firmen nicht sicher, was geht und was nicht.

 

Gestern nochmal eine Schulung zu dem Thema gehabt. Mit einem, wie mir schien, sehr kompetenten Fachkollegen IT- Recht.

Der kannte diese Vorgehensweise natürlich. Seine Einschätzung deckt sich mit der von Abdn. Er meinte auch, es sei keinesfalls erforderlich ist, die Einwilligung erneut einzuholen. Man habe sie ja schon erteilt. Entweder schieben die "Bitte erkläre nochmal die Einwilligung, sonst fliegste aus dem Verteiler" Firmen einfach Panik und sind schlecht beraten oder sie haben damals schon Murks gemacht und die damaligen Einwilligung nicht vernünftig dokumentiert.

Nach seiner Markbeobachtung ist es auch aktuell nicht so, dass Abmahnanwälte durchs Netz ziehen und Homepages abmahnen wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung. Abmahnung sind aktuell bei denen einschlägig, die genau das gemacht haben, was ich eben schilderte (also noch mal die Einwilligung wollten), die Leute aber nach fehlender erneuter Einwilligung  einfach weiter nach dem 25.05. anschrieben. :patsch:  Da meinte er aber auch "Selbst schuld."

Witzig übrigens: Was meint ihr wohl, wieviel Prozent bei dieser Nachfrage tatsächlich bestätigen, weiterhin angeschreeben werden zu wollen? :D

Bearbeitet von Einskaldir
  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Einskaldir:

 

Witzig übrigens: Was meint ihr wohl, wieviel Prozent bei dieser Nachfrage tatsächlich bestätigen, weiterhin angeschreeben werden zu wollen? :D

So gut wie keiner? :angel: 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Solwac:

Warum widersprichst Du aber Abd um ihn dann einen Satz später wörtlich zu bestätigen?

War Irronie.

Geschrieben (bearbeitet)

Sagen wir es so: bei meinem Badminton-Verein brauche ich nicht die ganze Batterie der gesetzlichen Prozeduren und Forderungen mit 20 Millionen Euro Strafandrohung, damit man auch richtig Angst kriegt. Die würden meine Daten auch dann nicht missbrauchen, wenn ihnen das alles nicht im Nacken säße. Auf dieser Ebene ist also die erstickende Wirkung dieser Haupt- und Staatsaktion schlicht und einfach überflüssig.

Das soll nicht heißen, dass es nicht gut ist, Kontrolle über meine Daten zu haben. Aber ich finde es etwas enttäuschend, dass man anscheinend unfähig war, zu vermeiden, dass Facebook und der TSV Iphofen über ein und denselben Kamm geschoren wurden.

Bearbeitet von Ma Kai
  • Thanks 1
  • 8 Monate später...
  • 2 Monate später...
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Kurze Frage: folgender Fall: Webseite eines Abijahrgangs. Etwas über 100 Personen, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Familienstand, Aktivitäten, Hobbies, ...). Webseite steht natürlich öffentlich erreichbar im Netz, der Bereich der Personenseiten ist aber mit einem (allgemeinen) Passwort geschützt. Dieses Passwort ist auf der Seite beschrieben (so dass die Betreffenden, ggf. aber auch andere, es "erraten" können).

Brauchen wir eine DSGVO-Einwilligung?

Wenn das Passwort nicht so offen da stünde, sondern über die hinterlegte Mail abgerufen werden könnte, was bräuchten wir dann?

Im Augenblick ist die Seite Offline, weil keiner weiß, was oder was nicht...

Geschrieben

Ich bin kein Experte, aber Art. 2 DSGVO gibt ja die Ausnahmen vor.  c) könnte einschlägig sein. Das Passwort wäre aus meiner Sicht nebensächlich, da die Daten auch bei Passwortschutz gespeichert sind.

 

     
     
     
Geschrieben

Du brauchst immer die Genehmigung der Personen. Egal ob die Seite öffentlich erreichbar ist oder nicht. 

Das ist übrigens nicht erst seit der DSGVO so. Die Vereinslisten mit Geburtstagen Telefon etc. die überall aushangen waren schon immer nur mit Genehmigung erlaubt. Seit der DSGVO ist das den Leuten nur erst bewusst geworden. 

  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben
7 hours ago, Abd al Rahman said:

Du brauchst immer die Genehmigung der Personen. Egal ob die Seite öffentlich erreichbar ist oder nicht. 

Das ist übrigens nicht erst seit der DSGVO so. Die Vereinslisten mit Geburtstagen Telefon etc. die überall aushangen waren schon immer nur mit Genehmigung erlaubt. Seit der DSGVO ist das den Leuten nur erst bewusst geworden. 

