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Geschrieben

Ich bin auch der Meinung, dass das völlig klar ist. Der Willensakt klappt. Ansonsten könntest du auch gleich Fragen, ob sich der Zauberer ebenfalls nicht auf den Zauber konzentrieren muss.

Das steht bei Bannen von Licht auch nicht noch mal dort. Ich denke beide Aussagen sind mit "Anmerkunngen zum genauen Wirkungsbereich" gemeint. Vielleicht wäre die Formulierung "analoge Wirkung" besser gewesen. Aber im Grund trifft es das selbe ...

 

Grüsse Merl

Geschrieben

Regelantwort von Midgard-Online:

Gut, hier kommt der rotbraune Kasten:

 

Bannen von Licht kann durch einen Willensakt des Zauberers unterbrochen werden.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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Geschrieben
Regelantwort von Midgard-Online:
Gut, hier kommt der rotbraune Kasten:

 

Bannen von Licht kann durch einen Willensakt des Zauberers unterbrochen werden.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

 

Hi

Danke für die Antwort.

Magst du diese auch noch im Forum: Ein Blick in Moogras Gesicht festhalten?

 

 

Mfg Yon

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