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Geschrieben

Hallo liebe Leute!

Ich wollte fragen, wie Überraschung in Midgard gehandhabt wird. Mir ist dies nach dem lesen der Regeln noch nicht klar...

Angenommen ein Angreifer schleicht sich unbemerkt an sein Opfer heran. Hat das Opfer in der ersten Runde dann auch die Möglichkeit auf einen Angriff? 

Bisher bin ich gewohnt, dass die überraschten Parteien in der ersten Runde nicht handeln dürfen. Lt. Regeln von Midgard haben diese abe nur keinen Angriff.

Kann mir jemand helfen den Ablauf des Kampfes zu verstehen? 

Tausenddank im Voraus.

 

LG Haedor

Geschrieben (bearbeitet)

Beziehst du dich auf Kodex S.61 Überraschung (Keine Initiative oder Bewegung oder Angriff(e) und Abwehr mit Malus bzw. Beschuss gar keine -somit gezielter Schuss/Scharfschiessen möglich-) - Was fehlt dir da denn an weiteren Informationen?

Der 2.Absatz schränkt dann einiges ein, sofern jemand halt seinen Job korrekt macht -aufmerksame Wache-.


Herzlich Willkommen im Forum

Bearbeitet von seamus
Fernkampf&2.Absatz nachgetragen
  • Thanks 1
Geschrieben

Wehrlose Gegner können nicht abwehren. Zu wehrlosen Gegner zählen auch ahnungslose Gegner. Das wäre der Fall, wenn sich der Angreifer unbemerkt an sein Opfer herangeschlichen hat. (Kodex Seite 71)

Steht der Angreifer vor dem Opfer und greift überraschend an kann dieser noch versuchen abzuwehren (Kodex Seite 61).

  • Thanks 2

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