Hm. Andersrum. Wir haben die Daten damals auf Papier geschickt bekommen von den Einzelnen - ich habe das noch irgendwo in einem Ordner. Wir haben das dann abgetippt. Damals gab es natürlich noch keine DSGVO, aber die Leute haben uns die Daten explizit dafür gegeben, dass wir sie da rein tun (sonst hätten sie uns das Blatt nicht ausgefüllt zurück geschickt. Wir sprechen hier über Ende 90er-Jahre). Haben wir dann ein DSGVO-Problem?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Ma Kai:

Hm. Andersrum. Wir haben die Daten damals auf Papier geschickt bekommen von den Einzelnen - ich habe das noch irgendwo in einem Ordner. Wir haben das dann abgetippt. Damals gab es natürlich noch keine DSGVO, aber die Leute haben uns die Daten explizit dafür gegeben, dass wir sie da rein tun (sonst hätten sie uns das Blatt nicht ausgefüllt zurück geschickt. Wir sprechen hier über Ende 90er-Jahre). Haben wir dann ein DSGVO-Problem?

Ja, natürlich. Es gibt keine implizierte Erlaubnis. Weder früher, vor der DSGVO noch heute. Ihr hättet schon damals um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten müssen. Damals war man halt noch nicht so sensibel wie heute. Das heißt: Die Leute einfach fragen.

Geschrieben
51 minutes ago, Abd al Rahman said:

Ja, natürlich. Es gibt keine implizierte Erlaubnis. Weder früher, vor der DSGVO noch heute. Ihr hättet schon damals um Erlaubnis für die Veröffentlichung bitten müssen. Damals war man halt noch nicht so sensibel wie heute. Das heißt: Die Leute einfach fragen.

Äh, wir haben eigentlich schon um die Erlaubnis zur Veröffentlichung gebeten. D.h. wir haben einen Fragebogen verschickt und gesagt, wenn Ihr auf die Webseite wollt, dann schickt uns den ausgefüllt zurück. Ein Passus "hiermit akzeptiere ich..." war da nicht drauf, aber der Akt der Rücksendung sollte (?) nach meinem Laienverständnis (!) eigentlich als Einverständnis ausreichen - es stand, meine ich, auch als Überschrift "Daten für die Webseite" oder so drüber.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Ma Kai:

Äh, wir haben eigentlich schon um die Erlaubnis zur Veröffentlichung gebeten. D.h. wir haben einen Fragebogen verschickt und gesagt, wenn Ihr auf die Webseite wollt, dann schickt uns den ausgefüllt zurück. Ein Passus "hiermit akzeptiere ich..." war da nicht drauf, aber der Akt der Rücksendung sollte (?) nach meinem Laienverständnis (!) eigentlich als Einverständnis ausreichen - es stand, meine ich, auch als Überschrift "Daten für die Webseite" oder so drüber.

Warum fragst Du dann ob Du eine Erlaubnis brauchst wenn Du eine Erlaubnis hast :confused: 

  • Like 1
Geschrieben
1 minute ago, Abd al Rahman said:

Warum fragst Du dann ob Du eine Erlaubnis brauchst wenn Du eine Erlaubnis hast :confused: 

Du, erstmal Danke, aber ich bin bei dem Thema totaler Laie. Ich taste mich da gerade ein bisschen ran. Aber die anderen (wir sind jetzt ein Vierer-Team) sind auch der Meinung, dass wir soweit sauber sind (und die machen so was beruflich. Ich habe bloß damals vor ein paar Jahrzehnten die Domain registriert, mehr kann ich nicht, ohne mich erstmal ordentlich in was einzuarbeiten).

Geschrieben
8 hours ago, Abd al Rahman said:

@Ma KaiDu bist wie ein Agatha Christie-Krimi. Spannend, aber die wichtigen Informationen werden dem Leser erst gaaaaanz am Ende offenbart :sly: 

Ich nehme das als eine Art Kompliment, oder jedenfalls sehr freundschaftliche Ansprache, werde aber dennoch versuchen, künftig langweiliger zu werden :knuddel:

  • Haha 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Abd al Rahman:

Oder Anwender. Offen gesagt, ich befürchte anders herum wäre ich nicht anders :lookaround: 

Ja, ich hab @Ma Kai 1:1 auf meine Anforderer umsetzen können. :D Einschließlich des Anwendungsgebiets DSGVO. Irgendwie sagen die nie, was sie eigentlich brauchen, sondern irgendwas, was teilweise nicht mal wirklich mit dem eigentlichen Problem zu tun hat. 

Mein Highlight zur Einführung: Mehrere Menschen aus dem Mittleren Management beschweren sich ernsthaft, wer denn diesen seltsamen Go-Live-Termin unabgesprochen und so kurzfristig angesetzt hätte und ob man den nicht verschieben könne, er passe nicht in ihr Vorhaben. 

 

  • Haha 2

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